Ich bin deshalb so verärgert. Da können Sie mit dem Kopf schütteln, wie Sie wollen, das will ich Ihnen einmal sagen. Ich weiß, dass Sie das nichts angeht, und die sächsische Demokratie gilt nur für die anderen. Sie müssen sich nicht daran halten, Sie müssen sich nicht an Gewaltfreiheit halten. Sie können sich dann als Versammlungsleiterin verziehen, wenn andere die Gewalt ausüben, weil Ihnen das über den Kopf gewachsen ist.
Wir haben uns am 28. September 2011 im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss auf ein Verfahren zwischen den Fraktionen verständigt. Das geht auch an die Kolleginnen und Kollegen, die zu der Ausschussberatung nicht anwesend waren. Wir sind ausdrücklich davon ausgegangen, dass die Beanstandungen, die uns vom Datenschutzbeauftragten in der Unterrichtung mitgeteilt worden sind, der Staatsregierung zur Beantwortung und eigenen Bewertung übergeben und innerhalb eines gewissen Zeitraumes – ich bin mir nicht mehr ganz sicher, ob es der 10. Oktober oder ein späterer Zeitpunkt war, Herr Staatsminister – beantwortet werden. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der Sächsische Datenschutzbeauftragte mit der Unterrichtung auch auf Probleme hingewiesen hat. Diese Probleme nehmen wir, die Koalitionsfraktionen, sehr ernst, und ich bin dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten sehr dankbar dafür, dass er in der Beratung – damit sage ich nichts, was in geschlossener Sitzung gesagt wurde – deutlich gemacht hat, dass er nur Polizei und Staatsanwaltschaft geprüft hat. Herr Datenschutzbeauftragter, ich möchte Ihnen nochmals für Ihre
Ich zitiere aus der Einleitung: „Ich nehme nicht Stellung zu den aufgrund der hier behandelten polizeilichen Anregungen und staatsanwaltschaftlichen Anträge ergangenen gerichtlichen Beschlüssen. Dies verbieten die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der Gerichte und die einfachgesetzliche Beschränkung meiner Zuständigkeit in § 27 Abs. 4 Sächsisches Datenschutzgesetz.“ Ich danke Ihnen dafür, dass Sie diesen Abstand zur Justiz gewahrt haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns gleichsam mit der Würdigung in Form der Abwägung, der Beanstandung und der Beantwortung durch die Staatsregierung zu befassen. Das wird sicherlich kein einfacher Prozess, da wir wissen, dass die Beanstandung zumindest von schwerem Gewicht ist. Die Staatsregierung hat reagiert. Ich gehe davon aus, dass die erste Entscheidung der Staatsregierung in dem Entwurf im Juli geschehen ist; und die Juli-Entscheidung, dass sie eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringt, um auf Bundesebene für Rechtsklarheit zu sorgen, ist, denke ich, von allen Fraktionen begrüßt worden. Zu diesem Termin hatten wir noch nicht einmal die Unterrichtung des Datenschutzbeauftragten beantragt. Die Sondersitzung fand ja erst nach dieser Beratung der Staatsregierung statt, in der sie die Initiative auf den Weg gebracht hat. Deshalb verstehe ich die Einreicherin nicht, dass sie gerade diesen Aspekt erst im Nachgang kritisiert.
Ich gehe des Weiteren davon aus, dass wir uns in den Beratungen des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses sachgerecht und zeitlich unbegrenzt allen Fragen gewidmet haben, die von Mitgliedern des Ausschusses an die Staatsregierung und sie vertretende Mitarbeiter bzw. den Staatsminister der Justiz gestellt wurden. Wir hatten von vornherein ein großes Interesse daran, dass unter rechtsstaatlichen Aspekten auch die notwendige Aufklärung im Ausschuss stattfindet. Deshalb möchte ich nochmals meine Verwunderung äußern, dass die Linksfraktion diesen Antrag zu einem Zeitpunkt einbringt, zu dem eine sachgerechte Beratung dieser Punkte noch nicht abgeschlossen ist. Uns nun zu belehren, dass wir die Unterrichtung des Datenschutzbeauftragten entsprechend zu beachten hätten – ich denke, das ist nicht fair. Es versteht sich von selbst: Das, was der Datenschutzbeauftragte hier angeregt und kritisiert hat, was er auch rechtsstaatlich festgestellt hat, was rechtsstaatliches Handeln der Polizei und der Staatsanwaltschaft war, haben wir zur Kenntnis genommen und die Staatsregierung wird dies entsprechend umsetzen.
