Protocol of the Session on October 12, 2011

(Andreas Storr, NPD: Aus Respekt!)

Nach meiner Einschätzung hat die Staatsregierung hier einen angemessenen Weg gefunden, um auf eine zu weitgehende Nutzung von nicht individualisierten Funkzellenabfragen zu reagieren, sodass wir somit eine gute Möglichkeit haben, auf einer neuen gesetzlichen Grundlage dieses Instrument weiter zu nutzen.

Ich möchte auf die geäußerte Kritik eingehen, dass der Datenschutzbeauftragte diffamiert worden wäre. Ich kann diese Kritik in keiner Weise nachvollziehen. Der Datenschutzbeauftragte hat einen Bericht erstattet. Er hat darin Forderungen erhoben und Feststellungen getroffen. Es muss in einer Demokratie aber möglich sein, über einen Bericht des Datenschutzbeauftragten zu sprechen und diese Forderungen zu bewerten. Das hat nichts mit Diffamierung zu tun, sondern das ist der Austausch von unterschiedlichen Meinungen. Das ist ein Grundprinzip in der Demokratie und deshalb sehe ich hierin keine Diffamierung.

Auch wurde der Datenschutzbeauftragte in keiner Weise in der Ausübung seiner Rechte beschnitten oder hätte die Staatsregierung versucht, ihn in seiner Arbeit zu behindern. Im Gegenteil, er hat ausdrücklich in seinem Bericht hervorgehoben, dass die Staatsregierung ihm alle Informationen zur Verfügung gestellt habe und in konstruktiver Weise zusammengewirkt wurde. Von einer Diffamierung kann daher keine Rede sein.

Meine Damen und Herren! Wir werden diesem Antrag selbstverständlich nicht zustimmen, weil er meines Erachtens nicht mehr notwendig ist. Wir haben das Thema erörtert und die erforderlichen Maßnahmen sind getroffen worden. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen.

(Beifall bei der FDP)

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Herr Abg. Lichdi, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann nicht verhehlen, dass auch meine Fraktion erstaunt war, dass dieser Antrag ins heutige Plenum gebracht wurde.

Wir haben im Ausschuss gehört, dass die Staatsregierung eine Frist bis Ende Oktober hat, sich zu dem Bericht zu

verstehen. Meine Fraktion hat eine Sachverständigenanhörung zu vergleichbaren Sachverhalten für den 7. Dezember beantragt. Ich denke, das ist der Zeitablauf, der sich hier andeutet. Natürlich gibt es dringende Dinge, die sofort zu erledigen sind. So mag der Antrag tolerierbar sein oder seinen Sinn darin haben, dass die Staatsregierung Gelegenheit hat, über den bisherigen Umsetzungsstand zu berichten.

Deshalb möchte ich eher die Gelegenheit nutzen, um darauf einzugehen, was in der Zwischenzeit passiert ist. Das ist durchaus interessant: Mittlerweile haben wir die ersten Entscheidungen des Amtsgerichtes Dresden, die eindeutig feststellen, dass nicht nur die Durchsuchung im Haus der Begegnung rechtswidrig war, sondern dass auch die erkennungsdienstliche Behandlung und die Festsetzung von zwei Mitarbeitern der Partei DIE LINKE rechtswidrig waren.

(Andreas Storr, NPD: Das hat nichts mit der Funkzellenauswertung zu tun!)

Damit haben wir jetzt die ersten gerichtlichen Urteile, die aus dem Komplex 19.02. eben ein rechtswidriges Handeln der Polizei feststellen. Da wäre es schon angezeigt, dass die glühenden Verteidiger des Rechtsstaates, wie sie sich in den letzten Monaten von der konservativen Seite des Hauses, lieber Marko, immer aufgebaut haben, vielleicht einmal ein Wort dazu finden.

Herr Biesok, natürlich ist der Datenschutzbeauftragte diffamiert worden, und zwar in unerträglicher Art und Weise. Ich wiederhole es gern: Insbesondere der Ihnen unterstehende Generalstaatsanwalt Fleischmann, Herr Staatsminister Dr. Martens, hat sich in – ich muss sagen – ehrabschneidender Art und Weise besonders hervorgetan. Das werde ich auch weiterhin gern wiederholen.

(Zurufe von der CDU)

Herr Martens, Sie haben es bis heute verabsäumt, Herrn Fleischmann in seine Schranken zu verweisen, und das bedauere ich sehr.

