Protocol of the Session on December 9, 2009

(Präsidentenwechsel)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission des Sächsischen Landtags gemäß § 16 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen

Drucksache 5/627, Wahlvorschlag der Fraktion der CDU

Drucksache 5/611, Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE

Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 dieses Gesetzes werden die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission vom Landtag aus seiner Mitte einzeln und mit Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. § 16 Abs. 2 Satz 2 dieses Gesetzes legt darüber hinaus fest, dass zwei der fünf Mitglieder der parlamentarischen Opposition angehören müssen. Bei den zu besetzenden fünf Sitzen bedeutet dies: Auf Vorschlag der CDU-Fraktion sind drei Mitglieder zu wählen. Auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE sind zwei Mitglieder zu wählen.

Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in den Drucksachen 5/627 für die CDU-Fraktion sowie 5/611 für die Fraktion DIE LINKE vor. Aber ich sehe eine Wortmeldung. Bitte, Kollege Hahn.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Fraktionen liegt ein Vermerk des Juristischen Dienstes vor, nach dem ein Wahlvorschlag der CDU-Fraktion den Namen eines Abgeordneten einer anderen Fraktion enthält. Dieser Wahlvorschlag könnte demzufolge möglicherweise unzulässig sein. Insofern halten wir es für geboten, vor dem Wahlgang hierüber eine Diskussion im Präsidium des Landtages zu führen.

Wir beantragen deshalb nach § 6 Abs. 5 der Geschäftsordnung eine Sitzung des Landtagspräsidiums. Darüber hinaus wird im Präsidium auch zu klären sein, inwieweit generell – da es sich um eine Frage handelt, deren Bedeutung über den Einzelfall hinausgeht – auch der Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten zu

beteiligen ist. Wir beantragen eine Unterbrechung und die Einberufung des Präsidiums.

Kollege Hahn, darf ich Sie zurückfragen: Würden Sie die Zeitdauer Ihrer beantragten Sitzungsunterbrechung definieren?

Herr Präsident! Wir können nicht darüber entscheiden, wie lange das Präsidium tagt. Wir haben eine Präsidiumssitzung beantragt. Diese muss unverzüglich einberufen werden. Sie entscheiden über die Unterbrechung. Wie lange das Präsidium tagt, hängt von der Diskussion ab.

Dann unterbreche ich nun die Sitzung des Sächsischen Landtages und berufe unverzüglich eine Präsidiumssitzung ein. Ich würde diese Unterbrechung erst einmal auf 30 Minuten beschränken und hoffe, dass wir Ihnen danach ein Ergebnis anbieten können. Die Sitzung ist hiermit für 30 Minuten unterbrochen.

(Unterbrechung von 13:16 bis 14:20 Uhr)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Präsidium hat seine Sitzung beendet. Wir könnten wieder in die Tagesordnung eintreten, aber ich sehe eine Wortmeldung von Herrn Kollegen Piwarz. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben im Präsidium sehr

intensiv diskutiert, die verschiedenen Argumente vorgetragen und uns angehört. Angesichts der Diskussion im Präsidium bitte ich namens der CDU-Fraktion um eine weitere Auszeit von 30 Minuten, um das Ergebnis innerhalb der Fraktion beraten zu können.

Ich unterbreche die Sitzung für 30 Minuten, damit die Meinungsbildung in den Fraktionen stattfinden kann.

(Unterbrechung von 14:21 bis 14:52 Uhr)

Meine Damen und Herren! An der Stelle, an der wir vorhin die Sitzung unterbrochen haben, steigen wir wieder in die Tagesordnung ein. Wir behandeln Tagesordnungspunkt 3. Es gab längere Auszeiten, zunächst um das Präsidium zu versammeln und später auf Antrag der CDU-Fraktion zu deren Meinungsbildung.

Ich hatte vorhin auf die Wahlvorschläge verwiesen, die Ihnen in den Drucksachen 5/627 und 5/611 vorlagen. Nach Rücksprache mit der Landtagsverwaltung weise ich noch einmal darauf hin, dass der Herrn Biesok betreffende Wahlvorschlag circa 09:15 Uhr auf allen Plätzen verteilt worden ist.

