Protocol of the Session on October 12, 2011

Meine Damen und Herren! Angesichts klammer Kassen der öffentlichen Hand, angesichts des Verschuldungsverbots, dem sich die Länder zunehmend unterziehen wollen, ist es zweifellos notwendig und richtig, die Ausgaben für die Bildung zu bündeln. Der Bildungsgipfel der Bundesregierung 2008 zusammen mit den Länderchefs, wo unterschiedliche Parteien vertreten waren, hat dazu sicherlich einen optimistischen Impuls gesetzt, aber leider ist es bei einem Impuls geblieben. Die hehre Botschaft, 10 % des Bruttoinlandsprodukts bis 2015 in Forschung und Bildung auszugeben, klingt zwar gut, aber sie ändert sichtbar bislang nichts an der Finanzierungsmisere des deutschen Bildungssystems. Daran hat auch die Proklamierung einer Bildungsrepublik Deutschland nichts geändert. Die Ungleichgewichtung der Bildungsausgaben zwischen den Ländern, die mit 66 % im Boot sind, den Kommunen mit 20 % und dem Bund mit 40 % hat sich damit nicht verändert. Die eben genannten Zahlen gehen auf ein Gutachten der Friedrich-Ebert-Stiftung zurück, das vor Kurzem veröffentlicht wurde.

Meine Damen und Herren! Nicht nur an dieser Stelle kommt der Bildungsföderalismus anscheinend an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit. Kein Wunder also – und meine beiden Kolleginnen haben das im Vorfeld schon sehr deutlich gesagt –, dass der Bildungsföderalismus generell hart in der öffentlichen Kritik steht und auch infrage gestellt wird und eine hoher Prozentsatz der Bevölkerung, von Lehrern angefangen bis zu Eltern, diesen Bildungsföderalismus rundweg ablehnt.

Meine Damen und Herren! Ich will an dieser Stelle einmal eine deutsche Zeitung zitieren, die das sehr hart und sehr deutlich auf den Punkt gebracht hat, was wir alle in den eigenen Reihen auch immer wieder diskutieren. Es heißt dort: „Vielen Bildungspolitikern ist er ein Heiligtum, vielen Normalbürgern ein Graus – der Bildungsföderalismus. Die Idee ist gut und sie ist grundlegend, doch klafft zwischen theoretischem Anspruch und der Praxis in den deutschen Ländern eine Riesenlücke. Es ist ein Skandal,“ – heißt es dort weiter – „dass in Zeiten weltweiter Mobilität ein bloßer Umzug von Düsseldorf nach Berlin für Kinder zur persönlichen Bildungskatastrophe

werden kann, denn die Schulsysteme sind nicht nur verschieden, sondern oft auch inkompatibel. Wer dieses Problem nicht löst, setzt sich dem Verdacht aus, dass Föderalismus für ihn ein bloßer Vorwand ist, um ideologische Grabenkämpfe von vorgestern auszutragen.

Noch immer sind einheitliche Standards eher eine Willensbekundung als nachprüfbare Praxis. Nur wer die gesamtstaatliche Verantwortung ernst nimmt, kann erreichen, dass Normalbürger im Bildungsföderalismus wieder mehr sehen, als einen parteipolitischen Popanz.“

Meine Damen und Herren! Ich denke, wir tun als Landespolitiker und insbesondere auch als Bildungspolitiker in diesem Land gut daran, solche kritischen und ehrlichen Worte sehr ernst zu nehmen, denn sie treffen tatsächlich die Situation, wie wir sie zurzeit in Deutschland haben.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Ich will an dieser Stelle nicht falsch verstanden werden. Wir haben in Sachsen meines Erachtens durchaus vom Bildungsföderalismus profitiert und bei allen offenen Baustellen, die wir noch haben, auch vergleichsweise eine recht gute bildungspolitische Entwicklung vollzogen. Aber: Wir haben die Situation auch von Sachsen aus in Deutschland nicht grundlegend verändern können. Als Politiker eines Landesparlamentes können wir diese Sicht auf Gesamtdeutschland nicht vernachlässigen, wenn wir denn dem Anspruch von einem höheren Bildungsanspruch für Deutschland gerecht werden wollen.

