Protocol of the Session on December 14, 2010

Haben Sie das gehört und haben Sie das auch verstanden?

Ja, ich habe das gehört, ich habe das auch verstanden. Ich war lange Jahre Redakteur der „Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen“. Deswegen kann ich es durchaus beurteilen.

(Oh-Rufe von der CDU)

Ja, ich kann es durchaus beurteilen, dass 5,46 Euro pro Barabhebung bei fremden Bankautomaten einfach zu viel sind. Hier sieht das Bundeskartellamt den Bedarf, eben einzugreifen. In diese Richtung zielt auch unser Antrag.

Der starke Anstieg der Abhebungsgebühren in den vergangenen Jahren kann mit dem Infrastrukturargument nicht gerechtfertigt werden. Denn in den vergangenen Jahren haben sich ja eigentlich noch einmal alle Voraussetzungen, um die Kosten für Abhebungen zu senken, dadurch verbessert, dass die Vorgänge extrem standardisiert sind. Deswegen ist es nicht gerechtfertigt, dass hier so hohe Gebühren verlangt werden.

Wenn nach Berechnungen der Finanzberatung FMH die Kunden durchschnittlich mittlerweile 5,64 Euro pro Abhebung bei einer fremden Bank bezahlen, dann stehen die Preise in keinem Verhältnis mehr zu den Kosten. Man muss von Wucher sprechen, insbesondere wenn der Blick ins europäische Ausland zeigt, dass Deutschland bei den Geldautomatengebühren mittlerweile einen traurigen Spitzenplatz in Europa belegt.

Es reicht nach unserer Auffassung nicht aus, dass nun die Kosten bald automatisch bei jeder Abhebung am Automaten angezeigt werden. Das schafft zwar mehr Transparenz, wird aber gerade Berufstätigen nicht viel nutzen, die

viel unterwegs sein müssen und nicht die Zeit haben, zu großen Vergleichszwecken von Geldautomat zu Geldautomat zu fahren. Wir brauchen daher nach wie vor den Preisdeckel, was grundsätzlich auch vom Bundeskartellamt so gesehen wird. Die 25 700 Automaten der Sparkassen, die 18 600 Automaten der Volksbanken und die 7 000 Automaten des Bankdienstleisters Cash Group sind nicht nur eine Dienstleistung in der Fläche, sondern aus kartellrechtlicher Sicht ein problematischer Automatenverbund, der den Wettbewerb teilweise außer Kraft setzt. Machen wir uns als Gesetzgeber daher nicht mehr länger der Verbraucherabzocke durch Unterlassen schuldig, sondern lassen Sie uns möglichst schnell den Preisdeckel beschließen, ehe uns das Kartellamt diese Arbeit abnimmt.

Lassen Sie mich aber abschließend eine Kritik in Richtung SPD loswerden. Die SPD-Fraktion hat sich heute wieder einmal als lupenreine Trittbrettfahrerin erwiesen. Wie man anhand der Parlamentsdokumentation gut nachlesen kann, brachten sie genau neun Tage nach dem NPD-Antrag mit dem Titel „Gebührenabzocke an Geldautomaten stoppen“ einen in der Intention beinahe identischen Antrag mit dem Titel „Wucher bei Transaktionen an bankfremden Geldautomaten unterbinden“ in den Geschäftsgang ein.

(Sabine Friedel, SPD, steht am Saalmikrofon.)

Damit brachten sie es dann im Gegensatz zu der NPDFraktion sogar in die „BILD“-Zeitung, obwohl es nachweislich nichts anderes als ein Plagiat war. Allerdings ist der Antrag, der übrigens die Nennung einer Obergrenze vermied, sang- und klanglos und fernab der Öffentlichkeit im Ausschuss untergegangen.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Frau Friedel, bitte.

