Zum Thema Planungssicherheit: Wichtig ist – Herr Kollege Jurk, Sie hatten das „dpa“-Interview des Ministerpräsidenten angeführt, ich gehe jetzt darauf ein und ich denke, es wäre sinnvoll, dass Sie zuhören, um letztendlich diese Dinge auch mitzubekommen: Die Planungssicherheit ist eine der ganz wichtigen Fragen. Deswegen hat es der Ministerpräsident zu Recht angesprochen. Ich habe auch in der letzten Debatte schon deutlich gemacht, dass es einen erheblichen Unterschied gibt zwischen der Degression, wie sie jetzt von der Bundesregierung vorgenommen wird, und der, die vor zwei Jahren vorgenommen wurde.
Damals war Herr Röttgen frisch im Amt und hat aus heiterem Himmel eine Degression vorgenommen. Dagegen habe ich mich gewehrt, weil zu diesem Zeitpunkt keine Planungssicherheit vorhanden war. Wir benötigen einen Mechanismus, der für alle noch klarer, als es der vorhandene Korridor des Zubaus bisher getan hat, deutlich macht, wie sich die Einspeisevergütung in Zukunft entwickeln wird, damit sich alle darauf einstellen können. Insofern ist es das, was der Ministerpräsident in Sachen Planungssicherheit eingefordert hat.
In dem jetzt vorliegenden Beschluss des Deutschen Bundestages ist der Korridor über die Jahresscheiben 2012 und 2013 hinweg in der Größenordnung 2,5 bis 3,5 Gigawatt festgelegt, danach sinkend. Insofern haben wir Planungssicherheit. Wir haben auch Planungssicherheit in der Frage, was denn passiert, wenn dieser Korridor unter- oder überschritten wird. Es ist nämlich der sogenannte atmende Deckel eingeführt worden. Es ist ganz
klar im Gesetz festgeschrieben, wie sich die Einspeisevergütung verändert, wenn mehr zugebaut wird oder weniger, als der Korridor vorsieht.
Diese Planungssicherheit, die wir als Staatsregierung gefordert haben und die der Ministerpräsident in seinem Interview vertreten hat, ist genau durch diesen Bundestagsbeschluss gegeben.
Der zweite Punkt waren die Übergangsfristen. Klar, wir brauchen Übergangsfristen. Wir brauchen auch Sicherheit, Rechtssicherheit, Vertrauensschutz für die entsprechenden Investoren. Auch hier haben zwei Punkte in den jetzigen Bundestagsbeschluss Eingang gefunden, nämlich hinsichtlich der Freiflächen die Regelung bezüglich des Aufstellungsbeschlusses eines Bebauungsplanes zum 01.03.2012, und hinsichtlich der Dachanlagen ist festgelegt worden, dass in den Genuss der alten Förderung diejenigen kommen, die das Netzanschlussbegehren am 24.02.2012 bereits abgegeben haben, also vor der Ankündigung der Bundesregierung, das verändern zu wollen. Insofern haben wir diesen Vertrauensschutz in dieser Übergangsfrist auch erreicht. Es ist eben auch gegenüber dem Bundesregierungsvorschlag erreicht worden, dass wir die Absenkung erst zum 01.04. haben und nicht bereits früher. Insofern ist diese Position des Ministerpräsidenten ja auch im jetzigen Beschluss des Bundestages umgesetzt worden.
