Protocol of the Session on December 14, 2010

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 5/3869 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Bei einigen Gegenstimmen ist damit die Drucksache 5/3869 beschlossen.

Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6

Verabschiedung des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrages aufschieben – Datenschutz und Sozialverträglichkeit bei der Neuregelung der Rundfunkfinanzierung sichern!

Drucksache 5/4278, Antrag der Fraktion DIE LINKE

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: DIE LINKE, CDU, SPD, FDP, GRÜNE, NPD; Staatsregierung, wenn gewünscht.

Ich erteile der Einreicherin das Wort. Herr Neubert, Sie können beginnen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erneut rufen wir heute das Thema Rundfunkgebühren auf – nicht deshalb, weil wir nicht genügend anderes zu debattieren hätten, sondern weil heute praktisch die letzte Gelegenheit ist, hier im Sächsischen Landtag der Staatsregierung etwas mit auf den Weg zu geben, bevor der Rundfunkstaatsvertrag am morgigen 15. Dezember unterzeichnet wird. Danach sind dann so gut wie alle Messen gelesen. Das zeigt leider die Erfahrung.

Wir werden zwar den Staatsvertrag noch einmal zur Ratifizierung vorgelegt bekommen, aber wie wir gerade beim Jugendmedienschutzstaatsvertrag gesehen haben, besteht dabei eben leider keine Möglichkeit mehr, die politischen Dummheiten oder, um ein Zitat von Herrn Beermann aus der vorherigen Debatte aufzugreifen, die Ochsereien und Eseleien der Staatskanzleien zu verhindern. Die jeweils regierungstragenden Fraktionen stimmen notfalls auch zähneknirschend den noch so absurden Texten aus Koalitionsraison zu, während die oppositionellen Fraktionen der gleichen Parteien das Vertragswerk in den anderen Bundesländern mit guter Begründung ablehnen. Dieses Verfahren führt nicht zu Unrecht zu Verdruss bei den Betroffenen und sich betroffen Fühlenden.

Deshalb unternehmen wir heute einen letzten Versuch, uns gemeinsam diesen Unsinn zu ersparen.

Aber zur Sache selbst. Lassen Sie mich die wichtigsten Punkte ansprechen.

Unmittelbarer Anlass war die Kritik der Datenschutzbeauftragten. Vergegenwärtigen wir uns, was eigentlich mit dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag passiert. In einer Welt, in der jedermann immer und überall per Handy, Laptop, Autoradio oder iPod Rundfunk und Fernsehen empfangen und im Internet alle Angebote der Rundfunkanstalten nutzen kann, verabschiedet sich Deutschland endlich davon, die Rundfunkgebühr auf die Fernsehgeräte in der Wohnung zu erheben.

So weit, so gut, könnte man sagen. Dann kommt aber leider doch schon das große Aber. Anstatt nun den individuellen Beitrag zur Finanzierung des öffentlichenrechtlichen Rundfunks von jeder und jedem Erwachsenen zu erheben, dem dies zugemutet werden kann, ist man auf

etwas anderes verfallen: Die Geräteabgabe wird durch die Wohnungsabgabe ersetzt.

Sehr geehrte Damen und Herren, nun hat die Inanspruchnahme öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit der Wohnung noch weniger zu tun als mit dem Fernsehgerät, nämlich eigentlich gar nichts. Weder ist der Rundfunkempfang auf die Wohnung beschränkt, noch ist er innerhalb der Wohnung auf ein Gerät beschränkt. Erklären Sie doch bitte einmal einem alleinstehenden Erwachsenen in einer 50-m²-Wohnung, warum er für den Rundfunk das Vierfache dessen bezahlen soll, was ein Erwachsener, der gemeinsam mit drei anderen Erwachsenen in einer 200-m²-Wohnung lebt, bezahlt. Es ist einfach nur absurd.

