Protocol of the Session on March 24, 2011

(Beifall bei der CDU, der FDP und des Abg. Klaus Tischendorf, DIE LINKE)

Herr Storr.

Ich möchte gern von meinem Kurzinterventionsrecht Gebrauch machen.

Herr Modschiedler, Sie haben zwar gestern sehr viele richtige Dinge gesagt, aber eine Sache haben Sie gerade eben nicht vorgetragen. Deshalb werde ich es tun. Es gibt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Dresden vom 19. Januar 2011, Aktenzeichen 6 K 366/10. Darin wird ganz klar gerichtlich festgestellt, dass der Freistaat Sachsen, der hier der Beklagte ist, massive Rechtsverstöße begangen hat. Ich würde gern einige Schlüsselsätze verlesen.

Herr Storr, darf ich Sie bitte einmal unterbrechen?

Sie dürfen nur eine Kurzintervention auf das leisten, was Herr Modschiedler gerade vorgetragen hat, und nicht auf das, was er gestern vorgetragen hat. Ich bitte Sie, das zu berücksichtigen.

(Beifall bei der CDU)

Ich sage mal so: Ich will schon auf das Bezug nehmen, was er hätte sagen müssen, aber nicht gesagt hat.

(Heiterkeit und Beifall bei der NPD – Heiterkeit bei der CDU und der FDP)

Es tut mir wirklich leid, aber das kann ich nicht zulassen.

Entschuldigung!

Ich sage es Ihnen jetzt noch einmal: Sie können nur auf das reagieren, was Herr Modschiedler gerade gesagt hat.

Ich finde schon; denn wir behandeln ja hier ein juristisches Thema, und er ist immerhin Jurist und hat jetzt eine Sache behauptet, nämlich, dass der Minister gestern alles gesagt habe.

Sie haben noch Redezeit. Sie können im Rahmen Ihrer Redezeit auf das, was gestern passiert ist, nochmals eingehen, aber nicht jetzt als Kurzintervention. – Sie haben noch Redezeit, das hatte ich gerade gesagt, und da es keine weiteren Redner gibt, bitte ich nun Herrn Schimmer, das Wort zu nehmen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unser Antrag besteht aus neun rechtspolitischen Forderungen, die ich nun kurz zusammenfassen will.

Erstens – zu den systematischen Verboten und verbotsähnlichen Auflagen gegen nationale Veranstaltungen. Als Beispiel sei hier nur das Verbot des nationalen Gedenkmarsches in Chemnitz im März 2010 genannt, das nach Feststellung des Verwaltungsgerichts Chemnitz – ich zitiere – "unter bewusster Missachtung der rechtlichen Vorgaben der Verfassung, des Sächsischen Versammlungsgesetzes und der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes erging“. Ich betone: "unter bewusster Missachtung", meine Damen und Herren. Das impliziert, dass der Straftatbestand der Rechtsbeugung eben doch erfüllt ist.

Trotzdem hatte die Stadt die Stirn, auch den Gedenkmarsch dieses Jahres in ähnlicher Form und mit ähnlicher Begründung zu verbieten. In beiden Fällen stellte das Verwaltungsgericht die bewusste Rechtswidrigkeit ausdrücklich fest.

Das sind nur zwei Beispiele aus einer ständigen illegalen Verbotspraxis gegen nationale Veranstaltungen. Wir fordern die Staatsregierung dringend dazu auf, im Rah

men der Rechtsaufsicht diesen Praktiken endlich einen Riegel vorzuschieben und die Staatsanwaltschaften anzuweisen, das Verbrechen der Rechtsbeugung auch dann zu verfolgen, wenn es sich gegen nationale Bürger richtet.

Zweitens – zur Nichtbeachtung des Brokdorf-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes durch die Landesbehörden. Die Oberbürgermeisterinnen von Dresden und Chemnitz machen als Vorgesetzte der Versammlungsbehörden keinen Hehl aus ihrem politischen Willen, nationale Veranstaltungen zu verbieten oder sie in ihrer Wirkung stark einzuschränken.

