Ich habe schon gehört, dass einige Kreistage beschlossen haben, Schulstandorte generell zu erhalten. Man könnte auch die Frage stellen: Warum beschließen sie nicht gleich, dass die Schülerzahlen erhalten werden sollen? Dann hätten wir nämlich in diesem Hohen Haus kein Problem.
Sie kommen ja gleich dran, Frau Kollegin. – Das Ziel dieses Moratoriums, das auf die geänderte Bildungsempfehlung und das geänderte Übergangsverhalten abstellt, ist, dass sich die Träger der Schulnetzplanung auf diese geänderte Bildungsempfehlung für diesen Zeitraum einstellen können. Für diesen Zeitraum haben wir selbstverständlich eine Stabilisierung des Mittelschulnetzes im ländlichen Raum im Blick.
Das Moratorium schließt allerdings in den kommenden vier Jahren einiges aus. Es ist nämlich an Bedingungen geknüpft, die im Antrag so formuliert und beschlossen worden sind: Es gilt nur für die Schulart Mittelschule. Es gilt ab dem Schuljahr 2011/2012, und es bezieht sich nur auf Mitwirkungsentzüge in der Eingangsklassenstufe, wobei man sagen muss, dass sich diese Eingangsklassenstufe im Laufe der Zeit fortsetzt. Dies gilt nicht für die kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig. Es gilt nicht für Mittelschulstandorte, deren Aufhebung – das hatte ich bereits gesagt – vom Träger der Schulnetzplanung beschlossen und vom SMK auch so genehmigt worden ist. Es gilt nicht, wenn eine Eingangsklassenstufe nicht mindestens 20 Schüler aufweisen kann und damit die Bedingung für eine Einzügigkeit erfüllt. Im Entschließungsantrag sind Ausschlusstatbestände ausdrücklich formuliert und beschlossen. Diese Ausschlusstatbestände sind gerechtfertigt.
Frau Kollegin Stange und auch alle anderen, selbstverständlich halten wir die kommunale Selbstverwaltung hoch. Das ist keine Frage. Aber auch die kommunale Selbstverwaltung findet nicht im luftleeren Raum statt, sondern ist an Gesetze gebunden, und nicht nur an die
Gesetze des Landtages. Auch daran haben sich der Landtag und die Staatsregierung zu halten. Das ist der Maßstab. Deshalb respektieren wir die kommunale Selbstverwaltung und wollen demzufolge keine Eingriffe in bestandskräftige kommunale Planungsentscheidungen. Es ist auch eine Frage der Gerechtigkeit. Träger, die bereits beschlossen und umgesetzt haben, werden benachteiligt gegenüber Trägern, die diese Hausaufgaben eben nicht erledigt haben.
Herr Prof. Wöller, Sie haben soeben gesagt, dass wir an Gesetze gebunden sind. Sind Ihnen die Ausführungen von namhaften Juristen aus dem „Handelsblatt“ vom 17.03. bekannt – es wurde zitiert – bezüglich der rechtlichen Stellung von Moratorien, dass es quasi ein Moratorium als Rechtsstatus in dem Sinne nicht gibt, sondern dass man nur auf gesetzlichen Grundlagen agieren kann? Ist Ihnen das bekannt? Wenn ja, wie schätzen Sie den rechtlichen Status dieses Moratoriums ein?
Frau Kollegin Giegengack, die Äußerungen der Juristen kenne ich nicht, auch nicht derer, die sich im „Handelsblatt“ geäußert haben. Zur generellen Frage von Moratorien möchte ich hier keine Ausführungen machen. Das steht mir auch nicht zu.
Die Frage, die Sie gestellt haben, ist: Gelten die Gesetze? Ja, die Gesetze gelten. An diese haben wir uns zu halten. Allerdings haben wir eine Änderung im System mit der geänderten Bildungsempfehlung, die durchaus Auswirkungen auf das Übergangsverhalten hat.
Ich weise darauf hin, dass eine geänderte Bildungsempfehlung als solche noch keine nachhaltige Auswirkung auf die Schülerzahl hat, sondern die Übergänge werden verändert – nicht mehr und nicht weniger. Deshalb wollen wir, dass sich die Träger darauf einstellen können. Sie haben den Zeitraum, sich darauf einzustellen. Das nennt man Moratorium. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass das nichts Neues ist und bereits in der Vergangenheit in ähnlicher Form praktiziert wurde, ohne dass dabei eine gesetzliche Änderung beabsichtigt wurde oder nötig war.