Dieser Schabernack ist nicht nur ungerecht, sondern produziert auch ein Datenschutzproblem. So wird es nämlich künftig notwendig, zu erheben, welche Personen eine Wohnung gemeinsam bewohnen. Ja, Sie hören recht, das muss erst erhoben werden. Den meisten Leuten ist das gar nicht klar. Die Einwohnermeldeämter und andere Behörden speichern die Leute bisher nur unter ihrer Adresse, das heißt unter Straßen und Hausnummern. Unter einer Hausnummer verbergen sich aber zwischen einer und vielleicht hundert Wohnungen und dementsprechend zwischen einer und mehreren Hundert Personen. Wer mit wem eine Wohnung bewohnt, ist bisher schlicht und einfach nicht flächendeckend erfasst, nur teilweise anlassbezogen, zum Beispiel bei den Sozialbehörden.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe, Ihnen ist klar, welche sensiblen Daten es sind, die nun für diesen fünfzehnten Rundfunkänderungsschildbürgerstreich überhaupt erst durch die dann wie auch immer genannte GEZ erfasst und natürlich außerordentlich aufwendig und gewissenhaft gegen Missbrauch und zweckentfremdete Verwendung gesichert werden müssen. Ein personenbezogener Beitrag würde dies schlicht überflüssig machen. Da es nun aber partout nicht anders gewollt ist, müssen wenigstens die Anforderungen der Datenschützer gewissenhaft eingearbeitet werden.

Ich komme zu einem zweiten Punkt. Mit dem Staatsvertrag werden ausnahmslos alle Menschen belastet, für welche die Befreiung bisher ein Nachteilsausgleich für eine Behinderung war. Nun kann man ja durchaus der Meinung sein, dass der Rundfunkbeitrag nicht unbedingt der geeignete Platz für einen solchen Nachteilsausgleich sei. So wird ja argumentiert. Nur erfolgt eben leider mit diesem Staatsvertrag kein Ausgleich für diese Verschlechterung an einer anderen Stelle. Es handelt sich schlicht und einfach um Sozialabbau. Dies gilt umso mehr, als ja

auch die Beitragsbefreiung wegen niedrigen Einkommens sehr kleinlich geregelt wird.

Das Dritte, sehr geehrte Damen und Herren, was uns der Staatsvertrag neben einer umfassenden Datenerfassung und dem Sozialabbau bringen soll, ist eine völlig willkürliche Mehrbelastung der mittelständischen Wirtschaft. Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: DIE LINKE ist prinzipiell dafür, dass auch Unternehmen an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligt werden; nur darf das eben nicht derart willkürlich passieren, wie es derzeit geplant ist. Da werden Betriebsstätten zur Erhebungsgrundlage bestimmt, was mindestens genauso windig ist wie die Bezugnahme auf Wohnungen. Ein kleiner Einzelhandelsbetrieb mit mehreren Filialen muss bei gleicher Betriebsgröße das Mehrfache bezahlen wie ein Betrieb ohne Filialen. Die Höhe der Belastung der einzelnen Betriebsstätte hängt wiederum von der Mitarbeiterzahl ab, und zwar degressiv. Das heißt, je größer ein Betrieb ist, desto weniger muss er pro Mitarbeiter bezahlen. Am härtesten trifft es Kleinstbetriebe. Ich finde das schamlos, genau wie die gleichermaßen willkürliche Erhebung von Gebühren für Betriebsfahrzeuge. Ich würde zu gern wissen, wer sich solchen Unsinn ausgedacht hat. Ein Relikt der gerätebezogenen Gebühr: An die Stelle des Autoradios tritt nunmehr das Auto selbst. Und natürlich werden auch für beruflich genutzte Zweitwohnungen systemwidrig Rundfunkbeiträge fällig.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich fasse also zusammen: An die Stelle einer Gebühr auf Fernseher, Radios und Computer tritt eine Gebühr für Wohnungen, Betriebsfilialen und Betriebsfahrzeuge. Das hat nichts, aber auch gar nichts mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu tun. Genauso gut könnten Sie die Gebühr auch auf Küchenstühle und Schreibtische, Badewannen oder Kühlschränke erheben.

Ich bitte Sie: Stoppen Sie noch diesen Unfug! Wir haben bis zur Einführung des neuen Rundfunkbeitrages am 1. Januar 2013 noch zwei Jahre Zeit. Diese Zeit sollte ausreichen, die Sache noch einmal gründlich zu überarbeiten. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Der nächste Redner: für die CDU-Fraktion Herr Robert Clemen. Herr Clemen, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will nicht auf die Details eingehen, die Kollege Neubert angesprochen hat – das wird sicherlich Herr Staatsminister Beermann tun –, sondern noch etwas Grundsätzliches zu diesem Thema vortragen.