Nun zum Thema Local Content. Ich hatte dieses Thema selbst in der Debatte angesprochen, auch wenn sich Kollege Lichdi nicht mehr daran erinnern kann. Es bleibt trotzdem richtig, dass ich es angesprochen habe. Ich habe es deswegen angesprochen, sehr geehrte Damen und Herren, weil es natürlich Hinweise gibt, dass Anbieter aus dem asiatischen Raum, insbesondere aus China, nicht immer die Spielregeln des freien Welthandels, also der WTO, eingehalten haben. Wir haben damals zur Kenntnis genommen, dass es in Italien und Frankreich LocalContent-Vorschriften gibt. Ich habe dazu im Plenum gesagt, dass wir uns dafür einsetzen, dass wir diese LocalContent-Fragen prüfen und, sofern sie mit dem freien Welthandel vereinbar sind, eine entsprechende Regelung einführen. Diese Prüfung ist inzwischen durch die Bundesregierung erfolgt. Das Ergebnis dieser Prüfung ist das, was uns Kollege Lichdi heute bereits mitgeteilt hat: dass die Regelungen, wie sie in Italien und in Frankreich vorhanden sind, als WTO-widrig eingestuft werden. Sie sind bisher durch die entsprechenden Exporteure nicht angegriffen worden, weil die Märkte in Italien oder Frankreich so klein sind, dass das nicht relevant ist. Wenn aber der größte Markt für Fotovoltaikanlagen, nämlich Deutschland, durch eine solche Local-Content-Regelung eingeschränkt würde, dann ist davon auszugehen, dass man dies angreifen würde. Es gab also diese Prüfbitte. Es ist geprüft worden. Das Ergebnis ist so, wie es Kollege Lichdi dargestellt hat. Insofern ist auch dieser Forderung des Ministerpräsidenten, das zu prüfen, nachgekommen worden. Das entsprechende Ergebnis liegt vor.
Der vierte Punkt war das Thema Eigenverbrauch. Das ist wichtig, um die Marktintegration zu erhöhen. Auch hier sieht der Gesetzentwurf, wie er vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, eine höhere Eigenverbrauchsquote vor, was zur Marktintegration beiträgt.
Allerdings ist auch hier festzustellen, dass wir nicht von allen Bundesländern dabei unterstützt wurden. Gerade in der Frage der Erhöhung des Eigenverbrauches sind die Bundesländer, die im Antrag der LINKEN genannt werden und an denen wir uns orientieren sollen, mitnichten auf unserer Seite gewesen. Sie haben sich eher gegen eine entsprechende Erhöhung des Eigenverbrauchs ausgesprochen.
Vielen Dank. Herr Staatsminister, gestatten Sie, dass ich noch einmal zur Frage Local Content zurückkomme. Sie haben ausgeführt, dass Sie das haben prüfen lassen. Meine Frage ist: In welcher Form haben Sie das prüfen lassen? Falls es dazu ein Gutachten gibt bzw. Ihr Haus ein Gutachten eingeholt hat, wären Sie bereit, es dem Hause oder dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen? Daran hätte ich nämlich ein hohes Interesse.
Herr Kollege Lichdi, wir haben dies nicht selbst geprüft, sondern die Bundesregierung gebeten, dies zu tun. Die Bundesregierung hat uns mündlich mitgeteilt, dass diese Regelungen von Italien und Frankreich aus ihrer Sicht nicht WTO-konform sind. Es gibt also kein Gutachten oder kein schriftliches Dokument, sondern eine mündliche Aussage des zuständigen Bundesministers nach Prüfung in seinem Haus. – Aber das überrascht Sie ja nicht, Herr Lichdi, weil Sie derselben Auffassung sind.
Der fünfte Punkt war die Frage der Speicherung. Ich habe schon in der letzten Landtagsdebatte gesagt, dass wir uns dafür einsetzen, dass wir zu einer dezentralen Speicherung kommen. Eine dezentrale Speicherung hilft dabei, die Spitzen abzufedern. Wir haben bei den erneuerbaren Energien das Problem, dass wir Erzeugungsspitzen haben, die momentan auch aufgrund der Netzstruktur nicht aufgenommen werden können. Wenn wir vor Ort dezentral zwischenspeichern können und die Abgabe zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, haben wir tatsächlich einen Vorteil im Rahmen der Integration der erneuerbaren Energien in das Netz.
