Protocol of the Session on June 30, 2011

Meine Damen und Herren! Es bedarf bei den angestellten Modellberechnungen und Überlegungen für die weitere Entscheidung der Staatsregierung keines prognostischen Gutachtens des Rechnungshofes.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Herr Staatsminister, ich würde mir erlauben, gleich zwei Fragen zu stellen. Erstens: Ist es Ihnen bekannt, dass nicht nur ich, sondern auch Kollegen meiner Fraktion seit diesem Gespräch mehrere Kleine Anfragen gestellt haben? Stimmen Sie, zweitens, mit mir überein, dass in dem Datenmaterial keine Aussage dazu vorhanden ist, wie viele Kosten durch die eine oder andere Umzugsmaßnahme konkret eingespart werden? Stattdessen sind nur Standardzahlen – beispielsweise eine Personalstelle mit x-tausend Euro – enthalten.

Die letzte Frage nach der Kosteneinsparung können Sie ohne Weiteres berechnen.

(Sabine Friedel, SPD: Selbst ausrechnen?)

Ja, Sie müssen selbst rechnen. Doch, in der Tat, das kommt schon einmal vor, Frau Kollegin. Das muten wir selbst der sächsischen Opposition zu.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Wir gehen davon aus, sofern Sie sächsische Schulen besucht haben, dass Sie in einem gewissen Mindestmaß in

der Lage sind, dieser Aufgabe gerecht zu werden. Sie müssen sich ihr nur stellen.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Gestatten Sie eine Nachfrage?

Nein, jetzt nicht.

(Sabine Friedel, SPD: Dieser Ton war nicht angemessen! Ich hatte noch eine Frage!)

Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage, Herr Staatsminister?

Sehr geehrter Herr Minister! Wir haben in einer Großen Anfrage die Effizienzgewinne – die wahren Kosteneinsparungen – durch die Errichtung der einzelnen Standorte angefragt. Das fristgemäße Datum zur Beantwortung der Frage wäre heute gewesen. Auf Ihre Bitte hin haben wir einer Verlängerung der Antwortzeit zugestimmt, damit die Frage gründlich beantwortet werden kann.

Sie sagten gerade, dass die Opposition sich das selbst ausrechnen könnte. Warum ist es dann für Sie so schwierig, unsere Große Anfrage zu beantworten?

Sehr geehrte Frau Kollegin Jähnigen! Wir haben im Hinblick auf die Fertigstellung des Gesetzentwurfs und verschiedener Anhörungen eine Fristverlängerung zur Beantwortung der Großen Anfrage erbeten. Vielen Dank, dass Sie dem zugestimmt haben.

Die Frage der Effizienzgewinne selbst lässt sich für jeden einzelnen Standort für das Jahr 2020 prognostisch nur genau beziffern, wenn Sie auch den dort zu bewältigenden Arbeitsaufwand und damit den bestimmten Kostendurchsatz kennen. Das können wir allenfalls prognostizieren, aber nicht genau feststellen. Die Prognose findet sich in der Strukturentscheidung bzw. dem -vorschlag, den wir haben, wieder.

Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung. Es geht nicht um die betriebswirtschaftliche Einzelbetrachtung einzelner Behördenstandorte. Es geht vielmehr um die Ausgestaltung einer Behördenlandschaft insgesamt, die für das Jahr 2020 den Anforderungen gerecht sein soll und sich nicht auf rein betriebswirtschaftliche Faktoren konzentriert. Deswegen halten wir aus sachlichen Gründen ein Gutachten des Rechnungshofes für insgesamt wenig zielführend. Die Standortentscheidungen berücksichtigen nämlich nicht nur einzelne betriebswirtschaftliche Aspekte, sondern darüber hinaus auch in großem Umfang struktur- und regionalpolitische Überlegungen. Das alles gehört zu einer abgewogenen Standortkonzeption.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch etwas zur Frage der Gutachtenerstellung anmerken, wie sie durch den Rechnungshof angeregt wurde. Der Rechnungshof kann bereits von sich aus wirtschaftliche Sachverhalte prüfen, wenn er es für notwendig hält. Im Übrigen glaube ich, dass es guter Übung entspricht, von niemandem ein Gutachten zu verlangen, das dieser über die eigene Standortverlagerung anfertigen soll. Sie werden mir sicherlich recht geben, meine Damen und Herren.

Zusammenfassend lassen Sie mich Folgendes ausführen: Die Erstattung eines Gutachtens zur geplanten Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz ist aus den vorgenannten Gründen im Hinblick auf die Prognoseentscheidungen und die regionalpolitischen Wertungsentscheidungen nicht sachgerecht. Der Gesetzentwurf, den wir vorlegen, wird durch die Staatsregierung und natürlich – Herr Patt sagte es – von Ihnen in diesem Haus eingehend geprüft. Der Gesetzentwurf wird anhand der demografischen und finanziellen Anforderungen sowie unter Aspekten der Behördeneffizienz, aber auch der Bürgernähe und der regionalen Ausgewogenheit, erstellt. Er berücksichtigt die landesentwicklungspolitischen Zielvorstellungen der Staatsregierung. Meine Damen und Herren, er wird einer Abwägungsentscheidung des Sächsischen Landtags zugeführt. Eine rein monetäre betriebswirtschaftliche Betrachtung eines solchen umfangreichen Vorhabens würde demgegenüber der Sache nicht gerecht werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Staatsregierung)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Frau Friedel, was ist Ihr Begehren?

Ich möchte von der Möglichkeit einer Kurzintervention Gebrauch machen.

Bitte sehr, Frau Friedel.

