Protocol of the Session on May 26, 2011

Fragen an die Staatsregierung:

1. Aus welchen Gründen erachtet die Staatsregierung eine baldige Ratifizierung des Übereinkommens für notwendig bzw. aus welchen Gründen lehnt sie eine Ratifizierung ab?

2. Wie ist der Stand der Beratungen innerhalb der Kultusministerkonferenz zur Ratifizierung einschließlich der Diskussion zur Einrichtung einer Verwaltungseinheit für dieses Aufgabengebiet?

Für die Staatsregierung Frau Ministerin von Schorlemer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Staatsregierung hat grundsätzlich keine Einwände gegen eine baldige Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes. Für ein Kulturland wie Sachsen könnte es eigentlich kaum anders sein,

spiegelt sich die kulturelle Vielfalt hierzulande ja auch in Musik, Theater, der darstellenden Kunst, in den schriftlichen Sprachen, in den mündlichen Literaturformen und auch in den Handwerkstraditionen wider.

Als eine Folge der Globalisierung gehen diese Kulturformen und mit ihnen die damit verbundenen Instrumente, Objekte, Artefakte und Kulturräume in den letzten Jahren weltweit beschleunigt verloren. Neben dem materiellen Erbe wird daher in der internationalen Diskussion auch die Dimension des immateriellen Kulturerbes als eine Ressource von Entwicklung gesehen.

Das UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes hebt die Bedeutung des immateriellen Kulturerbes als Triebfeder für kulturelle Entwicklung, kulturelle Vielfalt, aber auch als Garant der nachhaltigen Entwicklung hervor. Seit 2003 sind dem Übereinkommen weltweit über 130 Staaten beigetreten. In Deutschland ist der diesbezügliche Meinungsbildungsprozess noch nicht abgeschlossen. Die Ratifizierung steht unter dem Vorbehalt der Klärung offener Finanzierungsfragen zwischen Bund und Ländern.

Auf der Grundlage eines Vorschlages einer Ad-hocArbeitsgruppe des Kulturausschusses der Kultusministerkonferenz und eines informellen Arbeitsgespräches, welches am 14. April dieses Jahres zwischen der Kultusministerkonferenz, dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und dem Auswärtigen Amt stattgefunden hat, hat sich der Kulturausschuss der Kultusministerkonferenz in seiner Sitzung am gestrigen und am heutigen Tag mit den offenen Fragen befasst. Es geht darum, den organisatorischen wie den finanziellen Aufwand zur Umsetzung des Übereinkommens möglichst gering zu halten. Es sollen keine Folgekosten für die Länder im Rahmen des innerstaatlichen Verfahrens entstehen.

Bislang ist diese Frage mit dem Bund nicht einvernehmlich geklärt worden. Es ist jedoch eine positive Haltung der Länder auch in Bezug auf die Konvention sichtbar.

Ein erster Meinungsaustausch zum grundsätzlichen Einsatz eines innerstaatlichen Verfahrens ergab Zustimmung hinsichtlich der von den Ländern vertretenen Position eines qualitätssichernden, einheitlichen und auch bundesweit standardisierten Bewerbungsverfahrens, welches Grundlage für die Ausübung des Vorschlagsrechtes Deutschlands gegenüber der UNESCO sein soll. Nur so kann auch ein Mehrwert zu bestehenden Programmen generiert werden.

Geprüft wird derzeit eine Option, die die Erstellung einer nationalen Liste vorsieht, die auf einer Vorschlagsliste der KMK, einer Tentativliste IKE, beruht. Die Auswahl für die nationale Liste soll, dieser Option folgend, durch ein ehrenamtliches, unabhängiges Nominierungskomitee, das ebenfalls über die Vorschläge für die internationale Liste an die UNESCO entscheiden würde, getroffen werden. Dieses unabhängige Nominierungskomitee würde seinerseits durch eine Koordinierungsstelle in der Deutschen UNESCO-Kommission unterstützt werden. Die Koordi

nierungsstelle würde sich also der Vorbereitung des nationalen Auswahlverfahrens widmen, aber auch für die Beratung und für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig sein.

Die Finanzierung der Koordinierungsstelle wird aus Sicht des Auswärtigen Amtes insgesamt auf circa 100 000 Euro pro Jahr geschätzt. Daneben gibt es einen Pflichtbeitrag für Deutschland von 250 000 Euro je zwei Jahre für einen Sonderfonds der UNESCO, der im Notfall auch rasch mobilisiert werden könnte. Diese derzeit in der Diskussion befindlichen Optionen sind nur durch eine aktive Rolle und die finanzielle Unterstützung der Bundesregierung zu realisieren. Sollte die Koordinierungsstelle aufgrund fehlender Finanzierung nicht zustande kommen, wären damit nicht nur die Vorbereitungen des nationalen Listenverfahrens infrage gestellt, sondern auch alle übrigen, mit der Konvention verbundenen Aufgaben.

