Wichtig ist auch die Neuregelung und Aktualisierung der Mitbestimmungskataloge, durch welche die früher herrschende strikte Trennung von Beamten und Nichtbeamten selbst bei identischen Tatbeständen gelockert wird. Hier hat eine anwenderfreundliche Auslegung der Mitwirkungsangelegenheiten Gestalt angenommen.
Ebenfalls positiv steht die NPD der durch diese Gesetzesänderung erfolgenden endgültigen Klärung des Mitbestimmungsverfahrens im kommunalen Bereich gegenüber, in der das Letztentscheidungsrecht in bestimmten Bereichen durch Bürgermeister oder Gemeinderat so geregelt wurde, dass jetzt ein erheblich größeres Maß an Rechtssicherheit herrscht und so mancher Verfahrensprozess beschleunigt werden kann.
In der Umsetzung der beiden Richtlinien der europäischen Zwangsgemeinschaft wird – Zitat – „daher neben den bereits aufgeführten unzulässigen Unterscheidungsmerkmalen das Merkmal Rasse aufgenommen“. Das ist überraschend, da es doch nach dem Verständnis der Ideologie des Globalismus und des Gender Mainstreaming weder Rassen noch Geschlechter gibt.
In § 72 Abs. 1 des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes werden neben dem bereits angeführten Merkmal Rasse auch noch die Merkmale Sexuelle Identität, Weltanschauung und Alter aufgenommen. Da fehlt nur noch die Rubrik Musikalische Vorlieben, die doch in vielen Fällen aussagekräftiger sind.
Trotz der positiven Ansätze lehnt die NPD-Fraktion aufgrund der massiven Bedenken diesen Gesetzentwurf ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai 2011 finden die nächsten regelmäßigen Personalratswahlen im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen statt. Das ist der Anlass gewesen, uns des Personalvertretungsgesetzes in diesem Haus wieder einmal anzunehmen und die notwendigen Reformen einzuführen.
Als Mitarbeiter einer Sparkasse, die unter den Geltungsbereich des Personalvertretungsgesetzes fällt, sage ich sehr deutlich, dass ich die Regelungen, die im Personalvertretungsgesetz für uns Angestellte einer Anstalt des öffentlichen Rechts bislang galten, für angemessen und ausreichend halte.
Daher kann ich die Kritik der Opposition, dass wir hier kein modernes Personalvertretungsgesetz gemacht hätten, nicht verstehen. Ein modernes Personalvertretungsgesetz zeichnet sich nicht dadurch aus, dass möglichst viele Mitbestimmungstatbestände eingeführt werden, dass
möglichst viele Initiativrechte eingeführt werden und dass der Vorstand des Personalrates möglichst groß ist, sondern dadurch, dass wir ein Gesetz haben, das einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber herbeiführt.
Ich finde es auch sehr bezeichnend, wie hier mit dem Gesetzentwurf umgegangen wird. Wir haben hier gerade den Oberlobbyisten für die Gewerkschaft ver.di im Parlament erlebt, wie er dieses Gesetz kritisiert hat. Kaum hat er gesprochen, ist er hinausgegangen, um sich von seiner Interessengruppe feiern zu lassen. Wenn wir hier diskutieren, erwarte ich auch von einem Fachpolitiker, dass er bei einer solchen Diskussion die Argumente der Regierung anhört, insbesondere dann, wenn er die der Oppositionsfraktion anhört, vor allem auch, wenn er uns unterstellt hat, wir würden ohne eine hinreichende Sachkenntnis mit diesem Gesetz umgehen.
Wir verfügen über eigene Erfahrungen im Umgang mit Personalvertretungsrechten. Wir fänden es sachgerecht, dass wir beispielsweise den Dienststellenbegriff so definieren, wie wir ihn hier im Gesetz definiert haben. Es ist ein Unterschied, ob ich ein Angestellter im öffentlichen Dienst bin, der in einem besonderen Treueverhältnis zu seinem Arbeitgeber steht, oder ob ich in der Privatwirtschaft in einem Betrieb tätig bin, in dem ich die Möglichkeit habe, Gesamtbetriebsräte oder Konzernbetriebsräte zu bilden, die für übergreifende Fragen mehrerer Standorte zuständig sind. Daher ist es richtig, hier zu definieren, dass der Personalrat immer der Dienststelle und somit auch dem Dienststellenleiter zugeordnet wird.
