Protocol of the Session on September 15, 2011

Die Stellungnahme der Staatsregierung ist ein wichtiges Instrument, ohne das die Bearbeitung vieler Petitionen schlichtweg nicht möglich wäre. Der Sächsische Landtag und seine Abgeordneten verfügen überhaupt nicht über die Mittel, die über tausend Petitionen abzuarbeiten, wenn sie den Sachverhalt selbst ermitteln müssten. Ich weise aber auch in diesem Jahr wieder ausdrücklich darauf hin, dass die Stellungnahmen der Staatsregierung keine unabänderliche Tatsache, sondern nur eine Hilfestellung sind. Die Berichterstatter sollten sich vielmehr auf dieser Grundlage ein eigenes Urteil bilden, welches durchaus von der Stellungnahme der Staatsregierung abweichen kann.

Meine Damen und Herren! Man könnte nun verführt sein, wie in jedem Jahr zu sagen, alles sei gesagt. Dennoch ist in diesem Jahr etwas anders. Die demokratischen Fraktionen haben eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gegründet mit dem Ziel, das sächsische Petitionsrecht zu überarbeiten und zu modernisieren. Es gibt sogar bereits Petitionen, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Insbesondere wird in diesen Petitionen die Forderung nach der öffentlichen Petition erhoben. Diese ist auf Bundesebene bereits eingeführt. Das könnte auch beispielgebend für Sachsen sein.

Dringender Handlungsbedarf besteht aus unserer Sicht beispielsweise im Bereich von Petitionen zu laufenden Gesetzgebungsverfahren. Die bisherigen Regelungen hierzu sind leider völlig unzureichend. Es liegt allein in der Hand des Präsidenten, welchen Weg solche Petitionen gehen. Der Präsident entscheidet, ob die Petition den Fraktionen zur Kenntnis gegeben oder einem Fachausschuss zur Behandlung überwiesen wird. Es kann im Gesetzgebungsverfahren entscheidend sein, inwieweit die Möglichkeit eingeräumt wird, sich fachlich mit dem Anliegen des Petenten direkt im Gesetzgebungsverfahren auseinanderzusetzen. Hierzu bedarf es der Erweiterung der Möglichkeiten der Beschlussempfehlung, sodass entsprechende Petitionen zukünftig den Fraktionen regulär zur Kenntnis gegeben werden können, um im Gesetzgebungsverfahren unmittelbar berücksichtigt werden zu können.

Weiteren Reformbedarf sehen wir darin, den Petenten besser in die laufenden Petitionsverfahren einzubinden. Ich denke hierbei etwa daran, dem Petenten eine Erwiderungsmöglichkeit einzuräumen, bevor das Petitionsverfahren abgeschlossen ist. Gegenwärtig ist dies nur bei einem Vor-Ort-Termin möglich. Ansonsten haben Petenten im laufenden Verfahren keine Möglichkeit, auf die in den Stellungnahmen der Staatsregierung enthaltenen Aussagen einzugehen. Stattdessen bleibt ihnen nur, den Abschluss des Petitionsverfahrens abzuwarten, um das

Ergebnis und die Begründung der Petition zu erhalten. Bestehende Einwände der Petenten können jetzt aber nicht mehr unmittelbar berücksichtigt werden. Das ruft bei Petenten vergleichsweise großen Unmut und Unverständnis hervor.

Meine Damen und Herren! Im Petitionsrecht müssen wir das Rad in Sachsen auch nicht neu erfinden. Andere Bundesländer sind uns hier bereits mehrere Schritte voraus. Ich denke dabei etwa an das Land Bremen, das sich ein sehr modernes Petitionsgesetz gegeben hat, dessen Regelungen für uns willkommene Anregungen sein könnten. Die SPD-Landtagsfraktion wird sich an der Überarbeitung des sächsischen Petitionsrechts aktiv beteiligen, um es für unsere Bürgerinnen und Bürger transparenter und verständlicher zu gestalten. Dieses Ziel hat sich die interfraktionelle Arbeitsgruppe gesetzt, sodass wir schon bald, denke ich, ein neues, modernes Petitionsgesetz verabschieden könnten, mit dem Sachsen in Sachen Bürgerfreundlichkeit einen bundesweiten Spitzenplatz einnimmt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Frau Jonas, bitte, für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch im letzten Jahr nutzten viele Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit des Petitionsrechtes, und auch im vergangenen Jahr orientierten sich die Themenschwerpunkte an Problemen in Bezug auf die staatliche Fürsorge, Rentenzahlung, Leistungen der Sozialkassen und Problemen in der Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit.

