Herr Pecher, mit Blick auf Sie kann ich nur eines sagen: Sie leiden an der typischen Krankheit der Sozialdemokraten. Diese Krankheit nennt sich das Vergessen. Wenn Sie das alles so viel besser wissen, dass wir mehr Geld brauchen und dass es zwischen kreisfreien Städten und
Landkreisen anders verteilt werden muss, dann hätten Sie die Chance gehabt, das umzusetzen, als Sie den Wirtschafts- und Verkehrsminister hier gestellt haben. Sie haben es nicht gemacht. Sie können es nicht besser, Sie können es nur schlechter, meine Damen und Herren!
Natürlich muss man wie bei allen Verteilungsdiskussionen versuchen, eine gewisse Ausgewogenheit zu finden. Das haben wir mit diesem Gesetzentwurf gemacht. Deshalb ist der Gesetzentwurf eine gute Nachricht für viele Landkreise, für die Schüler und für die Eltern.
Die jährlichen Zuschüsse steigen von 53 auf 54 Millionen Euro pro Jahr. Man kann natürlich immer mehr fordern, Herr Pecher, aber Sie haben die Zuschüsse auch nicht erhöht. Das muss man auch einmal ganz klar sagen. Sie hatten die Gelegenheit, aber wir haben uns dazu bekannt, und – das ist genau der Unterschied zu Ihnen – wir erhöhen die Zuschüsse nicht nur, sondern sparen auch an anderer Stelle ein. Sie hätten es nie geschafft, das Volumen des Gesamthaushalts um rund 8 % zu reduzieren.
Wir berücksichtigen deutlich stärker den Beförderungsaufwand im ländlichen Raum, der vorher eben nicht berücksichtigt wurde, und – das ist gesagt worden – die Zuschüsse werden nicht mehr nach der Art einer Fehlbetragsfinanzierung ausgezahlt, sondern es gibt ganz klare objektive Indikatoren und Zahlen, die in die Formel einfließen. Danach werden die Zuschüsse ermittelt. Dass Herr Pecher damit Probleme hat – mein Gott, dann muss er vielleicht einmal seinen finanzpolitischen Berater fragen, ob ihm dieser beim Rechnen helfen kann!
Im Übrigen, Herr Pecher, Sie kommen aus Zwickau. Ich glaube, wenn ich es mir richtig anschaue, dann bekommt Zwickau im Jahr 2013 gegenüber dem alten Stand ungefähr 400 000 Euro mehr an Zuschüssen. Wie man als Abgeordneter aus der Region gegen 400 000 Euro mehr Zuschüsse stimmen kann, das müssen Sie Ihren Wählern auch einmal erklären.
Meine Damen und Herren! Es liegt Ihnen ein Gesetzentwurf vor, der Veränderungen in zwei zeitlichen Stufen vorsieht. Die erste Veränderung wird zum 1. Januar dieses Jahres stattfinden. Es gibt dann die zweite Änderung zum 1. Januar des nächsten Jahres.
Das Modell für das laufende Jahr, für das Jahr 2012, ist den Landkreisen und Zweckverbänden bekannt. Sie konnten sich darauf einstellen.
Wir haben, wie gesagt, objektive Kriterien für die Verteilung gewählt. Das ist die Fläche, das ist die Zahl der Auszubildenden und das ist die Schülerdichte.
Das Modell ist selbstverständlich dynamisch, und es unterstützt besonders den Schülerverkehr im dünnbesiedelten ländlichen Raum.
Für das Jahr 2013 wollen wir das Modell nach dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen noch etwas verändern. Das führt dazu, dass die Landkreise 2,5 Millionen Euro mehr erhalten. Das führt aber natürlich auch zu Diskussionen an anderer Stelle; denn wenn jemand mehr erhält, dann muss jemand anderes etwas abgeben; in diesem Fall sind es die kreisfreien Städte. Wir halten dies für gerechtfertigt, weil klar ist, dass es zwischen einem Kreis wie Nordsachsen oder Görlitz und einer kreisfreien Stadt wie Dresden, Leipzig oder Chemnitz einen Unterschied im Beförderungsaufwand gibt. Deshalb senden wir ein klares Signal: Wir unterstützen den erhöhten Anforderungsaufwand in den dünn besiedelten Landkreisen.
Natürlich ist es so, dass man einen Übergang schaffen muss, wenn man ein System verändert, und die Möglichkeit, sich darauf einzustellen. Deshalb haben wir uns für einen Sockelbetrag von 50 % der bisherigen Zuschüsse entschieden. Ich denke, das ist ein fairer Kompromiss. Damit können alle leben, sowohl diejenigen, die Geld abgeben müssen, als auch diejenigen, die Geld bekommen. Man darf auch nicht vergessen, dass mit den Verkehrsunternehmen Verträge bestehen, die erst angepasst werden müssen. Insofern ist das aus unserer Sicht ein sehr fairer Kompromiss.