Die Umstellung der gerätebezogenen Rundfunkgebühr auf eine Haushaltsgebühr ab dem Jahr 2013 ist spätestens seit dem entsprechenden Beschluss der Ministerpräsiden

ten im Juni dieses Jahres in aller Munde. Auch wir im Landtag haben bereits mehrfach darüber debattiert. Es handelt sich um eine echt sächsische Idee, die zuerst von der CDU-Fraktion hier im Plenum vertreten wurde. Ich möchte jedoch keinesfalls Ihnen, Herr Kollege Dr. Gerstenberg, das Recht absprechen, diesen Gedanken als Erster öffentlich vorgetragen zu haben.

Gestatten Sie mir nun anlässlich der heutigen Lesung einige grundsätzliche Ausführungen im Zusammenhang mit der angestrebten Reform, für die ich Sie alle sehr gern gewinnen möchte.

Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung braucht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Vergleichbar können wir das für fast alle anderen Staaten Europas feststellen. Als Gegengewicht zu den privaten Medien bildet der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen von privaten Interessen und auch vom Staatseinfluss weitestgehend unabhängigen Kontrollmechanismus in der Demokratie, der oft auch als vierte Gewalt bezeichnet wird. Seine Funktion haben unsere Verfassungsväter indirekt in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert. Aus diesem Artikel hat das Bundesverfassungsgericht den Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abgeleitet.

Als Leitbild des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gilt der informierte und mündige Bürger. Sein verfassungsrechtlicher Auftrag unterscheidet damit den öffentlichrechtlichen Rundfunk von den privaten Medien. Im dualen Rundfunksystem folgen diese in der Regel ihrer durch die Eigentümer vorgegebenen Tendenz und den Gesetzen des Marktes.

Meine Damen und Herren, die Absicherung der Stabilität unserer Demokratie durch praktizierte Meinungsvielfalt, getragen insbesondere auch durch die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten, hat natürlichen ihren Preis. Bislang finanzieren sich die Sender vorwiegend über die gerätebezogene Rundfunkgebühr. Durch das Aufkommen der neuen Medien und, damit verbunden, völlig neuartiger Empfangsgeräte hat die gebührenbezogene Erhebung aber an Akzeptanz verloren. Zudem müssen wir zumindest in Mitteldeutschland das Phänomen konstatieren, dass viele Menschen, damit natürlich auch Gebührenzahler, in die alten Bundesländer weggezogen sind und somit als Gebührenzahler ausfallen.

Im Kontext der Finanzausstattung fällt schließlich außerdem ins Gewicht, dass in den vergangenen Jahren die Lizenzkosten für Programmeinkäufe, welche der öffentlich-rechtliche Rundfunk zur Erfüllung seines Auftrages durchführt, kräftig gestiegen sind.

Zur Lösung ihres Finanzproblems bemühen sich die weitgehend werbefrei definierten öffentlich-rechtlichen Sender auch selbst um effizientere Wege. So wird es insbesondere in den Bereichen Personal, Verwaltung und Technik, aber auch beim Programm Einsparungen und Optimierungen geben.

Es muss in diesem Zusammenhang meiner Meinung nach jedoch auch ernsthaft über den Sinn der Parallelberichter

stattung verschiedener öffentlich-rechtlicher Anstalten etwa beim Sport und bei wichtigen Großereignissen und Ähnlichem nachgedacht werden. Als sinnvoll könnte sich zum Beispiel der Ansatz, Fernsehen und Hörfunk zu einheitlichen Programmdirektionen zu verschmelzen, erweisen. Schließlich bietet die fortschreitende Entwicklung der Telemedien Optimierungschancen durch die Vernetzung der verschiedenen Programmangebote der Sender.

Eine weitere wichtige Strategie zur Verbesserung ihrer finanziellen Situation besteht in der Forcierung der Entwicklung von Programmverwertungen. Die Strategie einer umfassenden Verwertung kann einen entscheidenden Beitrag zu zukünftiger Gebührenstabilität leisten. Das uns allen bekannte Sandmännchen steht beispielhaft für diese Chance. Seine Lizenzprodukte begegnen uns in vielen Bereichen des Alltags, zum Beispiel in Form von Schokolade, T-Shirts oder auch eines Musicals. Ein anderes Beispiel sind die Tatorte der ARD. Sie werden seit vielen Jahren erfolgreich in die ganze Welt vermarktet. Aktuell befasst sich eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Staatsminister Dr. Beermann mit der Erarbeitung konkreter Lösungsvorschläge.