Bemängelt wurden lange Bearbeitungszeiten, fehlerhafte Bescheide oder unklare Berechnungsgrundlagen. Die Aspekte des Lärmschutzes und der Verkehrssicherheit rückten verstärkt in den Fokus. Dabei ging es um Verkehrsregelungen und Lärmbelastungen von viel befahrenen Straßen.

Die Anzahl von Massenpetitionen und Unterschriftensammlungen erhöhte sich ebenfalls. Auf die jeweiligen Schwerpunkte, Zahlen und Statistiken sind meine Vorredner schon sehr intensiv eingegangen. Ich möchte das an dieser Stelle nicht wiederholen. Ich möchte aber die vorhandene Redezeit nutzen, um einen kurzen Rückblick auf die historische Entwicklung von einer Untertanenbitte zum politischen Bürgerrecht zu werfen.

Das Petitionsrecht ist sehr alt und hat eine sehr wechselvolle Geschichte. Bereits den Bürgern der römischen Kaiserzeit war es gestattet, sich mit Begehren oder demütigen Bitten an den Kaiser zu wenden. Auch im Heiligen Römischen Reich durften sich die Untertanen dem absoluten Herrscher – Kaiser, Könige, Fürsten – auf schriftlichem Wege oder in Ausnahmefällen auch durch eine

Anhörung nähern. Meistens waren die Gründe Rechtsstreitigkeiten.

In Deutschland zeigten sich schon vor der Französischen Revolution im Jahre 1789 deutlich neue Formen im Umgang des ständigen Reichstages mit Begehren und Bitten. Noch vor einer möglichen Überweisung der Bitten an den absoluten Herrscher wurde während der entsprechenden Sitzungsperioden ein Ausschuss ins Leben gerufen. Sie geben mir sicherlich recht, dass es sich dabei sozusagen um den Vorgänger unseres Petitionsausschusses handelt. Die Monarchen und Fürsten hatten allerdings – wie es für die Zeit des Absolutismus üblich war – die Möglichkeit, jede Entscheidung – auch die der Gerichte – abzuändern und infrage zu stellen. Das ist einer der wesentlichen Unterschiede zu unseren jetzigen Möglichkeiten des Petitionsausschusses.

In der Geschichte weitergehend, schuf Friedrich der Große mit dem allgemein preußischen Landrecht von 1794 erstmals die rechtliche Verpflichtung zu einer sorgfältigen Behandlung einer Petition. Voraussetzung war, sie sollte gut begründet und von allgemeinem Interesse sein. Damit schenkte man dem Petitionsrecht eine ungewöhnlich hohe Bedeutung.

Die Bismarcksche Reichsverfassung von 1871 verzichtete auf die Formulierung von Grundrechten. Umso bedeutender ist es, dass in der parlamentarischen Praxis das Petitionsrecht eine besondere Bedeutung erhielt und es als anerkannt ausgewiesen wurde. Im Jahr 1919 hob die Weimarer Reichsverfassung in Artikel 126 die individualrechtliche Seite des Petitionsrechtes hervor. Während der nationalsozialistischen Diktatur wurde das Petitionsrecht seiner kritisch-oppositionellen Potenz beraubt. Demokratisch-legitimierte durchsichtige Prüfverfahren waren völlig außer Kraft gesetzt. Damit verlor das Petitionsrecht für das Individuum seine schützende Funktion gegenüber staatlicher Willkür.

In der DDR gab es kein Verwaltungsrecht und keinen Verwaltungsrechtsschutz in dem Sinne, dass die Bürgerinnen und Bürger subjektive Rechte gegenüber der Verwaltung hatten und ein Verwaltungsgerichtssystem zum Schutz dieser Rechte etabliert war. Zu Beginn der Sechzigerjahre wurde per Erlass des Staatsrates ein Eingabewesen eingeführt, das als Ersatz für Rechtsbehelfe gegen die Verwaltung anzusehen war. Eingaben sollten dazu dienen, das Vertrauen der Menschen in den Staat und die Justiz zu festigen. Vom Inhalt her orientierten sich die Petitionen vorwiegend an Beschwerden zur Wohnungssituation oder von Ausreiseanträgen.