Meine Damen und Herren! Wir geben mehr Geld in den Schülerverkehr. Wir schaffen mehr Transparenz. Wir stärken die Landkreise und wir orientieren uns mit dem Gesetzentwurf an dem realen Beförderungsaufwand. Das ist ein deutlicher Qualitätssprung gegenüber der alten Regelung.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich möchte etwas richtigstellen: Als pflichtbewusster Abgeordneter habe ich mich natürlich der Mühe unterzogen und mit den Geschäftsführern des SVZ und des RVW gesprochen, die neben den Freigestellten im Wesentlichen den Schülerverkehr in unserem Verkehrsverbund leisten. Ich habe sie gefragt, ob sie sich freuten, dass sie mehr Mittel aus diesem Bereich bekämen. Ich habe zur Antwort bekommen: Durch die Nivellierung in diesem Bereich – wie ich es Ihnen geschildert habe –, dass es in einen Topf geht und dann wieder auf alle aufgeteilt wird, und durch die Mehrbelastung durch den freigestellten Schülerverkehr bekommt die Stadt Zwickau, der SVZ, definitiv weniger Geld als vorher, Herr Herbst.
Herr Pecher, das zeigt wieder, dass Sie als finanzpolitischer Sprecher irgendwie überfordert sind. Der Kreis Zwickau bekommt mehr Geld. Das hatte ich Ihnen gesagt. Es ist ein Unterschied, das ist richtig. Es sind ab dem Jahr 2013 insgesamt
Herr Pecher, als Finanzpolitiker müssen wir uns bei Ihnen nicht wundern. Sie liegen oft daneben. Klar, bei der SPD können sie Geld ausgeben, aber rechnen können sie nicht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere die Rechenkünstler aus der Koalition! Wir befinden uns natürlich in einem Grundsatzkonflikt. Überall steigen die Kosten für die Schülerbeförderung: im ländlichen Raum, weil die Strecken länger werden, und in der Stadt, weil die Schülerzahlen steigen, obwohl Sie das in der CDU nie so geplant hatten. Dazu kommt, liebe Rechenkünstler aus der FDP und aus der Koalition, dass auch durch die Kürzung der Zuschüsse die Kosten noch einmal steigen; denn die Busflotten können de facto nicht mehr erneuert werden. Sie sehen das an dem schlechten Abfließen der Fördermittel. Die Busunternehmen sind diejenigen, die von Ihren Kürzungen am schärfsten betroffen sind.
In dieser Situation versuchen Sie nun, indem Sie salomonisch auf die sogenannte Solidarität der Großstädte verweisen, einen Ausgleich für Ihre eigenen Kürzungen und für deren schlimme Folgen zu treffen. Ich glaube, die Schülerbeförderung und der notwendige Kostenausgleich eignen sich dazu nicht.
Ich denke auch, dass Sie ein Loch von einer Tasche in die andere Tasche verschieben. Erst haben Sie den öffentlichen Unternehmen das Geld gekürzt, und dann haben Sie mit den Beträgen, die Sie angeblich zur Haushaltssanierung eingespart haben, den Landkreisen die Zuschüsse zur Schülerbeförderung aufgestockt. Wozu führt das? – Es wird nicht zu der von Ihnen immer propagierten Neuordnung der Verkehrsverhältnisse führen, also zu abgestimmten, gut getakteten Angeboten im ländlichen Raum, aus denen mehr Fahrgäste generiert werden können, sondern es führt weiter dazu, dass die Bahn und die Busse für die Schülerbeförderung nebeneinander herfahren. Das macht das System weiter uneffektiv.
Was wäre die Alternative? – Erstens. Nehmen Sie die Kürzung der Zuschüsse zurück und verschlimmbessern Sie die Situation nicht noch! Zweitens. Denken Sie einmal darüber nach, wie wir endlich zu einem einheitlichen Verkehrstarif in Sachsen kommen!
Viertens. Machen Sie eine ÖPNV-Politik, die zu angemessenen Angeboten im ländlichen Raum führt und die auch eine Bus-Förderung wieder möglich macht!
Ich glaube nicht, dass alle Eltern ihre Kinder kostenlos fahren lassen müssen. Mein Schulkind ist begeistertes Busfahrkind, aber ich möchte dafür auch einen Solidarbeitrag leisten. Ich denke, dass wir das für einkommensschwache Familien ganz dringend finanzieren müssen.
