Protocol of the Session on January 26, 2012

Das, was haushaltsrelevant notwendig ist, wird derzeit zusammengestellt. Wir sind zurzeit in der Aufstellung des Haushaltsplanes von Regierungsseite für den Doppelhaushalt 2013/2014. Das wird in den nächsten Wochen zusammengefasst und für den Doppelhaushalt vorbereitet und

eingearbeitet. Es handelt sich um die Polizeiausstattung und das, was notwendig ist.

Insgesamt hat das, bezogen auf die personelle Ausstattung und auf die Dinge, was in der Zeitung geäußert oder verbreitet worden ist, keine Auswirkungen für den Doppelhaushalt 2013/2014.

Noch eine Nachfrage?

Noch eine Nachfrage. Wer konkret ist mit diesen Überprüfungen und Maßnahmenfestlegungen beauftragt worden?

Herr Staatsminister Ulbig, bitte.

Einerseits ist die Abteilung 3, die dafür zuständig ist, mit den Maßnahmen beauftragt worden, andererseits wissen Sie ja, dass es insgesamt noch keine abschließenden Erkenntnisse bezüglich der Aufklärung gibt. Ich will nicht ausschließen, dass gerade durch die Expertenkommission, die derzeit auf Bundesebene berufen werden sollte, im Ergebnis auch noch Erkenntnisse zutage gefördert werden, die gegebenenfalls Konsequenzen in Bezug auf Ausstattung oder Ähnliches fordern.

Die nächste Frage bitte von Herrn Abg. Mann. – Er ist nicht anwesend. Dann gehen wir weiter.

Frau Jähnigen, bitte, Ihre nächste Anfrage; Frage Nr. 5.

Meine nächste Frage gilt der Zukunft der Nahverkehrsfinanzierung in Sachsen.

Folgende Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Position nimmt Sachsen im Hinblick auf das Auslaufen der Mittelverteilung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zum 31.12.2013

gegenüber dem Bund ein und mit welcher Strategie will die Regierung sicherstellen, dass Sachsen auch nach Beendigung der Zweckbindung dieser Mittelzuweisungen und dem bislang für 2019 geplanten Auslaufen aller Zuweisungen aus dem sogenannten Entflechtungsgesetz des Bundes eine ausreichende Finanzierung für den öffentlichen Verkehr (Infrastruktur und Straßen) sowie den kommunalen Straßenbau sicherstellen kann?

2. Plant die Regierung für die Zeit nach Auslaufen der Zweckbindung Ende 2013 die Gelder weiterhin vollständig für den öffentlichen Verkehr und den kommunalen Straßenbau einzusetzen und ist für diesen Zweck eine entsprechende landesgesetzliche Regelung vorgesehen?

Für die Staatsregierung Herr Staatsminister Morlok, bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Jähnigen! Ich beginne mit Ihrer zweiten Frage.

Die Meinungsbildung innerhalb der Staatsregierung, ob und in welcher Form eine über die dann allgemeiner geltende Bindungsregelung des Bundes eine konkretere Zweckbindung im Freistaat Sachsen vorgenommen werden soll, ist noch nicht abgeschlossen.

Zur ersten Frage. Es ist so, dass wir als Freistaat Sachsen der Auffassung sind, dass die vorhandenen Entflechtungsmittel, die an die Stelle der GVFG-Mittel getreten sind, in dem Umfang vom Bund bereitgestellt werden müssen, wie sie dem Bedarf entsprechen. Wir haben diesbezüglich auch auf der Ebene der Verkehrsminister im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz die entsprechenden Positionen beim Bund deutlich gemacht.

Wenn wir den nachgewiesenen Bedarf zugrunde legen, wäre von einer Erhöhung der Mittel auszugehen. Die konkreten Verhandlungen mit dem Bund werden von den Chefs der Staatskanzleien mit dem Bundesfinanzministerium geführt. Darüber hinaus hat die Verkehrsministerkonferenz eine Kommission zur Zukunft der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung eingesetzt. Diese Kommission wird voraussichtlich noch in diesem Jahr, im Jahr 2012, auch zu der Ausstattung bezüglich der Entflechtungsmittel Stellung nehmen.