Bei Eingaben mit politischem Gehalt bestand allerdings wenig Aussicht auf Erfolg. Oft fungierten Eingaben als Mittel, um sich gegenüber staatlichen Organen über Erscheinungen und mit Beschwerden sozusagen zu äußern. Sie dienten keinesfalls der externen Kontrolle der Verwaltung. Ihnen haftete der Ruf einer Gnadengewährung an.

In der Bundesrepublik machte der Parlamentarische Rat im Jahr 1949 das Petitionsrecht im Grundgesetz zu einem

unantastbaren Grundrecht. Artikel 17 des Grundgesetzes lautet seitdem: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten und Begehren und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Seitdem hat es viele Veränderungen in der Ausübung des Petitionsrechtes gegeben. So sind beispielsweise die Einreichung einer Petition mithilfe des Web-Formulars über das Internet oder das Nutzen eines Diskussionsforums auf der Internetseite des Petitionsausschusses des Bundestages nur einige der neuen Möglichkeiten, sich aktiv in das Petitionsgeschehen einzubringen.

Nun zurück zu unseren sächsischen Petitionen. Im letzten Jahr kritisierte ich an dieser Stelle – ebenso wie meine Vorrednerin – die lange Bearbeitungszeit. Aufgrund der Zunahme der Zahl der eingegangenen Schreiben und Petitionen kam es nicht zur erhofften Verringerung der Bearbeitungszeit. Auch die Komplexität einzelner Petitionen – manche unterteilen sich in bis zu zehn Unterpunkte, die einzeln abgeprüft und bearbeitet werden müssen – ließ keine Bearbeitungsbeschleunigung zu. Im Interesse der Petenten sollten wir aber schauen, wie vorhandene Ressourcen noch weiter genutzt werden können.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie stimmen mir sicherlich zu, dass es sich bei dem vorliegenden Jahresbericht des Petitionsausschusses, den Sie alle sicherlich intensiv studiert haben, auch in diesem Jahr um eine spannende Lektüre handelt, die wiederum in keinem Wahlkreisbüro fehlen sollte. Ich möchte es nicht versäumen, an dieser Stelle den Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses für die konstruktive fraktionsübergreifende Zusammenarbeit zu danken. Ich danke dem Vorsitzenden für seine klar strukturierte Arbeitsweise und dem Petitionsdienst für die Unterstützung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP, der CDU und vereinzelt bei den LINKEN)

Herr Abg. Jennerjahn spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es ist eine gute Praxis – ähnlich wie bei den Vorrednerinnen und Vorrednern –, zunächst den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsausschusses für ihre Arbeit zu danken. Es geht nicht nur darum, die Vielzahl der eingehenden Petitionen zu behandeln, sondern es gibt auch die zahlreichen Bitten und Wünsche einzelner Abgeordneter oder des Ausschusses insgesamt.

Das Referat Petitionsdienst hat sich, glaube ich, daran gewöhnt, die eine oder andere Extrawurst zu braten. Für die Erfüllung dieser Sonderwünsche an dieser Stelle herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der FDP)

Wenn man sich den vorliegenden Bericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2010 anschaut, dann ist dieser in vielerlei Hinsicht ein eindrucksvolles Werk, sei es, was die Anzahl der eingehenden Petitionen, die Zahl der Fälle, bei denen wir Abhilfe schaffen konnten, oder auch die Bearbeitungsdauer von Petitionen anbetrifft. Bei den beiden zuletzt genannten Aspekten kommt es darauf an, auf welches Ende man schaut, das heißt, ob es positiv oder negativ ist.

Ich möchte bei meinen Ausführungen nicht so sehr auf die statistischen Aspekte des Berichtes eingehen, denn ich bin mittlerweile der sechste Redner. Deshalb ist zu diesem Thema das meiste schon gesagt worden. Wichtig sind mir an der Stelle zwei andere Aspekte, die ich unterstreichen möchte.

