Protocol of the Session on May 9, 2012

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Die kann ich nicht feststellen. Damit kommen wir zur Abstimmung über die Drucksache 5/9071. Wer hier zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür hat der Antrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.

Meine Damen und Herren! Ein weiterer Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 5/9072, wird von Frau Herrmann eingebracht. Frau Herrmann, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung und die Koalition haben durchaus auf die Vielzahl der Studien reagiert, die besonders bei Greifvögeln und insbesondere beim Seeadler festgestellt haben, dass Krankheiten und Tod oft auf Bleivergiftungen zurückgehen. Sie haben in dem aktuell von uns hier diskutierten Gesetzentwurf die Jagd mit Bleischrot auf Wasservögel verboten und haben des Weiteren ab 2014 die Jagd mit Bleischrot insgesamt verboten.

Wir denken, dass das nicht ausreicht. Wir wollen, dass grundsätzlich keine Bleimunition mehr verwendet werden kann. Auch bei der Jagd auf Schalenwild werden derzeit hauptsächlich Teilmantelgeschosse mit Bleikern verwendet. Diese verfügen aufgrund ihrer hohen spezifischen Dichte über gute ballistische Eigenschaften – das ist in der Anhörung deutlich gesagt worden –, aber eben auch über ein erhebliches toxisches Potenzial. Inzwischen existiert eine ganze Reihe neuer Konstruktionen, die ohne toxisches Material auskommen, zum Beispiel Tombak, und die ebenfalls gute ballistische Eigenschaften aufweisen.

Im Land Brandenburg kann ab April 2013 auf den Jagdflächen des Landes nur noch mit bleifreier Munition geschossen werden. Das ist also durchaus möglich.

Wir wollen, dass auch in Sachsen ein generelles Verbot von Bleimunition durchgesetzt wird, wobei uns klar ist, dass man sicher einen längeren Zeitraum braucht, bis das wirksam wird, wie Sie das auch beim Bleischrot vorgesehen haben.

Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Herrmann. – Auch hierzu gibt es wieder eine Wortmeldung aus der CDU-Fraktion. Herr Abg. von Breitenbuch, bitte.

Herr Präsident! Ich möchte hier noch einmal erläutern, dass es unterschiedliche Bleigeschosse gibt, über die wir reden. Das eine ist die Schrotmunition, die als Kugelhaufen aus einer Waffe verschossen wird und dann als Haufen auf den Wildkörper trifft. Zum anderen gibt es das Kugelgeschoss, das in einem Klumpen als Geschoss auf dem Wildkörper landet.

Bei der Schrotmunition haben wir gesagt, dass wir stufenweise aussteigen, erst beim Wasserwild und dann bis 2014 komplett. Das bedeutet – das will ich hier ganz deutlich sagen – auch für die Jäger einen Griff ins Portemonnaie, weil nicht jede Waffe die neue Munition vertragen wird. Das war uns sehr bewusst. Uns war es ganz wichtig zu klären, wie wir damit umgehen. Deswegen haben wir uns auch nicht für den sofortigen Ausstieg entschieden, wie das manche einfach fordern. Nein, wir haben wirklich darüber nachgedacht, was man zumuten kann. Deswegen gibt es den Übergang.

Bei der Schrotmunition gibt es auch wissenschaftlich erprobten Ersatz. Deswegen haben wir gesagt, dass wir das machen. Es ist aber trotzdem eine Zumutung an die Jäger. Das will ich hier im Landtag ganz deutlich sagen.

Bei der Geschossmunition, wo eine Kugel fliegt, ist das wissenschaftlich noch nicht ganz klar. Da geht es um das Abprallverhalten, um die Sicherheit, auch in der Umgebung, in der der Schuss abgegeben wird. So leicht machen wir es uns eben nicht.

