Protocol of the Session on November 4, 2010

Um den Grundsatz der Datensparsamkeit zu befolgen, dürfen also nur absolut notwendige Daten erfasst werden. Gesundheits- und Sozialdaten gehören mit Sicherheit nicht dazu. Diese würden aber in Form der Originalbescheide der Sozialämter häufig an die GEZ mit übermittelt, wenn es um Beitragsbefreiung geht. Eine Lösung wären hier Drittbescheinigungen.

Viel zu lang und auch nicht notwendig ist eine Speicherungsdauer von zwölf Monaten für die übermittelten Daten. Es muss nicht ein Jahr bis zur Feststellung dauern, welche Daten notwendig sind. Alle anderen Daten müssen unverzüglich gelöscht werden. Es ist außerdem nicht zu rechtfertigen, dass die regional organisierten Rundfunkanstalten untereinander ihre Daten austauschen. Damit würde aus der GEZ dann wirklich ein bundesweites Einwohnermeldeamt.

Besonders kritisch sehen wir seit Langem die bisher bereits erlaubte und geübte Praxis, dass die GEZ ohne Kenntnis der Betroffenen Daten von allen möglichen anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen erhält.

(Vereinzelt Beifall bei den GRÜNEN)

Durch diese Privatisierung von GEZ-Aufgaben steigt das Missbrauchsrisiko enorm. Der versteckten Zusammenarbeit mit Adresshändlern muss Einhalt geboten werden. Wir schlagen deshalb vor, dass Daten ausschließlich von den Meldeämtern bezogen werden dürfen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich denke, der Nachbesserungsbedarf im Bereich des Datenschutzes wird deutlich. Zugleich halte ich aber auch diese punktuellen Nachbesserungen für machbar. Bei der Rundfunkfinanzierung sollten schlicht und einfach dieselben Datenschutzstandards gelten wie in anderen Bereichen auch. Für eine bessere Kontrolle der Datenerhebung und -verarbeitung sollten die Rundfunkanstalten deshalb zukünftig eng mit den Datenschutzbeauftragten der Länder zusammenarbeiten. Wenn die GEZ jedoch umfangreich Daten sammeln und Beitragsschuldner kontrollieren oder gar flächendeckend vor Ort recherchieren würde, brächte der Systemwechsel keine Entbürokratisierung und schon gar nicht

mehr Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern. Das kann nicht in unserem Interesse sein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weiteren Überarbeitungsbedarf sehen wir auch bei der Beteiligung der Unternehmen. Wir finden es richtig, dass diese nicht aus der Verantwortung entlassen werden, sondern weiterhin zumindest im bisherigen Umfang ihren Beitrag zur Rundfunkfinanzierung leisten.

Die Form der Bemessung nach der Anzahl der Betriebsstätten und der Beschäftigten ist dabei grundsätzlich sinnvoll. Mit der aktuellen Staffelung werden jedoch kleine Unternehmen im Vergleich zu großen zu stark belastet. Obwohl durch die letzten Änderungen am Entwurf die Ungleichbehandlung etwas entschärft wurde, besteht hier nach wie vor Handlungsbedarf.

Flickschusterei wurde bisher bei der Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge betrieben. Zwar bleibt nach dem letzten Entwurf ein Kfz pro Betriebsstätte befreit, die Regelung verstößt dennoch gegen die Logik dieses neuen Modells. Dieses Relikt der gerätebezogenen Gebühr erhöht den bürokratischen Aufwand und sollte gestrichen werden.

Stark diskutiert wird auch die Beitragspflicht von Menschen mit Behinderungen. Das ist auch das Thema des heutigen Tages hier bei uns im Plenum. Wir erwarten vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dass mehr barrierefreie Angebote bereitgestellt werden. Dann wäre eine Beteiligung von finanziell leistungsfähigen Menschen mit Behinderungen mit einem Drittelbeitrag gerechtfertigt, wie es auch der Blinden- und Sehschwachenverband in seiner Stellungnahme ausführt. Deshalb unterstützt unsere Fraktion die entsprechende Protokollerklärung zum Staatsvertragsentwurf ausdrücklich. Die Rundfunkanstalten sind jetzt aufgefordert, sich zu positionieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schlagen Ihnen heute vor, den Systemwechsel bei der Rundfunkfinanzierung zu unterstützen sowie die Staatsregierung aufzufordern, sich für eine Überarbeitung des Staatsvertragsentwurfs in den von uns genannten Punkten einzusetzen. Das wäre ein wichtiger Beitrag zu einem zukunftstauglichen, aber auch datenschutzkonformen, unbürokratischen und gerechten Finanzierungsmodell. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Abg. Dr. Eva-Maria Stange, SPD)