Ich habe den Eindruck, dass hier eine gewisse Profilierungsneurose herrscht. An dieser Stelle erlaube ich mir, nochmals auf den Ausgangspunkt zurückzukommen. Wären die Versammlungen in der Landeshauptstadt Dresden friedlich geblieben, so hätten wir weder diese nachprüfenden Termine im Rechtsausschuss gehabt, noch hätten wir uns hier im Parlament die Zeit für Themen
stehlen müssen, die nicht von den Bürgern des Freistaates Sachsen allein verschuldet worden sind, sondern von Dilettanten, die das Demonstrationsrecht einfach für sich ausgelegt haben.
An dieser Stelle möchte ich noch Folgendes ansprechen: Es war auch Präsident Hanitzsch, welcher noch am gleichen Abend die uneingeschränkte Aufklärung der Ereignisse und das Verfolgen von Straftaten mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln eingefordert und veranlasst hat – nicht einfach nur aus der gesetzlichen Pflicht heraus, sondern als überzeugter Polizist und in der Verantwortung für diese Stadt und der Schuldigkeit gegenüber deren Bürgern, die diesen Tag importierter Gewalt erdulden mussten. Diese Ermittlungen führte die Dresdner Polizei immer noch, auch nach der Abberufung von Herrn Hanitzsch als Leiter der Polizeidirektion Dresden; denn hierbei geht es nicht um irgendeinen forschen Ermittlungseifer oder ein Aufklärungsbedürfnis der Polizei, sondern um die Aufklärung von schweren Straftaten. Was hier vernünftig und verhältnismäßig ist, entscheidet letztendlich auch nicht die Polizei. Auch eine Funkzellenauswertung ist ein rechtlich zulässiges Mittel zur Erforschung bestimmter schwerwiegender Straftaten.
Die Rechtsvorschriften hierzu sind klar und unmissverständlich. Ein kurzer Blick in das Gesetz erleichtert auch in diesem Fall die Rechtsfindung. So wird sehr leicht erkennbar, dass es einzig und allein einem Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft obliegt zu entscheiden, ob eine Funkzellenauswertung zulässig ist oder nicht. Der freien richterlichen Würdigung ist dabei die Abwägung der Verhältnismäßigkeit im engeren und im erweiterten Sinne immanent. Absehend von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung ist die Vereinbarkeit von § 100g Strafprozessordnung in der gegenwärtigen Fassung bislang nicht infrage gestellt. Hiervon muss sich das Gericht – und letztlich die Polizei – leiten lassen. Jede direkte oder indirekte Einflussnahme auf die freie richterliche Würdigung und Entscheidung durch Personen der Öffentlichkeit selbst oder durch gezielte öffentliche Stimmungsmache kann nur als fatal und in die demokratische Sackgasse führend bezeichnet werden.
Ich denke, es ist wichtig, dass wir bei allem Aufklärungsinteresse Ursache und Wirkung nicht vergessen. Das habe ich bei meiner Vorrednerin eindeutig vermisst.
Herr Schiemann, moralisches Schauspiel da, wo es hingehört, aber Ihre personalisierende Erregung am Anfang kann ich überhaupt nicht verste
hen. Die Debatte zu Dresden und zum Hintergrund haben wir heute Vormittag geführt. Wir sprechen jetzt über die entstandene Situation aufgrund der massenhaften unverhältnismäßigen Handydatenauswertung im Zusammenhang mit der Strafverfolgung.
Ich kann Ihre Erregung auch deshalb nicht verstehen, weil ich deutlich zum Ausdruck gebracht habe, dass es um die ersten sechs Forderungen geht, die unverzüglich umgesetzt werden sollen.
