Protocol of the Session on January 26, 2012

Gibt es weiteren Redebedarf? – Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich gebe meine Rede ebenfalls zu Protokoll. Ich bitte den Landtag aber, den Bericht zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

(Beifall bei der FDP – Dr. André Hahn, DIE LINKE: Sie wollen kein Vergabegesetz haben!)

Wer möchte seine Rede noch zu Protokoll geben?

(Heiterkeit bei allen Fraktionen)

Bitte, Herr Delle.

Frau Präsidentin! Ich werde meine Rede auch zu Protokoll geben. Ich möchte nur so viel anmerken: Wir halten den Bericht für kritikwürdig, nicht wegen dem, was in ihm steckt, sondern vor allem wegen den Dingen, die nicht in ihm abgebildet sind. – Danke.

Hat noch jemand Bedarf, etwas zu äußern. – Bitte sehr, Herr Heidan. Die Reihenfolge ist etwas durcheinander gekommen, aber das letzte Wort zu haben ist auch nicht schlecht.

(Christian Piwarz, CDU: Gib es zu Protokoll, Frank!)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was hier von Herrn Zais vorgetragen wurde, hat sicherlich etwas mit dem Vergabegesetz zu tun. Wir reden aber über den Vergabebericht. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Bericht. Sicherlich haben wir mit das beste Vergabegesetz, das es gibt. Das ist uns schon bescheinigt worden.

(Martin Dulig, SPD: Was? – Michael Weichert, GRÜNE: Das älteste, das am wenigsten novellierte Deutschlands!)

Es ist am wenigsten novelliert. Daran kann man sehen, wie gut es ist, dass man es nicht novellieren muss.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Bericht.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Nun hat die Staatsregierung das Wort; Herr Staatsminister Morlok, bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte es kurz machen und nur auf den Hinweis des Kollegen Zais eingehen, dass ich an der Anhörung nicht teilgenommen habe.

Wie Sie wissen, führt der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr seine Anhörungen in dieser Legislaturperiode immer dienstags durch. Vorher war es freitags gewesen.

Die Anhörungen finden in der Regel dienstags, 10 Uhr statt. Parallel dazu tagt das Kabinett. Vielleicht kann man durch geeignete terminliche Maßnahmen diese Terminkollision verhindern. Dann ist auch mir eine häufigere Teilnahme an den Anhörungen möglich.

(Beifall bei der FDP – Zuruf des Abg. Stefan Brangs, SPD)

Meine Damen und Herren! Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, Drucksache 5/7665, ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist der Beschlussempfehlung mit Mehrheit zugestimmt.

Meine Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Erklärungen zu Protokoll

In der Anhörung zum Vergabebericht 2010 des Freistaates Sachsen wurden von den unterschiedlichsten Vertretern von Wirtschaft, Gewerkschaft, Städte- und Gemeindetag und anderer kompetenter Institutionen ziemlich einhellig die Schwachstellen des Vergabeberichtes aufgezeigt. So wünscht man sich, dass der Vergabebericht in seiner Aussagekraft deutlich zu schärfen ist. Ein wesentlicher Teil der öffentlichen Vergaben ist nicht erfasst, nämlich die gesamten kommunalen Investitionen. Das sind immerhin 90 % der im Freistaat ausgegebenen Mittel.

Ein weiterer Kritikpunkt war, dass überwiegend dem niedrigsten Planungshonorar wesentliches Gewicht bei der Vergabe eingeräumt wird. Wenn ich als Auftraggeber das niedrigste Honorar zahle, kann ich mir relativ sicher sein, dass die Investition nicht am nachhaltigsten ausgeführt wird.

Auch wäre es einmal spannend, zu bilanzieren, wie teuer die Vorhaben nach der Realisierung tatsächlich geworden sind; denn die Bauunternehmen machen mitunter Kampf- „Krampfangebote“, um den Auftrag zu bekommen, und hoffen dann auf saftige Nachträge, mit denen sie dann doch noch zu ihrem gewünschten Effekt kommen.

Ein weiteres Thema war die Höhe der Grenzen bei freihändigen Vergaben; gewünscht wurden 20 000 Euro.

Auch wurde kritisiert, dass sogenannte In-HouseVergaben überhaupt nicht im Vergabebericht auftauchen, obwohl auch gewaltige Volumina bewegt werden. Eine weitere Forderung war die Schaffung einer zentralen sächsischen Nachprüfstelle. Wenn diese dann mit entsprechend qualifiziertem Personal besetzt ist, kann eine vernünftige, einheitliche Rechtsanwendung in Sachsen sichergestellt werden.