Eine Beteiligung der Länder, auch des Freistaates Sachsen, an diesen Kosten wird aufgrund des administrativen Beitrages zur Identifizierung des immateriellen Kulturerbes auf Länderebene und der Erstellung einer nationalen Tentativliste im Rahmen der KMK ausgeschlossen. Gleichwohl werden eine Mitwirkung und auch eine weitere Begleitung des Prozesses hin zu einer Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland vonseiten der Sächsischen Staatsregierung positiv eingeschätzt.

Zwar teilen wir die Einschätzung der Bundesregierung, dass zur Bewahrung des deutschen immateriellen Kulturerbes nicht zwingend ein staatliches normiertes Engagement erforderlich scheint, jedoch teilen wir im Grundsatz die Ziele des Übereinkommens und erkennen die Bedeutung des immateriellen Kulturerbes und dessen Bewahrung ausdrücklich an, gerade auch im Hinblick auf die kulturellen Außenbeziehungen Sachsens in andere Weltregionen.

Vielen Dank.

Frau Jähnigen, bitte; Frage Nr. 8.

Es geht um die FIFA Frauen WM 2011 in Deutschland – Sicherheit.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Inwiefern gibt es im Freistaat Sachsen an jeweils welchen Orten eine besondere polizeiliche (Sicherheits-) Lage mit Blick auf die Frauenfußball-WM 2011 und mit welchen besonderen Sicherheitsmaßnahmen sowie polizeilichem Kräfteaufgebot rechnet die Staatsregierung?

2. In welchem Umfang wurden bisher durch sächsische Behörden (in eigener Zuständigkeit oder Amtshilfe) im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen, Akkreditierungsverfahren, zur Gefahrenabwehr oder aus welchen sonstigen Gründen personenbezogene Daten von Personen (TrainerInnen, SpielerInnen, ZuschauerInnen, Journalis- tInnen und andere) im Zusammenhang mit der Fußball WM der Frauen jeweils auf welcher Rechtsgrundlage erhoben und wie verwendet bzw. sind derartige Überprüfungen geplant?

Herr Staatsminister Ulbig, bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abg. Jähnigen, zu Ihrer Frage 1 lautet die Antwort wie folgt: Am Spielort werden vier Begegnungen der Frauenfußballweltmeisterschaft 2011 ausgetragen. Hinsichtlich der Lagebewertung für das Turnier ist in Auswertung der FIFA U20-Frauen WM 2010 und sonstiger anlassbezogener Erkenntnisse derzeit davon auszugehen, dass die Veranstaltungen weitestgehend störungsfrei verlaufen werden.

Fußballtypische Erscheinungen wie die Anwesenheit gewaltbereiter Gruppierungen, anlassbezogene Begleitveranstaltungen, insbesondere Public-Viewing-Veranstaltungen bzw. Folgeaktionen wie Jubelfeiern und Autokorsos können weitestgehend ausgeschlossen werden.

Wegen ihres Charakters als internationale Sportgroßveranstaltung ist jedoch von einer abstrakten Gefährdung im Lagefeld durch politisch motivierte Kriminalität/Terrorismus auszugehen. Aus dieser Bewertung heraus werden entsprechende Szenarien stabsmäßig in den einzelnen Zuständigkeitsbereichen für den Bedarfsfall vorbereitet. Inwieweit gesonderte Maßnahmen bei einzelnen Mannschaften wie zum Beispiel den USA erforderlich sein werden, steht noch unter dem Vorbehalt der durch das Bundeskriminalamt zu erstellenden spezifischen Gefährdungslagebewertung.

Insgesamt werden die polizeilichen Einsatzmaßnahmen nach jetzigen Erkenntnissen mit eigenen Kräften der Polizeidirektion Dresden und Unterstützungskräften der Bereitschaftspolizei in angemessenem Umfang bewältigt. Es bedarf derzeit keiner Unterstützung durch Kräfte anderer Länder und des Bundes.