Haben Sie noch Nachfragen?

Ist der Regierung bewusst, dass vor dem Hintergrund der Absage der Gespräche beim Bund selber vor Ende des Jahres diese Verhandlungen vorangetrieben werden müssen, um Sachsens Interessen wahrzunehmen und, wenn ja, wie wird sie das tun?

Die Interessenwahrnehmung der Staatsregierung erfolgt auf verschiedenen Ebenen. Das hatte ich Ihnen gerade dargestellt. Zum einen führen die Verhandlungen – so ist das die Regel – die Chefs der Staatskanzleien mit dem Bundesfinanzministerium.

Darüber hinaus positionieren wir uns aber inhaltlichfachlich in dieser Frage in der zuständigen Verkehrsministerkonferenz. Wir haben als Freistaat Sachsen im Rahmen der Diskussion in der Verkehrsministerkonferenz – übrigens mit Zustimmung der Kollegen aus den anderen Bundesländern – deutlich gemacht, dass es eine bedarfsgerechte Weiterfinanzierung über das Jahr 2014 hinaus geben muss. Bedarfsgerecht heißt aus meiner Sicht, wenn man die Bedarfe zugrunde legt, tatsächlich mehr Mittel. Ob das in den Verhandlungen gegenüber dem Bund durchzusetzen sein wird, kann ich heute noch nicht absehen.

Die Tatsache, dass wir uns als Landesverkehrsminister entschlossen haben, eine Kommission zur Zukunft der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung einzusetzen, zeigt ja auch, wie wichtig uns die Zukunft der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung ist, eben auch die Finanzausstattung. Wir erwarten schon, dass wir durch diese Kommission ent

sprechende Argumente erhalten, um unsere Positionen im Rahmen der Verhandlungen mit dem Bund zu bekräftigen.

Noch eine Nachfrage, Frau Jähnigen?

Mein Kollege, der Bundestagsabgeordnete Stefan Kühn, verkehrspolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion im Bundestag, hat Sie vor über einem Monat mit einem Schreiben um Auskunft über die sächsische Position gebeten, um die Interessen Sachsens sachgerecht in der Bundespolitik wahrnehmen zu können. Warum ist dieser Brief bisher nicht beantwortet worden und werden Sie das noch tun?

Da mir der Brief im Moment nicht erinnerlich ist, Frau Jähnigen, muss ich das überprüfen, und ich werde Ihnen die Antwort nachreichen.

Die nächste Frage kommt von Herrn Mann. – Er ist noch nicht zurück.

Dann bitte ich jetzt Herrn Jennerjahn; Frage Nr. 9.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Frage dreht sich um die Verweigerung der IMK zur Mitarbeit an der Aufklärung der Vorgänge um den NSU im Bundestag.

Laut Presseberichten vom 18. Januar 2012 („LVZ“: „Länderinnenminister machen dicht bei Informationen zum Rechtsterrorismus/Absagebrief an Parlamentarische Kontrollkommission des Bundestages“) hat der damalige Vorsitzende der IMK mit einem Brief vom 22.12.2011 gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission des Bundestages unter anderem erklärt, dass „eine Weitergabe von Informationen zur Kontrolle oder ‚besseren Einschätzung der Arbeit der Sicherheitsbehörden‘ der Länder dem verfassungsrechtlich geschützten Informationsrecht der Landesparlamente widersprechen“ würde. Damit sei der Informationsboykott seitens der Länderinnenminister bekräftigt worden.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie hat sich der Freistaat Sachsen in der IMK hinsichtlich der Unterstützung der mit der Aufklärung der Vorgänge um die NSU befassten Gremien des Deutschen Bundestages positioniert (Bitte Position begründen)?