Dieses Gesetz hat all die Ziele, die ich beschrieben habe, nicht im Ansatz erfüllt, obwohl Sie mit mühevoller Arbeit nachzubessern versucht haben. Deshalb kann ich nur die Ablehnung empfehlen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Staatsregierung will also in den Jahren 2011 und 2012 jeweils 54 Millionen Euro für die ermäßigte Beförderung von Schülern, Auszubildenden und Studenten im ÖPNV bereitstellen. Das ist eine Million mehr als in den vorangegangenen Jahren und durch die Steuermehreinnahmen des Freistaates auch mehr als gerechtfertigt.
Zu wünschen wäre, dass die Staatsregierung mit dem Plus im Steuersäckel immer so sinnvoll und zielgerichtet umgehen würde, anstatt es für teure Prestigeobjekte oder ideologische Spielchen aus dem Fenster zu werfen. – Aber das nur am Rande.
54 Millionen Euro pro Jahr, um bei den sächsischen Verkehrsbetrieben die ermäßigten Tarife für junge Menschen in Ausbildung auszugleichen, das hört sich zunächst einmal gut an. Die Verteilung der Mittel an die Landkreise und kreisfreien Städte soll nach Argumentation der Staatsregierung dynamisch berechnet und somit dem tatsächlichen Beförderungsbedarf angepasst werden. Immerhin haben die Regierungsparteien die Kritik der Opposition und der Sachverständigen, die dies in der Anhörung äußerten, berücksichtigt und sind mit dem neuen Berechnungsmodell stärker auf die Belange des ländlichen Raumes eingegangen. Der ländliche Raum erhält insgesamt circa 2,5 Millionen Euro mehr als bisher, was einem Zuwachs von circa 8 % entspricht.
Der geänderte, vom Verkehrsausschuss abgesegnete Entwurf ist also weniger schlecht als das, was den Sachsen zuerst zugemutet werden sollte. Wir als NPD-Fraktion nehmen das zur Kenntnis, lehnen aber den geänderten Entwurf weiterhin ab.
Der Grund ist folgender – ich möchte Frau Jonas, FDP, zitieren, was sie gegenüber der Presse gesagt hat –: „Gerade in dünn besiedelten Gebieten sind die Kosten für die Schülerbeförderung aufgrund der Schulschließungen in der Vergangenheit deutlich höher als in größeren Städten.“ Mit anderen Worten: Es wird seitens Union und Liberalen mal wieder nur Flickschusterei betrieben, anstatt ein umfassendes Konzept zu entwickeln, das sowohl dem anhaltenden Trend zu Schulschließungen im ländlichen Raum als auch dem dadurch entstehenden erhöhten Beförderungsbedarf gerecht wird. Durch ein solches Konzept könnten die Kosten dann wirklich mittelfristig weiter gesenkt werden. Mehr Schulen auf dem Land bedeuten kürzere Wege für die Schüler und damit logischerweise geringere Kosten für die Beförderung.
Noch etwas anderes ist uns an diesem Gesetzentwurf aufgefallen: Das grundsätzliche Problem des ausgedünnten ÖPNV-Angebotes spielt in diesem Zusammenhang überhaupt keine Rolle mehr. Mein Kollege Arne Schimmer, unser Vertreter im Haushaltsausschuss, brachte es auf den Punkt, indem er sagte: „Die Sparpläne der Staatsregierung im Bereich des ÖPNV sind die vielleicht verheerendste verkehrspolitische Weichenstellung seit der Wiedergründung des Freistaates – eine Weichenstellung weg von einem flächendeckenden und bezahlbaren Nahverkehr, hin zu einem ausgedünnten Netz von Bussen und Bahnen. Egal, aus welchem Blickwinkel heraus man diese Weichenstellung betrachtet, ob dem der Anbindung der ländlichen Räume, ob dem des Mobilitätsangebotes für eine demografisch überalterte Gesellschaft, ob dem der Reinhaltung der Luft oder ob dem den Verkehrsverbünden nun drohenden Remanenzkosten – die Zusammenstreichung der Mittel ist nicht zu verantworten.“
Unausgesprochen bleibt eben auch diesmal, dass die vorhandenen Probleme letztlich auf den demografischen Niedergang zurückzuführen sind. Statt hier mit einer zukunftsweisenden bevölkerungs- und raumorientierten Wirtschaftspolitik steuernd und gestaltend einzugreifen, erschöpft sich die Politik der Staatsregierung wie immer im reinen Verwalten.
Wir Nationaldemokraten werden also diesen Gesetzentwurf ablehnen, weil er nicht eingebettet ist in eine grundlegende strategische Neuausrichtung des ÖPNV