(Beifall bei den LINKEN – Zuruf des Abg. Sebastian Fischer, CDU – Zurufe von den LINKEN – Zuruf des Abg. Holger Apfel, NPD: Ist klar!)
Im Übrigen kennen Sie sehr wohl die eindeutige Haltung unserer Partei dazu, und ich denke, es geht jetzt und hier um ein ganz neues Problem, das Sie völlig ausblenden. Da haben sich die ehemaligen Chefs der LPG bemüht, sich auf neue Marktbedingungen nach der politischen Wende einzustellen. Sie schafften es, ihre Betriebe in neue Eigentumsformen zu überführen. Sie kämpfen sich jetzt durch eine richtig schwierige Zeit. Da kommt man daher und sagt: Nicht nur dass du deine Flächen von der BVVG nicht kaufen kannst, weil sie etwas teurer sind, sondern jetzt kommt auch noch ein Alteigentümer, der – und das ist die Perfidie – über seine eigenen Anspruchsflächen hinaus noch vergünstigte Konditionen beim Flächenerwerb für darüber hinausgehende Flächen bekommt. Das ist tatsächlich perfide. Das gefährdet jetzt die Interessen der sächsischen Landwirtschaft ganz konkret.
Aber kommen wir einmal zu den Vorschlägen der LINKEN, die Sie möglicherweise schon kennen. Wir haben einen eigenen Antrag dazu vorgelegt. Ich hatte die Herausforderungen, die sich global ergeben und die auch in Sachsen sichtbar sind, angesprochen. DIE LINKE ist sehr frühzeitig in einen eigenen Diskurs eingestiegen, wie man darauf reagieren sollte, und hat bereits im Frühjahr dieses Jahres ein eigenes Diskussionspapier vorgelegt. Das hat zu einer sehr interessanten Diskussion geführt. Wir haben das in einen Antrag gegossen und Ende November hier in Sachsen öffentlich diskutiert.
Die Kernpunkte unserer Vorschläge sind – da sind wir dann auch ganz nah bei dem Berufsstand in Sachsen –: Wir wollen weiter ein Zwei-Säulen-Modell – ganz klare Geschichte. Wir wollen weiter, dass auch die Höhe der Gesamtfinanzierung so beibehalten wird. Aber – und jetzt kommt es – wir wollen, dass die Direktzahlungen an ökologische und soziale Kriterien gebunden werden. Wir wollen die Einführung einer Umwelt- und Arbeitsprämie. Hier, Frau Deicke, sind wir ein wenig über Kreuz; denn gerade weil wir den Arbeitskräftemangel auf dem Land bereits heute spüren, ist es dringend erforderlich, dass wir eine solche Arbeitskräftekomponente, den Faktor Arbeit, stärker berücksichtigen, also den Betrieb belohnen, der
mehr Arbeitskräfte beschäftigt. Im Übrigen sagt DIE LINKE selbstverständlich, dass dieser Beschäftigte nationalen Mindestlohn erhalten muss.
Ich denke, wir haben in Sachsen bereits jetzt Chancen, unseren Landwirten das Leben zu erleichtern – Stichwort Aufkauf BVVGFlächen. Wir müssen uns aktiv in den Diskussionsprozess einbringen, denn sonst läuft die EU-Agrardebatte an Sachsen vorbei. Damit ist dann wirklich niemandem gedient.
Das war die Abg. Frau Kagelmann für die Fraktion DIE LINKE. Als Nächstes hätte die SPD-Fraktion erneut das Wort. – Kein Redebedarf. GRÜNE? – Das sehe ich auch nicht. NPD? – Dann fangen wir mit der dritten Rederunde an. Für die einbringende CDU-Fraktion ergreift Herr Kollege von Breitenbuch das Wort.
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kagelmann! Frau Kollegin Kagelmann! – Gut, sie hört nicht.
Hier steht so ein Alteigentümer, der sein Land wieder zurückgekauft hat. Nur damit Sie wissen: Es gibt diese Leute. Die sind auch gar nicht so schlimm.
Nein, ich habe nicht in der DDR gelebt. Ich will nur das gerade stellen, was zurzeit diskutiert wird. Es gab einen Ausgleich in diesen Verhandlungen um das Unrecht der Bodenreform. Man hat sich damals geeinigt, dass Menschen ungefähr 30 Hektar – das ist die Durchschnittsgröße – ihres eigenen alten Besitzes zurückkaufen können, der eben damit auch weg ist – entschädigungslos enteignet.