Herr Minister, können Sie einmal erläutern, wie die Anwendung des Moratoriums bei der Mittelschule Regis-Breitingen konkret aussieht? Wird dieses Moratorium Jahr für Jahr bei der Überprüfung des möglichen Mitwirkungsentzuges angewendet, oder gibt es eine einmalige Aussage über die Laufzeit des Moratoriums, zum Beispiel über die vier Jahre, dass diese Schule eine Bestandsgarantie hat?
Frau Kollegin Stange, ich habe bereits Ausführungen zum Anwendungsbereich und zu den Bedingungen des Moratoriums gemacht. Wenn Sie mich meine Ausführungen fortsetzen lassen, dann werde ich versuchen, auf eine solche Frage einzugehen.
Es wird keine Eingriffe in kommunale Planungsentscheidungen vonseiten der Staatsregierung geben. Das ist auch eine Frage der Chancengleichheit aller Träger, die wir gewährleisten wollen. Das Zweite ist, dass Schülerzahlen von 20 erreicht werden müssen, sonst gibt es keine Eingangsklasse. Wenn eine Schule noch nicht einmal diese Bedingung erfüllt, dann wird das kein Hinweis darauf sein, dass mittelfristig mit einer positiven Entwicklung der Schülerzahlen zu rechnen ist.
Genau diese Maßgabe hat der Sächsische Landtag beschlossen und genau an diese Maßgabe halten wir uns und werden sie umsetzen. Der Antrag der LINKEN zu dieser Aktuellen Debatte erweckt den Eindruck, dass das Moratorium keinerlei Mitwirkungsentzüge mehr gelten lässt.
Dieser Eindruck ist falsch, meine Damen und Herren. Der Anwendungsbereich ist an Bedingungen geknüpft, die ich soeben erläutert habe. Daran halten wir uns. Das Kultusministerium wird die vorliegenden Anmeldezahlen – der Anmeldezeitraum ist ja erst vor Kurzem zu Ende gegangen – auswerten. Wir werden dies dann im Rahmen der Schulaufsicht zu bewerten wissen und darauf basierend die notwendigen Entscheidungen treffen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie kennen mich; ich möchte die Redezeit natürlich ausnutzen.
Ich finde es toll, dass Herr Piwarz mich darauf aufmerksam gemacht hat, dass wir noch Redezeit haben. Demzufolge nutze ich sie jetzt selbstverständlich aus.
Der erste Punkt, den ich noch einmal ganz klar ansprechen möchte – Herr Wöller, ich bitte Sie, darauf noch eine Antwort zu geben –, ist für die Schülerinnen und Schüler, den Schulträger und den Kreis sehr wichtig und entscheidend, gar keine Frage. Sie haben soeben von meiner Kollegin die exakten Anmeldezahlen für die Grundschulen und die Mittelschulen gehört, die Sie als vakant festgelegt haben. Das heißt, sie sind nicht vakant – jedenfalls nicht mit diesen Schülerzahlen, die derzeit angemeldet worden sind.
Für mich stellt sich hier folgende Frage: Nehmen Sie den nicht genehmigten Schulnetzplan vom Landkreis Leipzig wieder zurück und prüfen diesen noch einmal, damit Sie dann mit den realen Zahlen diesem Kreis für die Schulnetzplanung noch einmal die Chance geben, die Schulen und die entsprechenden Klassen weiter laufen zu lassen? Nehmen Sie ihn zurück, um ihn noch einmal zu prüfen? Das ist die Frage. Ich würde Sie sehr bitten, dass Sie diese Frage hier noch einmal beantworten.
Der zweite Punkt – dazu muss ich unbedingt etwas sagen, denn ich komme aus einer großen Stadt –: Sie sagen, die Schüler aus der Stadt haben es besser. Sie haben bessere Bedingungen. Schauen Sie sich das einmal genau an! In der Stadt haben wir zurzeit sechszügige Gymnasien. Das sind keine besseren Bedingungen.
Sie haben vorhin erklärt, dass das bessere Bedingungen sind. Ja, dann müssen Sie auch die anderen Bedingungen darstellen. Ich sehe, wir haben hier Redebedarf und sollten nachher darüber sprechen.
Meine Damen und Herren! Die 2. Aktuelle Debatte ist damit beendet und ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Es gibt eine allgemeine Aussprache. Ich erteile der Fraktion GRÜNE das Wort. Herr Abg. Lichdi, bitte.