Meine Damen und Herren! Was ist nun der Ausweg aus diesem Dilemma? – Ist es die Abschaffung des Bildungsföderalismus und die zentralstaatliche Ordnung des Bildungswesens einschließlich seiner Finanzierung? Damit würde man meines Erachtens wohl diesen eben zitierten Zeitungsausschnitt falsch verstehen und ebenso auch die vorliegenden Anträge. Es kann auch nicht im Sinne der vorliegenden Anträge darum gehen, den Bildungsföderalismus in Bausch und Bogen infrage zu stellen. Ich habe es gerade vorgelesen: Die Idee ist gut und sie ist nachvollziehbar. Aber die praktische Umsetzung krankt zunehmend und führt zu Recht zu den eben genannten Akzeptanzproblemen.

Aber, meine Damen und Herren, gesamtstaatliche Verantwortung und Bildungsföderalismus schließen einander nicht unbedingt aus. Dies gilt auch und gerade für die Finanzierung des Schulsystems. Auch wenn die eigentlich wünschenswerte Mitfinanzierung des Bundes dabei nicht automatisch Entscheidungskompetenzen beinhalten muss, profitiert doch letztlich auch die Bundesebene von einer aktiven finanziellen Mitgestaltung der Bildungsausgaben in den Ländern. Allein schon durch die absehbar sinkenden Sozialausgaben, aber auch durch die steigenden Einnahmen von damit dann besser Qualifizierten bei den Steuern und Sozialversicherungen sind das Vorhaben und ganz nüchterne fiskalische Aspekte, die sich damit auch für den Bund ergeben. Insofern muss sich der Bund eigentlich auch bei der Frage nach der Mitfinanzierung

von Bildungsausgaben nicht von der eitlen Vorstellung leiten lassen, damit auf Länderkompetenzen einwirken zu müssen, sondern löst damit indirekt auch seine eigenen Probleme.

Das ist aber genau die entscheidende Frage auch im Umgang mit dem Kooperationsverbot. Ich denke, man muss an dieser Stelle noch einmal diesen etwas irreführenden Begriff in seiner Interpretation kritisch hinterfragen. Dabei bleibt Folgendes festzustellen: Eine kontinuierliche Mitfinanzierung des Bundes bei der allgemeinen Bildungsfinanzierung gab es auch vor der Föderalismusreform 2006 so nie in diesem Land. Es gab vielmehr häufig eine spontane, zeitlich begrenzte und auf einzelne Projekte bezogene Bundesfinanzierung, die noch dazu oft an den Gegebenheiten in den Ländern vorbei stattgefunden hat; denn nicht immer wurde alles, was aus Ländersicht sinnvoll und richtig war, kofinanziert, zumindest nicht vonseiten des Bundes. Damit wurde doch das Dilemma, das auf der Landesebene ist – so wie ich es gerade mit Blick auf den Bildungsföderalismus dargestellt habe –, eigentlich noch verstärkt.

Zweitens. Mit einer solchen Vorgehensweise hat sich der Bund auch Kompetenzen landespolitischer Entscheidungen angemaßt; denn er hat seine Förderung immer davon abhängig gemacht, in Strukturen und in Bildungsmaßnahmen der Länder hinein zu dirigieren, egal, ob das für die 16 Länder zu verallgemeinern war oder nicht. Es wurde von Berlin aus gesagt, was in 16 Ländern flächendeckend durchgeführt werden muss. Das, meine Damen und Herren, war eine deutliche Unterlaufung des Bildungsföderalismus. Das hat nichts mit der Eitelkeit eines Landespolitikers zu tun. Aber wir müssen dann die Frage stellen: Wollen wir diese Kompetenz derartig vor dem Hintergrund preisgeben, dass irgendjemand mit den Wurstzipfeln winkt, oder wollen wir diese Kompetenz beibehalten und nach anderen Möglichkeiten der Mitfinanzierung suchen?

(Beifall bei der CDU und der FDP – Eva-Maria Stange, SPD, und Annekathrin Giegengack, GRÜNE, stehen am Mikrofon.)

Herr Colditz, Sie gestatten Zwischenfragen?

Ja, bitte.

Frau Dr. Stange, bitte.

