Drucksache 5/4177, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien
Wir kommen nun zur allgemeinen Aussprache in der Reihenfolge CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und Staatsregierung, wenn gewünscht.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Staatsvertrag bezweckt den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Medien, die ihre Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen können. Dieser Jugendmedienschutzstaatsvertrag verbessert den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet.
In der praktischen Ausführung soll eine Alterskennzeichnung für Internetangebote eingeführt werden, wie man sie bisher schon von den klassischen Unterhaltungsmedien her kennt. Diese Kennzeichnung soll dann von einem Jugendschutzprogramm, also einer Software, erkannt werden, die dann das Angebot auf dem Rechner, auf dem die Jugendschutzsoftware installiert ist, ausfiltert. Das bedeutet, dass Internetinhalte dann blockiert werden, wenn etwa Eltern bestimmte Inhalte von ihren Kindern fernhalten wollen, weil sie der Meinung sind, dass diese etwa für ihre Kinder nicht geeignet sind. Nur am heimischen PC fällt also die Entscheidung, welche Inhalte empfangen werden können und welche nicht.
Sogenannten Accessprovidern oder Betreibern von Foren, Chats und Social Communties wird durch den Vertrag keine Haftung für Inhalte von Dritten auferlegt, denn die Haftungsabstufung des Telemediengesetzes bleibt unberührt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag sieht keine Sperrung oder Zensur von Internetangeboten vor. Möglich ist eine freiwillige Kennzeichnung der Inhalte durch die Anbieter und die freiwillige Nutzung der Kontrollprogramme durch die Nutzer des Internets. Diese werden in ihren Rechten und Möglichkeiten dadurch nicht beeinträchtigt. Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, wer sind denn die
eigentlich Schutzbedürftigen in der Diskussion, die wir hier führen? Das ist doch nicht die Allgemeinheit der Nutzerinnen und Nutzer des Internets, denn diese können entscheiden, ob sie unbeschränkten Zugang zu allen Angeboten haben. Sie sind nicht von der Blockierung auch nur eines Internetangebots betroffen.
Die eigentlich Schutzbedürftigen sind doch die Kinder und Jugendlichen, deren Persönlichkeitsentwicklung durch die Konfrontation mit zum Beispiel pornografischen Inhalten und extremer Gewalt im Internet ernsthaft gefährdet wird. Wenn es in der Diskussion immer heißt, dass es älteren Jugendlichen gelingt, die Kontrollsoftware zu umgehen, dann sage ich: Wenn auch nur 60 % aller Jugendlichen, insbesondere die Allerjüngsten, vor diesen Inhalten geschützt werden, dann hat dieser Staatsvertrag schon einen guten Teil seines Ziels erreicht.
Im Übrigen verwundert mich die Diskussion teilweise schon, wenn einerseits von der Bedrohung durch eine Zensur der Infrastruktur gesprochen wird, andererseits aber bemängelt wird, dass der Schutz nicht effektiv sei, weil die Kontrollsoftware doch so einfach zu umgehen ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Möglichkeit, Jugendschutz auch im Internet jetzt zu gewährleisten, und zwar als freiwilliges Hilfsmittel für die Eltern, für die Erziehung ihrer, Kinder ist wichtig.
Denn bei aller vorhandenen oder noch zu erwerbenden medienpädagogischen Kompetenz der Elternhäuser können doch die wenigsten Eltern eine RundumBeobachtung des Internetkonsumverhaltens ihrer Kinder gewährleisten. Aus diesen Gründen werden wir dem vorliegenden Staatsvertrag zustimmen und ich bitte Sie dafür auch um Ihre Unterstützung.
Vielen Dank, Herr Gemkow. – Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Abg. Bonk. Bitte, Sie haben das Wort.
losigkeit des Jugendmedienschutzstaatsvertrages, wie sie der Kollege eben versucht hat darzustellen, ist angesichts der Diskussion um die Begleiterscheinungen, Risiken und das Abstimmungsverhalten, die wir in den letzten Wochen erlebt haben, reines Wunschdenken. Sie wissen ganz genau, mit welchen Schmerzen und Begleitdiskussionen die Auseinandersetzung über das Thema in den vergangenen Wochen und Monaten geführt worden ist.
Meine Fraktion hat im Mai-Plenum dieses Jahres mittels eines Antrages eine Initiative dazu unternommen, die bestehenden Kritikpunkte am Jugendmedienschutzstaatsvertrag ernst zu nehmen, aufzugreifen und die voreilige Unterzeichnung durch die Ministerpräsidenten auszusetzen. Dann wäre es zu diesen ganzen Verwirrungen in den Stellungnahmen und auch zu dieser Taktik des inhaltlichen Wegduckens nicht gekommen. Damit hätte der Sächsische Landtag einen Beitrag zur Klärung des Feldes leisten können. Nun müssen wir uns an der letzten Stelle des Verfahrens damit auseinandersetzen, wie die Umsetzung in Landesrecht geschehen kann.