Die Antwort zur Frage 2. Bisher liegen keine konkreten Anfragen zu Zuverlässigkeitsüberprüfungen aus Anlass der FIFA Frauen-WM 2011 an das LKA vor. Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens aus Anlass der WM und vergleichbarer Turniere werden auf die Ordner und Sicherheitsdienste sowie Personen, die sich in besonderen sicherheitsrelevanten Bereichen aufhalten, begrenzt. Solche Bereiche sind zum Beispiel die VIP und gegebenenfalls weitere Bereiche, die in Abstimmung mit dem Veranstalter festzulegen sind. Polizeibedienstete in Uniform sind grundsätzlich auch ohne Akkreditierung zugangsberechtigt. Für polizeiliche Personenschutzkräfte sind Tagesakkreditierungen vorgesehen, die durch die einsatzführende Polizeidienststelle vorgehalten werden.

Gibt es noch Nachfragen?

In der Presse wurde gestern berichtet, dass eine halbe Million lockergemacht werden sollte, um eine Sicherheitsanlage im Dresdener Fußballstadion zu installieren. Dies sei der teuerste Teil davon, diese Zugangskontrollanlage. Deshalb meine Frage:

Inwieweit ist dieses Zugangskontrollsystem mit Gesichtserkennung, RFID-Lesegerät und anderen Systemen ausgerüstet, die eindeutigen Personenbezug erlauben? Wurde dieses System durch den Datenschutzbeauftragten geprüft oder soll das noch geschehen?

Eine zweite Nachfrage zur Frage der Akkreditierung der Sicherheitsdienste. Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das? Diesen Teil hatten Sie noch nicht beantwortet.

Zu beiden Fragen möchte ich Ihnen schriftlich eine Antwort zukommen lassen.

Herr Abg. Jurk, bitte; Frage Nr. 6.

Mir geht es um die finanzielle Hilfe der Europäischen Union nach Hochwasserschäden.

Ministerpräsident Tillich wollte nach dem Augusthochwasser 2010 Hilfen der Europäischen Union für die Beseitigung der Flutschäden organisieren. Dazu sollte unter anderem auf Bitten des sächsischen Innenministeriums ein Antrag der Bundesregierung an die Europäische Kommission gestellt worden sein. Ziel war es, Finanzhilfen aus dem Europäischen Solidaritätsfonds (EUSF) zu bekommen.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie ist dieser Antrag der Bundesregierung auf Mittel aus dem Europäischen Solidaritätsfonds beschieden worden?

2. Welche finanziellen Hilfen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2010 konnte die Sächsische Staatsregierung unabhängig von der Antragstellung auf Mittel aus dem EUSF bei der EU-Kommission einwerben?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Minister Ulbig.

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abg. Jurk! Die Antwort auf Frage 1 ist: Die Europäische Kommission hat mit Schreiben vom 14. April dieses Jahres dem deutschen Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in Brüssel die ablehnende Entscheidung mitgeteilt.

Die Gründe der Ablehnung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Der Gesamtschaden in Höhe von 940 Millionen Euro liegt deutlich unter dem Schwellenwert der EU von 3 000 Millionen Euro für die reguläre Förderung aus dem Solidaritätsfonds. Da die Schadenssumme unterhalb dieses Schwellenwertes liegt, kann eine Förderung ausnahmsweise erfolgen, wenn es sich um eine außergewöhnliche regionale Katastrophe handelt, das heißt, wenn der größte Teil der Bevölkerung in Mitleidenschaft gezogen wurde und die Katastrophe schwere dauerhafte Auswirkungen auf die Lebensbedingungen und die wirtschaftliche

Stabilität der Region hatte. Hieran seien strenge Anforderungen zu stellen.

Im Ergebnis der Prüfung durch die Kommission fallen die vom Hochwasser betroffenen Gebiete Sachsens nicht unter diese Kategorie, da von einer lokalen und nicht von einer regionalen Bedeutung auszugehen ist und die Dauerhaftigkeit der Auswirkungen mehr als ein Jahr auf die Lebensbedingungen und die wirtschaftliche Stabilität der Region nicht eindeutig gegeben ist.

Zur Begründung führt die Kommission insoweit aus, dass der Antrag nicht eine, sondern drei verschiedene Katastrophen betraf – 7./8. August, 15./16. August und 25. bis 28. September – und es sich nicht um ein zusammenhängendes Gebiet, sondern um 15 Teilgebiete handelt.

Die Antwort zu Frage 2 ist sehr knapp: Es wurden keine zusätzlichen finanziellen Hilfen bei der Europäischen Kommission eingeworben.

Darf ich nachfragen?

Ja, bitte.

Die erste Nachfrage wäre, Herr Staatsminister: Ist Ihnen bekannt, ob die Bundesregierung gegen diese Entscheidung in Widerspruch gegangen ist?

Dazu ist mir nichts bekannt.