Ich bin mir durchaus darüber im Klaren gewesen und habe auch zum Ausdruck gebracht, dass wir das Verfahren im Ausschuss besprochen haben. Es geht mir aber um die ersten sechs Forderungen, dass der tatsächlich notleidend gewordenen Datensituation Abhilfe geschaffen werden muss. Sie müssen sich nicht wundern, dass wir an einigen Stellen völlig unterschiedliche Meinungen vertreten. Das müssen Sie aushalten. Bei dem Umgang Ihrer Regierung mit der Institution des Datenschutzbeauftragten müssen Sie sich auch nach dem Amtsrespekt und der Berücksichtigung dieser Forderungen fragen lassen.
Das war die Kurzintervention der Abg. Frau Bonk. Herr Schiemann, möchten Sie erwidern? – Das ist nicht der Fall. Wir setzen die Aussprache fort mit dem Redebeitrag der SPD-Fraktion. Herr Abg. Homann, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Sächsische Datenschutzbeauftragte hatte seinen Bericht zur Funkzellenabfrage vorgelegt und ist damit einer Bitte aller demokratischen Fraktionen in diesem Haus nachgekommen.
Der Bericht enthält richtige und wichtige Forderungen, die sich im Zusammenhang mit den Vorgängen um den 19. Februar beschäftigen. Die Regierung hat nun bis Ende Oktober Zeit, zu den Feststellungen des Datenschutzbeauftragten Stellung zu nehmen. Der Regierung diese Zeit zu geben ist richtig und ein faires Verfahren. Aber es ist auch so, dass ein Teil der Forderungen von Gesetzes wegen und völlig unabhängig von der Stellungnahme der Staatsregierung umzusetzen sind.
Ich denke dabei an die Benachrichtigung der namentlich Betroffenen der Funkzellenabfrage. Ich finde, hierbei brauchen wir nicht zu warten. Ich denke dabei aber auch an die Sperrung der Rohdaten, an die Erstellung eines Reduzierungskonzepts zur Datenvermeidung und an die Löschung der für die Strafverfolgung nicht erforderlichen Daten.
Dies unverzüglich zu tun würde erheblich dazu beitragen, das Vertrauen vieler Bürgerinnen und Bürger dieses Landes in den Rechtsstaat und in das Handeln der sächsischen Landesregierung zu stärken und am Ende auch das
Damit komme ich zu Punkt 2. Die SPD-Fraktion sowie die anderen demokratischen Oppositionsfraktionen haben die Bundesratsinitiative der Staatsregierung begrüßt. Das war ein klares Zeichen dafür, dass man anerkennt, dass die Staatsregierung sieht, wo Handlungsbedarf besteht. Ich denke beispielsweise daran, dass die Funkzellendaten nicht zur Ermittlung von Zeugen benutzt werden oder dass man bei der Frage der Verhältnismäßigkeit schriftlich und strikt prüfen muss, welche Angaben wozu und wofür erhoben werden. Es ist wichtig, das zu benennen, weil klar ist, dass wir nach dem Bericht des Datenschutzbeauftragten neue Hinweise bekommen haben. Es gehört auch zur Arbeit eines Parlaments, dass man Dinge, die man besser machen kann, anschließend auch besser macht.
Deshalb finde ich die Forderung, dass die Landesregierung ihre Bundesratsinitiative überprüft und was sie besser machen könne, als etwas sehr Natürliches und Selbstverständliches. Deshalb unterstützen wir diesen Punkt.
Abschließend möchte ich Folgendes sagen: Die Auseinandersetzungen um den 19. Februar, die Funkzellenabfrage und die damit einhergehenden Verstöße gegen den Datenschutz sind eine der zentralen Auseinandersetzungen in Sachsen in dieser Zeit. Deshalb ist es richtig, dass wir als Parlament diese Debatte nicht allein der Staatsregierung überlassen.
Es ist wichtig, dass wir dieses Thema im Landtag immer wieder behandeln. Die SPD-Fraktion unterstützt den Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE fordert den Landtag auf, die Staatsregierung zu ersuchen, die vom Sächsischen Datenschutzbeauftragten in dessen Bericht zu den nicht individualisierten Funkzellenabfragen vom Februar dieses Jahres erhobenen Forderungen zu veranlassen und anzuordnen.
