Protocol of the Session on May 9, 2012

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Fraktionen? – Das kann ich nicht feststellen. Ich frage die Staatsregierung. – Das Wort wird gewünscht. Bitte schön, Herr Staatsminister Kupfer, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestern war es genau 21 Jahre her, dass wir das Jagdgesetz im Freistaat Sachsen beschlossen haben. Dass es 21 Jahre alt ist, war aber nicht der Grund dafür, dass wir es geändert haben. Es haben sich rechtliche Anforderungen und vor allen Dingen auch gesellschaftliche Ansprüche geändert. Es liegen neue Erkenntnisse der Wildbiologie und der Ökologie der Wildbestände und ihrer Lebensräume vor. Natur- und Tierschutz haben einen höheren Stellenwert in der Gesellschaft.

Die Verpflichtungen gegenüber der Europäischen Union zur Umsetzung der FFH-Richtlinie erfordern Anpassungen in Bezug auf streng geschützte Wildarten. Auch das war eine Motivation, das Jagdgesetz anzufassen. Darüber hinaus war es auch Ziel, Kosten in der Verwaltung zu senken. Das geschieht unter anderem durch einen Verzicht auf die durch die Jagdbehörden zu bestätigenden Rehwildabschusspläne.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei allen zu bedanken, die die Diskussion bis hierher begleitet haben, die gestritten und letztendlich einen Kompromiss gefunden haben.

Meine Damen und Herren! Das Thema Jagdgesetz in der anfänglichen öffentlichen Diskussion war in der Tat nur von der Frage geprägt: Wird der Wolf in das Jagdrecht aufgenommen? – Das ist schon von der Formulierung her falsch. Es heißt: Wird der Wolf unter den Schutz des Jagdrechtes gestellt, ja oder nein? Das war die Diskussion, die in der Öffentlichkeit geführt wurde, sehr auch zu meinem Ärger; denn das Jagdrecht und die Änderung des Jagdgesetzes umfassen viel mehr als die Frage, die mit dem Wolf zusammenhängt.

Ich habe immer gesagt – und das wiederhole ich auch hier: Für mich kam es stets darauf an, den Schutz des Wolfes zu verstetigen. Ich möchte mit der Unterschutzstellung des Wolfes unter das Jagdrecht erreichen, dass sich mehr Menschen, Menschen mit Sachverstand, nämlich unsere Jäger, um den Schutz des Wolfes im Freistaat Sachsen kümmern.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Der Wolf ist wieder nach Sachsen zurückgekehrt. Er fühlt sich hier heimisch, und er macht jetzt Anstalten, sich aus der Lausitz heraus auch den restlichen Teil des Freistaates Sachsen zur Heimat zu machen. Wir haben nur begrenzte Möglichkeiten, den Wolf zu beobachten. Wir haben das „Wolfsbüro Lupus“, und wir haben die Wolfsbeauftragten in den Landratsämtern, in jedem Landratsamt einen. Das sind bei zehn Landratsämtern zehn Leute.

Der Wolf wird sich ausbreiten. Er wird auch im Vogtland heimisch werden. Davon bin ich vollkommen überzeugt. Ich möchte mit dieser Unterschutzstellung des Wolfes unter das Jagdrecht erreichen, dass sich mehr Menschen um den Wolf kümmern. Dafür sind die Jäger für mich prädestiniert, und ich habe eine hohe Erwartung an die Jäger. Der Wolf ist und bleibt eine streng geschützte Art.

Die Änderung durch die Koalitionsfraktionen sagt dies noch einmal eindeutig. Es war aber auch vorher schon nicht anders gewollt.

Meine Damen und Herren, wir haben nicht nur den Wolf. Wir haben viele andere Themen, die mit dem Jagdrecht im Zusammenhang stehen. Was mich besonders geärgert hat, ist, dass nicht erkannt wurde, dass wir mit dieser Änderung des Jagdgesetzes ein Mehr an Tier- und Artenschutz bekommen. Das ist wichtig. Ich halte es für unabdingbar, dass es so ist.

Wir haben verschiedene Regelungen im Jagdgesetz getroffen. Krank geschossenes Wild darf ohne unnötige Wartezeiten auch über Jagdbezirksgrenzen hinweg verfolgt und erlegt werden. Das war bisher nicht der Fall.

Das Verbot der Jagdausübung während der Notzeit dient dem Tierschutz. Wild wird beispielsweise bei andauernd hohen Schneelagen gefüttert. Es geht um das Wild. Ich darf es an dieser Stelle noch einmal sagen, weil es diskutiert wurde: Der Wolf gehört natürlich nicht dazu. Es wird unterstellt, dass der Minister den Wolf füttern möchte. Das ist Blödsinn – ich sage es einmal mit drastischen Worten. Wenn wir über Notzeiten reden, heißt das, dass das Wild gefüttert werden kann. Das gilt ausdrücklich nicht dem Wolf. Dass wir das Jagen während der Notzeiten verbieten, ist zum Schutz des Wildes in das Jagdgesetz hineingekommen.

