Es wird auch die Frage bestimmter Dienstleistungen auf den Prüfstand kommen, ob wir mit dem derzeitigen Bundes- und sächsischen Melderecht die richtigen Instrumente oder ob wir möglicherweise Einfallstore haben, dass Prüfungsansätze, die solche Straftaten ermöglichen, um Behörden zu hintergehen, ob dafür die richtigen Maßstäbe vorhanden sind. Ich bin gern bereit, all diese Dinge mit auf den Prüfstand zu stellen. Aber die Sachlage ist, dass es auf der einen Seite nicht sein kann, dass wir hier Forderungen erheben, und wenn es darum geht, den Staat in seinem elementaren Rüstzeug für die Verteidigung des Grundgesetzes und der Bürgerrechte zu stärken, gekniffen wird und sie die ersten sind, die dem Staat in die Arme fallen.
Meine Damen und Herren! Ich sage Ihnen eines: Wenn Sie mit Polizisten und Leuten aus dem Verfassungsschutz reden, sind es die Vertreter und Mitarbeiter aus diesen Behörden, die das größte Interesse daran haben,
Diese Mitarbeiter haben das größte Interesse daran, dass das aufgeklärt wird, weil es für sie persönlich ein enormer Imageschaden ist, ein persönlicher Schaden an ihrer Ehre. Ich bin davon überzeugt, dass das, was der Bundesanwalt heute in der Öffentlichkeit sagte, dass er sehr zuversichtlich ist, dass diese Straftaten gründlich aufgeklärt werden und dieser Gesinnungssumpf und der Sumpf dessen, was das Umfeld bietet,
Ich möchte gern vom Instrument der Kurzintervention Gebrauch machen. Ich denke, wir sollten aufpassen, dass wir trotz dieser schweren Verbrechen, die hier passiert sind, keine rechtsstaatlichen Prinzipien über Bord werfen. Ich bleibe bei meiner Auffassung,
Wir hätten selbst bei Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung heute nicht mehr die Telekommunikationsdaten aus den Jahren 1998 bis 2000, die zur Aufklärung dieser Taten relevant wären.
Ich denke, gerade mit dem Landesamt für Verfassungsschutz haben wir eine Institution, die über sehr weitgehende Eingriffsrechte in persönliche Freiheitsrechte verfügt. Sie dürfen nachrichtendienstliche Mittel einsetzen. Trotzdem haben sie es nicht geschafft, diese Zelle aufzufinden. Das heißt, allein den Sicherheitsbehörden Instrumentarien an die Hand zu geben, um in Grundrechte einzugreifen, bringt überhaupt nichts. Wir müssen uns die Strukturen anschauen. Aber wir dürfen auch nicht vorschnell handeln und alles aus der Schublade herausholen, was wir bislang noch nicht in der Innen- und Rechtspolitik durchsetzen konnten.
Das war Herr Biesok. – Herr Bandmann, möchten Sie auf die Kurzintervention reagieren? – Das ist nicht der Fall. – Meine Damen und Herren! Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen zur Stellungnahme aus den Fraktionen vor. Wünscht dennoch ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete das Wort? – Das kann ich nicht feststellen. Ich frage die Staatsregierung. – Herr Staatsminister Ulbig, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Dass bei diesem Thema an der einen oder anderen Stelle die Emotionen hochgehen, ist selbstverständlich und liegt durchaus in der Natur der Sache; denn wir sind alle betroffen.
Trotz alledem halte ich es für notwendig, dass solche Diskussionen auf einem sachlichen Fundament erfolgen. Deshalb möchte ich zu Beginn ganz klar denjenigen entgegentreten, die sagen, dass die Staatsregierung die Aufklärung behindern würde. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist mit Sicherheit nicht der Fall; denn nicht nur ich persönlich, sondern die ganze Staatsregierung ist daran interessiert, dass diese Vorgänge komplett und lückenlos aufgeklärt werden. Den von Ihnen erhobenen Vorwurf muss ich eindeutig zurückweisen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Herr Dulig, ich bin dankbar, dass Herr Biesok es angesprochen hat: dass wir nämlich bei allem, was jetzt ansteht, rechtsstaatliche Grundsätze zu beachten haben; das möchte ich auch noch einmal aussprechen. Wenn wir zuerst darüber reden, dass der Generalbundesanwalt die Ermittlungen an sich gezogen hat, dann ist das keine Ausrede, dann geht es nicht darum, irgendetwas zu
vertuschen, dann geht es nicht darum, dass Informationen zurückgehalten werden, sondern es ist aus rechtsstaatlichen Gründen nicht nur selbstverständlich, sondern es ist notwendig, dass die Ermittlungen dort gebündelt werden und dass diejenigen, die gegebenenfalls jetzt noch frei herumlaufen, zusätzlich zu denen, die schon hinter Schloss und Riegel sind, ermittelt werden
Vielen Dank. – Soweit ich Kenntnis habe, ist die Generalbundesanwaltschaft – ich habe das vorhin schon gesagt – mit der Ermittlung von Tätern und Tatverdächtigen befasst. Wir reden hier über eine rückblickende Betrachtung des Behördenhandelns und der Fehleranalyse. Sind Sie der Auffassung, dass der Generalbundesanwalt die Fehler sächsischer Behörden analysieren wird?