Zum Schluss möchte ich auf die Forderung der Linksfraktion in Punkt 2 eingehen, die Staatsregierung möge die Hinweise des Datenschutzbeauftragten für ihre Gesetzesinitiative beachten. Das finde ich etwas seltsam. Wenn die Linksfraktion der Meinung ist, dass die Initiative der Staatsregierung nicht ausreichend ist, dann steht es ihr frei, einen entsprechenden Antrag einzubringen – die Staatsregierung wird aufgefordert, wie folgt... – oder dass die Linksfraktion im Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf einreicht.

Die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das getan. Wir halten unseren Gesetzentwurf für eindeutig besser als die Initiative der Staatsregierung. Ich nenne nur ein Detail: Die Staatsregierung erweitert den Kreis der Straftaten, nachdem eine Funkzellenabfrage nötig ist, während unser Gesetzentwurf dies einschränkt.

(Zuruf des Abg. Klaus Bartl, DIE LINKE)

Es sind noch manche Hinweise in den Vorschlägen des Datenschutzbeauftragten durchaus diskutabel und nicht einfach eins zu eins zu übernehmen. Deshalb wird meine Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen, aber ihn auch nicht ablehnen, sondern sich der Stimme enthalten.

(Beifall des Abg. Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE)

Die NPD-Fraktion; Herr Abg. Storr.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unter dem Deckmantel des Datenschutzes wird mit dem vorliegenden Antrag von der Linksopposition versucht, die Strafverfolgungsmaßnahmen von Polizei und Justiz zu kriminalisieren und damit als Unrecht darzustellen.

Zu den zahlreichen Rechtsbrüchen, wie die Verhinderung von friedlichen Versammlungen durch Blockaden und Gewaltakten von Linksextremisten gegen nationale Bürger und im Einsatz befindliche Polizisten am 19. Februar 2011 in Dresden, gibt es hingegen bis heute keinen einzigen Antrag der LINKEN in diesem Hohen Haus.

Verwunderlich ist das nicht. Letztendlich ist Gewalt ein von weiten Teilen der linken Opposition akzeptiertes Mittel der politischen Auseinandersetzung. Es gibt ganz eindeutige Zusammenhänge zwischen Mitgliedern des Sächsischen Landtages und gewaltbereiten bis gewalttätigen Antifa-Gruppen, die dies hinreichend belegen. Tatsächlich betreibt die versammelte Linke seit Monaten mit dieser Art von Anträgen ein ziemlich unverschämtes Ablenkungsmanöver in Zusammenarbeit mit den Medien. Es ist der Versuch, durch permanentes Pressegeklingel die hochkriminellen und generalstabsmäßig durchorganisierten Gewalttaten des 19. Februar – initiiert, organisiert, begleitet durch LINKE, GRÜNE und SPD – zu verschleiern.

So möchte DIE LINKE von den 112 verletzten Polizisten, von schwerem Landfriedensbruch, von massivem Vandalismus und Straßenterror ablenken, und das, indem sie sich heuchlerisch als treuherzige Wahrer des Rechtsstaats in Szene setzt, die den unbescholtenen Bürger vor einer angeblich abhörwütigen Polizei und Staatsanwaltschaft schützen will. Da kommt dann auch der Sonderbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten mehr als zupass; denn seine Beanstandungen werden benutzt, um ein völlig schiefes Bild von der angeblichen Unrechtmäßigkeit der Ermittlungsverfahren zu behaupten und sich selbst wahrheitswidrig als Hüter urdemokratischer Grundrechte darzustellen.

Die ganze linke Heuchelei wird allein schon dadurch deutlich, dass man einerseits die Ausübung von Grundrechten schon durch eine Funkzellenauswertung im Rahmen von Strafermittlungsverfahren gefährdet sieht; andererseits ist es aber eine Tatsache, dass mehrere Tausend nationale Bürger ihr Recht, sich friedlich zu

versammeln, am 19. Februar 2011 in Dresden überhaupt angesichts linker Blockaden und Straßengewalt nicht ausüben konnten. Dies wurde in keiner Weise thematisiert.

Offenbar ist das Grundrecht, sich friedlich zu versammeln, nach Auffassung der vereinigten Linksparteien nicht unteilbar, sondern nur diejenigen, die linke Ansichten vertreten, sind Grundrechtsträger, deren Grundrecht zu schützen sei, und sei es doch das angebliche Grundrecht auf Blockaden und Gewalt für linke Chaoten.