Der Vorgang ist zu schwerwiegend, als ihn zum Gegenstand parlamentarischer Rollenspiele zu machen. Deshalb möchte ich, bevor ich auf die wichtigsten Kritikpunkte eingehe, noch auf einen grundsätzlichen Zusammenhang aufmerksam machen. Politikferne wird von allen Vertretern von Verantwortung in der Demokratie als Problem wahrgenommen, Politikferne, die durch Vertrauensverlust entsteht. Dieser Vertrauensverlust setzte anhand des vorliegenden Staatsvertrages durch den Eindruck ein, dass die vielen sachlichen Einwände durch formale und im Grunde sachfremde und selbstauferlegte Zwänge nicht zur Geltung kommen.
Kurz: Es entstand der Eindruck, Machterhalt geht vor Inhalt. Ich kann dadurch einigen Ärger verstehen, wenn ein schlecht gemachtes, bestenfalls unwirksames, widersinniges und in sich widersprüchliches Gesetz am Ende einfach die Parlamente passieren kann, und zwar nicht deshalb, weil ein Großteil der Parlamentarier zustimmen wollte oder es nicht durchschauen würde, sondern weil Koalitionsvertrag und Ordnung dies fordern.
Es geht tatsächlich nicht nur um einfachen Machterhalt, sondern um das Abwägen von Projekten und Einflussmöglichkeiten bei solchen Staatsverträgen. Angesichts der Vorgänge des uns hier interessierenden Vertragswerkes in den Länderparlamenten haben die eben von mir beschriebenen Mechanismen für viel Unmut gesorgt. Alle Parteien haben sich zu unterschiedlichen Zeitpunkten gegen diesen Vertrag ausgesprochen und doch ist er Schritt für Schritt angenommen worden. Und das alles, weil die jeweiligen Ministerpräsidenten nicht beschädigt werden sollten, die ohne vorher ihre Parlamente zu befragen das Vertragswerk unterschrieben haben. Hierbei wird der Gestaltungsverlust der Parlamente in besonderer Weise deutlich. Durch dieses Abnicken im Nachhinein binden sich die Parlamente inhaltlich selbst die Hände. Durch dieses Verfahren wird auch dem Sachverhalt selber nicht mehr
Neben der eigentlich verdienten und potenziell versäumten Ablehnung dieses Vertrages muss uns der Ansehensverlust, den die politische Willensbildung anhand dieses Staatsvertrages erfahren hat, mit am meisten bekümmern. Deshalb möchte ich Sie, liebe Kollegen von der CDU – auch die CDU hat den Staatsvertrag in Berlin in der Opposition abgelehnt –, dazu auffordern, inhaltliche Gründe vorgehen zu lassen und mit der Ablehnung einen Weg für die Beerdigung dieses Entwurfes zu finden.
Kommen wir nun im engeren Sinne zum Inhalt des Vertragswerkes. Vorrangig muss sein, dass erstens das Ziel des Jugendschutzes verfehlt wird, dass zweitens mit den Regelungen mehr Rechtsunsicherheit als Rechtssicherheit geschaffen wird, drittens gerät die Neutralität des Internets als Infrastruktur in Gefahr – hierauf werde ich noch etwas ausführlicher eingehen – und viertens, meine Damen und Herren, wird ein Gesetz gemacht, für dessen Umsetzung die technischen Grundlagen noch nicht einmal vorhanden sind. Alle diese Kritikpunkte gelten nach wie vor. An keinem dieser Kritikpunkte hat sich etwas geändert und doch soll der Vertrag jetzt durchgewinkt werden, meine Damen und Herren. Das kommt doch einem Schildbürgerstreich gleich.
Der Vertrag zeigt schon im Zuge seiner Verabschiedung die ersten negativen Auswirkungen auf Vielfalt und freie Meinungsäußerung im Netz. Vor circa zwei Wochen hat der Betreiber von VZ-look.de als erstes größeres WebAngebot angekündigt, in Folge der neuen restriktiven Altersfreigaberegelung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages sein Angebot zu schließen. Ob solche Schritte in dieser Weise zwingend sein müssen, darüber lässt sich streiten. Aber sie offenbaren die Verunsicherungen, die das vorliegende Vertragswerk ausgelöst hat und auch weiter auslösen wird. Die Angebotsvielfalt und Informationsfreiheit des Netzes nehmen bereits Schaden, während sich Abmahnkanzleien ob der Kompliziertheit und der Rechtsunsicherheit der Schutzregelungen die Hände reiben dürften.