Frau Friedel, zu dem Thema, wie wir mit diesem Teil umgehen, komme ich gleich noch. Natürlich kann auch das ein Teil der Arbeit des Generalbundesanwaltes sein, dass im Rahmen dieser Komplettermittlungen auch Fehler von Einzelnen zutage treten und aufgedeckt werden. Aber das ist natürlich nicht das vorrangige Ziel des Generalbundesanwaltes, sondern da sind andere Mechanismen notwendig.
Deshalb, Herr Lichdi, möchte ich aber trotz alledem zuerst noch einmal sagen, wie die Unterstützung im Bereich des Generalbundesanwaltes aussieht. Das Landesamt für Verfassungsschutz hat eine Projektgruppe gebildet,
die Altvorgänge untersucht und alle relevanten Informationen an den Generalbundesanwalt und das Bundeskriminalamt übermittelt.
Ja, klar! – Das Sächsische Landeskriminalamt hat zudem eine zentrale Ermittlungs- und Koordinierungsstelle eingerichtet. Dort werden rund um die Uhr die neuen Erkenntnisse bearbeitet und ausgewertet. Außerdem überprüft die sächsische Polizei zusätzlich noch die zurückliegenden Straftaten.
Daneben habe ich für das Landesamt für Verfassungsschutz und für den Polizeibereich angeordnet, dass die Untersuchungen vorgenommen werden. Die entsprechenden Gremien, nämlich PKK und Innenausschuss, sind bisher regelmäßig unterrichtet worden, und wir haben uns zu weiteren Terminen verständigt, sodass auch weitere Unterrichtungen und Informationen anstehen.
Ich möchte daran erinnern, dass ich derjenige gewesen bin, der die erste Sondersitzung der PKK bei Prof. Schneider als Vorsitzendem beantragt hat, um eben ein klares und deutliches Signal zu geben, dass es das Interesse gibt, dass diese Aufklärung und Information erfolgt.
(Beifall bei der CDU – Zuruf von der SPD: Das ist doch das Mindeste! – Zurufe der Abg. Martin Dulig, Stefan Brangs, und Henning Homann, SPD)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Blutspur der Täter zieht sich durch das ganze Land, und Morde, Anschläge, Raubüberfälle sind in ganz Deutschland begangen worden. Ich habe schon im letzten Plenum gesagt – Sie, Frau Friedel, haben zu Recht darauf hingewiesen –, dass natürlich die notwendigen Fragen gestellt werden müssen. Auch die sächsischen Behörden müssen sich die entsprechenden Fragen gefallen lassen.
Es kann bisher schon klar festgestellt werden, dass der Informationsaustausch und die Kommunikation zwischen den Behörden der Länder und des Bundes nicht ausreichend waren. Diesbezüglich hat die Innenministerkonferenz in der vergangenen Woche schon klare Entscheidungen getroffen, nämlich einerseits die Verbunddatei einzurichten und auf der anderen Seite das Abwehrzentrum zu bilden, um so etwas in Zukunft nicht mehr eintreten zu lassen.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Nolle, ganz wichtig ist mir auch Folgendes: Wir dürfen jetzt bei der Aufklärung nicht noch einmal dieselben Fehler machen, die im Vorfeld gemacht worden sind. Ich rede hier von Insellösungen. Derzeit betreibt jedes Land die eigene Aufklärung, und es ist derzeit bundesweit noch nicht möglich, überhaupt ein Gesamtlagebild zu bekommen. Ein so komplexes Thema bedarf eben der Untersuchung durch ein unabhängiges Gremium auf Bundesebene. Alleingänge von einzelnen Ländern bringen uns bei diesem Thema nicht weiter.
Deshalb habe ich mich ganz klar dafür eingesetzt – und das ist auf der Innenministerkonferenz in der letzten Woche auch beschlossen worden –, dass sich eine unabhängige Stelle auf Bundesebene mit diesem Thema befasst. Die Innenministerkonferenz hat beschlossen, dass eine Regierungskommission eingesetzt wird, die paritätisch mit von Bund und Ländern zu benennenden Experten besetzt sein soll; denn die Menschen erwarten eine
zügige, aber auch eine umfassende Aufklärung und die Darstellung der Bereiche, in denen Fehler gemacht worden sind. Deshalb muss eine solche Regierungskommission auch diese Fragen beantworten. Sie ist dafür das richtige Gremium. Die sächsische Seite wird diese Arbeit ausdrücklich unterstützen, und eine Insellösung – das möchte ich noch einmal sagen – ist nicht der richtige Weg.