Meine Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat aus dem Vergabebericht die richtigen Schlüsse gezogen: Wir reichen in den nächsten Wochen nämlich ein neues sächsisches Vergabegesetz in den parlamentarischen Geschäftsgang ein. Dort wollen wir auch Art und Umfang der Vergabeberichte neu regeln. Dabei nehmen wir sowohl für die Ausschreibung als auch für die Zuschlagserteilung bei öffentlichen Vergaben im Freistaat Sachsen die in der Anhörung offen gewordenen Kritikpunkte auf. Selbstverständlich, und das werden Sie auch von uns erwarten, wollen wir in Zukunft ökologische und soziale Kriterien bei Vergaben im Freistaat zur Geltung kommen lassen. Auch die Förderung kleiner und mittelständischer Betriebe und regionaler Wirtschaftskreisläufe wird unser Gesetzentwurf beinhalten. Wir werden damit auch einen Beitrag zur Entbürokratisierung der sächsischen Vergabelandschaft leisten.

Wir halten es für dringend erforderlich, entsprechende zusätzliche Kriterien in das Vergaberecht aufzunehmen, um den volkswirtschaftlichen Nutzen für das Land Sachsen weiter zu steigern. Selbstverständlich gehören dazu auch Tariftreueregelungen, umweltbezogene Vorgaben, Gleichstellung, Ausbildung, eine spezifische Darstellung der Kontrolle sowie der Sanktionierung, wie es in vielen anderen Bundesländern in den vergangenen ein, zwei Jahren bereits erfolgreich erprobt und eingeführt worden ist. Übrigens hat das nicht dazu geführt, dass es zu einer Vermehrung von Verfahren vor den Vergabekammern gekommen wäre. Insofern denke ich, dass es auch nicht dazu führen wird, dass die Kosten der Vergabe innerhalb Sachsens dadurch ansteigen werden; denn nicht der niedrigste Preis bei Vergabeverfahren ist ausschlaggebend, sondern auch Qualität und Nachhaltigkeit sowie ebenfalls die Folgekosten und die Umwelteigenschaften haben wichtige Rollen zu spielen.

Ich freue mich schon jetzt auf die parlamentarische Behandlung und die öffentliche Diskussion darüber.

Werden öffentliche Gelder ausgegeben, sind Transparenz und Effizienz oberstes Gebot. Um Transparenz herzustellen und einen Einblick in das Vergabeverhalten der sächsischen Behörden zu erlangen, leistet sich der Freistaat einen Vergabebericht.

Nun kann man über den angemessenen Umfang und den Tiefgang eines solchen Berichts streiten. Ein umfangreicherer Bericht würde den Steuerzahler auch teurer zu stehen kommen. Fakt ist, dass es immer ein Abwägen zwischen Bürokratie und damit verbundenen Kosten auf der einen und Transparenz auf der anderen Seite ist.

Der Bericht in vorliegender Form hält die Waage. Er gibt einen Einblick in das Vergabeverhalten der Behörden im Freistaat. Es ist erfreulich, dass es in den Nachprüfverfahren keine Zunahme von Entscheidungen zugunsten der Antragsteller gegeben hat. Das heißt, dass die Vergaben ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

Insgesamt ist das Vergabevolumen leicht zurückgegangen. Das ist sicher der gesamtwirtschaftlichen Situation im Berichtszeitraum geschuldet. Erfreulich ist aber, dass das Volumen der öffentlichen Aufträge an sächsische Unternehmen dabei nicht gesunken ist. Zum Vergleich: Die Vergaben an Unternehmen außerhalb Sachsens sind um 19 % zurückgegangen. Es wird deutlich, dass sich die sächsischen Unternehmen erfolgreich am Markt behauptet haben.

In der Diskussion um den Vergabebericht wurde auch immer wieder die Novelle des Vergaberechts thematisiert. Wir sind uns sicher einig, dass es Zeit ist, das sächsische Vergaberecht zu novellieren. Derzeit arbeiten wir in den Koalitionsfraktionen an einem Entwurf. Über Details sollten wir sprechen, wenn es so weit ist. Heute nur so viel: Vergabefremde Kriterien wie Tariflohn, Frauenquote sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird es mit uns nicht geben. Das hat im Vergaberecht nichts zu suchen.

Wir werden hier im Hohen Haus sicher noch trefflich über das neue Vergaberecht streiten. Heute geht es um den Vergabebericht der Staatsregierung. Dieser ist aufschlussreich und angemessen und gibt einen geeigneten Einblick in die öffentlichen Vergaben des Freistaates. Ich bitte Sie, den Bericht zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

Ich möchte mich bei meinem nun folgenden Redebeitrag im Wesentlichen an die Sachverständigenanhörung zum Vergabebericht anlehnen und nicht so sehr an den Bericht selbst.

Es ist zwar unbestritten löblich, wenn sich ein Bundesland im Gegensatz zu anderen dadurch hervortut, einen jährlichen Vergabebericht zu erstellen und diesen im Parlament zu diskutieren. Aber bei solch einem Unterfangen kommt es im Wesentlichen auf die Aussagekraft des Berichtes an. Und die Aussagekraft des vorliegenden Berichtes bleibt

hinter den Erwartungen zurück. So viel zur grundlegenden Kritik zum Thema Vergabebericht 2010.