Die einen verdienen sich eine goldene Nase, während die Seitenanbieter den Schwarzen Peter zugeschoben bekommen. Dementsprechend treibt der Jugendmedienschutzstaatsvertrag schon heute erste kommerzielle Blüten. Wie zum Beispiel einem Angebot der USK zu entnehmen ist, gibt es – und das ist kein Witz – das Jugendmedienschutzstaatsvertrag-Starterpaket für preiswerte 300 Euro. Das gilt für einfache Web-Angebote. Bei umfassenden Portalen gibt es ein aufwandsbezogenes Pauschalangebot. Dieses Modul beinhaltet eine grundlegende Analyse und Ersteinschätzung des Gesamtangebots im Hinblick auf die Jugendschutzpflichten sowie eine individuelle Umsetzungsempfehlung.
schäftsmäßige Anbieter von allgemein zugänglichen Online-Angeboten, die jugendschutzrelevante Angebote enthalten, müssen nach § 7 einen Jugendschutzbeauftragten bestellen. Neu ab 2011 ist die Nennungspflicht. Demnach soll der Jugendschutzbeauftragte mit Namen, Anschrift und weiteren Daten für eine direkte Kontaktaufnahme deutlich sichtbar im Impressum stehen. Für nur 1 200 Euro im Jahr übernimmt die USK ab 2011 freundlicherweise die Funktion des Jugendschutzbeauftragten für das jeweilige Unternehmen, was für kleinere Unternehmen am Markt kein Pappenstiel ist und deutlich zeigt, welche Blüten eine solche Regelung geradezu herausfordert.
Auch wenn sich möglicherweise diese Angebote an kommerzielle Inhalteanbieter richten, bleibt vor allem die Alterskennzeichnung für Mikromedien, nämlich kleine Blogs und private Web-Seiten, problematisch, die sich nicht einfach mal durch die freiwillige Selbstkontrolle beurteilen lassen können. Denn die Geldbeträge sind nicht aus der Portokasse zu bestreiten. Negiert wird mit einer solchen Regelung außerdem der Umstand, dass Internetinhalte meist einer ständigen Veränderung unterliegen. Schon deshalb bedürfen sie anderer Bewertungskriterien und Methoden, von denen in diesem Staatsvertrag überhaupt nichts zu spüren ist. Tatsächlich stellt der Staatsvertrag nämlich die Anbieter von Inhalten im Netz vor zu hohe, vor allem bürokratische Anforderungen.
Ich habe bereits mehrfach öffentlich darauf hingewiesen, dass die Alterskennzeichnungsregelungen nicht zeitgemäß sind vor dem Hintergrund, dass gerade der User Generated Content, Kennzeichen des inzwischen diagnostizierten Web 2.0, vor eine schwierige Aufgabe stellt.
In der Befragung bei der Anhörung meinte die Vertreterin für die Perspektive solcher Angebote wie Facebook, dass man dann wohl Tausend Redakteure einstellen sollte, den User Generated Content zu sichten; wohl eher eine illusorische Vorstellung.
Auch wenn jetzt in einer zusätzlichen Protokollerklärung klargestellt wird, dass die Betreiber sozialer Netzwerke nicht für sämtliche Fremdeinträge auf ihren Seiten verantwortlich sind – unter der Voraussetzung, dass bei diesen Online-Angeboten die Nutzer auf einen Jugendschutzkodex verpflichtet werden –, so ist doch für die Gerichtsfestigkeit immer noch in erster Linie entscheidend, was im Gesetz steht; deshalb unsere Ablehnung.
Gänzlich abstrus, meine Damen und Herren, ist – wir haben schon darauf hingewiesen, aber es steckt den Rahmen noch einmal ab – die Sendezeitenregelung, die von den Verfassern des Staatsvertrages vorgeschlagen worden ist und die vorgeblich jugendgefährdende Angebote in die Nachtstunden verlagern soll. Da glaubt tatsächlich mancher, sich verlesen oder verhört zu haben. Wie lächerlich oder wie weltfremd kann sich Politik eigentlich noch geben mit der Idee vorgeschriebener Sendezeiten im Internet? Es ist eben ein neues Medium, meine Damen und Herren, einmal abgesehen davon, dass sich andere Länder nicht um unsere Jugendschutzvor
schriften scheren. Aber selbst wenn sie es täten, würde schon die Zeitverschiebung die Sache ad absurdum führen.
Insellösungen widersprechen der Natur des Netzes. Es sei denn, man versucht tatsächlich, sich an einem Vorbild zu orientieren und hätte, ohne es zu wollen, die Absicht, vielleicht doch eine Mauer zu errichten. Mit Jugendschutz hat das alles tatsächlich nichts mehr zu tun. Tatsächlich besteht die Möglichkeit, rechtlich und technisch – ich gehe auf Ihre sehr knapp gehaltene Abwiegelung an dieser Stelle ein – eine Zensurmöglichkeit für das Internet aufzubauen. Denn in der technischen Struktur handelt es sich bei den Altersfiltern um das gleiche Vorgehen wie bei den zirkularen Stoppschildern.
