Protocol of the Session on March 24, 2011

Zunächst frage ich den Berichterstatter, ob er zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Es liegt auch kein Verlangen nach einer Aussprache vor. Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben die Fraktionen DIE LINKE, SPD, GRÜNE und NPD ihre abweichende Meinung bekundet. Die Zusammenstellung dieser Beschlussempfehlungen liegt Ihnen zu Drucksache 5/5307 schriftlich vor.

Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest, es sei denn, es wird ein anderes Stimmverhalten angekündigt. – Das ist nicht der Fall. Damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 13

Fragestunde

Drucksache 5/5308

Die Reihenfolge der Fragen liegt Ihnen vor. Einige Abgeordnete haben schriftliche Beantwortung gewünscht. Wir beginnen jetzt mit der Anfrage von Herrn Heiko Kosel, die laufende Nr. 3. Herr Kosel, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Anfrage bezieht sich auf sorbenfeindliche Vorfälle am Rande von Fußballspielen.

Auf meine Mündliche Anfrage Nr. 7 vom 29.10.2010 hat der Staatsminister Markus Ulbig den damaligen Ermittlungsstand zu sorbenfeindlichen Vorfällen am Rande eines Fußballspiels vorgetragen. Seitdem sind fünf Monate vergangen, ohne dass die Öffentlichkeit über neue Erkenntnisse in dieser Sache informiert wäre.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Erkenntnisse brachte die angekündigte Auswertung der Videoaufnahmen, die durch den MDR und einen Verbandsfunktionär des FSV Budissa Bautzen von der Begegnung angefertigt wurden?

2. Welche Vorstellung seitens der Staatsregierung gibt es, um in Zukunft solche Vorfälle zu verhindern, insbesondere welche konkreten Bemühungen in dieser Hinsicht – –

(Winfried Petzold, NPD, spricht mit der Präsidentin.)

Entschuldigung, so ist das, wenn man zwischendrin noch – – Entschuldigen Sie bitte.

Ich werde die zweite Frage noch einmal wiederholen:

2. Welche Vorstellung seitens der Staatsregierung gibt es, um in Zukunft solche Vorfälle zu verhindern, insbesondere welche konkreten Bemühungen in dieser Hinsicht wurden an die Arbeitsgruppe des im Landespräventionsrat

eingerichteten Regionalausschusses Sport und Sicherheit und als Aufgabe der durch den Freistaat Sachsen geförderten Fanprojekte übermittelt?

Für die Staatsregierung spricht Herr Minister Ulbig.

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abg. Kosel! Zu erstens lautet die Antwort wie folgt: Die kriminalpolizeiliche Auswertung der Videoaufnahmen ergab keine objektiven Tatsachen, die einen konkreten Tatverdacht gegen eine oder mehrere Personen begründeten. Da der Täter nicht ermittelt werden konnte, wurde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Bautzen am 7. Januar dieses Jahres eingestellt.

Zu zweitens ist die Antwort wie folgt: Der 2009 gegründete Sächsische Regionalausschuss für Sport und Sicherheit hat es sich unter anderem zur Aufgabe gemacht, Extremismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Sport zurückzudrängen. Ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung von Gewalt, Extremismus und Rassismus im Fußball sind Fanprojekte. Deren Wirksamkeit ist für die Staatsregierung unbestritten. Um diese Projekte langfristig auf eine gesicherte Basis zu stellen, werden durch den Freistaat seit 2008 300 000 Euro jährlich zur Verfügung gestellt.

Bundesweit hat der Freistaat Sachsen die größte Dichte an Fanprojekten. Von den bundesweit 42 Standorten von Fanprojekten befinden sich allein sechs in Sachsen. Diese arbeiten entsprechend dem nationalen Konzept Sport und Sicherheit. Durch eine sozialpädagogische Betreuung der Fußballfans soll unter anderem die Gewaltbereitschaft junger Fans in und um die Fanszene reduziert werden. Demokratische Einstellung und Verhaltensweisen bei den Fans werden ebenfalls gefördert.

Die sechs sächsischen Fanprojekte haben ihre Standorte in Aue, Chemnitz, Dresden, Leipzig, Plauen und Zwickau, da in diesen Regionen die größten Fanszenen und höchstklassig spielende Fußballvereine angesiedelt sind. Um künftig auf Diskriminierungsfälle und extremistische Einflussnahme im Sportbereich noch gezielter reagieren zu können, werden sich die Fanprojekte noch stärker vernetzen und in örtlichen Sicherheitsausschüssen mitwirken. Darüber hinaus baut der Landessportbund in diesem Jahr seine Aktivitäten in diesem Bereich weiter aus. Mit dem Projekt „Im Sport vereint für Demokratie“ werden die Interventionen und Präventionsmaßnahmen weiter intensiviert. Im Rahmen dieses Projektes werden Konfliktberater ausgebildet und den Mitgliedsvereinen des Sportbundes Sachsen zur Seite gestellt.

Gezielt sollen die Sportler so für demokratiefeindliche Einstellungen und Verhaltensweisen sensibilisiert und für demokratische Grundwerte gestärkt werden. Dies geschieht in Kooperation mit dem Regionalausschuss Sport und Sicherheit, der das in Rede stehende Vorkommnis und vergleichbare Fälle an das Projekt des Landessportbundes herantragen wird.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Ich hätte noch eine Nachfrage. Wenn Sie gestatten, Frau Präsidentin?

Ja, bitte.

Herr Staatsminister, ist Ihnen bekannt, dass der Anzeigeerstatter von dem Ermittlungsergebnis, das Sie zu Frage 1 geschildert haben, informiert worden ist?

Das kann ich Ihnen aus dem Stegreif nicht sagen. Das müsste die Staatsanwaltschaft beantworten können.