Mit dieser grundlegenden Kritik möchte ich mich aber keineswegs darauf beschränken, dass dem sächsischen Vergabebericht der Großteil der öffentlichen Auftragsvergaben, nämlich denen des kommunalen Bereichs, gar nichts zu entnehmen ist.

Ich verweise darüber hinausgehend beispielsweise auch auf die Kritik seitens Herrn Dirk Schlömer von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, der allgemein das Fehlen der qualitativen Bewertung der Vergabeverfahren im Bericht bemängelte und im Speziellen das Versäumnis rügt, den Verkehrsbereich separat auszuweisen. Dessen undefinierter Bestandteilcharakter unter die Liefer- und Dienstleistungsaufträge des SMWA lässt keinerlei Aussagen dazu zu. Diesem Aspekt sollte in der Tat bei der Erstellung des nächsten Berichts mehr nachgekommen werden.

Besonders interessant fand ich auch den Hinweis des IGBAU-Vertreters bei der Anhörung, Herrn Kunze, der vorschlug, sich Gedanken darüber zu machen, wie der Komplex des Anbieterwettbewerbs mit möglicherweise sozial und volkswirtschaftlich unverträglichen Niedrigkalkulationen und den diversen Nachträgen interpretierbar im Vergabebericht dargestellt werden könnte. Dies könnte sowohl unter haushaltsrelevanten Gesichtspunkten von Interesse sein, als auch in Bezug auf die Lohnkosten eine sozialpolitisch verwertbare Erkenntnis zutage fördern. Ich erinnere daran, dass uns zumindest für seine Branche Herr Kunze wissen ließ, es würden in Sachsen laut Sozialkasse der Bauwirtschaft in Wiesbaden die geringsten Durchschnittslöhne gezahlt.

Des Weiteren kritisiert die NPD-Fraktion im vorliegenden Bericht, dass auf eine Auswertung der Vergaben auf Grundlage der Verwaltungsverordnung zum beschleunigten Vergabeverfahren im Zuge der Ausreichung der Konjunkturpaket-II-Mittel verzichtet wurde. Eine diesbezügliche genaue Auswertung wäre nach unserer Ansicht allein schon deshalb angebracht gewesen, weil mit Ausnahme des Freistaates Sachsen sämtliche Bundesländer die Beschleunigungsregelungen, insbesondere die höheren Schwellenwerte, verlängert haben. Im Übrigen sprach sich der Sächsische Städte- und Gemeindetag frühzeitig dafür aus, dies in Sachsen ebenfalls so zu handhaben.

Für die NPD-Fraktion ist dieses Thema vor allem aus der regionalpolitischen Sicht von besonderer Relevanz, da – wie Herr Nelleßen vom Bauindustrieverband bestätigte – zur Angebotsabgabe im freihändigen Verfahren vielfach bekannte Unternehmen aus der Region aufgefordert werden.

Meine Fraktion geht hier vollkommen mit der Ansicht von Herrn Dr. Andreas Klengel überein, dass im Bereich unterhalb der Schwellenwerte die örtliche Erreichbarkeit leistungsfähiger Unternehmen besonderes Gewicht haben sollte.

Hier ist der Gesetzgeber aufgefordert, das Vergabegesetz so zu fassen, dass damit auch der regionalpolitischen Verantwortung Rechnung getragen wird. Nicht zuletzt würde man dadurch auch noch einen Beitrag zur Entbürokratisierung im Vergabeverfahren leisten.

Was ebenfalls im Vergabebericht keine Berücksichtigung fand, sind die sogenannten „In-House-Vergaben“, die für die Staatsregierung zur Bewertung des Vergabegeschehens im Freistaat scheinbar von zu geringer Bedeutung sind. Die NPD-Fraktion würde die Bedeutung der in öffentlicher Hand befindlichen Unternehmungen hier durchaus interessieren und auch die Handwerksbranche bekundete mehr als einmal ihr diesbezügliches Interesse.

Herr Christopher Kruse von der Handwerkskammer regte an, sich zumindest einen Überblick oberhalb des EUSchwellenwertes zu verschaffen. Eine Forderung, der nachzukommen für die Staatsregierung beim nächsten Bericht keine Unmöglichkeit sein dürfte.

Ein weiterer Punkt, den Vergabebericht in seinem Aussagegehalt substanzieller zu gestalten, wäre nach Auffassung der NPD-Fraktion, eine Unterteilung dahin gehend vorzunehmen, welche Unternehmen, die am sächsischen

Vergabegeschehen teilnehmen, lediglich Zweigstellen im Freistaat haben und welche ihren Hauptsitz in Sachsen haben. Immerhin macht es durchaus einen Unterschied, ob ein ansässiges Unternehmen sich lediglich positiv für den regionalen Arbeitsmarkt auswirkt oder zudem auch steuerliche Abgaben in Sachsen bezahlt.