Wir haben uns bei der Bundesebene dafür eingesetzt, dass es zu einer Förderung dieser Speicheranlagen kommt. Wir
als Freistaat Sachsen hätten diese Förderung gern im Rahmen des EEG gehabt, und zwar dergestalt, dass, wer dezentral zwischenspeichert, in den Genuss einer erhöhten Einspeisevergütung kommt. Das war der Wunsch des Freistaates Sachsen, mit dem wir in Berlin angetreten sind. Das Ergebnis ist nicht das, was wir uns ursprünglich vorgestellt haben, also ein entsprechender Bonus im Rahmen des EEG für die Speicherung. Das Ergebnis ist – und dafür gibt es einen entsprechenden Entschließungsantrag, den der Deutsche Bundestag gefasst hat –, eine zusätzliche Förderung, eine Marktanreizförderung für solche Speicheranlagen aufzulegen. Der Deutsche Bundestag hat in seinem Beschluss die Bundesregierung mit Fristsetzung aufgefordert, eine entsprechende Förderung vorzulegen. Das ist nicht das, was wir als Freistaat ursprünglich gewollt haben, aber inhaltlich genau das, was wir uns vorgestellt haben, nämlich eine Förderung von dezentralen Speichern.
Dieser Punkt ist nicht ganz in der Art und Weise, wie wir es wollten, aber inhaltlich doch zu unserer Zufriedenheit umgesetzt worden. Was uns dort noch nicht passt, ist, dass die Höhe der Speicherförderung noch nicht beziffert worden ist. Es ist also noch nicht bekannt, wie das Volumen dieses Förderprogramms und wie die Details dazu aussehen sollen. Hier stehen wir mit der Bundesregierung im engen Kontakt und werden sicherlich unsere abschließende Entscheidung im Mai im Bundesrat auch davon abhängig machen, ob wir zu zufriedenstellenden Lösungen kommen.
Der letzte Punkt, den Sie, Herr Jurk, aus dem Interview des Ministerpräsidenten angesprochen haben, ist das Thema Verordnung. Das ist richtig. Es ist nicht einzusehen, warum diese dramatischen Eingriffe in das System durch reine Verordnungsermächtigungen der Bundesregierung erfolgen sollen.
In dem Gesetzentwurf, wie ihn der Deutsche Bundestag beschlossen hat, ist diese Verordnungsermächtigung nicht mehr enthalten. Wir haben uns in diesem Punkt letztlich gemeinsam mit anderen durchgesetzt.
Insofern sind die sechs Punkte, die der Ministerpräsident in seinem dpa-Interview angeführt hat – ich habe es gerade dargestellt –, entweder umgesetzt oder sie haben sich wie im Bereich Local Content als nicht umsetzungsfähig erwiesen. Deswegen war es auch nicht notwendig, einem Entschließungsantrag im Bundesrat zuzustimmen, und zwar zu einem Zeitpunkt, als der Deutsche Bundestag bereits entschieden hatte. Das war noch nicht vorhersehbar, als man diesen Entschließungsantrag im Bundesrat eingereicht und diesen sofortigen Sachentscheid begehrt hat. Aber zum Zeitpunkt der Bundesratsentscheidung hatte der Bundestag bereits entschieden, sodass es keinen Sinn mehr hatte, einen Entschließungsantrag einzureichen, weil der Bundestag seinen Gesetzentwurf dem Bundesrat zuleiten wird. Wir werden im Mai über den Gesetzentwurf des Bundestages zu entscheiden haben.
Herr Staatsminister, wie können Sie sich dann erklären, dass Bundesländer wie Thüringen und Sachsen-Anhalt dennoch diesem Entschließungsantrag im Bundesrat gefolgt sind? Das war meine erste Frage.
Ich habe darauf gewartet, dass Sie eine Auskunft darüber erteilen, wie man gedenkt, am 11. Mai im Bundesrat abzustimmen. Dazu haben Sie gesagt, dass Sie das abhängig davon machen, wie man Ihnen die Speicherförderungsprogramme schmackhaft macht, damit man das aus sächsischer Sicht akzeptieren kann. Meine zweite Frage ist deshalb: Heißt das, dass für Sie die anderen Punkte dafür ausgeräumt sind und Sie von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses am 11. Mai absehen werden?
Ich bin zu vielem in der Lage, aber ich kann weder die Gedanken der Regierungsmitglieder aus Sachsen-Anhalt noch derer aus Thüringen lesen.