Wir wollen, dass sauber gejagt werden kann. Es ist wichtig, dass der Schuss auch ankommt. Da sehen wir es zurzeit so, dass es für die derzeitige Munition keinen Ersatz gibt. Wir trauen es aber der Technik, der Waffen- und Munitionsindustrie zu, dass sich in den nächsten 20 Jahren da etwas entwickelt und dass es dann der Minister mit der Ermächtigung im § 35 entsprechend ändern kann.

Das ist der Hintergrund. Insofern lehnen wir Ihren Änderungsantrag ab.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Gibt es noch weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht sehen. Wir kommen zur Abstimmung über die Drucksache 5/9072. Auch hier bitte ich um die Dafür-Stimmen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei Stimmen dafür und zahlreichen Enthaltungen ist dem Antrag mehrheitlich nicht entsprochen worden.

Wir kommen nun zu einem weiteren Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksa

che 5/9073. Frau Herrmann, Sie haben wieder das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da sind wir ganz klar: Der Abschuss von Katzen und Hunden muss bis auf zu beantragende Ausnahmefälle grundsätzlich verboten sein!

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Dazu kommt, dass an dieser Stelle eine zusätzliche Verwechslungsgefahr zur Wildkatze besteht. Das war sicherlich der ausschlaggebende Grund – hier unterstelle ich Ihnen einfach, dass es nicht der Tierschutz war –, weshalb Sie darauf verzichtet haben, Hunde weiterhin im Jagdgesetz ohne diese beantragten Ausnahmefälle abschießen zu lassen. Es war allein die Verwechslungsgefahr mit dem Hund.

Ich habe vorhin auf das Tierschutzgesetz verwiesen. Der sogenannte vernünftige Grund bildet das Rückgrat der deutschen Tierschutzgesetzgebung. Dieser Grundsatz wird eklatant verletzt, wenn eine gesunde Katze – Sie sprechen in Ihrem Änderungsantrag nur noch von Hauskatzen; darin ist nicht mehr von streunenden Hauskatzen die Rede – nur deshalb getötet wird, weil sie statt 250 Meter 310 Meter vom nächsten bewohnten Haus durchs Gelände streift. Das ist aus tierschutzrechtlicher Sicht abzulehnen.

Es gibt eine Möglichkeit, mit wildernden oder streunenden Hauskatzen umzugehen. Diese haben wir in unserem Änderungsantrag vorgeschlagen. Anders, als der ursprüngliche Entwurf der Staatsregierung vorgesehen hat, wollen wir die Jagd mit Lebendfallen möglich machen und anschließend die Katzen einem Tierheim übergeben. Das, was Kollege von Breitenbuch vorhin hier als Gegenargument gebracht hat – dass es Kosten verursacht –, ist wirklich kein ausreichender Grund für den Abschuss von Hauskatzen,

(Beifall bei den GRÜNEN)

und es zeigt nur, dass tierschutzrechtliche Gesichtspunkte bei Ihren Überlegungen keine Rolle gespielt haben.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf zurückkommen: Sie hatten auch nicht vor, den Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz, bei dem das Fachgebiet Tierschutz zu Hause ist, an den Beratungen zu beteiligen. Sie hatten es ursprünglich nicht vor, Sie haben es nicht in diesen Ausschuss überwiesen, und Sie haben den Entwurf auch nicht praktiziert, indem Sie diesen Ausschuss von dem Verfahren ausgeschlossen haben, da Sie in einer Woche beraten haben, in der der Ausschuss überhaupt nicht im Landtag anwesend war. Das zeigt, dass diese tierschutzrechtlichen Gesichtspunkte für Sie keine wesentliche Rolle gespielt haben, und es zeigt für mich, dass der weitere Einsatz für ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände unbedingt notwendig ist, um solche Dinge zukünftig zu vermeiden.

Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Herrmann. – Auch hierzu gibt es eine Wortmeldung aus der CDU-Fraktion. Herr Abg. von Breitenbuch, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Werte Kollegin Herrmann! Uns in dieser Art und Weise zu unterstellen, was Sie gerade unterstellt haben, bringt mich dazu, noch einmal nachzufragen, warum wir hier eigentlich mit Ihren Änderungsanträgen nachsitzen. Sie hatten sie nämlich nicht im Ausschuss, und weil Sie sie nicht im Ausschuss hatten, sollen sie nun heute hier verfrühstückt werden, und das ist nicht richtig. Sie wollten dann, als Sie merkten, sie sollen im Ausschuss diskutiert werden – wir lassen nicht zu, dass sie abgesetzt werden –, heute Morgen das ganze Jagdgesetz von der Tagesordnung nehmen.

(Elke Herrmann, GRÜNE, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

Herr von Breitenbuch, erlauben Sie eine Zwischenfrage?

Nein, das mache ich jetzt nicht.

Das zeigt mir, wie Sie mit dem Jagdgesetz, das seit Dezember 2011 im Landtag liegt und mit dem man hätte arbeiten können, inzwischen umgegangen sind: nämlich gar nicht, und das ärgert mich. Uns nun den Tierschutz um die Ohren zu hauen und zu sagen, wir hätten überhaupt nicht daran gedacht, das geht gar nicht; denn wir haben wirklich sehr intensiv um den Tierschutz gerungen

(Zustimmung der Abg. Uta Windisch, CDU)

Uta Windisch nickt – und haben geschaut: Was geht und was geht nicht, und was ist zeitgemäß? Insofern ist dieser Vorwurf völlig unbegründet, auch dass wir den Ausschuss gezielt nicht einbezogen hätten. Der Ausschuss hat inzwischen mehrmals getagt und es nicht auf der Tagesordnung gehabt. Deshalb wurde es dort nicht beraten. Dass dann die Ausschussreise dazwischenkam, ist kein Hinderungsgrund. Wir haben hier unsere Regularien, und Sie haben sie nicht sauber eingehalten. Nun hier zu versuchen, durch Werfen von Schmutz die Sache für sich selbst als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – die wir sonst in ihrer Meinung sehr achten – zu bereinigen, halte ich für fehlplatziert.

Zum eigentlichen Thema, den Hauskatzen. Regelmäßig werden Hauskatzen in der Urlaubszeit ausgesetzt, und die Kommunen haben damit Probleme. Die bekannte Hauskatze, von der man weiß, wo sie herkommt, schießt doch kein Jäger einfach so über den Haufen.

(Widerspruch bei den GRÜNEN)

Die Jäger, die in ihren Revieren unterwegs sind, kennen selbstverständlich die Hauskatzen, die sich um die Gebäude herum bewegen. Sie kennen sich aus. Aber es gibt gewisse Stellen, die überschritten werden, wenn dort ein Geheck auftaucht und die Singvögelpopulation und das Kleingetier darunter leiden. Das sollten wir jedoch vermeiden.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Deshalb halte ich es für richtig – und wir stehen auch dazu –, dass die Hauskatzen weiterhin in Verantwortung der Jäger erlegt werden können, und den Umweg über die Lebendfalle – ich sagte vorhin, es sei auch keine Idylle – brauchen wir dabei nicht zu machen. Dann ist der Schuss ehrlicher.

(Beifall bei der CDU)

Frau Herrmann.

Ich möchte eine Kurzintervention dazu vornehmen.

Wir sind in der Abstimmungsrunde.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. – Frau Kagelmann, eine weitere Wortmeldung zum Antrag? – Bitte schön.

Danke schön, Herr Präsident. – Liebe Kollegin Herrmann, ich bin sehr dafür, dass wir uns dem Tierschutzgedanken an dieser Stelle intensiv zuwenden, und ich hätte mir schon gewünscht, Herr Kollege von Breitenbuch, dass eine Stellungnahme des zuständigen Fachausschusses an dieser Stelle vorgelegen hätte. Dann hätten wir das geringere Problem, das meine Fraktion mit diesem Änderungsantrag hat, sicherlich noch klären können; denn selbstverständlich kann es nicht angehen, dass wir die Hauskatzen wild in der Gegend abballern.