Vielen Dank.

Herr Kosel, Sie können gleich zum Stellen der nächsten Frage, der Frage Nr. 4, vorn bleiben.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese Frage bezieht sich auf die Unterstützung von Kleinprojekten im sorbischen Siedlungsgebiet.

Der aus der Bürgerwerkstatt Bad Muskau hervorgegangene Verein „Forum & Projekt Lausitz“ hat laut Presseberichten den Zuschlag für sein Projekt zur Geschichtsforschung im Grenzraum an der Neiße bekommen. Die nötigen gut 12 000 Euro zahlt die Europäische Union, genau genommen die Euroregion Neiße. Diese genehmigte nun im Rahmen des Kleinprojektefonds 12 733 Euro für das Vorhaben. Damit sollen mit engagierten Bürgern aus Bad Muskau und Łekniça in Polen die kaum erforschten sorbischen Wurzeln, Traditionen und Bräuche aufgespürt und für Einwohner und Touristen sichtbar gemacht werden.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Welche Maßnahmen dieser oder vergleichbarer Art sind der Staatsregierung bekannt (bitte einzeln aufschlüsseln)?

2. Gibt es Fördermittel seitens der Staatsregierung für sorbische Kleinprojekte, die es diesen ermöglichen, eigenständig die sorbischen Wurzeln im ländlichen Raum zu erforschen und sichtbar zu machen?

Für die Staatsregierung antwortet Frau Ministerin Prof. von Schorlemer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zu den beiden Fragen der mündlichen Anfrage meine Ausführungen wie folgt:

Zu Frage 1. Die Erforschung der sorbischen Sprache, Kultur und Überlieferung erfolgt in großem Maße im Sorbischen Institut in Bautzen. Mit Blick auf das kaum erforschte sorbische Traditionspotenzial, die sorbischen Wurzeln und die Bräuche ist das Projekt „Sorbische Kultur und Identität in der Ortslage ,Proschim’ bei Spremberg“ interessant. – So aufgeführt im Tätigkeitsbericht 2010 des Sorbischen Instituts.

Grenzüberschreitend gibt es gemäß der Mitteilung der Stiftung für das sorbische Volk auf der polnischen Seite der Lausitz in der Kreisstadt Zary Aktivitäten, so zum Beispiel anlässlich „Tage der sorbischen Kultur“ vom 10. bis 13. November 2010. Weitere konkrete Beispiele sind der Staatsregierung bisher nicht bekannt.

Zu Frage 2. Es gibt eine Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von Heimatpflege und Laienmusik vom 10. August 2007. Ohne dass meine Ausführungen irgendwelche Ansprüche begründen könnten und soweit ich es aus der Fragen- und Faktenlage heraus richtig interpretiere, können Projekte der skizzierten Art möglicherweise von dort gefördert werden. Das Ob und Wie muss bei Interesse selbstverständlich auch mit der die Mittel verwaltenden Stelle geklärt werden.

Vonseiten der Stiftung für das sorbische Volk ist das SMWK im Übrigen darüber informiert worden, dass eine Förderung solcher Projekte nach Abschnitt 9 der dortigen Förderrichtlinien – Außerinstitutionelle wissenschaftliche Arbeit – ausdrücklich vorgesehen ist. Allerdings habe die Stiftung in den letzten drei Jahren derartige Projekte nicht gefördert. Es sei davon auszugehen, dass solche Projektanträge nicht eingereicht worden seien.

Vielen Dank, Frau Staatsministerin.

Weiter geht es mit Herrn Abg. Homann. Er stellt die Frage Nr. 6.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. – Mir geht es um den Umgang mit eventuellen Begleitschreiben zur Demokratieerklärung.

Meine Fragen an die Staatsregierung lauten:

1. Wie beabsichtigt die Staatsregierung mit Begleitschreiben zur sogenannten Demokratieerklärung umzugehen, die im Rahmen des Förderprogramms „Weltoffenes Sachsen“ von Antragstellern abgegeben werden, um unter anderem auf die mangelnde Rechtssicherheit und Justiziabilität der Klausel hinzuweisen?

2. Inwiefern kann ein entsprechend der Frage 1 abgegebenes Begleitschreiben nach Ansicht der Staatsregierung die Förderunfähigkeit des Antragstellers begründen, wenn dieser zuvor die geforderte Klausel unterschrieben hat?

Für die Staatsregierung Herr Minister Ulbig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abg. Homann! Ich möchte die Fragen 1 und 2 zusammengefasst wie folgt beantworten:

Die im Zuwendungsbescheid des Landesprogramms „Weltoffenes Sachsen“ genannten Auflagen und Nebenbestimmungen sind einzuhalten, somit auch die Unterzeichnung der Demokratieerklärung.

Die Nichtbeachtung kann dazu führen, dass gewährte Zuwendungen ganz oder teilweise widerrufen und zurückgezahlt werden müssen. Etwaige Begleitschreiben, durch die eine eigene kritische Haltung gegenüber der Angabe der Demokratieerklärung deutlich gemacht werden soll, werden zur Kenntnis genommen. Sollte hingegen aus dem Inhalt des Begleitschreibens deutlich werden, dass die Absicht besteht, die Demokratieerklärung trotz Unterzeichnung nicht zu beachten – sei es, dass die Demokratieerklärung nur zum Schein abgegeben wird oder dass ein Rechtsbindungswille fehlt –, würde dies im Ergebnis zur Unwirksamkeit der unterzeichneten Demokratieerklärung führen. In diesem Falle wäre die Voraussetzung für die Bewilligung einer Zuwendung nicht erfüllt, und das Sächsische Staatsministerium des Innern wird daher eine genaue Prüfung im Einzelfall durchführen.

Haben Sie noch Nachfragen?