Protocol of the Session on September 14, 2011

Vor dem Hintergrund der Anstrengungen der kommenden Jahre, die im Freistaat Sachsen zu leisten sind, freue ich mich auf die auch weiterhin kritische, aber stets sehr konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen.

41 Prüfpunkte hat der Sächsische Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2010 zusammengestellt. Neben Prüfungen, die in den Ministerien durchgeführt wurden, liegt der Schwerpunkt des Berichtes auf der Gesamtbeurteilung der Haushaltswirtschaft des Freistaates und seiner Kommunen. Der Rechnungshof hat der Staatsregierung insgesamt eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Jahr 2008 bescheinigt, gleichzeitig aber in unseren Augen auch auf eine Reihe relevanter Tatbestände und Mängel hingewiesen.

Aus unserer Sicht ist die zentrale Feststellung des Rechnungshofes, dass Sachsen trotz einer fast doppelt so hohen Investitionsquote die Angleichung der Wirtschaftskraft bis zum Auslaufen des Solidarpaktes im Jahr 2019 nicht schaffen wird, vergleiche Seite 45. Für diese klare Feststellung zum jetzigen Zeitpunkt sind wir dem Rechnungshof dankbar, bringt er doch zum Ausdruck, dass Handlungsbedarf besteht, wenn wir uns mit dieser Prognose nicht zufrieden geben wollen.

Wir hoffen, Herr Liebhauser als Berichterstatter, dass Ihnen und Ihrer Fraktion dazu in den kommenden Monaten mehr einfällt, als lediglich auf den erforderlichen Konsolidierungsbedarf in Höhe von 4 Milliarden Euro bis 2025 und die Notwendigkeit von Einnahmensteigerungen hinzuweisen. Die entscheidende Frage ist doch: Wie, mit welchen neuen Impulsen und Initiativen wollen Sie die Wirtschaftskraft Sachsens nachhaltig stärken? Genau so muss auch die Wirksamkeit unserer Ausgabenpolitik diskutiert werden. Allein die noch vorhandenen Solidarpaktmittel sachgerecht zu verausgaben, wie heute Morgen diskutiert, reicht nicht aus, und nicht jede Investition ist per se gut.

Wir denken, dass Sie sich haushaltstechnisch dabei Unterstützung holen können, wenn Sie sich endlich für ein modernes Haushaltswesen entscheiden. Der Sächsi

sche Rechnungshof hat seine Kritik an den Flexibilisierungsinstrumenten im Haushalt wiederholt und bedauert, dass die Umstellung des Haushaltssystems von der Kameralistik auf das neue Steuerungsmodell ins Stocken geraten ist.

Auch wir denken, durch die Einführung betriebswirtschaftlicher Instrumente könnten Einsparpotenziale besser erschlossen und das Kostenbewusstsein gesteigert werden. Insbesondere aber könnte mit dieser neuen Generation von Staatshaushalten die Steuerung und Kontrolle der knapper werdenden Mittel wesentlich besser gewährleistet werden. Wenn Sie, Herr Liebhauser, uns die Streichung von 116 Haushaltsvermerken im letzten Doppelhaushalt als Erfolg verkaufen, so ist das angesichts von knapp 4 000 Vermerken im Doppelhaushalt 2011/2012 wohl eher ein Witz als ein guter Anfang. Unter einem Wechsel von der Input- zur Outputsteuerung verstehen wir jedenfalls etwas anderes.

Lösungen schuldig geblieben sind Sie auch für andere Themen. Eines davon ist die Problematik der Ausgabenreste. Auch hier weist der Rechnungshof zum wiederholten Male darauf hin, dass die Ausgabenreste zu hoch seien und es aufgrund der erreichten Größenordnung – nach 2009 wurden 2,4 Milliarden Euro übertragen, nach 2010 2,8 Milliarden und nach 2011 wieder 2,4 Milliarden – im Haushaltsvollzug zu „erheblichen Abweichungen“ vom geschlossenen Staatshaushaltsplan kommt.