Dies sind nur zwei Beispiele aus einer ganzen Reihe von Fällen, die im krassest denkbaren Widerspruch zu der im Brokdorf-Beschluss geforderten Versammlungsfreundlichkeit der Behörden stehen. Die Staatsregierung ist verpflichtet, hier Abhilfe zu schaffen.

Drittens – zum polizeilichen Notstand. Allein die Häufigkeit, mit der dieser erklärt wird, zeigt, dass es sich um einen himmelschreienden Missbrauch und eine infame Instrumentalisierung des Polizeirechtes handelt, um systematisch nationalen Deutschen ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu verweigern. Nach dem Urteil des Dresdner Verwaltungsgerichtes wird der Notstand von der Polizei sogar ohne Not zugelassen, also mutwillig herbeigeführt, was nichts anderes ist als Strafvereitelung im Amt. Hier ist dringender Handlungsbedarf geboten, meine Damen und Herren. Der Freistaat muss tätig werden, oder der Rechtsstaatsanspruch wird zur bloßen Anmaßung.

Viertens – zur Pflicht der Unterbindung und strafrechtlichen Verfolgung von Vorbereitung und Aufruf zu Straftaten, insbesondere zu Straftaten zur Versammlungsverhinderung. In den Wochen vor dem 13. Februar wird jedes Jahr – das wissen Sie sehr genau, Herr Brangs – von Antifa-Gruppen und anderen Kreisen massenhaft zu Straftaten der Versammlungsverhinderung aufgerufen. Straftaten werden öffentlich vorbereitet und verübt, zum Teil unter den Augen der Polizei. Das wissen Sie sehr genau.

(Zuruf des Abg. Stefan Brangs, SPD)

Auch hier fordern wir die Staatsregierung auf, endlich für rechtsstaatliche Verhältnisse im Freistaat zu sorgen.

Fünftens – zur Notwendigkeit des Verbots von Versammlungen, deren Zweck die Verhinderung einer anderen Versammlung ist. Da die Verhinderung einer nicht verbotenen Versammlung nach § 21 des Versammlungsgesetzes eine Straftat ist, ist es selbstverständlich, dass Versammlungen, die sich dies zum Ziel setzen, verboten werden müssen, und zwar schon nach der heute geltenden Rechtslage, weil von ihnen Straftaten ausgehen. Auch hier muss die Staatsregierung dringend aufgefordert werden, endlich das Recht zur Geltung zu bringen.

Sechstens – zur zeitlichen und räumlichen Trennung aller Versammlungen, die voraussichtlich zur Störung missbraucht werden, muss festgestellt werden: Solche Tren

nungsgebote sind zulässige Ermessensentscheidungen zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit. Sie sind in letzter Zeit mehrmals ausgesprochen worden, in früheren Jahren jedoch oft sträflich versäumt worden.

Siebentens – zur polizeilichen Umsetzung von Trennungsgeboten. Wie wir am 19. Februar gesehen haben, werden Trennungsgebote von der obersten Polizeiführung grob missachtet. Das ist eine ungeheuerliche Verhöhnung des Rechtsstaates, die Bände spricht. Wir fordern die Staatsregierung zum Handeln auf, oder sie muss sich den Verdacht gefallen lassen, von einem kriminellen AntifaNetzwerk in Geiselhaft genommen worden zu sein.

Achtens – zur polizeilichen Unterbindung von Blockaden, die der Be- oder Verhinderung gerichtlich genehmigter Demonstrationen dienen. Wer mit Blockaden genehmigte Demonstrationen verhindert, ist kein Teil irgendeiner Zivilgesellschaft, sondern stellt sich selbst in einem Akt der Selbstermächtigung über Recht und Gesetz und verübt eine Straftat.

