Protocol of the Session on January 26, 2012

Wir laden Sie gern ein, sich bei uns zu überzeugen,

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Das läuft super!)

wie einfach und effektiv die Praxis trotz des von Ihnen als immens beschriebenen Verwaltungsaufwands ist. Kommen Sie einmal und schauen Sie unserer kleinen Geschäftsstelle über die Schulter.

Auch die Landesnaturschutzstiftung stellt dem Carsharing ein ausgezeichnetes Zeugnis aus. Zitat von Stiftungsdirektor Kammerschen: „Diese Fahrzeugnutzung ist unkompliziert und effizient. Die Stiftung hat alle Leasingfahrzeuge abgeschafft.“

Weitere Erfahrungen kann man sich auf Bundesebene holen: Statistisches Bundesamt Wiesbaden, Stadtverwaltungen Mannheim und Dresden, Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung. Diese profitieren seit Jahren von den flexiblen, passgenauen Angeboten. Der Freistaat aber hat im vorigen Jahr geplant, 120 Fahrzeuge neu zu kaufen. Das sind ungefähr fünfmal so viele wie in den letzten Jahren. Das wäre eine verpasste Gelegenheit zum Umstellen.

Wir schlagen Ihnen nun vor, endlich mit der notwendigen Neuorientierung zu beginnen. Das wäre übrigens eine gute Ergänzung zum Jobticket, das Sie nun nach dem GRÜNEN-Antrag endlich am 1. März einführen wollen. Es wäre eine zeitgemäße Neuorientierung. Es reicht nicht, dass die Umweltminister schöne Worte und Laudationes halten. Man muss sie verkehrspolitisch umsetzen.

Deshalb stimmen Sie bitte unserem Antrag zu.

(Beifall bei den GRÜNEN und des Abg. Henning Homann, SPD)

Das war für die einbringende Fraktion Frau Kollegin Jähnigen. Für die CDUFraktion spricht Frau Kollegin Springer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen Abgeordneten! Liebe Kollegin Jähnigen, ich glaube, wenn man Zitate bringt, sollte man so fair sein und sie insgesamt bringen. Das zweite Zitat, das Sie von Minister Morlok bzw. aus seinem Haus gebracht haben, ist eine Antwort gewesen, die Sie vor fast einem Jahr auf eine Kleine Anfrage erhalten haben.

Die Frage lautete: Nutzt oder plant die Staatsregierung den Einsatz von Carsharing für Dienstfahrten in den Ministerien und landeseigenen Einrichtungen aufgrund der Umweltfreundlichkeit und als Alternative zu eigener Fahrzeughaltung?

Darauf haben Sie die Antwort erhalten: Diesbezügliche Planungen für künftige Nutzungen gibt es aktuell nicht. Für Dienstfahrten und Dienstgänge im Stadtgebiet und in

der näheren Umgebung von Dresden werden durch die Zentrale Fahrbereitschaft der Staatsregierung keine Dienstfahrzeuge vorgehalten. Hierfür sind öffentliche Verkehrsmittel wie Bus und Straßenbahn zu nutzen. Mit Bezug auf die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der sächsischen Landesverwaltung dürfen für Dienstfahrten und Dienstgänge Dienstkraftfahrzeuge nur eingesetzt werden, wenn der Zielort mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht oder nur schlecht zu erreichen ist oder die gegenüber einer Benutzung anderer Verkehrsmittel entstehenden Mehrkosten in einem vertretbaren Verhältnis zur Dringlichkeit des Dienstgeschäftes oder zur Zeitersparnis stehen. Auch werden Dienstfahrten von Bediensteten der Staatsregierung mit gleichen Zielorten aus wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten zusammengelegt. Die Fahrzeugpalette der Carsharing-Anbieter (Kleinwagen) ist in der Regel nicht für den Transport mehrerer Bediensteter sowie deren mitgeführter Arbeitsunterlagen auf größeren Strecken geeignet. Hinzu käme der immense Verwaltungsaufwand zur Nutzung von Carsharing durch alle Bediensteten der Staatsregierung.

(Zurufe der Abg. Eva Jähnigen und Johannes Lichdi, GRÜNE)

Damit haben wir schon ein anderes Bild. Mit Ihrem heutigen Antrag versuchen Sie eigentlich nur, die bereits beantwortete Frage zu modernisieren und neu zu modellieren. Sie, meine Damen und Herren Antragsteller, wollen den Landesbehörden und nachgeordneten Einrichtungen des Freistaates die Nutzung von CarsharingAngeboten ermöglichen.