Vielen Dank. Herr Staatsminister, ich verstehe Ihre Dünnhäutigkeit. Beim Projekt Staatsmodernisierung ist bisher noch nicht allzu viel herausgekommen – außer dem Umzugskonzept. Das Einzige, was vielleicht etwas moderner geworden ist, sind die Funkstreifenwagen der sächsischen Polizei. Aber die ressortieren nicht einmal bei Ihnen.

Ich würde mich freuen, wenn die Dünnhäutigkeit – zu der sicherlich auch beiträgt, dass Sie gerade gemeinsam mit dem Innenminister ein anderes Problem mit sich herumschleppen – nicht dazu führt, dass der Umgang zwischen uns Abgeordneten untereinander darunter leidet.

Ich verstehe, dass Sie meine erste Frage nicht beantworten konnten, weil Sie hätten zugeben müssen, dass wir nicht untätig waren, sondern Anfragen gestellt haben. Die Antwort zur zweiten Anfrage hätte ich mir anders gewünscht. Sie selbst sind in Ihrem Redebeitrag darauf eingegangen, dass es Ihnen zurzeit nicht möglich ist,

konkrete Ersparnispotenziale auszurechnen, weil die Prozessoptimierungen und Ablauforganisationen nur prognostisch – ich versuche, Ihre Wort zu verwenden – erstellt werden können. Deswegen könnte man nicht genau sagen, was nun wirklich herauskommt. Ich denke, es geht uns nicht anders als Ihnen. Wenn nichts vorhanden ist, kann man nicht rechnen.

(Beifall bei der SPD und den LINKEN)

Herr Staatsminister, Sie haben die Möglichkeit darauf zu antworten, wenn Sie das wollen.

(Zuruf des Staatsministers Dr. Jürgen Martens)

Das müssen Sie nicht.

Meine Damen und Herren! Die Aussprache ist beendet. Das Schlusswort hat die Fraktion DIE LINKE. Herr Abg. Gebhardt, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Herr Minister! Das war jetzt ein Strauß von tollen Blumen, die Sie uns ausgeteilt haben. Ich habe die geringe Hoffnung, dass diese lange blühen werden – Sie haben versucht, uns kurz vor dem Sommerfest einen Blumenstrauß zu offerieren.

Es klingt nur gut. Es ist mit nichts auch tatsächlich nur im Ansatz irgendwie untersetzt. Wenn ich Ihnen ernsthaft das glauben würde, was Sie uns vorgetragen haben, verstehe ich nicht, warum Minister Morlok schon am 30. März erklärte – ich wiederhole das noch einmal –, es würde keine Änderung an dem Standortkonzept geben. Das teilte er einem ordentlichen Personalrat in diesem Freistaat am 30. März mit. Sie hatten zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal die Anhörung zu Ihrem Gesetzentwurf freigegeben. Trotzdem wird schon gesagt, dass sich nichts ändern würde. Es ist mir gleichgültig, ob Sie alles effizient gestalten. Es sind mir auch alle Ihre Kriterien gleichgültig. Sie haben gesagt, dass sich nichts mehr ändern würde – schriftlich. Ich weiß nicht, ob ich das, was Sie hier vorgetragen haben, glauben kann.

Herr Patt, ich hoffe, ich habe Sie vorhin nicht falsch verstanden, dass Sie in Abrede stellen – Herr Patt, ich würde gern mit Ihnen reden, aber Sie wollen nicht zuhören, das ist aber auch nicht so schlimm. Herr Patt hat vorhin angedeutet, dass es also nicht legitim wäre, den Rechnungshof zu beauftragen. Ich glaube, Sie schauen noch einmal in die Haushaltsordnung. Der Sächsische Landtag kann den Rechnungshof sehr wohl beauftragen, ein Gutachten – –

(Peter Wilhelm Patt, CDU: … bitten!)

Das steht ja in unserem Antrag. Also, da sind wir uns einig, dass wir das als Landtag dürfen.

(Zuruf des Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU)

Zusammenfassend möchte ich noch einmal sagen: Wir stehen vor strategischen Entscheidungen, die höchst haushaltsrelevant sind und natürlich auch etwas mit dem kommenden Doppelhaushalt zu tun haben. Deswegen ist es uns tatsächlich auch so wichtig, dass hier eine öffentliche Debatte zu den Kosten seitens der Staatsregierung angestoßen wird. Herr Minister, es ist ja schön, wenn Sie angeblich alle diese Kostenpläne mit den Ressorts schon detailliert vorliegen haben. Ich möchte nur, dass auch die Öffentlichkeit und damit natürlich auch der Sächsische Landtag davon erfährt, auf welcher Grundlage welche Entscheidungen zukünftig getroffen werden.

Ich will zum Schluss nicht provozieren, aber, Herr Patt, ich möchte noch einmal auf das eingehen, was Sie vorhin gesagt haben. Wenn wir tatsächlich einen Wettbewerb wollen und wenn Sie die ausgewogene Verteilung von wirtschaftlichen und Verwaltungsbehörden in diesem Land wollen, dann frage ich mich ernsthaft, warum der Rechnungshof unbedingt nach Döbeln gehen soll. Döbeln gehört nicht unbedingt zu den wirtschaftlich schwierigsten Regionen in diesem Land. Da hätten Sie ihn auch nach Hoyerswerda schicken können. Die sind wirklich am Arsch und nicht nur, weil sie am Rande von Sachsen liegen.

(Christian Piwarz, CDU: Hallo!)

Danke schön.

(Beifall bei den LINKEN)

Es ist schon sehr bemerkenswert, zu welcher Wortwahl wir in der Lage sind, meine Damen und Herren.

(Allgemeine Heiterkeit – Christian Piwarz, CDU: Und das vom Parteivorsitzenden. Die armen Hoyerswerdaeraner!)