Neuntens – zur Pflicht, polizeiliche Zwangsmaßnahmen in erster Linie gegen Störer, nicht gegen friedliche Versammlungsteilnehmer zu richten. Das sollte selbstverständlich sein, wird allerdings von der obersten Polizeiführung regelmäßig auf das Schwerste missachtet. Der Unrechtsstaat lässt angesichts solcher Zustände nicht nur grüßen, sondern ist eben leider auch für viele nationale Kundgebungsteilnehmer längst Realität, meine Damen und Herren.

Bitte stimmen Sie deshalb unserem Antrag zu, damit in Sachsen wieder rechtsstaatliche Verhältnisse einkehren.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Wird von der Staatsregierung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann darf ich die NPD zu Ihrem Schlusswort aufrufen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jetzt habe ich doch noch einmal die Gelegenheit, im Rahmen meines Schlusswortes Stellung zu nehmen. Herr Modschiedler, es ist eben von der Staatsregierung nicht alles gesagt worden. Das ist auch der Hintergrund dieses Antrages. Deshalb will ich einige gerichtliche Feststellungen zitieren, die deutlich machen, was hiermit gemeint ist und weshalb es ein Versagen der Exekutive gibt.

In dem Gerichtsbeschluss, den ich bereits nannte, heißt es zum Beispiel: „Maßnahmen zur Gefahrenabwehr hat die Polizei, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch das Verhalten von Personen bedroht oder gestört wird, primär gegenüber demjenigen zu treffen, der die Bedrohung oder die Störung verursacht hat. Daher müssen, wenn sich bei einem Demonstrationsgeschehen der Veranstalter einer Versammlung und seine Anhänger friedlich verhalten und Störungen der öffentlichen Sicherheit, insbesondere Gewalttaten, lediglich von Gegende

monstrationen ausgehen, sich behördliche Maßnahmen in erster Linie gegen die störenden Gegendemonstrationen richten.“

Weiter heißt es: „Darüber hinaus ist Voraussetzung für eine Geltendmachung eines polizeilichen Notstandes als Rechtfertigungsgrund, dass dieser nicht in einer der Polizei zurechenbarer Weise entstanden ist.“

Weiter heißt es dann: „Der Beklagte“ – in dem Fall der Freistaat Sachsen – „hat dieses von ihm maßgeblich mitbestimmte Trennungskonzept indes nicht umgesetzt. Er hat nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die verschiedenen Lager die verschiedenen Elbseiten für ihre Demonstration nutzen und der Aufzug des Klägers vor Gewalt und aus Verfassungsgründen nicht zu akzeptierende Blockadeaktionen geschützt wird.“

Das sind Feststellungen, die sich zwar auf den 13. Februar 2010 beziehen; aber wer die Situation kennt, wird feststellen, dass diese gerichtlichen Feststellungen im Grunde genommen genauso für das Jahr 2011 gelten. Wir haben es mit einer Exekutive zu tun, die letztlich selbst in Verbindung mit Blockierern, mit Straftätern und mit Gewalttätern eine Situation herbeiführt, die nun das zweite Mal in Folge die Grundrechtswahrnehmung von potenziellen Teilnehmern nationaler Versammlungen

verhindert. Darauf zielt unser Antrag ab, zumal man den Eindruck gewinnt, dass Verbotsverfügungen oder Auflagen erteilt werden, die eindeutig rechtswidrig sind.

Das ist nicht nur die Auffassung der NPD-Fraktion, sondern das ist auch in vielen Urteilen der Verwaltungsgerichte festgestellt worden. Es kann nicht sein, dass eine Staatsregierung ständig die gerichtlichen Feststellungen ignoriert und rechtswidrige Zustände duldet und im Kampf gegen Rechts gerechtfertigt wird. Darauf zielt unser Antrag. Ich hätte mir gewünscht, Herr Modschiedler, dass Sie auch darauf eingegangen wären.

Danke schön.

(Beifall bei der NPD)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der NPD-Fraktion in der Drucksache 5/5247. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmen dafür ist dieser Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren! Wir schließen diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 8

Waldzustandsbericht 2010 (Die Zukunft im Blick)