Ihr Ansinnen klingt gut. Ich darf das hier sagen: Carsharing im privaten Bereich befürworte ich auch in Großstadtlagen. Aber die Wirklichkeit für ganz Sachsen erweist sich für die Staatsregierung und die nachgeordneten Behörden, die in ganz Sachsen verteilt sind, einfach als Mumpitz. Ich erkläre Ihnen auch gern, warum.

(Heiterkeit der Abg. Eva Jähnigen, GRÜNE)

Beginnen wir einmal mit der Auslastung vorhandener Dienstfahrzeuge und dazu im Vergleich die CarsharingAngebote. Die Dienstfahrzeuge, zum Beispiel die allgemeine Fahrbereitschaft des Innenministeriums, sind mit 75 % ausgelastet. Hingegen bewegen sich die durchschnittlichen Auslastungen der sächsischen CarsharingAngebote ganz aktuell von dieser Woche für Kleinfahrzeuge, die es nur in Dresden und Leipzig gibt, bei knapp 20 %.

(Uta Windisch, CDU: Hört, hört!)

Transporter – auch diese gibt es nur in Dresden und Leipzig – werden mit circa 65 % ausgelastet. Die verbleibenden Angebote Sachsens werden auch wieder in dieser Woche entweder gar nicht oder mit 10 % nachgefragt. Da gestatte ich mir, den Bundesverband der CarsharingBranche zu zitieren. Die haben unter FAQ stehen: Das eigene Auto kostet auch, selbst wenn es nur vor der Tür

steht. Das gilt auch für Carsharing-Fahrzeuge. Diese stehen manchmal auch nur vor der Tür.

Natürlich ist die Branche der Carsharing-Anbieter in Sachsen sehr vorsichtig mit ihren Angeboten; denn es gibt in nur acht sächsischen Städten Carsharing-Angebote. Leipzig und Dresden sind die beiden bedeutendsten. Je Stadt gibt es circa 100 Fahrzeuge; das ist eine stattliche Größe. Daher vorhin mein Einwand: Für Großstädte ist es sicherlich ein vernünftiger, gangbarer Weg.

Betrachten wir mal den Rest von Sachsen: Hier gibt es in den Städten Taucha, Markkleeberg, Radebeul und Tharandt je ein einziges Fahrzeug. In Freiberg gibt es drei Fahrzeuge, in Chemnitz – auch nicht gerade ein Dorf – werden von der DB AG zwei Fahrzeuge vorgehalten.

(Eva Jähnigen, GRÜNE, steht am Mikrofon.)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Kollegin?

Nein, jetzt nicht.

(Zuruf des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Ich zitiere Ihren Antrag. Sie schreiben: „auf bestverfügbare Technik soll die Staatsregierung umstellen“. Nun frage ich Sie: Auf welche Angebote denn, bitte, soll die Staatsregierung umstellen, wenn es gar keine Angebote gibt?

Dazu gestatten Sie mir bitte noch ein anderes Beispiel für nachgeordnete Behörden. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr hat eine Niederlassung in Plauen. Will ein Mitarbeiter der Niederlassung in Plauen ein CarsharingAngebot nutzen, müsste er nach Jena fahren, denn in Jena gibt es das nächstgelegene Carsharing-Angebot. Um dorthin zu kommen – wie auch immer –, wären es mit dem Pkw 1,2 Stunden Fahrzeit. Diesen hat er nicht, weil er ja das Carsharing-Fahrzeug abholen will. Also muss er mit der Bahn fahren. Mit der Bahn wäre er 2,5 Stunden unterwegs. Dann könnte er in das Carsharing-Fahrzeug einsteigen.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie es mich deutlich sagen: Der Landtag kann Ihren Antrag schlichtweg fachlich nur ablehnen.

(Zuruf des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Sie könnten Ihr Glück mit dem Antrag unter Umständen im Stadtrat von Dresden oder Leipzig versuchen oder noch besser: Überlassen Sie Carsharing den Privaten! Die können es wenigstens.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Für die CDU-Fraktion sprach die Abg. Frau Springer. Am Mikrofon 3 sehe ich Bedarf für eine Kurzintervention. Bitte, Frau Jähnigen.

Frau Kollegin Springer, den Vergleich, den Sie zitiert haben, kenne ich nicht. Ich habe ihn auch auf mehrere Kleine Anfragen hin nicht vorgelegt

bekommen. Vielleicht ist es etwas Regierungsinternes, wie auch immer.