Wir machen eine Weiterentwicklung des Personalvertretungsgesetzes, aber wir wollen es nicht ausweiten, um hier entsprechend neue Mitbestimmungstatbestände zu schaffen. Wir machen eine Anpassung an die Erfordernisse des neuen TVöD, des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes, und nehmen so die Neuerungen mit auf, die durch die Umstellung von BAT entstanden sind. Wir sind aber auch der Meinung, dass wir mit diesem Gesetz bestehende Regelungen aufgreifen, die uns bislang ein qualitativ hochwertiges Mitbestimmungsrecht auch im öffentlichen Dienst hier in Sachsen präsentiert haben. Wir meinen, dass wir das Personalvertretungsrecht nicht danach messen können, was andere Länder mehr machen, sondern wir müssen sehen, wie es hier in Sachsen gelebt wurde. Ich glaube, die Dienststellen im öffentlichen Dienst sind mit dem bisherigen Recht sehr gut gefahren.
Die SPD hat darauf verwiesen, dass sie in der letzten Legislaturperiode sehr ausführlich dafür gekämpft hat, ein anderes Personalvertretungsgesetz zu machen. So ist das halt. Wenn man versucht, „wünsch dir was“ der Gewerkschaften im parlamentarischen Bereich umzusetzen, dann setzt man teilweise gar nichts um. Wir haben die bewährten Regelungen weiter bestehen lassen und die Modifika
tion vorgenommen, die aufgrund des geänderten Arbeitnehmerbegriffes, wonach man nicht mehr zwischen Arbeitern und Angestellten unterscheidet, geboten sind. Wir haben die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes hier in Dresden und des Oberverwaltungsgerichtes in Bautzen ernst genommen und beispielsweise Rechtsstreitigkeiten, die aus der Unterscheidung zwischen Reisekosten und Trennungsgeld entstanden sind, künftig beigelegt. So entwickelt man ein Gesetz maßvoll weiter und versucht nicht, gewerkschaftseigene Idealvorstellungen in das Gesetz hineinzuschreiben.
Auch die Anhörung, die hier durchgeführt wurde, hat für uns ein anderes Bild gebracht. Viele Vertreter, die sich in der Anhörung zu diesem Gesetz geäußert haben, haben es als ausgesprochen positiv bewertet, so zum Beispiel der Sächsische Beamtenbund und die Tarifunion der sbb. Auch andere Sachverständige haben gesagt, dass wir mit diesem Gesetz auf dem richtigen Weg sind. Auch die Rechtsprechung hat uns darauf hingewiesen, dass mit diesem Gesetzentwurf künftige Rechtsstreitigkeiten entsprechend vermieden werden können.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Kollege, Sie haben Sachverständige aufgezählt, die das begrüßt haben. Stimmen Sie mir zu, dass sie es in der Form begrüßt haben, dass jetzt endlich nach so vielen Jahren der Rechtsunsicherheit zumindest die Anpassung erfolgt, die dringend notwendig ist, nämlich seit 2006?
Die Regelungen wurden im Wesentlichen begrüßt. Ob sie zu spät umgesetzt wurden, kann ich nicht beurteilen. Wir sind jetzt mit in der Regierung, haben als Regierungsfraktion das eingebracht, und wenn die SPD es in der letzten Legislaturperiode durch überzogene Forderungen verhindert hat, dass eine entsprechende Anpassung erfolgt ist, dann liegt das nicht in unserem Verantwortungsbereich.
Ich muss auch deutlich sagen, dass ich eine Verlängerung der Wahlperiode im Personalvertretungsrecht von vier auf fünf Jahre für angemessen halte. Wir haben gerade in der öffentlichen Verwaltung nicht die Umwälzungen, die zum Beispiel bei internationalen oder multinationalen Konzernen stattfinden, sondern wir haben eine relativ konstante Entwicklung, die mit einer fünfjährigen Wahlperiode abgebildet werden kann. Wir haben im Personalvertretungsrecht die Möglichkeit, über Nachrückerregelungen neue Personalräte zu finden, falls sich doch einmal personelle Veränderungen ergeben. Daher ist eine fünfjährige Wahlperiode auch sachgerecht.