Insofern kann ich auch nicht interpretieren, warum sie sich in dieser Form verhalten haben. Ich weiß auch nicht, ob sie im Mai den Vermittlungsausschuss anrufen oder dies unterlassen werden. Das kann ich nicht beurteilen.
Das kann ich nicht beurteilen. Letztendlich treffen wir unsere Entscheidungen im Freistaat Sachsen aufgrund der Interessenlagen der Menschen im Freistaat Sachsen und orientieren uns nicht an den Entscheidungen anderer Bundesländer.
Hinsichtlich unserer eigenen Entscheidung im Mai habe ich deutlich gemacht, dass ich die anderen aufgeführten Punkte durch den Gesetzesbeschluss des Bundestages – ich will nicht sagen in allen Punkten zu bester Zufriedenheit – in einer akzeptablen Form umgesetzt sehe und dass wir uns bezüglich dieses Entschließungsantrages, der beschlossen worden ist, zur Speicherung der dezentralen Daten noch in engen Gesprächen mit der Bundesregierung befinden.
Mein Eindruck ist, dass diese Gespräche sehr konstruktiv sind, sodass meine persönliche Einschätzung per heute ist, dass wir letztendlich den Vermittlungsausschuss nicht anrufen werden. Das kann ich Ihnen aber heute noch nicht mit absoluter Sicherheit sagen, weil die Gespräche in dieser Frage mit der Bundesregierung noch andauern.
Gestatten Sie, dass ich ein paar allgemeine Ausführungen zu diesem Thema mache. Wir sollten uns überlegen, ob es normal und plausibel ist, dass in einem Land wie der
Bundesrepublik Deutschland, das relativ weit im Norden unserer Halbkugel liegt, jährlich über 50 % der Produktion von Solarmodulen installiert werden. Halten wir das tatsächlich für normal? Ich glaube, ein gewisses Nachdenken, ein gewisses Versachlichen der Debatte ist durchaus angemessen.
Ich möchte auch noch einmal auf das Thema Subventionen eingehen. Ja, es handelt sich um eine Subvention der Solarbranche im Rahmen des EEG. Das ist keine Subvention aus dem Staatssäckel, sondern es ist eine Subvention aus dem Portemonnaie unserer privaten Haushalte und aus der Schatulle unserer Unternehmen – diese subventionieren nämlich die Fotovoltaikindustrie.
Wir haben, wenn man sich die Lenkungsbewegungen anschaut und sieht, wohin die Gelder fließen, auch den Effekt, dass der Freistaat Sachsen in Summe letztlich auch andere Bundesländer subventioniert.
Ich möchte das Thema einmal zuspitzen und bewusst überspitzen. Ich wehre mich dagegen, dass eine alleinerziehende Mutter im Freistaat Sachsen mit ihrer Stromrechnung die Fotovoltaikanlage auf dem Dach des Zahnarztes am Starnberger See subventioniert. Dagegen wehre ich mich.
Wenn andere das gut finden, ist das die Sache der anderen. Das mögen dann die anderen auch ihren Wählerinnen und Wählern im Freistaat Sachsen erklären. Wir, CDU und FDP, haben in Sachsen eine klare Position im Interesse der Menschen in Sachsen.
Lassen Sie mich noch etwas zum Thema Energiewende im Allgemeinen sagen. Im Bereich des Netzausbaus sind wir noch lange nicht dort, wo wir sein müssten. Dieses Unbehagen wird auch von anderen vorgetragen. Ich weiß, dass das der Kollege Tillich in seinen Kreisen nachdrücklich gegenüber Berlin vertritt, und ich habe dies in meinen Kreisen auch getan.
Zur politischen Wahrheit gehört aber auch, dass wir in puncto Gebäudesanierung schon viel weiter sein könnten, wenn nicht die Oppositionsparteien in den Landtagen mit ihren Landesregierungen das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz im Bundesrat, im Vermittlungsausschuss, blockieren würden. Wir könnten weiter sein.
Sie von Rot-Rot und Grün sind mitverantwortlich, dass es bei der Energiewende nicht so vorangeht, wie es vorangehen sollte.