Sie, sehr verehrte Kollegen von der Koalition, können anscheinend ganz gut damit leben, dass der aufgestellte Haushaltsplan nicht wie beschlossen vollzogen wird; wir nicht. Ausgabenreste fallen nicht nur bei den EUProgrammen an. Auch im Einzelplan 15 werden jährlich mehrere 100 Millionen Euro übertragen: 2009 waren es 440 Millionen, nach 2010 845 Millionen und nach 2011 490 Millionen Euro. Auch für diese Übertragungen mag es Gründe geben, aber wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass hier auch Reserven gebunkert werden. Die Übertragung der Ausgabenreste ist nicht transparent und sie erfolgt ohne Beteiligung des Parlamentes. Das ist nicht okay. Hier muss sich etwas ändern, und solange keine Vorschläge seitens der Staatsregierung kommen, werden wir dieses Thema immer wieder auf die Tagesordnung setzen.

Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zu den kommunalen Finanzen. Der Bericht des Rechnungshofes über die finanzielle Lage der Kommunen ist umfassend und gut geeignet, sich ein Bild zu machen. Zwei Punkte möchte ich hervorheben:

Erstens. Der Rechnungshof weist darauf hin, dass die Verschuldung der Kommunen mehr und mehr ausgelagert wird: Nur 26 % der kommunalen Verschuldung finden sich in den Kernhaushalten wieder, während 74 % in den Eigen- und Beteiligungsgesellschaften verursacht worden sind. Hier verschärft sich also die Situation. Der Rechnungshof fordert, diesem Sachverhalt in der Rechnungslegung Rechnung zu tragen, damit ein transparentes Bild von der haushaltswirtschaftlichen Lage einer Kommune

entsteht. Die Mehrheit im Ausschuss ist dieser Forderung beigetreten. Wir erwarten, dass diese Forderung zügig umgesetzt wird.

Zweitens. Gleichzeitig stellt der Sächsische Rechnungshof beträchtliche Mängel im kommunalen Beteiligungsmanagement fest. Auch hier besteht dringender Handlungsbedarf. Nachdem das SMI zunächst keine Stellungnahme zu den Feststellungen des Rechnungshofes abgegeben hat, versichert es in einer späteren Stellungnahme, im Rahmen der Rechtsaufsicht für die Beseitigung der festgestellten Missstände sorgen zu wollen und die Empfehlungen des Rechnungshofes umzusetzen.

Sehr geehrter Herr Prof. Binus, auch ich möchte mich im Namen meiner Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Ihnen und dem sächsischen Rechnungshof für den Jahresbericht 2010 bedanken. Ihre Arbeit ist für uns sehr wertvoll.

Zunächst möchte ich mich beim Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofes und seinen Mitarbeitern für die ausgezeichneten Analysen und die reiche Fundgrube bedanken, die sie uns in Form der Rechnungshofberichte bieten. Ohne diese hervorragende Arbeit wäre eine ernsthafte Auseinandersetzung des Parlamentes mit dem Staatshaushalt und der Staatsverwaltung sehr viel schwieriger, wenn nicht sogar unmöglich.

Wie im Bericht festgestellt wird, kommen haushaltspolitisch schwere Zeiten auf den Freistaat zu, und aus Sicht der NPD-Fraktion besteht die Befürchtung, dass die Staatsregierung auch weiterhin ihre Arbeit als eine reine Verwaltungsaufgabe auf der Grundlage angeblich nicht veränderbarer Trends, wie etwa dem weiteren Bevölkerungsrückgang, dem Einnahmenrückgang und dem weiteren Verfall vieler Regionen, missversteht.

