Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete das Wort? – Das ist nicht der Fall. Wünscht der Berichterstatter Herr Liebhauser das Wort? – Auch das ist nicht der Fall.
Wir stimmen nunmehr über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 5/6039 ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den
bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei zahlreichen Enthaltungen und keinen Gegenstimmen ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt 14 ist beendet.
Nachträgliche Genehmigungen gemäß Artikel 96 Satz 3 der Verfassung des Freistaates Sachsen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen
Drucksachen 5/6463, 5/6464, 5/6734, Unterrichtung durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen
Auch hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Ich frage den Berichterstatter Herrn Michel, ob das Wort gewünscht wird. – Auch das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung der Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 5/6797 ab. Wer seine Zustimmung geben
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist der Beschlussempfehlung mit Mehrheit zugestimmt worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Wird hierzu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Wünscht jemand eine Einzelabstimmung? – Auch das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit die Zu
stimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet.
Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren! Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben die Fraktionen die DIE LINKE, SPD, GRÜNE und NPD ihre abweichende Meinung bekundet. Die Zusammenstellung dieser Beschlussempfehlung liegt Ihnen zu Drucksache 5/6892 schriftlich vor.
Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest, es sei denn, es möchte jetzt jemand ein anderes Abstimmungsverhalten verkünden. – Das ist nicht der Fall. Damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt beendet.
Über den Einspruch entscheidet der Landtag gemäß § 98 Abs. 1 der Geschäftsordnung in der nächsten Sitzung nach Einlegung des Einspruchs, also heute, ohne Beratung.
Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über den Einspruch der Abg. Eva Jähnigen in Drucksache 5/6923 ab. Wer dem Einspruch stattgeben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei zahlreichen Stimmen dafür hat der Antrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden. Damit ist dem Einspruch nicht stattgegeben worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 40. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 41. Sitzung auf morgen, Donnerstag, den 15. September 2011, 10:00 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung liegen Ihnen vor.