Wenn wir uns den vorliegenden Jahresbericht anschauen und damit die Arbeit des Petitionsausschusses des vergangenen Jahres, dann ist das meiner Meinung nicht nur Ausdruck der vielen individuellen Probleme, mit denen wir dort konfrontiert sind, sondern dieser Bericht ist dieses Mal sehr viel stärker – als beispielsweise der Bericht aus dem Jahr 2009 – von landespolitischen Themen geprägt. Die massiven Haushaltskürzungen im Jahr 2010 oder auch der Doppelhaushalt 2011/2012 haben deutliche Spuren hinterlassen. Bevor jetzt die Sorge entsteht, möchte ich vorab sagen: Ich werde jetzt nicht die harten Diskussionen der Haushaltsverhandlungen wiederholen. Dabei werden wir sowieso nicht so schnell auf einen Nenner kommen.

Es ist aber trotzdem spannend, noch einmal einen Blick auf die Petitionen zu werfen, die zu diesem Themenbereich eingegangen sind. Ich nenne einige Beispiele für Sammelpetitionen: Eine Petition mit Titel „Änderung Kulturraumgesetz, Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012“ erhielt 50 000 Unterschriften, eine Petition mit dem Titel „Kürzungen in der Jugendhilfe“ erhielt 14 000 Unterschriften und eine weitere Petition mit dem Titel „Erhalt der Bahnverbindung Nossen–Meißen“ erhielt 10 500 Unterschriften.

Wenn wir die Sammel- und Mehrfachpetitionen addieren, kommen wir auf circa 80 000 Unterschriften. Ich glaube, Herr Günther hatte vorhin die Zahl von 50 000 Unterschriften genannt. Addieren wir diese beiden Zahlen, sind wir bei 130 000 Unterschriften. Dann wird es noch eindrucksvoller. Aber Spaß beiseite. Das zeigt letztlich: Die Menschen nehmen Anteil an der Politik. Dabei werden die Motivlagen sicherlich von instrumentell bis altruistisch reichen und in allen möglichen Zwischenschattierungen vorhanden sein. Eines wird aber in jedem Fall sichtbar: Die Voraussetzung für politisches Engagement ist häufig persönliche Betroffenheit.

Auch wenn ich die erfolgten Haushaltskürzungen in vielen Bereichen nach wie vor für fatal halte, haben sie zumindest kurzzeitig zu einer Politisierung der sächsischen Gesellschaft beigetragen. Ich persönlich habe nach wie vor die Hoffnung, dass das nicht in Frust umschlägt, sondern sich verstetigt. Dann hätten die massiven Ein

schnitte zumindest einen positiven Effekt gehabt, auch wenn der Preis dafür sehr, sehr hoch war. Eine solche Politisierung kann aus meiner Sicht Sachsen nur guttun. Letztendlich reicht der Blick auf die Wahlbeteiligung bei der letzten Landtagswahl, um zu diesem Schluss zu kommen.

Der zweite, mir wichtige Aspekt hat durchaus eine inhaltliche Bindung an meine bisherigen Ausführungen; denn der Petitionsausschuss doktert aus meiner Sicht oft an Symptomen herum, deren Ursachen außerhalb der Verantwortung des Ausschusses liegen. Das ist in der Natur der Sache begründet; denn das Wenden an den Petitionsausschuss ist oftmals das letzte Mittel, das Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob das konkrete Begehren eines Petenten berechtigt ist oder nicht.

Bei rund einem Drittel der eingegangenen Petitionen kann der Petitionsausschuss im engeren oder weiteren Sinne im Interesse des Petenten wirksam werden. Es ist klar, wir alle wünschen uns höhere Erfolgsquoten. Ich persönlich finde den Wert grundsätzlich nicht so schlecht. Wenn wir einen Blick auf die erfolgreichen Petitionen werfen würden, bin ich mir sicher festzustellen, dass insbesondere dann signifikante Erfolge erzielt werden, wenn der Petitionsausschuss bei Vor-Ort-Terminen eine Art Moderationsfunktion übernimmt, also wenn alle Beteiligten in einem Konflikt zusammengeholt und gemeinsam Handlungsspielräume gesucht werden. Möglicherweise wären noch mehr erfolgreiche Petitionen möglich, wenn das Instrument häufiger zum Einsatz käme.