Die Eigenanstrengungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks würden es jedoch nur zum Teil vermögen, die anstehenden Herausforderungen erfolgreich und mit stabilen Gebühren zu bewältigen. Als machbare und effektive Strategie hat uns Prof. Kirchhoff mit seinem Gutachten eine Umstellung des derzeitigen gerätebezogenen Gebührenmodells auf eine Haushaltsgebühr empfohlen. Das neue Modell soll die Gebührenerhebung zeitgemäß und zukunftsfest gestalten, indem sie von der Erfassung des Einzelgerätes abgekoppelt wird. Das führt auch zu einer Vereinfachung der Verwaltung.

Grundsätzlich soll jeder Haushalt in der Höhe der bisherigen Fernsehgebühr, nämlich mit 17,98 Euro, in Anspruch genommen werden. Wir Sachsen wollen, dass das möglichst auch in den nächsten Jahren so bleibt, dass der Betrag von 17,98 Euro also bis mindestens 2016 nicht steigt.

Nach den meisten Prognosen wird die Umstellung des Gebührenmodells sowohl zur Stabilisierung der Finanzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks führen als auch die Belastung der Gebührenzahler nicht weiter ansteigen lassen. Das ist damit der Weg, den wir gehen sollten, um die Gebühren möglichst konstant zu halten und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk seinen Auftrag von Verfassungsrang und damit seine wichtige Funktion in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und im dualen Rundfunksystem abzusichern.

Deshalb möchte ich bei Ihnen allen dringend dafür werben, trotz aller Bedenken, die es vielleicht an der einen oder anderen Stelle noch gibt, mit mir gemeinsam für die schon bald hier zu beschließende Gesetzesvorlage zu stimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Der nächste Redner in der allgemeinen Aussprache ist für die SPD-Fraktion Herr Abg. Panter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss mich schon sehr wundern. Es kam mir ein bisschen vor wie vorgezogenes Silvester, wenn der Butler fragt „Same procedure as last year, Miss Sophie?“; denn genau die gleiche Debatte haben wir nicht „last year“ sondern „last month“, also im letzten Monat, schon einmal geführt, wobei wir über einen Antrag der GRÜNEN zur Haushaltsabgabe debattiert haben. Warum jetzt noch einmal ein Antrag von der Fraktion DIE LINKE eingebracht wird, der im Prinzip inhaltsgleich ist, erschließt sich mir nicht.

Das hat auch ein Stück weit mit Respekt zu tun, dass wir uns hier nicht dauernd selbst beschäftigen, immer wieder das Gleiche durchkauen, zumal im Prinzip in diesem Antrag noch nicht einmal irgendwelche aktuellen Entwicklungen aufgenommen wurden. Er mag in Einzelpunkten richtig sein, gar keine Frage, speziell was den Datenschutz angeht. Da bin ich ganz bei der Fraktion DIE LINKE. Hier muss man auch schauen, dass man gegebenenfalls noch Durchführungsbestimmungen schafft, was die neue Haushaltsabgabe angeht.

Grundsätzlich ist es aber so: Wir haben ein Verfahren, wie Rundfunkänderungsstaatsverträge zustande kommen. Das mag nicht immer optimal sein. Wir haben heute auch schon ein negatives Beispiel diskutiert: den Jugendmedienschutzstaatsvertrag, dem wir unsere Zustimmung nicht geben konnten. Was die Haushaltsabgabe angeht, sagen wir als Fraktion ganz klar, dass das Prinzip richtig ist, die Umstellung ist richtig. Wenn es in Details noch Probleme gibt, müssen wir uns damit noch näher beschäftigen. Aber ich möchte mich jetzt nicht noch weiter mit diesem Antrag beschäftigen. Der von mir geschätzte Kollege Neubert hat vorhin von einer Dummheit gesprochen. Ich möchte diesen Antrag der LINKEN in dem Punkt subsumieren und kurzum sagen: Wir lehnen den Antrag ab und ziehen Silvester nicht vor.

Danke schön.

Herr Herbst für die FDP-Fraktion, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin mit Herrn Panther nicht immer einer Meinung, aber so, wie er begonnen hat, das kann ich nur unterstützen. Die Debatte findet wahrscheinlich unter dem Motto statt: Es ist schon alles beantragt, nur noch nicht von jedem. Mittlerweile führen wir, glaube ich, die dritte Diskussion über diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag in kürzester Zeit. Erst im letzten Plenum haben wir auf Antrag der GRÜNEN zu genau demselben Thema debattiert. Wenn die LINKEN schon einmal über den Rundfunkänderungsstaatsvertrag diskutieren wollen, dann empfehle ich, doch bitte wenigs