Neu ist ebenso, dass Schalenwildgebiete nicht mehr administrativ festgelegt werden. Bisher war eine Hege nur innerhalb der Schalenwildgebiete zulässig mit der Folge, dass mangels Wanderungsmöglichkeiten der genetische Austausch der Arten eingeschränkt war.

Den Jägern und Grundstückseigentümern kommen wir durch Regelungen für ein modernes Jagdmanagement und mit Vereinfachungen entgegen. Sie können künftig im Rahmen von Gruppenabschussplänen in sogenannten Hegegemeinschaften über die Aufteilung der Abschüsse von Rot-, Damm- und Muffelwild in eigener Verantwortung entscheiden. Das stärkt die Eigenverantwortung der Jäger sowie Grundeigentümer und verringert den bürokratischen Aufwand.

Der Abschuss des Wildes wird jährlich in Streckenlisten erfasst. Das wird künftig online möglich sein. Das ist ebenso eine Entbürokratisierung.

Neu eingeführt wurde das Kündigungsrecht für Grundeigentümer und Jagdpächter. Das hatte Herr Kollege von Breitenbuch schon ausgeführt. Das kann ich mir nunmehr ersparen.

Verboten wird künftig die Verwendung bleihaltiger Schrotmunition. Das ist auch schon gesagt worden. Das ist für mich zum einen ein Garant für den Tierschutz und zum anderen auch, Frau Kollegin Clauß, ein Argument für den Verbraucherschutz. Ich bitte darum, dass die Jäger das akzeptieren. Die Jäger sind natürlich bestrebt, ihr Wildbret auch zu vermarkten. Es gab in der Vergangenheit schon gemeinsame Aktionen. Ich möchte nicht, dass wir in eine Diskussion geraten und es Schlagzeilen gibt wie:

Das Wildbret darf nicht mehr gegessen werden, weil man sich davon eine Bleivergiftung einfangen kann. Das ist natürlich an den Haaren herbeigezogen. Ich möchte es deswegen nicht weiter ausführen. Allein diese Schlagzeile würde dazu beitragen, dass das Wild in seiner Vermarktung eingeschränkt wäre. Meine Damen und Herren, das möchte ich möglichst vermeiden.

Das Jagdgesetz insgesamt ist ein Kompromiss. Wir haben versucht, den unterschiedlichen Interessen gerecht zu werden und alle Interessen in das Jagdgesetz hineinzuschreiben. Ich bin der festen Überzeugung, dass es uns gemeinsam gelungen ist, ein modernes und zukunftsfähiges Jagdgesetz zu schaffen, ein Jagdgesetz, das die Nachhaltigkeit der Jagd sichert, die Verantwortung der Jäger und Grundstückseigentümer stärkt, einem ökologischen Wildmanagement entspricht, berechtigte Ansprüche der Land-, Forst- und Teichwirte beachtet, traditionelle Werte bewahrt und nicht zuletzt dereguliert und Bürokratie abbaut.

Meine Damen und Herren! Wenn Sie das Jagdgesetz heute in diesem Hohen Haus verabschieden, wird es am 1. September dieses Jahres in Kraft treten. Ich habe in meine Verwaltung Folgendes durchgestellt und wir bemühen uns darum gemeinsam: Zeitgleich zum Inkrafttreten des Jagdrechts soll auch die Jagdverordnung in Kraft treten.

Meine Damen und Herren! Möge die Jagd nach der Verabschiedung des Gesetzes durch dieses Hohe Haus weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, der nachhaltigen Nutzung sowie dem Schutz unseres Wildes leisten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Die Aussprache ist beendet. Wir kommen nun zur Abstimmungsrunde. Aufgerufen ist das Gesetz zur Neuregelung des Jagdrechts im Freistaat Sachsen mit der Drucksache 5/7713 – Gesetzentwurf der Staatsregierung. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft mit der Drucksache 5/8922. Ich frage zunächst Sie, Frau Windisch, als Berichterstatterin: Wünschen Sie das Wort? – Das kann ich nicht feststellen.

Meine Damen und Herren! Es liegen folgende Änderungsanträge vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 4 der Geschäftsordnung in der Reihenfolge des Eingangs abstimmen. Zunächst ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Drucksache 5/9070 aufgerufen. Ich bitte um Einbringung. Ich frage Sie, Frau Herrmann: Wollen Sie die Änderungsanträge mit der Drucksache 5/9071 und 5/9072 zeitgleich mit einbringen oder soll ich diese gesondert aufrufen?

(Elke Herrmann, GRÜNE: Gesondert!)

So werden wir verfahren. Wir kommen zunächst zur Drucksache 5/9070.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Artikel 1 § 3 Abs. 4 ist geregelt, was mit verletztem, krankem und hilflosem Wild zu tun ist. Wir wollen, dass das Gesundpflegen von krankem, verletztem oder hilflosem Wild und die anschließende Auswilderung im Jagdbezirk durch den Jagdausübungsberechtigten sachgerecht vorgenommen wird. Die derzeitig vorgeschlagene Regelung erscheint uns nicht praxistauglich. Wir wollen deshalb gesetzlich vorgeschriebene Auffangstationen und Pflegestationen mit qualifiziertem Personal vorhalten. Die Jagdbehörden sollen verpflichtet werden, in jedem Landkreis bzw. in jeder kreisfreien Stadt mindestens eine dieser Wildauffangstationen vorzuhalten.