Herr Abgeordneter, ist Ihnen aufgefallen, dass sich der Antrag von Ihrem in mehreren Punkten unterscheidet, und nicht nur in der Frage, die Herr Biesok angesprochen hat? Er berücksichtigt die Kosten, die die Aufrechterhaltung eines Filialnetzes verursacht, aber auch die Kosten zu der von Ihnen gerade thematisierten Nennung einer Obergrenze. Uns geht es nicht darum, eine Obergrenze fest zu benennen, wie Sie es tun, und damit alle Erwägungen sonstiger Art nach hinten fallen zu lassen, sondern uns geht es darum, eine vernünftige Prüfung anzustellen. Ist Ihnen das aufgefallen?

(Alexander Delle, NPD: Das ist ein typisches Politikergeschwätz!)

Ja, das ist mir natürlich aufgefallen. Dennoch halten wir es für weitaus sinnvoller, immer klare Kriterien gegenüber der Kreditwirtschaft zu benen

nen, denn sonst würde es wieder im Sande verlaufen. Wir sagen, dass es einfach sinnvoller ist, klare Grenzen zu benennen, die auch eingehalten werden müssen.

(Beifall bei der NPD)

Das Thema scheint wohl für Sie ebenso wie für die GRÜNEN und die LINKEN gegessen zu sein. Denn außer unserem Antrag existiert dazu rein gar nichts mehr. Genau deshalb sollten Sie, liebe Kollegen der SPDFraktion, am heutigen Tag die Chance nutzen und im Plenum ein politisches Zeichen setzen. Es kann nicht angehen, dass letztlich immer wieder der Bürger für die Finanzakrobatik der großen Banken bluten muss. So wie im großen Maßstab die deutschen Sparer und Anleger nicht für die Zockerei mit Ramschpapieren und Krediten für mediterrane Pleitestaaten haften dürfen, so dürfen auch nicht im Kleinen die Endverbraucher durch Wucherei und Abzocke am Geldautomaten zur Kasse gebeten werden. Um wenigstens Letzterem ein Ende zu setzen und den Kreditinstituten klare Grenzen zu setzen, bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Gibt es weiteren Redebedarf? Ich frage konkret die Staatsregierung. – Das ist nicht der Fall. Dann können Sie, Herr Schimmer, das Schlusswort halten. Möchten Sie oder ein Kollege der NPD das?

(Arne Schimmer, NPD: Nein!)

Dann stelle ich die Drucksache 5/2045 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte. – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmen dafür ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 10

Nachträgliche Genehmigungen gemäß Artikel 96 Satz 3 der Verfassung des Freistaates Sachsen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen

Drucksache 5/4202, Unterrichtung durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen

Drucksache 5/4237, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Somit stimmen wir nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen?

Stimmenthaltungen? – Ich sehe eine Reihe von Stimmenthaltungen. Dennoch ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden. Somit schließe ich den Tagesordnungspunkt.

Wir kommen nun zu

Tagesordnungspunkt 11

Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse

Sammeldrucksache –

Drucksache 5/4306

Ihnen liegt gemäß § 52 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Sammeldrucksache 5/4306 mit Beschlussempfehlungen und Berichten der Ausschüsse vor. Wird dazu das Wort gewünscht? – Bitte schön, Herr Abg. Stange.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist sicherlich nicht mein Ansinnen, unser abendliches Beisammensein nun noch zäh zu verlängern –

(Beifall bei der CDU)

oder gar Gedanken zur Nacht zu sprechen. Allerdings fand ich es für angemessen, diese Beschlussfassung, vor allem den dahinterstehenden Antrag, den Sie in der Beschlussfassung unter Punkt 7 finden, nicht in der anonymen Versenkung verschwinden zu lassen. Schließlich geht es hier um viel Geld und vor allem um die künftige Ausgestaltung von Stadtentwicklung und Städtebauförderung, somit schlicht um das Gesicht unserer Städte im Freistaat Sachsen.