Während von Staatsanwaltschaften und Richtern durchaus nachvollziehbare Kritikpunkte an dem Bericht des Datenschutzbeauftragten geübt werden, brandmarkt DIE LINKE derartige Kritik als angebliche Respektlosigkeit gegenüber dem Datenschutzbeauftragten. Diese Behauptung hat absurde Züge; denn auch die Rechtsauffassung eines Datenschutzbeauftragten darf man kritisieren und für falsch halten, zumal sich in diesem Fall die vom Datenschutzbeauftragten kritisierten Richter und Staatsanwälte zur Verteidigung selbst zu Wort gemeldet haben. Kritik an der Rechtsauffassung des Datenschutzbeauftragten ist keine Majestätsbeleidigung und genauso wenig Ausdruck von Respektlosigkeit.

Meine Damen und Herren! Auch die NPD schätzt die Aufgabe und die Arbeit des Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Ohne auf die in einigen Fällen der von Ihnen begründeten Beanstandung jetzt detailliert einzugehen oder gar die Auffassung vertreten zu wollen, wer nichts zu verbergen habe, habe auch nichts zu befürchten, sehen wir die Gefährdung der verfassungsmäßigen Ordnung weniger in den Strafverfolgungsmaßnahmen der Polizei als vielmehr im Straßenterror der Linksextremisten. Souverän ist, wer im Ernstfall das Heft des Handelns in der Hand behält.

Am 19. Februar 2011 hatte der linke Straßenpöbel das Heft des Handelns in der Hand. Straftaten wurden vor den Augen der Polizei begangen, ohne dass dagegen mit der notwendigen Entschlossenheit vor Ort vorgegangen wurde. Die Strafverfolgungsmaßnahmen werden nunmehr von der vereinigten Linksopposition torpediert, auch um die Staatsregierung dadurch weiterhin handlungsunfähig und politisch devot zu machen.

Ein souveränes Verhalten ist von Innenminister Markus Ulbig erfahrungsgemäß nicht zu erwarten. Genauso, wie dieser den Polizeipräsidenten Dieter Hanitzsch aus Feigheit fallen ließ, um sich selbst aus der Schusslinie der linken Medien zu bringen, und diesem anschließend einen politischen Maulkorb verpasst hat oder wie Innenminister Ulbig, Vertreter des Bündnis „Dresden nazifrei“ – gegen die wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung staatsanwaltschaftlich ermittelt wird –, devot zu einem Symposium einlädt, um sich dort die Sichtweise von linken Blockierern verständnisvoll anzuhören und hilflos seine unverbindliche Bitte, sich doch bitte an Recht und Gesetz zu halten, vorzutragen; genauso unverständlich ist es, dass sich weder die Staatsregierung noch die Koaliti

onsfraktionen wirklich vorbehaltlos vor Polizei und Justiz stellen.

Unter Abwägung aller Rechtsgüter für die Ergreifung der organisierten linken Straßenkriminalität und daraus resultierender abschreckender Bestrafung, dort das Recht des Bürgers, nicht in flächendeckende Funkrasterfahndung hineinzugeraten, setzt sich die NPD für die Auswertung der erfassten nicht individualisierten Daten ein, wenn ein ausreichender Anfangsverdacht gegen konkrete Tatverdächtige vorliegt und ein Abgleich individueller Daten mit den anonymen Daten der Funkzellenauswertung vorgenommen und sämtliche nicht benötigte Daten nach Anklageerhebung ebenso kontrolliert wieder gelöscht werden. Denn das Einzige, was hier dringlich ist, ist die Ergreifung der Landfriedensbrecher und ihrer Hintermänner in den Parlamenten und Kirchen.

Den Antrag werden wir ablehnen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Vereinzelt Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das kann ich feststellen: Für die Fraktion DIE LINKE Herr Abg. Bartl. Herr Bartl, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schiemann, Kollege Biesok, bleiben wir einmal ganz ruhig und versuchen wir, die Problematik noch einmal sachlich zu replizieren.

Der Antrag ist am 12. September 2011 als Dringlicher Antrag eingebracht worden, unmittelbar vor der damaligen September-Sitzung des Plenums – und zwar unter dem Eindruck, dass der Datenschutzbeauftragte kurz vorher seine Unterrichtung an den Landtag abgegeben hatte. Und dass er in Reaktion auf diese Unterrichtung – ich will das jetzt nicht im Detail wiedergeben – scharf angegriffen worden ist, ist unter anderem mit einem Gegengutachten erklärt worden: Er hat unrecht, der Einsatz war verhältnismäßig, es war alles rechtens, es war alles korrekt.