Vielen Dank. – Herr Colditz, ich möchte das von Ihnen angesprochene Problem aufgreifen. Können Sie das vielleicht einmal anhand des derzeit vom Bund finanzierten Projektes „Bildungsketten“ deutlich machen? Ihnen ist bekannt oder ich gehe davon aus, dass Ihnen bekannt ist, dass der Bund dieses Projekt finanziert und dass Sachsen sich daran beteiligt. Wo liegt der Unterschied zu genau den kritikwürdigen Vorfällen vor der Zeit der Novellierung des Grundgesetzes gegenüber dem Handeln des Bundes, heute Projektfinanzierung auf den Weg zu bringen und die Länder

beteiligen sich je nach Gusto an dieser Projektfinanzierung?

Ich möchte da eigentlich nicht unbedingt einen Unterschied machen, Frau Stange. Das ist genauso problematisch wie beispielsweise das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes, mit dem der Bund meinte, uns segensreich einen Gefallen zu tun, wenn wir das Geld gehabt hätten – wir haben gemeinsam schon darüber diskutiert, um beispielsweise Schulsozialarbeit in Sachsen damit aufzubereiten –, das wäre für uns viel wertvoller gewesen, als dass wir eine solche Vorgabe bekommen haben. Das möchte ich gar nicht differenzieren. Das ist ein Problem. So, wie der Bund seine Mitfinanzierungsverantwortung versteht, habe ich ganz einfach – ich werde das dann noch einmal untersetzen und vertiefen – ein Problem damit. Geht es wirklich um den politischen Willen, in Deutschland die Finanzierung des Schulsystems gemeinsam zu tragen und dabei Länderkompetenzen auszuhebeln oder nicht auszuhebeln, oder geht es darum, Eitelkeiten des Bundes dahin gehend zu befriedigen, dass die Probleme, die im Bund ohnehin noch nicht gelöst sind, jetzt noch mehr angehäuft werden, indem man sich auch noch die Bildungspolitik aneignet?

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das ist doch das Kernproblem.

Herr Colditz, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?

Ja, bitte.

Herr Colditz, Sie haben gesagt: „Dann werden irgendwelche Entscheidungen von Bundesebene auf 16 Bundesländer durchgedrückt und müssen in diesen 16 Bundesländern umgesetzt werden.“ Der Bereich frühkindliche Bildung ist für uns in Sachsen ganz klar ein Bildungsbereich, gehört mit zu Kultus, ist aber durch ein Sozialgesetzbuch geregelt, also eine Bundesaufgabe. Haben Sie denn den Eindruck, dass bei uns im frühkindlichen Bereich die Bundesregierung knallhart in 16 Länder hineinregiert und irgendwelche Entscheidungen durchsetzt?

Frau Giegengack, wir haben meines Erachtens gerade in der frühkindlichen Bildung den positiven Ansatz, dass wir auch zwischen den Ländern, was die strukturellen Angebote, die inhaltlichen Angebote anbelangt, eine weitestgehende Harmonisierung haben. Insofern schlägt das dort nicht so durch. Das ist richtig. Aber ich möchte trotzdem gerade im Schulbereich diesen Bildungsföderalismus, auch diesen Wettbewerb um das sinnvollste und das effektivste Schulsystem dahin gehend nicht infrage stellen, dass mir der Bund dann sagt, wir müssen beispielsweise jetzt in ganz Deutschland Ganztagsschulen einrichten, wie es damals der Fall war, als es um die Finanzierung der Ganztagsangebote ging, wo wir als Sachsen darum kämpfen mussten, dass unsere modifizierte Form der Finanzierung – sprich: der unter

richtsergänzenden Ganztagsangebote – auch vom Bund akzeptiert wurden. Das sind die Kollisionspunkte, die ich gern vermeiden möchte.

Meine Damen und Herren! Drittens ist auch – das hatten wir gerade festgestellt – die generelle Mitfinanzierung des Bundes etwa im Bereich der frühkindlichen Bildung oder im Hochschulbereich durchaus möglich und findet auch statt. Sie hat vor 2006 stattgefunden und wird auch nach 2006 so fortgeführt. Insofern müssen wir ganz einfach davon ausgehen, diese ganze Entwicklung auch differenziert wahrzunehmen.