Kollege Hahn signalisiert eine Wortmeldung; bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Ergebnis der Präsidiumssitzung möchten wir folgenden Antrag auf Auslegung der Geschäftsordnung gemäß § 113 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages stellen: Der Landtag möge beschließen, den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion in der Drucksache 5/627 zur Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission des Sächsischen Landtages gemäß § 16 des Gesetzes über den Verfassungsschutz des Freistaates Sachsen gemäß § 113 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages an den für die Geschäftsordnung zuständigen Ausschuss zur Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit dieses Wahlvorschlages und zu diesbezüglichen grundsätzlichen, über den Einzelfall hinausgehenden Auslegungen der Geschäftsordnung zu überweisen. Das ist der erste Antrag, den Sie dann von uns bekommen; so wurde ja der Wunsch im Präsidium geäußert.

Damit logischerweise keine Wahl vor der Prüfung stattfinden kann – es macht keinen Sinn, erst zu wählen und dann zu prüfen, ob es überhaupt zulässig und verfassungsgemäß ist –, beantragen wir die Vertagung des jetzt aufgerufenen Tagesordnungspunktes zur Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission.

Vielen Dank, Kollege Hahn. Sie haben einen Geschäftsordnungsantrag gestellt. Ich verkünde noch einmal ausdrücklich, dass dieser auch mündlich gestellt werden kann. Über diesen Geschäftsordnungsantrag möchte ich jetzt abstimmen lassen. Gibt es dazu noch eine Gegenrede? – Kollege Piwarz, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich Kollegen Hahn richtig verstanden

habe, sind es zwei Anträge, über die wir jetzt nacheinander abstimmen müssen: zunächst über den Antrag auf Überweisung an den Geschäftsordnungsausschuss und dann wiederum über den Antrag auf Vertagung.

Bei der Überweisung an den Geschäftsordnungsausschuss werden wir uns grundsätzlich enthalten, da auch wir daran interessiert sind, grundsätzlich eine Klärung dieser Frage herbeizuführen. Andererseits werden wir der Vertagung heute nicht zustimmen, da uns daran gelegen ist, die PKK möglichst schnell in einer rechtskonformen Art und Weise zu wählen. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen.

Wir haben also zwei Anträge – ich lasse mich dabei gern korrigieren –: einen Geschäftsordnungsantrag, über den wir zuerst abstimmen müssen, auf Absetzung des Tagesordnungspunktes 3 und Vertagung auf eine andere Sitzung. – Kollege Bartl, Sie haben um das Wort gebeten.

Vielen Dank, Herr Präsident. Nach unserer Auffassung ist die getrennte Abstimmung in diesem Fall nicht möglich. Wir beantragen ja, nach § 113 Abs. 1 und 2 von der Auslegung Gebrauch zu machen.

Abs. 1 besagt, dass der Präsident die Zulässigkeit einer Einzelfrage geschäftsordnungsseitig entscheidet. Wenn die betreffende Frage aber keine Einzelfrage ist, sondern eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung, kann ein Zehntel des Landtages beantragen, dass sich vorher der Geschäftsordnungsausschuss mit der Angelegenheit befasst. Das ist exakt der Sinn des Antrages.

Wenn jetzt gesagt wird, wir lassen es auf der Tagesordnung stehen, weil der Präsident diese Entscheidung als Einzelfallauslegung getroffen hat, würden § 113 Abs. 2 bzw. die Fraktionen in ihren Rechten verletzt.

Wir haben eine weitere Wortmeldung. Wir sind noch immer in der Diskussion zur Geschäftsordnung. Frau Kollegin Jähnigen, bitte.

Für die GRÜNE-Fraktion möchte ich Folgendes feststellen: Es geht hierbei darum, ob eine große Fraktion für das Gremium PKK ein Mitglied einer kleineren Fraktion vorschlagen darf. Die Rechtsauffassung des Juristischen Dienstes und auch der Fraktion DIE LINKE ist, dass dieses sogenannte Huckepack-Verfahren nicht zulässig sei. Wir haben uns aus dieser sehr kurzen Debatte heraus dieser Rechtsauffassung nicht anschließen können. Sie ergibt sich zumindest nicht aus dem Gesetz über die PKK, vielleicht aus der Geschäftsordnung. Wir finden es generell sinnvoll, dies vor der Wahl dieses Gremiums zweifelsfrei zu klären. Wir als GRÜNE-Fraktion finden das Huckepack-Verfahren als solches durchaus sinnvoll. Aber es sollte zweifelsfrei geklärt werden, vielleicht auch mit Anpassung der Geschäftsordnung.