Die NPD glaubt aber, dass es statthaft und auch geboten ist, in dieser Aussprache über den Bericht des Rechnungshofes darauf hinzuweisen, dass es auch ganz andere Bewertungsmaßstäbe gibt, nämlich solche, die davon ausgehen, dass es die Aufgabe einer Regierung ist, den Niedergang des von ihr regierten Landes zu stoppen und durch gestaltende Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das Land und alle seine Regionen wieder mit Leben erfüllt werden. Dass solche gestaltenden Maßnahmen keine Utopien sind, sondern durch diese eine neue Familienpolitik und eine dezentrale Wirtschafts- und Energiepolitik etc. durchaus möglich ist, hat meine Partei, die NPD – seit 2004 nicht zuletzt auch die Fraktion im Landtag –, durch viele konstruktive Vorschläge, Anträge und Gesetzentwürfe deutlich gemacht.

Nun zum Bericht selbst: Eine herausragende Stellungnahme des Sächsischen Rechnungshofes im Jahre 2010 war die Beratende Äußerung zur Haushaltsflexibilisierung vom 08.07.2010. Darauf geht auch der heute vorliegende Jahresbericht 2010 ein, und zwar unter Nummer 1, „Haushaltsplan und Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2008“. In diesem Kapitel übt der Rechnungshof weiterhin schwere Kritik an der Haushaltsaufstellung und

dem Haushaltsvollzug der Staatsregierung, die die nötige Haushaltskontrolle durch den Landtag fast unmöglich machen. Hohe Summen werden von der Regierung ohne Zustimmung oder Kontrolle des Landtages verwaltet und ausgegeben, und die zunächst als Ausnahme von den Haushaltsgrundsätzen entwickelten Instrumente für einen flexibleren Haushaltsvollzug sind im sächsischen Staatshaushalt zum Regelfall geworden.

So sind im Haushaltsplan 2009/2010 rund 42 % der Ausgabentitel übertragbar, 84 % der Ausgabentitel sind mit Deckungsvermerken belegt. Der Anteil der mit Kopplungsvermerken versehenen Titel an der Gesamtanzahl der Titel im Haushaltsplan 2009/2010 beträgt für das Jahr 2009 43 %, und allein 45 % aller Titel werden in Titelgruppen veranschlagt. Es kann nicht sein, dass eine derartige Entrechtung des Landtages, die sich in solchen Zahlen widerspiegelt, immer mit tatsächlichen oder vermeintlichen Aufbauerfolgen des Freistaates Sachsen in den letzten 20 Jahren kleingeredet und bagatellisiert wird; denn die Budgetkontrolle als Königsrecht des Parlamentes ist schlichtweg nicht verhandelbar.

In diesen Kontext gehört auch die Feststellung unter Nummer 3 des Berichtes, „Nebenhaushalte“. Sie besagt, dass der Rechnungshof den erreichten Umfang der Ausgliederung von Staatsaufgaben in Nebenhaushalte für bedenklich hält, weil dadurch die Ausgaben der Kontrolle des Parlamentes zunehmend entzogen werden. Bei der Anhörung des Landtages zur Beratenden Äußerung zu Beginn dieses Jahres wurde der Rechnungshofpräsident Prof. Binus sogar noch deutlicher und sprach von einer Flucht der Staatsregierung in die Nebenhaushalte.

Im Bericht des Rechnungshofes hört sich das so an – ich zitiere –: „Mit den Ausgliederungen aus dem Haushalt steigen grundsätzlich die finanziellen Risiken für den Freistaat, beispielsweise durch Kreditaufnahmeermächtigungen für Nebenhaushalte. Die Ressorts übernehmen mit der Gründung der Nebenhaushalte eine erhebliche Verantwortung hinsichtlich der Anforderungen bei der Ausübung der Fachaufsicht und der Erfolgskontrolle bei Ausgliederungen, der sie nach unseren Prüfungserfahrungen nicht immer gerecht werden.“

Angesichts der „Wurschtigkeit“, mit der die Staatsregierung, aber auch die sie tragenden Fraktionen von CDU und FDP in Sachsen diese Fragen behandeln, muss hier nochmals in aller Deutlichkeit daran erinnert werden, dass der leider wenig bekannte Grundgesetzartikel 110 die Einstellung der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben in einen Haushaltsplan festschreibt, da die ständige Abweichung von dieser Regel, wie dies im Freistaat mittlerweile zur traurigen Normalität geworden ist, eine schwere Verletzung des urdemokratischen Prinzips der Gewaltenteilung ist, das dem Parlament nun einmal die Budgethoheit überantwortet.