Was eigentlich selbstverständlich sein sollte, ist, dass wir uns in diesem Hause in Sachfragen verständigen und gegebenenfalls einigen. Das hatte ich bislang in diesem Hause vermissen müssen. Es war für mich daher etwas Besonderes – fast eine Sternstunde parlamentarischer Demokratie –, was am 25. November im Innenausschuss vor sich ging. Ein Antrag der LINKEN unter dem Titel „Programm Stadtumbau Ost – Fortsetzung eines Erfolgsprogramms im Freistaat Sachsen sichern“ konnte in zentralen Teilen die einstimmige Unterstützung des Innenausschusses finden.

(Dr. Monika Runge, DIE LINKE: Was?)

Es gibt in diesem Komplex doch durchaus weitgehenden Konsens. Na klar, die Koalition hat ihre Mehrheit im Ausschuss genutzt, um die eventuellen unangenehmeren Pflichten aus dem Berichtsantrag herauszustreichen. So soll die Staatsregierung dem Parlament nunmehr berichten, ob sie an dem langfristigen Ziel festhält, bis 2016 im Freistaat insgesamt 250 000 Wohnungen zurückzubauen bzw. wie sich der mit dem Bund vereinbarte Programmvollzug im laufenden Haushalt entwickelt hat und welche Reaktionen bzw. Ergebnisse auf den Brief des Herrn Staatministers Ulbig vom 28. Juni, in welchem er sich vehement für eine angemessene Ausfinanzierung der Städtebauförderung eingesetzt hat, zu verzeichnen sind.

Im Umkehrschluss wäre der Staatsminister nun nicht mehr verpflichtet, über die Entwicklung des tatsächlichen Wohnungsleerstandes im Freistaat zu berichten bzw. darüber, welche Teilrealisierung des Rückbauziels von 136 000 Wohnungen bis 2013 durch Haushaltsansätze im Doppelhaushalt 2011/2012 umgesetzt werden soll und warum sich das Tempo des Rückbaus in den Jahren 2008 und 2009 verlangsamt hat. Sie wären dazu nicht verpflichtet, Herr Staatsminister. Im Sinne der Gemeinsamkeit in diesem Komplex zur Städtebauförderung sowie für eine Stärkung der Stadtentwicklung wäre dies dennoch wünschenswert. Wir unterstützen ausdrücklich – was ich betonen möchte – die Position des Staatsministers im Prozess der Erstellung der Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den Ländern über die Städtebauförderung. Klar! Wir Sachsen wären ziemlich blöd, Geld zu verschenken. Deshalb tragen wir an dieser Stelle auch die Haushaltsansätze zur Städtebauförderung im Wesentlichen mit.

Es gibt aber auch Punkte bei der künftigen Ausgestaltung der Städtebauförderung, die noch diskussionsbedürftig sind oder nicht auf Konsens stoßen. So halten wir die vom Bund zu verantwortende Abschmelzung des Programms „Soziale Stadt“ auf knapp 28 Millionen Euro bundesweit und deren Konzentration auf reine Investitionen in Steine für falsch. In der Ausschussanhörung sind einhellig Anforderungen an die künftige Förderung formuliert worden; das sind Anforderungen an die Flexibilisierung der Förderung, ihre Kombinierbarkeit etc.

Wir werden den Entstehungsprozess der Verwaltungsvereinbarung durchaus konstruktiv begleiten und bauen dabei auf die Erfahrungen aus der Behandlung dieses Antrages, also auf die Kraft des Arguments über die Grenzen von Mehrheiten und Minderheiten hinaus.

Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich dem Kollegen Bandmann danken,

(Dr. André Hahn, DIE LINKE: Was?)

der es mit seinem Vorgehen im Ausschuss ermöglicht hat, dass es zu dieser Beschlussempfehlung kommen konnte. Er hat sich also von der Verantwortung für den Freistaat und seine Bürgerinnen und Bürger leiten lassen. Dazu gehören dann aber auch unangenehme Wahrheiten.