Aber wenn Sie meine Kleinen Anfragen so genau studiert haben, dann wissen Sie auch, dass ich ein Jahr später in der Kleinen Anfrage, Drucksache 5/5865, gefragt habe: Auf welche Weise kann und will die Staatsregierung die Ausweitung von Carsharing-Angeboten sachsenweit und insbesondere in Mittelstädten und im ländlichen Raum fördern?

Ich teile Ihre Auffassung, dass die Regierung dafür mehr tun sollte und dass das Angebot lückenhaft ist. Dazu haben wir heute keinen Vorschlag gemacht, aber das werden wir nach Ihrer Brandrede nachholen. Das ist dringend an der Reihe; sehr richtig.

(Heiterkeit des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Aber wir schlagen nun vor, dass die Regierung dort Angebote nutzen soll, wo sie vorhanden sind. Fragen Sie doch Herrn Kammerschen von der Landesnaturschutzstiftung. Ich glaube, er ist sogar Mitglied Ihrer Partei; ich weiß es nicht genau. Fragen Sie ihn doch einmal nach seinen guten Erfahrungen! Also danke für diese Unterstützung. Weiten wir das Carsharing aus, fangen wir an, es zu nutzen, und dann wird es vorankommen.

Bitte, Frau Springer, Sie reagieren?

Frau Jähnigen, ich darf das hier noch einmal in aller Deutlichkeit wiederholen: Carsharing ist etwas für Private. Das habe ich vorhin sehr deutlich gesagt.

(Eva Jähnigen, GRÜNE: Wir haben nicht von Leasing gesprochen!)

Meine Damen und Herren! Wir fahren in der Rednerreihe fort. Für die Fraktion DIE LINKE ergreift das Wort Herr Kollege Stange.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Springer! Sie haben den Antrag der Fraktion GRÜNE als Mumpitz bezeichnet. Ein Anrecht darauf haben die GRÜNEN nicht alleine, mit Ihrer Rede haben Sie es eindeutig bewiesen. Liebe Kollegen, Ihr Antrag ist kein Mumpitz. Ich gebe es zu Protokoll. Aber Frau Springer, Ihnen möchte ich das durchaus angedeihen lassen.

Es ist natürlich völliger Nonsens, denn Sie haben mit dem Standortegesetz, liebe Frau Springer, auch Standorte festgelegt, wo noch keine neuen Häuser stehen. Das heißt, Sie schaffen damit auch eine Nachfrage, wo ein Angebot nachfolgen wird. Das ist üblich. Dass man das den Wirtschaftsparteien in diesem Landtag auch noch erklären muss, ist schon ein hartes Ding. Am späten Abend kurz vor sieben ist hier eigentlich schon die Sandmannstunde.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN! Eigentlich wusste ich nicht so richtig, was ich mit dem Antrag anfangen soll, denn es ist natürlich originäres Verwaltungshandeln. Man kann sich ja vorstellen, dass der Minister kommt und sagt: Das ist ja eigentlich nicht üblich, es geht uns nichts an, und deshalb müssen wir es schon ablehnen. Also, Frau Springer, das wäre einfacher gewesen.

Aber wir werden dem Antrag selbstverständlich zustimmen, weil der Landtag mit diesem Antrag eine Willensbekundung abgibt, wie wir in Zukunft in unserer Verwaltung im Freistaat doch Verkehrsmobilität am liebsten organisiert wissen wollen. Es gibt natürlich Hindernisse, um ein solches Angebot flächendeckend in Sachsen zu organisieren. Doch für den ruhenden Verkehr, sprich Parkmöglichkeiten usw., kann man gesetzliche Voraussetzungen schaffen. Deswegen finde ich die Antwort auch immer so lustig, man könne dafür nichts machen. Natürlich können Sie in der Staatsregierung etwas machen. Sie können über den Deutschen Bundesrat durchaus initiativ werden und Hindernisse auch auf Bundesebene aus dem Weg schaffen; denn das, was für den Mopedführerschein mit 15 und für Kennzeichenfolklore möglich ist, kann doch wohl, bitte schön, auch für Carsharing-Angebote umgesetzt werden.

Also noch einmal: Stellen Sie sich doch vor, Frau Springer, Sie würden die Auslastung, die Sie für die Fahrbereitschaft des Sächsischen Innenministeriums

ausgerechnet haben – 75 %? 80 %? Ist ja egal, 70, okay – und diese jetzt auf die Carsharing-Angebote umschlagen, dann erhöht sich schlagartig deren Auslastung von 20 %.

(Zuruf der Abg. Ines Springer, CDU)