Bei Nebenhaushalten besteht die große Gefahr, dass Schulden versteckt, verschoben oder neue Schuldenplattformen eröffnet werden, nämlich dadurch, dass die Sondervermögen selbst in die Lage versetzt werden

können, Kredite aufzunehmen. Aus diesem Grund ist die Auflösung des Haushaltes in eine Vielzahl von Fonds und Töpfen haushaltstheoretisch reines Gift, und es ist unter dem Gesichtspunkt der Wahrung des demokratischen Kontrollrechtes des Sächsischen Landtages eine mehr als bedenkliche Entwicklung, wenn der Rechnungshof in seinem Bericht moniert, dass der Freistaat vor zehn Jahren nur sieben Staatsbetriebe und vier Sondervermögen hatte, diese Zahl aber heute bereits auf 15 Staatsbetriebe und 16 Sondervermögen angestiegen ist.

Ich möchte im Zusammenhang mit der Flexibilisierung des Haushaltes auch auf die Problematik der revolvierenden Förderfonds hinweisen, die durch die beiden Förderfondsgesetze in den Haushaltsbegleitgesetzen 2009/2010 und 2011/2012 eingerichtet wurden. Es handelt sich dabei zum überwiegenden Teil um sogenannte EU-Mittel, das heißt, um deutsche Steuergelder, die über den Umweg über Brüssel nach Sachsen fließen, sodass die Einplanung und Verwendung der Mittel ohne die Genehmigung der EU-Kommission nicht möglich ist.

Dass dies einen erheblichen Eingriff in das Budgetrecht des Parlamentes bedeutet, wurde im Zusammenhang mit dem Haushaltsgesetz 2007/2008 überdeutlich; denn damals gab es die jetzigen sächsischen Fonds nicht, sondern die EU-Mittel mussten direkt im Haushalt eingeplant werden. Da aber zum Zeitpunkt der Haushaltsverabschiedung im Landtag die Genehmigungen aus Brüssel noch nicht vorlagen, konnte das Parlament die entsprechenden Haushaltstitel nur unter Vorbehalt dieser Genehmigungen beschließen.

Dafür wurde ein § 12 Abs. 17 ins Haushaltsgesetz aufgenommen, durch den die Staatsregierung eine Art Blankovollmacht erhielt, praktisch beliebige Umschichtungen von Mitteln und Verpflichtungsermächtigungen innerhalb und auch zwischen Einzelplänen vorzunehmen und dafür auch ganz neue Titel auszubringen, je nachdem, was sich zur Umsetzung der einige Monate später erwarteten EUGenehmigung zum „Operationellen Programm“ als erforderlich erweisen würde. Man könnte also sagen, dass in diesem Fall das parlamentarische Budgetrecht – das sogenannte Königsrecht des Parlamentes – weniger wert war als die Unterschrift eines Beamten in Brüssel.

Es ist meines Erachtens nicht zu übersehen, dass die durch die Haushaltsbegleitgesetze 2009/2010 und 2011/2012 eingerichteten revolvierenden Fonds nicht zuletzt den Zweck erfüllen, künftig derartige Peinlichkeiten zu vermeiden; denn durch diese Fonds werden alle Mittel mit Bezug zur aktuellen Strukturfondsförderperiode der EU aus dem Staatshaushalt herausgenommen und in Nebenhaushalte gesteckt, wodurch sie komplett der Kontrolle durch das Parlament entzogen werden, aber nunmehr so, dass dies nicht durch eine Ermächtigung im Haushaltsgesetz extra ausgewiesen werden muss. In Wirklichkeit ist dies natürlich genauso verfassungswidrig wie die pauschale Ermächtigung der Staatsregierung zur nachträglichen Änderung im Haushalt.