2. Inwieweit plant die Staatsregierung die von ihr favorisierte einzusetzende Bund-Länder-Kommission zur

Aufklärung der Vorgänge um den NSU zu unterstützen (Erteilung von Aussagegenehmigungen für Landesbe- dienstete, Aktenherausgabe und andere Maßnahmen) ?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Ulbig, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abg. Jennerjahn! Ich möchte die Fragen 1 und 2 gemeinsam wie folgt beantworten.

Eine umfassende Aufarbeitung der Vorgänge rund um den Nationalsozialistischen Untergrund ist für den Freistaat Sachsen vordringliches Ziel. Deshalb haben wir einem Vorschlag der Innenministerkonferenz zur Einsetzung einer Bund-Länder-Kommission ohne Wenn und Aber zugestimmt und uns von Anfang an dafür stark gemacht, dass Aufklärung nicht an Ländergrenzen Halt macht.

Wir werden der Bund-Länder-Kommission jegliche Unterstützung zukommen lassen, müssen dabei auch – das will ich nicht verhehlen – die rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere des Datenschutzes beachten.

Ihre Frage, welche konkrete Unterstützung wir geben können, kann ich Ihnen erst beantworten, wenn sich die Bund-Länder-Kommission konstituiert hat und wir wissen, welche konkreten Unterstützungsleistungen dann von uns begehrt werden. Gleiches gilt übrigens auch für die Gremien des Deutschen Bundestages.

Zu der von Ihnen zitierten Pressemitteilung sollten Sie wissen, dass der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums – wie es beim Bund heißt – des Bundestages die Innenministerien mehrerer Länder angeschrieben hat und um Übersendung der Akten des Ministeriums, der Landespolizeien und der Landesbehörden für Verfassungsschutz bat.

Auf diese sehr unkonkrete Bitte hin hat stellvertretend für alle angeschriebenen Länder der niedersächsische Innenminister Schünemann geantwortet und neben datenschutzrechtlichen Bedenken vor allem darauf hingewiesen, dass die Kompetenz zur Kontrolle der Verfassungsschutzbehörden der Länder bei den Länderparlamenten liege. Eine Übernahme der Kontrolle der Verfassungsschutzbehörden der Länder durch das Parlamentarische Kontrollgremium würde – ich zitiere den Kollegen Schünemann wörtlich – „dem verfassungsrechtlich geschützten Informationsrecht der Landesparlamente widersprechen“.

Es gibt also keinen Informationsboykott seitens der Länder, sondern es gibt den Bundestag, der die Bundesregierung kontrolliert, und es gibt Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, die die Sächsische Staatsregierung kontrollieren.

Haben Sie noch Nachfragen, Herr Jennerjahn?

Ich hätte noch eine Nachfrage. Sie haben es schon angesprochen, dass die konkrete Unterstützung der Bund-Länder-Kommission erst benannt werden kann, wenn sich diese Kommission konstituiert hat. Können Sie grob umreißen, wie der zeitliche Fahrplan zur Konstituierung dieser Kommission aussieht?

Aus meiner Sicht wäre es nicht nur zu begrüßen, sondern – Sie konnten auch das den Medien entnehmen – dringend erforderlich, dass diese Konstituierung unverzüglich erfolgt, ein Arbeitsauftrag vergeben wird und damit die Arbeit endlich aufgenommen wird.

Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie gerade Ihre persönliche Meinung dargeboten haben, aber noch keinen konkreten Zeitpunkt kennen, wann sich diese Bund-Länder-Kommission tatsächlich konstituiert?

Einen konkreten Zeitpunkt kann ich Ihnen derzeit noch nicht nennen, weil für die Einsetzung dieser Bund-LänderKommission der Bundesinnenminister zuständig und diese Einsetzung noch nicht erfolgt ist und mir ein konkreter Termin – so war ja die Fragestellung – noch nicht vorliegt.

Als Nächste möchte Frau Friedel eine Nachfrage stellen; Frau Friedel, bitte.

Genau, ich habe eine Nachfrage; vielen Dank.