Meine Damen und Herren! Wir haben diesen Antrag nach etlichen Diskussionen im Plenum. Frau Kollegin Bonk hat auf mehrere Ausschusssitzungen hingewiesen. Die ersten Maßnahmen der Staatsregierung haben wir bereits
Zum wiederholten Mal drängt sich der Verdacht auf, dass von der linken und grünen Seite versucht wird, mit einer angeblichen Kriminalisierung friedlicher Gegendemonstranten Stimmung zu machen. Frau Kollegin Bonk, wenn Sie hier von einer Gefährdung des Gemeinwesens sprechen, dann frage ich mich, worin die eigentliche Gefährdung liegt. Sie liegt meines Erachtens darin, dass man diese Funkzellenabfrage – ich habe mich hierzu sehr deutlich geäußert – über mehrere Monate durch das Parlament zieht – mein Vorredner hat es gerade genannt – und als zentrale Frage der aktuellen Zeit bezeichnet. Das ist es mit Sicherheit nicht!
Bei allem Respekt vor der Arbeit des Datenschutzbeauftragten und vor dem Schutz der persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger in Sachsen, aber wir haben auch andere Fragen zu beantworten. Wenn wir uns mit den Fragen des 18. Februar beschäftigen, dann sollten wir uns auch damit beschäftigen, wie viele Polizistinnen und Polizisten körperlich verletzt wurden. Es sind 137 gewesen. Ich wünsche mir von den Oppositionsfraktionen, dass sie denen mindestens genauso viel Aufmerksamkeit schenken wie der Auswertung der nicht individualisierten Funkzellenabfrage.
Leider ist das für einige Beteiligte zu viel verlangt. Wenn wir uns den Bericht des Datenschutzbeauftragten anschauen, dann sehen wir, dass viele seiner Forderungen bereits erfüllt sind bzw. die gesetzlichen Voraussetzungen dafür längst geschaffen worden sind. Wenn im Bericht gefordert wird, es müsste die Benachrichtigung der namentlich Betroffenen erfolgen, so ist das bereits gesetzlich geregelt, und zwar in der Strafprozessordnung. Ebenso bestimmt sich die Löschung der Daten nach der Strafprozessordnung, nämlich dann, wenn sie für Strafverfolgungszwecke nicht mehr benötigt werden.
Außerdem hat das Innenministerium bereits eine Handlungsanweisung erstellt, aus der hervorgeht, wie künftig mit Funkzellenabfragen umgegangen werden muss. Die betroffenen Polizisten sind noch einmal ausdrücklich auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hingewiesen worden. Sie sind ausdrücklich darauf hingewiesen worden zu dokumentieren, weshalb sie eine nicht individualisierte Funkzellenabfrage für erforderlich halten und wie diese Daten zu behandeln sind.
Ich möchte auch zum Punkt 2 des Antrages sprechen. In diesem Punkt sprechen Sie sich dafür aus, den Antrag, den der Freistaat Sachsen beim Bundesrat eingereicht hat, zur Konkretisierung der Normen über die nicht individualisierte Funkzellenabfrage zurückzuziehen. Meines Erachtens ist das der völlig falsche Weg. Die Staatsregierung hat sehr schnell eigeninitiativ diesen Gesetzentwurf erarbeitet. Er geht genau auf die Mängel ein, die in Dresden bekannt geworden sind. Es wird der Verhältnis
mäßigkeitsgrundsatz wieder hergestellt, es wird der Richtervorbehalt gestärkt und es wird noch einmal festgelegt, zu welchen Straftaten man diese Daten überhaupt verwenden kann.
Wenn der Datenschutzbeauftragte eine weitergehende Forderung erhebt, dann ist es die Aufgabe des Parlaments und die Aufgabe der Staatsregierung, dies zu bewerten. Keineswegs ist es so, dass es einen Automatismus gibt: Immer dann, wenn der Datenschutzbeauftragte – bei allem Respekt vor seiner Arbeit – eine solche Forderung erhebt, ist es so, dass das Parlament dies auch umsetzen muss.