Da hilft auch folgende Einlassung von Prof. Georg Milbradt in einer Anhörung am 5. Januar 2011 nicht, der sinngemäß ausführte, dass man, wenn man Geld von jemand anderem annehme und dieser das Geld nur unter Bedingungen zahle, nur die zwei Möglichkeiten habe: „... entweder die Bedingungen zu erfüllen und das Geld zu bekommen, oder sie nicht zu erfüllen und das Geld nicht zu bekommen“.

Zu dieser Äußerung des ehemaligen sächsischen Ministerpräsidenten kann man nur sagen, dass es sich eben nicht um Geld von jemand anderem handelt, sondern zu hundert Prozent um deutsche Steuergelder, die grob verfassungswidrig der Genehmigungspflicht einer ausländischen Instanz unterstellt worden sind, die nicht durch die deutschen Wähler legitimiert worden ist.

Ein weiterer Kritikpunkt, den der Bericht aufführt, sind die kommunalpolitischen Bildungsvereinigungen, die den etablierten Parteien nahestehen. Während sie beharrlich und mit immer neuen Tricks das NPD-nahe „Bildungswerke für Heimat und nationale Identität“ von staatlichen Zuschüssen fernhalten, sind die Altparteien bei den kommunalpolitischen Bildungsvereinigungen, die ihnen selbst nahestehen, offensichtlich weniger genau bei der Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorgaben.

So wurde laut Rechnungshof zu Veranstaltungen nur Parteimitglieder eingeladen, die Räumlichkeiten der Bildungsvereinigungen wurden auch von anderen, der Partei nahestehenden Organisationen genutzt und deren Aufgaben vom Personal der Bildungsvereinigungen unentgeltlich übernommen. Insbesondere die Durchführung von geschlossenen Veranstaltungen wurde auch 2010 fortgesetzt, so durch das Kommunalpolitische Forum Sachsen, das der LINKEN nahesteht.

Der Rechnungshof kritisiert aber nicht nur die Bildungsvereinigungen, sondern auch das Staatsministerium des Innern, weil es die Verwendungsnachweise nicht zeitnah geprüft hat. Bis heute hat das SMI die vom Rechnungshof angemahnte Änderung der entsprechenden Förderrichtlinie nicht umgesetzt. Die NPD-Fraktion wird dieses Thema auch weiterhin im Blick behalten.

Im Kapitel IV „Kommunen“ wendet sich der Rechnungshof der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der sächsischen Kommunen zu, die weiterhin als prekär bezeichnet werden muss, was auch einen Blick auf den Finanzierungssaldo der bereinigten Gesamteinnahmen und -ausgaben im Rechnungshofbericht zeigt, der zwar im Jahr 2009 noch positiv war, sich aber stark, um mehr als zwei Drittel, von 314 Millionen auf 75 Millionen Euro reduzierte.

Deshalb bleibt die NPD-Fraktion bei ihrer Forderung, dass das bisherige Finanzaufteilungsverhältnis im Sächsischen Finanzausgleichsgesetz von 64,3 zu 35,7 zwischen Freistaat und Kommunen zugunsten der Kommunen verschoben werden muss, da sich auch die finanziellen Belastungen verschoben haben.

Angesichts der nach wie vor starken Abwanderung aus den sächsischen Landkreisen – zum Beispiel minus 1,5 % im Landkreis Görlitz 2010 – und erster Überlegungen der Kreise, einzelne Teilregionen stillzulegen und zu evakuieren, um die hohen Remanenzkosten für die Infrastruktur einzusparen, muss die permanente finanzielle Unterversorgung der sächsischen Kommunen beendet werden. Geschieht dies nicht rechtzeitig, kann es zu einem demografischen „Umkippen“ großer Teile Sachsens kommen, sodass diese die Fähigkeit verlieren, sich wieder zu regenerieren.