Deshalb werden wir uns Ihren Anträgen anschließen, auch wenn wir in dieser Angelegenheit nicht Ihrer Meinung

sind. Es sollte geklärt werden. Diese Zeit haben wir. Wir haben eine besetzte PKK; dabei gibt es kein Problem.

Vielen Dank.

Kollege Brangs, Sie haben für die SPD-Fraktion um das Wort gebeten.

Meine Damen und Herren! Auch für die SPD-Fraktion möchte ich erklären, dass wir den Antrag unterstützen, den Weg nach § 113 Abs. 2 zu gehen. Es kann nicht im Interesse dieses Hauses sein, dass man zunächst nach § 113 Abs 2 einen Antrag stellt, der dann faktisch ins Leere läuft, weil man nämlich danach der Absetzung von der Tagesordnung nicht zustimmt. Das ist ein Widerspruch in sich.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass das Gutachten, das der Juristische Dienst angefertigt hat, der SPD-Fraktion erst heute Vormittag zugegangen ist und dass der eigentliche Wahlvorschlag über mehrere Tage, auch zum Zeitpunkt der eigentlichen Präsidiumssitzung, nur eine Drucksachennummer hatte, aber keinen namentlichen Vorschlag beinhaltete. Selbst die Möglichkeit entsprechend der Geschäftsordnung, über diesen dann mit Drucksache vorliegenden Antrag zu beraten, hatten wir nicht, da uns die Unterlagen – nämlich die eigentliche Vorstellung, welche Namen sich hinter dieser Drucksache verbergen – fehlten.

Insofern gibt es aus unserer Sicht nur den Weg, über den § 113 Abs. 2 den Geschäftsordnungsausschuss in seiner nächsten Sitzung damit befassen zu lassen und sein Votum dann hier zur Abstimmung zu stellen. Deshalb unterstützen wir den Antrag.

Kollege Bartl, bitte.

Herr Präsident! Die Fraktion DIE LINKE würde eine Verletzung ihrer Rechte darin sehen, dass der Wahlvorschlag nicht rechtzeitig ausgereicht war. Dadurch hatte die Fraktion keine Möglichkeit, sich mit diesem Wahlvorschlag unter dem Aspekt, dass er vom Besetzungsschlüssel abweicht, vorher zu befassen. Wir hatten also keine Möglichkeit, in der Fraktion zu beraten, wie wir damit umgehen.

Es geht nicht um irgendein Gremium. Bei der PKK geht es um ein Gremium besonderer Art mit der Konsequenz, dass einmal dort hineingewählte Abgeordnete nicht zurückberufen werden können. Wir können es nicht einfach reparieren. Deshalb meinen wir, dass das rechtzeitig bekanntgegeben werden muss. Die Fraktionen müssen die Möglichkeit haben, sich rechtzeitig eine Meinung zu bilden. Wenn das nicht geschieht, werden die Fraktionen in ihren Rechten verletzt.

Auch deshalb ist der Antrag nicht abstimmungsfähig.

Kollege Herbst für die FDP-Fraktion, bitte.

Herr Präsident ich habe nur eine Verständnisfrage. Wird über den Antrag der Linken als ein Antrag abgestimmt oder finden zwei getrennte Abstimmungen statt?

Wir müssten Folgendes tun: Das eine ist ein mündlich eingebrachter Antrag zur Geschäftsordnung, Absetzung dieses Tagesordnungspunktes von der Tagesordnung. Das andere ist die Auslegung der Geschäftsordnung nach § 113 Abs. 2. Eigentlich müsste der zweite Teil dieses Antrages – das hatten wir auch vorhin in der Präsidiumssitzung gesagt – schriftlich eingereicht werden. So sieht es unsere Geschäftsordnung vor. Die Absetzung von der Tagesordnung kann mündlich eingereicht werden. Das Begehr nach § 113 Abs. 2 müsste schriftlich eingereicht werden.

(Klaus Bartl, Linksfraktion, steht am Mikrofon.)

Gibt es noch Wortmeldungen; Kollege Bartl? – Können wir das nicht getrennt abstimmen?