Vielen Dank, Herr Dr. Gerstenberg. – Für die Fraktion der CDU spricht Herr Abg. Gemkow. Herr Gemkow, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die zuletzt in unserem Haus geführte Debatte zur Änderung des Rundfunkfinanzierungssystems des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat gezeigt, dass übergreifend die Notwendigkeit einer Novellierung gesehen wird. Die veränderten technischen Bedingungen, die zudem zukunftsoffen sind

das heißt, wir wissen nicht, welche Empfangsgeräte uns übermorgen zur Verfügung stehen –, stellen die derzeitige geräteabhängige Rundfunkgebühr infrage. Die Sicherung des Bestands des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist aber für unsere Gesellschaft wichtig, weil die Vermittlung von Information und Bildung im Rundfunk maßgeblich durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stattfindet. Insofern trifft der Punkt I. des uns vorliegenden Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ganz genau den Kern der Sache.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Beitragsbemessung für Betriebsstätten im neuen System erfolgt anhand einer Staffelregelung. Der bisherige Entwurf sah hier vor, Unternehmen mit null bis vier Beschäftigten mit einem ermäßigten Ein-Drittel-Beitrag zu bemessen, und Unternehmen mit fünf bis 14 Beschäftigten waren mit einem regulären, also dem ganzen Rundfunkbeitrag veranschlagt.

Diese Regelung wurde nach der letzten Ministerpräsidentenkonferenz am 21. Oktober nach Befürchtungen, die von der Wirtschaft geäußert wurden, auch im Sinne des hier vorliegenden Antrags zugunsten der Entlastung kleiner und mittelständischer Unternehmen nachgebessert, sodass jetzt Unternehmen mit null bis acht Beschäftigten in den Genuss eines ermäßigten Ein-DrittelBeitrages kommen. Außerdem werden mehr Unternehmen lediglich einen, also den regulären vollen Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Das betrifft jetzt alle Unternehmen bis zu 19 Beschäftigten.

Interessant ist übrigens, dass statistisch gesehen über 90 % aller betroffenen Unternehmen nicht mehr als diesen regulären Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Mehr als 75 % aller Unternehmen kommen sogar in den Genuss der EinDrittel-Privilegierung. Das zeigt sehr deutlich, dass kleine und mittelständische Unternehmen entlastet werden und leistungsfähigere Unternehmen, zum Beispiel große Konzerne, zugunsten der kleinen Betriebsstätten stärker in Anspruch genommen werden.

(Beifall bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung)

Im Bereich der gewerblichen Fahrzeuge sieht der veränderte Entwurf die Beitragsfreiheit des ersten Fahrzeuges je beitragspflichtiger Betriebsstätte vor. Damit werden Filialbetriebe deutlich entlastet, weil sie ihre Betriebsstätten beitragsmindernd auf ihre beitragspflichtigen Fahrzeuge anrechnen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Gesamtschau geht mit der neuen Regelung auch eine Reduzierung des Beauftragtendienstes einher. Das schont die Privatsphäre. Ein Betreten der Wohnungen der Rundfunknutzer ist ab dann nicht mehr erforderlich.

Dass die Rundfunkanstalten die bisherigen Teilnehmerdaten in das neue System überführen müssen, ist klar. Auch der Adressenankauf durch die GEZ ist im Moment schon gängige Praxis. Auch die Beauftragung von Dritten für den Einzug ist notwendig. Anderenfalls müssten die

Rundfunkanstalten selbst eine entsprechende Bürokratie vorhalten und das würde wiederum zu Kostensteigerungen führen.

Im Übrigen begegnet eine Ausweitung der Kontrollrechte der Landesdatenschutzbeauftragten Bedenken unsererseits, da wir meinen, jedweder staatlicher Einfluss auf die Rundfunkanstalten muss vermieden werden. Eine unabhängige, bei den Rundfunkanstalten befindliche Kontrollinstanz wäre in unseren Augen die richtige Lösung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus diesen Gründen beantragen wir die punktweise Abstimmung und werden dem Punkt I des vorliegenden Antrags zustimmen, den Antrag im Übrigen aber ablehnen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Beifall bei der Staatsregierung)

Vielen Dank. – Für die Fraktion DIE LINKE Herr Abg. Neubert. Herr Neubert, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weil die Staatsregierung die vorgesehenen Änderungen der Rundfunkgebühren und die konkreten Diskussionspunkte wie ein Staatsgeheimnis behandelt, welches sogar dem Landtag vorenthalten wird, bedarf es ständiger Anträge aus der demokratischen Opposition, um im Landtag endlich das zu verhandeln, worüber außerhalb des Hohen Hauses bereits diskutiert wird.

Es geht um Gebühren. Diese betreffen die meisten Menschen auch hier im Freistaat und deshalb gehört das Thema rechtzeitig in den Landtag. Es geht um die Erhebung und Verwendung sensibler Daten. Das bedeutet: Es macht viele Menschen im Land besorgt, und wo die Datenschützer mahnen, darf der Landtag nicht schweigen. Zuallererst geht es aber um etwas, was dabei kaum erörtert wird, aber mindestens genauso wichtig ist wie das eben Genannte: Es geht um die Legitimität und die Bestandssicherheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Es gibt im Land private Medien – mit oder ohne große Buchstaben –, die diese aktuelle Gebührendiskussion für eine Kampagne gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen. Denen dürfen wir als Politik nicht auf den Leim gehen.

(Beifall bei den LINKEN und den GRÜNEN)

Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Entwurf des Rundfunkänderungsstaatsvertrages selbst. Was ist richtig und was unterstützen wir als LINKE?

Erstens. Wir unterstützen die Abschaffung der Gebührenerhebung nach Gerätebesitz, welche in jeder Hinsicht überholt ist. Weder lassen sich Rundfunkgeräte heute noch von der sonstigen Kommunikationstechnik abgrenzen, geschweige denn in Zukunft, noch macht die Unterscheidung zwischen Hörfunk und Fernsehfunk im multimedialen Zeitalter noch irgendeinen Sinn.

Zweitens. Die damit verbundene Abschaffung der tatsächlichen oder auch nur vermuteten oder gefühlten Bespitzelung der Privatsphäre durch die GEZ ist ebenfalls gut und richtig.

Drittens ist es richtig, das Ganze künftig auch korrekt zu klassifizieren. Es ist der Sache nach ein Beitrag, den man für die Existenz öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu leisten hat. Eine Gebühr für tatsächliche Nutzung ist es real gesehen bereits heute nicht mehr und wird es auch künftig nicht sein.

Sehr geehrte Damen und Herren, so weit das Richtige und Gute. Nun die Haken. Neben der Intransparenz des Verfahrens, also den Mauscheleien zwischen den 16 Staatskanzleien, sind es vor allem die Inkonsequenzen und kleinen Gemeinheiten, die wir beanstanden.

Erstens. Es gibt keinen vernünftigen und schon gar keinen zwingenden Grund, Menschen, die bisher aus unterschiedlichen und nachvollziehbaren Gründen von der Gebühr befreit waren – sei es wegen ihres geringen Einkommens oder wegen einer Behinderung –, künftig zu belasten. Das ist einfach unnötig.

Zweitens. Anstatt das Naheliegende zu tun und den Rundfunkbeitrag von allen steuerpflichtigen Erwachsenen in einer angemessenen Höhe zu erheben, wird stattdessen eine in mehrfacher Hinsicht problematische Haushalts- und Betriebsstättenabgabe eingeführt. Haushalt, das klingt sehr schön einfach, ist es aber nicht. Pragmatisch bedient man sich der Formel „Haushalt gleich Wohnung“. Das stimmt meist, aber nicht immer. Es ist schon in einem Mietshaus recht einfach, aus zwei Wohnungen eine zu machen oder auch umgekehrt. Noch viel größer sind die Gestaltungsmöglichkeiten in einem großen generationsübergreifenden Einfamilienhaus. Andererseits wird sich mancher, der aus beruflichen Gründen eine kleine Nebenwohnung am Arbeitsort braucht, wundern, wofür er zweimal Rundfunkbeitrag entrichten soll.

Im Grunde folgt man einer Logik, die genauso unzeitgemäß ist, wie die Geräteabgabe. Das Leitbild ist dabei immer noch die Vorstellung, dass sich alle Bewohner der Wohnung abends in der guten Stube vor dem Fernseher versammeln, um gemeinsam die „Tagesschau“ und den Abendfilm zu sehen wie weiland bei Alfred Tetzlaff – „Ein Herz und eine Seele“ und ein Fernseher.

Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Leitbild war vor 40 Jahren einigermaßen sinnvoll, vor 20 Jahren noch plausibel; heute ist es nur noch Nostalgie. Rundfunk-, Fernseh- und Multimedianutzung hat weder etwas mit Wohnungsbesitz noch mit dem gemeldeten Wohnsitz, noch mit der Haushalts- und Familienstruktur zu tun. Man ersetzt eine Regelung aus den Fünfzigern durch eine Regelung, die in den Achtzigern gerade noch gepasst hätte, nur leider heute überhaupt nicht mehr passt.

Der unsinnige Ansatz verursacht Probleme. Das größte Problem dabei ist, dass künftig jede Person einem Haushalt bzw. einer Wohnung zugeordnet werden muss, die Adresse reicht nicht mehr – eine Sache, die bisher schlicht

überflüssig war und die derzeit auch nirgends vorhanden ist. Dazu muss zunächst eine große Datenmenge erhoben und selbstverständlich auch gegen Missbrauch gesichert werden – ein aus unserer Sicht verzichtbarer Aufwand. Nicht nur wir hätten es einfacher und praktikabler gefunden, bei jedem Steuerpflichtigen einen personengebundenen Betrag vom Finanzamt mit einziehen zu lassen. Keine zusätzliche Behörde, keine überflüssige Datenerhebung. Da sind wir ausnahmsweise wieder einmal mit der FDP einer Meinung.

Die FDP ist dann auch vor der Einigung über den Vertragstext diesbezüglich noch einmal aktiv geworden – ich verweise auf die Erklärung der ostdeutschen Fraktionsvorsitzenden vor 14 Tagen –, ist aber als Tiger gesprungen, und wie es bei der FDP weitergeht, wissen Sie selbst. In einem Punkt unterscheiden wir uns aber doch von der FDP: Wir sind für einen einkommensabhängigen solidarischen Rundfunkbeitrag, die FDP ist wie immer für eine Kopfpauschale.

Sehr geehrte Damen und Herren! DIE LINKE hat sich darüber gefreut, kurz vor Ultimo für ihre Forderung nach mehr sozialer Gerechtigkeit auch bei der Rundfunkfinanzierung Unterstützung zu erhalten, und zwar ausgerechnet von der Thüringer Landesregierung. Damit hatten wir kaum noch gerechnet. Aber auch die Regierung in Erfurt hat leider nur links geblinkt und ist dann mit den anderen falsch abgebogen.

Ich komme auf unseren dritten Kritikpunkt, die Betriebsstättenabgabe für die Unternehmen. Da häuft sich bei uns gerade die Post. Aber um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Wir halten die Beteiligung der Wirtschaft von 10 % an der Rundfunkfinanzierung für keineswegs zu hoch und für dem Grunde nach gerechtfertigt. Jedoch das Wie ruft zu Recht die Kritik des Mittelstandes auf den Plan. Anstatt bei der Erhebung auch hier am Unternehmenserfolg anzuknüpfen, werden willkürliche Kriterien eingeführt. Sowohl die degressive Staffelung nach Mitarbeiterzahlen als auch der höchst unpräzise und willkürliche Betriebsstättenbegriff sowie die Einbeziehung von Betriebsfahrzeugen in die Ermittlung der Beitragshöhe sind allesamt lediglich dazu geeignet, einzelne Branchen und Betriebsformen oder Betriebsgrößen völlig willkürlich zu bevorzugen bzw. zu benachteiligen, je nachdem, ob sie typischerweise mehrere Betriebsstätten brauchen oder nicht, ob sie eine Fahrzeugflotte brauchen oder nicht. Natürlich benachteiligt die degressive Staffelung gerade die kleineren Unternehmen und entlastet die großen.

Im Grunde haben wir es hier mit den unsystematischen Überbleibseln der alten Geräteabgabe in der neuen Form der Betriebsstättenabgabe zu tun.

Der Staatsvertragsentwurf ist also unsystematisch und willkürlich. Er bedürfte der grundlegenden Revision. Vielleicht rafft sich die FDP als Regierungspartner doch noch einmal zum Widerstand auf. Bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt. Wir werden es sehen, wenn wir hier über den eigentlichen Staatsvertrag reden werden.

Den im Antrag enthaltenen Kritikpunkten der GRÜNEN können wir uns vollumfänglich anschließen und stimmen deshalb dem Antrag zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)