Darüber hinaus legte der Regensburger Informatiker Prof. Dr. Federrath in der Anhörung zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag überzeugend dar, dass alle vorgeschlagenen technischen Vorkehrungen zum vermeintlichen Jugendschutz entweder durch die Jugendlichen leicht zu umgehen sind – und da sagen Sie, Ihnen sind 60 %, die das nicht können, lieber als niemand –, dass dies aber ansonsten zu einer weitreichenden InternetZensur wie im Iran oder in China führen kann und die Folge die Abwanderung der Jugendlichen in andere, viel schlechter zu kontrollierende Netze ist. Damit geht eine Kriminalisierung der Jugendlichen aufgrund ihrer technischen Fähigkeiten einher. Das können wir uns alle ja wohl nicht wünschen, meine Damen und Herren.
Damit sind wir bei der eigentlichen Grundfrage hinsichtlich der Bewertung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages. Ist der Vertrag geeignet, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen, also seinen eigentlichen Zweck zu erfüllen?
Auch hier gilt: Aufklärung geht vor Zwang. Ich sage noch einmal zur Erinnerung, dass wir hier nicht von strafbaren Inhalten wie Kinderpornografie oder Volksverhetzung sprechen, sondern von legalen Medieninhalten. Und das vor dem Hintergrund, dass die jugendlichen Nutzerinnen und Nutzer ihrer Elterngeneration noch auf unabsehbare Zeit im technischen Wissen überlegen sein werden. Darum heißt Jugendmedienschutz auch Elternbildung, meine Damen und Herren, und generelle Medienbildung.
In einem Land wie beispielsweise Frankreich, in dem Sozialstaatlichkeit als Recht begriffen wird, werden solche Bildungsangebote selbstverständlich und flächendeckend angeboten. Hier aber stehen öffentliche Bildungsangebote prinzipiell unter Kürzungsandrohung. Deshalb kommen Sie zu dieser Verbotspolitik, sehr geehrte Ministerpräsidenten, da man sich an diese direkt richten muss. Aber mit Jugendmedienschutz hat dies alles nichts zu tun.
Der beste Schutz im Netz sind die Jugendlichen selbst. Deren Interessen selektieren entgegen landläufiger Annahmen wesentlich mehr Entwicklung beeinträchtigende Angebote aus als alle technischen Systeme. Das Erstellen schwarzer Listen für und über Filtersysteme hingegen kann das Interesse an diesen verbotenen Sachen noch
steigern. In der Regel entsteht die Entwicklungsbeeinträchtigung erst durch den falschen Umgang mit Netzinhalten, demnach durch die Zensur selbst. Insbesondere der anerkannte Leipziger Sexualforscher Prof. Kurt Starke verwies in einer Expertise mit Hinblick auf die pornografischen Angebote auf diesen Aspekt und forderte stattdessen mehr Angebote zur Stärkung der Medienkompetenz.
Aber Jugendmedienschutz in diesem Sinne – das sage ich gerade mit Blick auf die sich ab morgen konkret vollziehenden Haushaltsberatungen – heißt, Jugendliche ernst zu nehmen, Zeit, Geist und Geld in diese Medienbildung zu investieren, in Medienerziehung und Mediensozialarbeit. In diesem Sinne erfüllt der Jugendmedienschutzstaatsvertrag diese Kernaufgabe nicht. Er reglementiert die Anbieter sowie Kinder und Jugendliche, aber er schützt sie nicht.
Zum Schluss möchte ich das besonders Interessante erwähnen: Es gibt noch gar keine funktionierenden Programme, die eigentlich diese Altersfreigaben automatisch auslegen würden. Es gibt zwar geeignete Filterfunktionen im Internetprogramm, um die neue Alterskennzeichnung zu erkennen, aber mehr nicht, da die Softwareentwickler noch keine klaren Vorgaben haben. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Es soll ein Gesetz verabschiedet und durchgewinkt werden, das noch nicht einmal umgesetzt werden kann und in seinen Begleiterscheinungen die Neutralität sowie Autonomie der Organisation und Kommunikation des Netzes infrage stellt.
Deswegen bedauern wir es sehr, dass es zu dieser Art der Umsetzung und Verabschiedung in den Landesparlamenten gekommen ist und werden auch hier nach inhaltlichen, vor allem nach verfahrenstechnischen Gesichtspunkten entscheiden. Wir werden daher den Jugendmedienschutzstaatsvertrag ablehnen.