Meine Damen und Herren! Die Kernfrage – ich hatte sie gerade gestellt – ist folgende: Geht es um die Wahrnehmung einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung – insbesondere auch durch den Bund –, ohne damit in die Länderkompetenzen hineinzudirigieren, aber ein Kompetenzgerangel zu vermeiden? Oder geht es letztlich und subtil doch um genau das Gegenteil, schon bislang durch den Bund finanzierte Bildungsaufgaben mitzufinanzieren? Es ist begrüßenswert, wenn der Bund sich an der Finanzierung der Bildung in den Ländern beteiligt. Das muss in einem Rahmen geschehen, der den Ländern die Kompetenz für die Bildung nicht aus der Hand nimmt.

Wir haben Möglichkeiten. Nun bin ich wieder beim Bildungsgipfel. Die hehre Botschaft lautete, 10 % des Bruttoinlandsproduktes in Deutschland für die Bildung auszugeben. Was spricht dagegen, wenn der Bund die Finanzausstattung der Länder über die Steuereinnahmen zielgerichtet so gestaltet, dass damit auch die Länder in die Lage versetzt werden, entsprechend ihren bildungspolitischen Vorstellungen die Finanzierung optimal in den Griff zu bekommen?

Das ist für mich der Prüfstand. Wie ernst meint es die Bundespolitik? Wir ernst meint es unsere Bundesbildungsministerin? Wir ernst meint es unsere Bundeskanzlerin – bis hin zu den Befürwortern der Abschaffung des Kooperationsverbotes? Wie ernst meinen wir es einerseits wirklich mit der Bündelung der Finanzierung und andererseits mit der Wahrung der Länderkompetenz in dieser Frage? Das ist die Gretchenfrage, die wir beantworten müssen.

Eine Grundgesetzänderung birgt die Gefahr in sich, dass wir auf einen Zustand von vor 2006 zurückfallen. Die Länder haben bei der Föderalismusreform im Jahr 2006 nicht aus einem masochistischen Ansatz heraus gesagt, dass der Bund nicht mehr mitfinanzieren soll. Es ging bei der Föderalismusreform vor allem darum, die Kompetenzen klarzustellen. Das Kompetenzgerangel zwischen Bund und Ländern endlich aufzuheben, darum ging es. Es ging nicht darum, dass die Länder vom Bund kein Geld mehr haben wollen. Es ging um eine klare Abgrenzung der Kompetenzen.

Wenn wir in diesem Zusammenhang feststellen, dass dazu mehr Geld notwendig ist, ist das ein anderer Diskussionspunkt. Wir brauchen dazu nicht das Grundgesetz anzufassen. Es braucht dazu nur eines gemeinsamen Willens der Länderchefs, der Bundeskanzlerin, des Bundestages und

der Länder, zu sagen: Wir geben mehr Geld für die Bildung aus, lassen den Ländern das Geld zukommen und geben ihnen damit die Möglichkeit, es in eigener Verantwortung auszugeben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Colditz. – Nun spricht die Fraktion DIE LINKE. Frau Abg. Falken, bitte; Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Probleme im Bildungsbereich haben wir genug – nicht nur in Deutschland, sondern auch bei uns in Sachsen.

Herr Colditz, ich kann den Anträgen nicht entnehmen – weder dem Antrag von der SPD noch dem der GRÜNEN –, dass die Länderkompetenzen angegriffen werden sollen. Ich lese die Anträge so, ich denke, so sind auch die Redebeiträge einzustufen: Wenn wir das noch einmal alle gemeinsam klarstellen, ist es eine gute Chance – auch für Sie als CDU und FDP –, diesen Anträgen zustimmen zu können. Damit möchte ich darstellen, dass wir als LINKE beiden Anträgen zustimmen werden.

Allerdings kann ich es mir nicht verkneifen, noch einmal zu benennen, dass DIE LINKE hier im Hohen Hause im Jahr 2006 einen ähnlichen Antrag bereits gestellt hat. In diesem ging es darum, im Rahmen der Föderalismusreform das Kooperationsverbot aufzuheben. Damals hat die SPD noch dagegen gesprochen und gestimmt.

(Martin Dulig, SPD: Zu Recht!)

Ich freue mich sehr, dass die SPD jetzt diese Initiative durchführt. Allerdings hoffe ich und wünsche mir, dass Sie Ihre in den Bundesländern regierenden SPD-Kollegen – Frau Stange, ich habe das Ihrem Antrag so entnommen – auch dazu animieren, eine solche Bundesratsinitiative zu initiieren.

Nach unserer Auffassung hat das Kooperationsverbot sich nicht bewährt. Wir sind im Gegenteil der Auffassung, dass der Bildungsföderalismus ganz klar Reformen im Bildungsbereich verhindert und nicht eindeutig befördert. Ich möchte das anhand von verschiedenen Punkten einmal darstellen. Die gesellschaftliche Aufgabe ist nicht nur von den Ländern, sondern auch vom Bund und den Kommunen durchzuführen. Alle drei Bereiche müssen wesentlich mehr finanzielle Mittel in die Bildung geben.

Herr Colditz hat recht, wenn er sagt, dass die Fragen und Probleme in der Bildung nicht allein mit Geld zu lösen sind. Natürlich gibt es wesentlich mehr Faktoren, um eine gute Bildung in allen Bereichen, die wir haben, umzusetzen. Es ist natürlich eine wesentliche Voraussetzung, um überhaupt eine solche Aufgabe zu erfüllen.

Es ist von verschiedenen Rednern schon darauf hingewiesen worden. Ich möchte hier noch einmal die Problematik des Ganztagsschulprogramms vertiefen, welches vom Bund damals vor vielen Jahren für die Länder zur Verfü

gung gestellt worden ist. Herr Colditz hatte sich bereits darauf bezogen. Ich bin fest von Folgendem überzeugt: Wenn dieses Bundesprogramm damals nicht für die Länder ausgeschrieben worden wäre, hätten wir in Sachsen sehr viel später mit diesem Ganztagsschulprogramm begonnen. In Sachsen nennt man sie Ganztagsangebote, die lange noch nicht ausreichen und noch lange nicht so weit wären wie jetzt.

Als das Programm gestartet wurde, gab es in Sachsen ganze zehn Schulen, die daran teilnehmen durften. Wenn wir uns diese zehn Schulen einmal anschauen, die aufgrund des Landesprogramms Mittel und Personal zugewiesen bekommen, müssen wir feststellen, dass das Niveau an diesen zehn Schulen im Ganztagsangebot wesentlich geschrumpft ist. Schauen wir uns die jetzige Situation an: Insbesondere an den Mittelschulen und Gymnasien müssen die den Lehrern zur Verfügung stehenden Stunden für die Ganztagsangebote für den Unterricht verwendet werden, weil sonst der Unterricht nicht stattfinden kann. Ich muss also feststellen, dass es zwingend notwendig ist, mehr Mittel in den Bildungsbereich hineinfließen zu lassen.

Ich möchte außerdem ansprechen – so wie bereits andere Redner vor mir –, dass natürlich die Bundesregierung auf Umwegen oder mit komplizierten Verfahren versucht, Gelder in die Länder zu geben. Wir haben es schon gehört: Das Bildungs- und Teilhabepaket ist so ein Beispiel. Es ist ziemlich kompliziert. Mit bürokratischen Methoden wird versucht, Gelder für die Kinder in die Schulen oder zu den Kindern zu bringen. Das ist sehr bürokratisch. Es ist äußerst schwierig. Ich höre von Lehrern, wenn sie die Zuarbeit dazu leisten müssen, dass es eigentlich gar nicht funktionieren kann.

Ein wesentlicher Punkt, der im Bildungsbereich auf uns zukommen wird – darüber haben wir im letzten Monat sehr intensiv im Landtag debattiert –, ist die Frage der Inklusion. Sie erinnern sich sicherlich daran, dass aus Ihrer Fraktion der Kollege Michel extra noch einmal eine persönliche Erklärung abgegeben hat, weil er Angst davor hat – ich kann das nachvollziehen –, dass es so viele Mittel kosten könnte und es möglicherweise nicht zu händeln wäre.

(Christian Piwarz, CDU: Das ist eine Sorge, keine Angst!)

Genau, das meinte ich: seine Sorge, nicht seine Angst. Ich bitte um Verzeihung. Vielleicht hatte er auch Angst, das weiß ich nicht. So genau kann ich das nicht fixieren.