In dieser Situation haben wir gesagt, der Datenschutzbeauftragte ist nach der Verfassung der unabhängige Beauftragte des Freistaates Sachsen, der den Landtag bei der Durchsetzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, bei der Wahrung des Datenschutzes als Bestandteil der Würde des Menschen berät. Er ist Verfassungsorgan. Jetzt nimmt der Landtag gewissermaßen auch sein Recht ein, dass sein in dieser Frage beratendes Organ nicht unsachlich angegriffen wird, und fordert – und bittet um eine Meinungsbildung im Hohen Haus, die kontrovers ausgehen muss oder kann –, dass die Staatsregierung tatsächlich ersucht wird, mit dieser Unterrichtung konstruktiv, sachlich, gründlich, substanziell umzugehen. Deshalb sollte der Antrag dringlich behandelt werden.

Die Dringlichkeit ist im Hohen Hause abgelehnt worden mit der Maßgabe, das können Sie auch noch in der nächsten Sitzung tun. Die Dringlichkeit fehlt nicht. Was ist dann logischer, als ihn auf die nächste Sitzung zu nehmen? Und genau das haben wir nun getan.

Das Problem ist aus unserer Sicht, dass die Erklärungen, dass man der Auffassung des Datenschutzbeauftragten nicht folgen werde und nicht folgt, bis dato nicht aus der Welt sind. Ich kenne keine Erklärung des Innenministers, dass er sich von dem Battis-Gutachten inzwischen distanziert, dass er inzwischen eine andere Auffassung dazu hat.

Ich erkenne auch sonst keine in irgendeiner Form erfolgte offizielle Äußerung gegenüber dem Landtag – weder in seinen Ausschüssen noch meinethalben qua Presse an den Landtag gerichtet –, dass man nunmehr den Beanstandungen oder den Hinweisen oder den entsprechenden substanziellen Sachverhalten gefolgt wäre oder teilweise folgt oder dazu eine andere Auffassung hat, nachdem man es geprüft hat. Dass eine solche Frage, die quer durch die Bundesrepublik debattiert worden ist, auch mal in einer öffentlichen Plenarsitzung erörtert wird und nicht nur im Ausschuss, gehört zur res publica; das gehört zur Aufgabe eines Parlaments, das eigentlich immer öffentlich tagt. Wir fordern sogar die Öffentlichkeit der Ausschüsse aus diesem Grund.

Nun ist letztendlich die Frage – das ist völlig unbestritten; die Staatsregierung hat noch bis Ende Oktober die Möglichkeit zu antworten, bei der einen Frage sogar bis Ende des Jahres und dergleichen mehr; darin sind wir uns ja völlig einig –: Was wir heute wollten, ist nicht mehr und nicht weniger als ein sachlicher Zwischenbericht, wo die Staatsregierung in der Prüfung der entsprechenden Punkte, die aufgeschrieben worden sind, steht. Wenn die Staatsregierung uns heute sagt, wir sind bei dem Punkt erst bei der Hälfte, wir können es noch nicht sagen – wie uns regelmäßig in den Ausschüssen seit mehreren Monaten bei anderen Sachen beschieden wird –, dann müssen wir es so zur Kenntnis nehmen.

Aber es ist beim allerbesten Willen schon unser gutes Recht zu sagen: Der abgelehnte Dringliche Antrag musste heute auch besprochen werden; Punkt 1.

Punkt 2: Ich habe eine gänzlich andere Auffassung als mein Kollege Lichdi. Ich freue mich sehr, dass die GRÜNEN eigeninitiativ geworden sind; ich freue mich sehr, dass die GRÜNEN ein Bundesgesetz eingebracht haben; ich freue mich sehr, dass es besser ist als das der Staatsregierung und dergleichen mehr. Das soll alles betont sein.

Das Problem ist hier nur: Wir haben eine Bundesratsinitiative des Freistaates Sachsen, vertreten durch die Staatsregierung. Das ist eine gute, eine richtige, eine wichtige Initiative; das haben wir sehr begrüßt. Sie wurde aber zu einem Zeitpunkt eingebracht, als der Staatsregierung die Erkenntnisse des Datenschutzbeauftragten nicht vorlagen.

Was wir wollen, ist nichts weiter, als dass die entsprechende Vorlage unter Beachtung der Hinweise des Datenschutzbeauftragten qualifiziert wird. Da kann ich nicht