Es gab den Stichtag 2004. 2004 waren aber die Ausgleichsleistungsbescheide für die Alteigentümer, die von den Vermögensämtern ausgereicht werden mussten, noch nicht fertig. Seit 2004 hat es enorme Preissteigerungen beim Boden gegeben, sodass jetzt die Durchschnittsfläche, die so jemand beanspruchen könnte – er muss ja nicht kaufen, er hat die Möglichkeit zu kaufen – 15 Hektar beträgt, ungefähr die Hälfte. Das hat der Bundestag korrigiert. Man kann jetzt wieder 30 Hektar kaufen. Man muss schauen, wie das vor Ort passt. Es wird in jeder Region ganz anders gesehen, ob der Alteigentümer wieder kauft oder nicht.
Nur, dass mit 30-Hektar-Käufen große Agrarbetriebe in den Ruin getrieben werden, das können Sie mir nicht erzählen. Das ist Angstmacherei. Es geht hier um Dinge, die uns Ihre Vorgängerpartei letztendlich als Unrecht hinterlassen hat. Wir müssen diese gesellschaftlichen Verwerfungen irgendwo ausgleichen. Das ist der Versuch
dazu. Aber hier jetzt eine Gespensterdebatte aufzumachen halte ich für nicht sinnvoll, gerade bei der Problematik, in der wir stecken, dass wir in diesem Land vor allem Pachtbetriebe haben und diese Betriebe ständig zu irgendwelchen Flächen kommen müssen, weil Menschen verkaufen. Nicht nur die BVVG, auch Privatleute verkaufen. Der Druck des Flächenankaufs ist für die Betriebe enorm. Insofern ist das ein Problem. Aber das mit dieser Ausgleichsgeschichte in Verbindung zu bringen – das kann man vor Ort – denke ich – auch menschlich miteinander in den Griff bekommen, wenn man das will. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal ganz ausdrücklich sagen.
Entschuldigung, Frau Kagelmann. Wir haben eine Zwischenfrage. Die ist zugelassen worden am Mikrofon 1. Bitte.
Danke schön, Herr Präsident. – Verehrter Herr Breitenbuch! Ich denke, man sollte genau argumentieren. Sie sagten, dass unsere Vorgängerpartei, die SED, für die Bodenreform die Verantwortung zu tragen hätte.
Ist Ihnen bekannt, dass die Bodenreform ein Teil des Alliiertenrechts und des Potsdamer Abkommens ist? Die sowjetische Besatzungsmacht hat dies konsequent umgesetzt.
Ich erkenne sehr viele Verbindungsfäden zwischen der Zeit um 1945: zum einen die Machtübernahme durch die Kommunisten in Deutschland und zum anderen die Weiterentwicklung der Kollektivierung in der DDR nach 1945.
ehemalige Alteigentümer durch den westdeutschen Staat – spricht, die alte Bundesrepublik – entschädigt wurden?
Es gab zwei Möglichkeiten: Zum einen gab es den Lastenausgleich. Dieser wurde gezahlt. Damals wurde eine Umlage in ganz Westdeutschland verlangt. Diesen haben alle westdeutschen Betriebe aufgebracht, um diejenigen im Osten zu entschädigen. Betroffene östlich der Oder-Neiße-Grenze wurden zuerst entschädigt.
Später wurden die DDR-Betroffenen im Westen zuerst entschädigt. Somit wurde der Lastenausgleich von der westdeutschen Wirtschaft getragen Es wurde eine Umlage im Zusammenhang mit den Grundbüchern veranschlagt. Ich sage das einmal flapsig: Dadurch wurde damals der Lastenausgleich finanziert.
Der Lastenausgleich war kein Vermögensausgleich. Er war ein Ausgleich eines Ertragswertes, den man zum damaligen Zeitpunkt errechnet hat. Familien, die alles verloren hatten, konnte man so einen neuen Start ermöglichen. Das wurde im Westen fortgesetzt.
Jetzt kommt eine andere Möglichkeit hinzu: Man konnte – das sind die normalen Subventionsabschläge in Höhe von 35 % der Kaufpreise – als Anreizfläche eine BVVGFläche kaufen. Das kam hinzu. Diese zahlt der normale Pächter auch.
Das eine war ein Lastenausgleich. Das andere ist ein Eigentumsausgleich, der nicht eins zu eins abgewickelt wurde. Es sind große Degressionsabschläge vorgenommen worden. Der volle Kaufpreis ist auf diese Eigentümer – durch unseren Staat – nicht übergewälzt worden. Es handelt sich um ein abgezinstes Verfahren, auf das sich der Rechtsstaat mit allen Schmerzen, aber auch mit Ausgewogenheit geeinigt hat. So ist das entstanden.