Vielleicht könnte der Rechnungshof auch einmal eine Stellungnahme zu einer möglichen Änderung des Finanzmassenverteilungsverhältnisses der Kommunen abgeben, was ich im Namen der NPD-Fraktion hiermit anregen möchte.

Auch im Jahr 2010 hat der Sächsische Rechnungshof die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates geprüft und die wichtigsten Ergebnisse in einem Jahresbericht zusammengefasst. Trotz des geringeren Seitenumfanges als bei seinen Vorgängern enthält auch der Jahresbericht 2010 ebenso viele Darlegungen für die weitere Arbeit der Staatsregierung wie seine Vorgänger. Er deckt manchen Punkt auf, der verbessert werden kann.

Durch die Prüfung von unabhängiger Seite erhalten wir immer wieder Anregungen, den vom Parlament beschlossenen Haushaltsplan ordnungsgemäß zu vollziehen sowie solide und nachhaltig mit den vorhandenen Mitteln zu wirtschaften. Der Jahresbericht 2010 beinhaltet neben Ausführungen zu Einzelprüfungen – als Kernstück – die Darlegungen zum Haushaltsplan, zum Haushaltsvollzug und zur Haushaltsrechnung des Haushaltsjahres 2008. Trotz Beanstandungen in Einzelfällen wird der Staatsregierung für 2008 eine insgesamt ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung bescheinigt.

Das Jahr 2008 war, wie schon 2007, von einer guten Haushaltssituation geprägt. Der Haushalt 2008 schloss mit Mehreinnahmen in Höhe von rund 440 Millionen Euro. Grund dafür waren die deutlich gestiegenen Steuereinnahmen und steuerinduzierten Einnahmen. In diesem Bereich wurden Mehreinnahmen in Höhe von rund einer Milliarde Euro gegenüber der Planung erzielt. Die dadurch entstandenen finanziellen Spielräume wurden durch die vorsorgliche Bildung von Rücklagen und durch die Reduzierung der Verschuldung benutzt, um zukünftige Haushalte zu entlasten. Erneut konnten wir Schulden in Höhe von 83,0 Millionen Euro tilgen und somit die Pro-Kopf-Verschuldung konstant auf dem Wert von 2005 halten: 2 849 Euro.

Die Investitionen bewegten sich 2008 wiederum auf hohem Niveau. Die Investitionsquote entsprach mit 22,9 % annähernd dem Vorjahreswert von 23,2 %. Somit war Sachsen auch 2008 bei der Investitionsquote Spitzenreiter im Ländervergleich. Ich denke, es wird deutlich, dass wir die gute Haushaltslage verantwortungsvoll im

Sinne einer soliden und nachhaltigen Finanzpolitik genutzt haben.

Für die faire und sachliche Begleitung der Arbeit der Staatsregierung durch den Sächsischen Rechnungshof sowie die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses möchte ich mich bedanken. Ohne eine konkrete Zusammenarbeit aller ist es nicht möglich, verantwor

tungsvoll mit dem Geld unserer Bürger umzugehen. Der Rechnungshof bescheinigt der Staatsregierung für das Haushaltsjahr 2008 eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung. Ich bitte Sie deshalb, sich dem Votum des Haushalts- und Finanzausschusses anzuschließen und der Staatsregierung die Entlastung zu erteilen.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 14

Haushaltsrechnung 2008 – Entlastung der Staatsregierung gemäß § 114 Abs. 2 SäHO

Drucksache 5/949, Haushaltsrechnung 2008, Unterrichtung durch die Staatsregierung

Drucksache 5/3933, Jahresbericht 2010, Unterrichtung durch den Sächsischen Rechnungshof

Drucksache 5/6039, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses