Protocol of the Session on November 4, 2010

Wir prüfen sehr genau, wer Recht auf Asyl hat und wer nicht. Wem in seiner Heimat Verfolgung droht, der hat Anspruch auf Asyl. Das sind die rechtlichen und moralischen Grundsätze, denen wir verpflichtet sind. Ich sage es Ihnen ganz klar: Daran wird nicht gerüttelt. Wenn die Prüfung aber ergibt, dass in dem Herkunftsland keine Verfolgung droht, dann ist es durchaus legitim und rechtens, dass diese Menschen Deutschland wieder verlassen müssen. Das gilt es dann auch durchzusetzen.

(Andreas Storr, NPD: Warum gibt es dann Bleiberechtsregelungen?)

Es ist mir wichtig, dass an diesem Punkt Klarheit herrscht. Über Einwanderung zu diskutieren heißt nicht, die eigenen Grundsätze zu vergessen. Wir wollen – das sage ich klar und offen – die Einwanderung steuern.

(Andreas Storr, NPD: So wie die letzten vier Jahre! – Alexander Delle, NPD: Nur die Guten!)

Das bedeutet, dass Ungerechtigkeiten, die es gibt, nicht aufrecht erhalten werden. Ich betrachte es als ungerecht, dass derjenige, der sich am längsten dem Asylantrag

widersetzt, dann noch mit einer Bleiberechtsregelung belohnt wird.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Ich halte es aber auch für selbstverständlich, dass der Nutzen für Deutschland und unsere Gesellschaft ein zentraler Aspekt in der Diskussion um die Einwanderung sein muss.

Deshalb sage ich: Deutschland hat Verpflichtungen. Wer woanders wegen seiner Herkunft, Hautfarbe oder Religion verfolgt und bedroht wird, hat hier Anspruch auf Asyl. Diese Verpflichtung ist für uns bindend. Dieser Verpflichtung stellen wir uns.

Deutschland hat aber auch Interessen. Wer in Deutschland seinem persönlichen Glück nachstreben und sich dabei für unsere Gesellschaft engagieren will, der ist herzlich willkommen. Wir öffnen klugen Köpfen die Tür, und die Staatsregierung wird Mitte nächsten Jahres das Sächsische Zuwanderungs- und Integrationskonzept vorlegen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Ich frage die Berichterstatterin, Frau Klinger, ob sie sich noch äußern möchte. – Dies ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zum Entschließungsantrag in der Drucksache 5/4087 von der Fraktion DIE LINKE. Wird Einbringung gewünscht? – Frau Klinger, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. – Wir haben diesen Entschließungsantrag vorgelegt, weil wir tatsächlich darüber hinausgehen wollten, nur über die Situation von Migrantinnen und Migranten in Sachsen zu sprechen, sondern tatsächlich aktiv zu werden und jenseits von Parteipolitik – darauf komme ich noch zurück – auch die Lebenslagen von Menschen zu verbessern.

Wenn ein Antrag inhaltlich gut ist, steht es jeder und jedem Abgeordneten frei, diesem zuzustimmen. Schließlich gibt es ja nicht so etwas wie einen Fraktionszwang. Deshalb weiß ich auch nicht, was dann das Reden von den Mehrheiten soll und möchte das etwas zurückweisen.

Die Fraktion DIE LINKE kann leider nichts für die Behäbigkeit der Regierungsfraktionen in bestimmten Fragen. Es hätte Ihnen genauso freigestanden, einen entsprechenden Entschließungsantrag zu formulieren. Dem hätten wir sicher auch zustimmen können, wenn Sie die Vorschläge des Ausländerbeauftragten oder des Berichtes aufgegriffen hätten. Deshalb sehe ich jetzt kein Problem darin, und wir wollen unseren Entschließungsantrag natürlich zur Abstimmung bringen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Gibt es Diskussionen? – Das ist der Fall. Herr Seidel, bitte.

Meine Damen und Herren der zukünftig fremdbestimmten Minderheit hier im Saal.

(Andreas Storr, NPD: Hurra, hurra!)

Zwei Anmerkungen möchte ich machen: einmal zu dem, was ich bisher gehört habe. Der Herr Innenminister hat sehr differenziert über die Migranten und über Integration gesprochen. Bei der linken Klientel, insbesondere bei Frau Klinger und Frau Friedel, sind alle nicht in Deutschland Geborenen in einen Topf geworfen worden, und davon ausgehend, ist die Integration herausgenommen worden.

(Andreas Storr, NPD: Das gibt es besonders bei den LINKEN)

Diese Betrachtung ist fachlich falsch und entbehrt der gesetzlichen Grundlage. Die NPD haut gleich die UNFlüchtlingskonvention weg. Sie ist dagegen und verstößt, das haben wir heute auch gehört, deutlich gegen das Grundgesetz; denn die Würde des Menschen ist unantastbar.

Meine Damen und Herren! Zu den einzelnen Punkten des Entschließungsantrages möchte ich kurz Folgendes sagen: Die Undifferenziertheit, die wir auch in dem Vortrag gehört haben, setzt sich in Punkt 1 fort. Diese undifferenzierte Forderung läuft auf eine Zuwanderung in die Sozialsysteme hinaus. Es kann also nicht sein, wie auch der Herr Innenminister sagte, dass jemand, der den längsten abgelehnten Asylantrag in Deutschland hat, mit einer entsprechenden Bleiberechtsregelung versehen wird. Das ist nicht nur ungerecht, das ist ungesetzlich. Wir lehnen Punkt 1 ab.

(Beifall bei der CDU)

Punkt 2: Die Forderung geht ins Leere. Es gibt jetzt bereits eine Verwaltungsvorschrift, die die hier angesprochenen Sachverhalte regelt. Das reicht von Ausstattung und Zustand der Unterkünfte bis zur entsprechenden verkehrlichen Erreichbarkeit. Wir lehnen also auch Punkt 2 ab.

Punkt 3: Diese Forderung läuft ebenfalls ins Leere, weil die Bundesregierung, die CDU- und die FDP-Koalition, bereits eine Evaluation in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben, die die Unterscheidung zwischen Geduldeten und Asylbewerbern vornehmen soll. Es gibt auch sehr gute Gründe für Asylbewerber im Interesse des Verfahrens, eine Ortsbindung beizubehalten.

Zu Punkt 4: Die Einsetzung eines hauptamtlichen Ausländerbeauftragten, wie es beispielsweise in Dresden, Leipzig und Zwickau schon möglich ist, ist eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Die Landkreise und die anderen Städte können das für sich in Anspruch nehmen. Wenn der Freistaat Sachsen dies per Gesetz festlegt, zieht das nach dem Konnexitätsprinzip sofort den § 85 Abs. 2 nach sich. Das heißt, wir haben dann die Ausländerbeauftragten zu bezahlen. Auch das wird von der FDP und der CDU hier in diesem Hause abgelehnt.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Frau Herrmann, bitte; Sie wollten sicherlich noch zum Entschließungsantrag sprechen. Bitte sehr.

Danke, Frau Präsidentin! Wir können diesem Entschließungsantrag inhaltlich zustimmen und wir werden das auch tun.

Ich möchte aber anmerken, dass ich es nicht so glücklich finde, das heute an dem Bericht des Ausländerbeauftragten zu koppeln. Ich hätte mir gewünscht, dass wir eher Konsens erreichen und nicht zum Schluss eine Abstimmung steht, die wieder zeigt, dass wir eigentlich unterschiedliche Auffassungen haben. Das haben wir oft genug an dieser Stelle schon klargemacht.

Aber inhaltlich kann man nichts gegen diese Punkte sagen und deshalb werden wir dem doch zustimmen.

Gibt es weiteren Redebedarf? – Frau Abg. Klinger, bitte.

Danke, Frau Präsidentin! Die Äußerungen von Herrn Seidel haben mich dazu genötigt, noch einmal ans Mikrofon zu treten.

Ich möchte diese Äußerung zurückweisen, vor allem, was den Punkt 1 betrifft. Es geht hier eben um die Geduldeten, um die eigenständige Bleiberechtsregelung. Herr Seidel, ich weiß nicht, ob Sie das Schicksal dieser Menschen kennen. Ich sprach vorhin in meinem Redebeitrag davon, dass mehr als die Hälfte dieser 2 500 Menschen – das bezieht sich nur auf Sachsen – länger als sechs Jahre hier leben. Zwischen drei und sechs Monaten wird ihr Aufenthalt hier verlängert. Sie leben in ständiger Angst, sie haben keine Perspektive. Sie sind vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Sie sollen nämlich ihren Lebensunterhalt

selbstständig sichern, und sie wollen das auch, aber sie können es teilweise gar nicht. Wer stellt sie denn ein?

Deshalb muss ich das entschieden zurückweisen. Es gibt Leute, die seit zwölf Jahren unter solchen Bedingungen hier leben.

Ich bitte Sie, diese Realitäten zu akzeptieren und im Sinne solcher Menschen zu handeln.

(Beifall bei den LINKEN – Zuruf des Abg. Arne Schimmer, NPD)

Gibt es weiteren Redebedarf zum Entschließungsantrag? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Ich muss als Erstes über die Beschlussempfehlung zum Bericht des Innenausschusses in der Drucksache 5/3962 abstimmen lassen. Wer die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Gegenstimmen hat es eine große Mehrheit gegeben; damit beschlossen.

Wir kommen zum Entschließungsantrag; ich lasse über diesen abstimmen. Wer ist dafür? – Die Stimmen dagegen? – Stimmenthaltungen? – Es gibt Stimmenthaltungen und eine Reihe von Stimmen dafür; dennoch ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren! Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet und ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass wir die Zeit über 21Uhr erreicht haben. Sie wissen, dass wir eine Regelung getroffen haben, die Sitzung 21Uhr abzubrechen, es sei denn, dass Sie eine andere Erklärung abgeben.

Wir haben jetzt noch

Tagesordnungspunkt 12

Fragestunde

Drucksache 5/4023

Ich könnte Ihnen als Kompromiss anbieten, dass alle Fragen schriftlich beantwortet werden.