Aber genau an dieser Stelle liegen die Grenzen des Ausschusses. Es besteht sehr leicht die Gefahr, dass der Ausschuss angesichts der Vielzahl der eingehenden Petitionen mit der Aufgabe in eine Überforderungssituation gerät. Da stellt sich mir die Frage, wie das ein Stück weit vermieden werden kann. Ich bin mir sicher, dass ein Teil der Petitionen nicht eingereicht würde, wenn wir ein stärker ausgeprägtes und institutionalisiertes System der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern hätten.

Die Akzeptanz politischer Entscheidungen wächst, wenn die Bürgerinnen und Bürger auf dem Weg zur Entscheidung mitgenommen, sie in diesem Prozess gehört und ernst genommen und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Damit rede ich nicht einer Entwertung des Petitionsausschusses das Wort; das ist mir ganz wichtig. Im Gegenteil, das Petitionswesen hat zu Recht Verfassungsrang. Das hat Kollegin Jonas soeben sehr deutlich herausgearbeitet.

Ich hatte es gesagt: Eine Petition ist das letzte Mittel der Wahl. Unser aller Interesse muss sein, dass die Situation, in der zu diesem letzten Mittel gegriffen wird, möglichst selten eintritt. Kommt diese Situation doch, ist es unsere Aufgabe, uns mit aller Kraft um eine Lösung zu bemühen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN, der SPD, der FDP und der Abg. Hannelore Dietzschold, CDU)

Frau Abg. Schüßler, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Petitionsbericht 2010 liegt Ihnen wieder das Ergebnis eines arbeitsreichen Jahres für die Mitglieder des Petitionsausschusses vor. Sie bekommen hier, wie immer, einen Einblick in die Sorgen und Nöte der Menschen, Ihrer Wähler, die sich mit ihren Anliegen an den Sächsischen Landtag gewandt haben. Hinter jeder Petition steht ein ganz persönliches Schicksal – ob es um Rentenrecht, Lärmschutz oder Rundfunkgebühren geht.

Im Berichtsjahr konnte wiederum ein Anstieg der eingegangenen Petitionen verzeichnet werden. Das ist erfreulich, denn es zeigt, dass immer mehr Bürger von ihrem Petitionsrecht Gebrauch machen. Konkret hatten wir im Jahr 2010 1 219 eingegangene Schreiben, von denen immerhin 888 als Petitionen bearbeitet wurden. Im Jahr zuvor waren es bei 1 102 eingegangenen Schreiben noch 719 Petitionen. Im Vergleich zum Bericht 2009 stellen sich überdies noch andere Veränderungen dar, die sich zum Teil eindeutig auf die Kürzungen im Landeshaushalt, also im Doppelhaushalt 2011/2012, beziehen. Das habe ich nicht von Herrn Jennerjahn abgeschrieben, sondern ich habe einfach dieselben Zahlen. So gab es zum Beispiel eine Sammelpetition mit knapp 14 000 Unterschriften gegen die Kürzungen in der Jugendhilfe, 50 000 Unterschriften gegen die Änderungen des Kulturraumgesetzes oder auch eine Sammelpetition, die sich um die Personalausstattung der sächsischen Polizei dreht, mit immerhin 10 000 Unterschriften.

Petitionen – so steht es im Vorwort auf Seite 12; vielleicht haben Sie es schon selbst gelesen – liefern Anregungen

für die Arbeit der Abgeordneten, indem sie diesen ein Bild von den Anliegen und Nöten der Menschen geben, Lücken in gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen aufdecken und die Meinung der Wählerinnen und Wähler zu aktuellpolitischen Fragen widerspiegeln. Petitionen helfen gleichzeitig auch dem Parlament bei der Kontrolle der Arbeit von Regierung und Verwaltung.

Petitionen sind also, sicher nicht nur aus meiner Sicht, das beste Mittel gegen Demokratieverdrossenheit und Politikmüdigkeit. Die steigende Anzahl der Petitionen könnte also auch ein Indiz dafür sein, dass die Sachsen keineswegs müde geworden sind. Ich wünsche mir, dass das auch in Zukunft so bleibt.

Abschließend möchte ich, wie alle meine Vorredner, den Mitarbeitern des Referates danken, die die Abgeordneten kompetent und geduldig unterstützen und ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite stehen.