Ich erinnere Sie an einen Fall aus der letzten Legislaturperiode. Es ging um den Mäusebussard aus der Stadt Pegau. In dieser Situation gab es Auseinandersetzungen, die bis vor das Gericht gingen, weil ein Mäusebussard in einer Wildauffangstation gesund gepflegt wurde. Wir wollen, dass es eine klare Regelung gibt. Wir sind der Meinung, dass wir fachliches Personal benötigen.

Wir bitten Sie deshalb um die Zustimmung zu diesem Änderungsantrag.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Herrmann. Wird hierzu das Wort gewünscht? – Herr von Breitenbuch, bitte. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Grundsätzlich gilt für die Bevölkerung: Hände weg von Wildtieren und die Natur Natur sein lassen.

Zuständig für verletztes Wild ist der Jagdausübungsberechtigte – der Jäger. Er ist nach dem Bundesjagdgesetz verpflichtet, schwer krankes Wild vor Leiden zu bewahren. Dazu ist jagdbares Wild in der Regel unverzüglich zu erlegen. Im Ausnahmefall ist es, wenn möglich, zu fangen und zu versorgen. Die Jäger dürfen gegebenenfalls mithilfe eines Tierarztes die Tiere selbst pflegen.

In der Praxis ist eine Wildaufnahmestation nur für naturschutzrechtlich geschützte und verletzte Greife sowie Falken erforderlich, die meist von Dritten bei Jägern, Falknern oder öffentlichen Stellen abgegeben werden. Des Weiteren können die Tiere bei bereits bestehenden Auffangstationen nach dem Naturschutzrecht und bei Greifvogelstationen, die von Falknern betrieben werden, abgegeben werden. Für die Pflege von verletzten Greifen und Falken wurde den vorgenannten Stationen bisher eine pauschale Aufwandsentschädigung pro Tier aus den Mitteln der Jagdabgabe – ich betone noch einmal, dass die Jäger diese aufbringen – bezahlt. Der Bedarf für zusätzliche Pflegestationen in jedem Landkreis besteht unserer Meinung nach nicht.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Wortmeldungen? – Die kann ich nicht feststellen. So kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag mit der Drucksache 5/9070. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür, zahlreichen Stimmenenthaltungen ist dem Änderungsantrag Drucksache 5/9070 nicht entsprochen worden.

Wir kommen nun zur Drucksache 5/9071, ebenfalls ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN. Frau Herrmann, Sie haben jetzt Gelegenheit, ihn einzubringen.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist von verschiedenen Rednern schon darauf eingegangen worden, dass die Jagd mit Totschlagfallen nicht mehr möglich sein soll, abgesehen von Ausnahmen, die im § 35 mit Verordnung extra festgelegt werden müssen. Wir wollen darüber hinaus, dass die Jagd mit Lebendfallen nur durch besonders geschultes Personal in besonderen Fällen mit Fallenschein ausgeübt werden darf.

Wir begrüßen das Verbot der Totschlagfallen. Wenn das aber hier unter Tierschutzgesichtspunkten verkauft wird, dann muss man ganz einfach dazu sagen, dass auch Lebendfallen, die unsachgemäß eingesetzt werden, die längere Zeit stehen, ohne dass der Jäger, der sie eingesetzt hat, dort nachsucht, für Tiere sehr qualvoll sein können. Deshalb ist die Voraussetzung, für den Einsatz von Lebendfallen, dass derjenige, der damit Umgang hat, besonders geschult ist und einen Fallenschein vorweisen kann. Dann können auch im Siedlungsbereich, wo wir durchaus die Notwendigkeit sehen, Lebendfallen eingesetzt werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Herrmann. – Wird hierzu das Wort gewünscht? – Ja, Herr Abg. von Breitenbuch.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Fallenjagd ist etwas für Spezialisten. Diese Spezialisten sind gut ausgebildet, schulen sich und betreiben das mit ganz großer Sensibilität. Wir haben in den letzten Jahren überhaupt keinen Ärger mit Fallenstellern, mit Medienkampagnen darüber etc. gehabt. Es wird dort ganz sauber damit umgegangen. Es gibt ganz klare Regeln. Es werden Schulungen gemacht. Es ist nicht so, dass das alles der Willkür überlassen ist.

Ich möchte hier aus einem Papier des Bundesverbandes deutscher Berufsjäger zitieren, dem Positionspapier zur Fangjagd. Da steht unter „Kontrolle der Fanggeräte“ unter Punkt 5: „Fängisch gestellte Fanggeräte für den lebend unversehrten Fang sind täglich morgens und abends zu kontrollieren.“ Auch zur Qualifikation wird darin etwas

ausgeführt. Frau Herrmann, ich würde Ihnen das Papier im Nachgang geben, damit Sie es sich durchlesen können.