Meine Damen und Herren! Insgesamt haben wir mit diesem Änderungsantrag das bestehende bewährte Personalvertretungsrecht für Sachsen maßvoll modernisiert und den Anforderungen sowohl einer öffentlichen Verwaltung als auch den in der Verwaltung Beschäftigten angepasst. Ich bitte Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Des Weiteren beantrage ich wegen der bevorstehenden Personalratswahlen eine Eilausfertigung dieses Gesetzes.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Biesok ich möchte darauf aufmerksam machen, dass sich mein Kollege – anders, als das in Ihrer Fraktion der Fall ist –draußen vor der Tür befindet. Einige waren ja auch draußen und haben dort über 10 000 Menschen angetroffen, die sicherlich nicht ganz einverstanden sind mit dem, was hier gerade von der Landesregierung vorgelegt worden ist. Unter anderem sollte man auch mit zahlreichen Gewerkschaften ins Gespräch kommen. Ich finde es schon ein wenig merkwürdig – das zu sagen sei mir gestattet –, dass wir hier in Ruhe weitermachen, als wenn nichts wäre, während draußen die soziale Unruhe tobt.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Dr. Stange! Ich stelle fest, dass aus der Koalition, auch aus der FDP-Fraktion, deutlich mehr Abgeordnete diese Debatte verfolgen und sich an der Verabschiedung des Gesetzes beteiligen als bei der SPD. Da scheint es ein Desinteresse zu geben, wenn hier nur zwei Leute anwesend sind. Sie haben eine genauso große Fraktion wie wir. Sie können also sicherstellen, dass Repräsentanten Ihrer Fraktion sowohl draußen bei den Demonstranten sind als auch hier die Debatte verfolgen. Ich finde, es ist ein sehr schlechter Stil, wenn Herr Brangs hier redet, Vorwürfe macht und dann nach draußen geht und sich nicht einmal anhört, was die anderen dazu zu sagen haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Diskussionsverläufe haben etwas Erfrischendes. Für mich war es jetzt vor allem der Erkenntnisprozess, dass sich die teilnehmende Zahl der Opposition von sieben auf 14 verdoppelt hat, sodass das Thema eine zunehmende Bedeutung im Diskussionsverlauf zu gewinnen scheint.
Meine Damen und Herren! Es ist uns in der Tat vorgeworfen worden, dass wir über ein zentrales Thema reden,
über das Sächsische Personalvertretungsgesetz. Leider ist die Bedeutung dieses Themas in der jetzigen Diskussion aufgrund der geringen Teilnehmerzahl auch vonseiten der Opposition nicht erkennbar.
Ich möchte auf etwas hinweisen, was Herr Tischendorf gesagt hat. Insoweit ist es vielleicht die Reizung, um die er mich gebeten hat. Er hat aus der Anhörung zitiert, indem er gesagt hat, die Forderungen der Gewerkschaft werden nicht erfüllt. Die Mitbestimmungstatbestände bleiben weit hinter dem Forderungskatalog der Gewerkschaften zurück.
Herr Brangs, der jetzt leider nicht da ist, hat sehr bedauert, dass ich trotz meiner personalrechtlichen Erfahrung – jetzt ist er da, das ist gut! – diesen Gesetzentwurf hier verteidige. Dazu zwei Dinge.
So ist das nun einmal im Gesetzgebungsverfahren und bei der Personalvertretung. Der Ausgleich liegt in der Mitte. Deswegen habe ich vorhin auch davon gesprochen, dass es ein sinnvoller, ein gelungener Entwurf ist, der die Interessen der Beschäftigten, die Interessen des Dienstherrn und die Fragen einer geordneten Aufgabenwahrnehmung vernünftig in einen Dreiklang setzt.
Es geht eben nicht nur um die Frage einer Mitbestimmung der Mitbestimmung wegen, sondern darum, sinnvolle Entscheidungsprozesse zu entwickeln und auch die Dienstabläufe sinnvoll zu gestalten. Wenn wir über Beteiligungskataloge reden, dann muss man auch im Inhalt über die Beteiligungsrechte, wie wir sie heute haben, sprechen. Ich glaube, in der Struktur, so wie das Gesetz heute vorliegt, ist es eine Verbesserung zu den bisherigen Regelungen und ein entscheidender Weg nach vorn.
Zum Beispiel das Thema Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland. Es ist so, dass Gesetze allgemeingültig sind. Insoweit ist die Lex eines Unternehmens in ein Gesetz aufzunehmen ein sehr schwieriger Prozess. Wir reden – das ist unsere Überzeugung – über das Sächsische Personalvertretungsgesetz. Das muss allgemeinverbindlich, allgemeingültig als Regelung für den Freistaat Sachsen gelten.
Danke, Herr Kollege. Da Sie jetzt die Rentenversicherung ansprechen: Was sprach denn bei der Koalition dagegen, den Vorschlag vom Landkreistag aufzunehmen, eine unterschiedliche Regelung zu machen? Also was man auf kommunaler Ebene regelt: eine Dienststelle, ein Personalrat, und auf Landesebene lässt man es offen, um genau die Probleme, die die Rentenversicherung hat, zu umgehen und doch Rechtssicherheit herzustellen und die örtlichen Personalräte weiter arbeiten zu lassen. Was sprach denn in der Koalition dagegen, diesen Vorschlag so anzunehmen?
Weil nach unserer Auffassung eine allgemeingültige, allgemein verbindliche Regelung für alle Institutionen und Ebenen im Freistaat Sachsen die sinnvollste ist, um eine vernünftige Verfahrensgleichheit herzustellen. Wir halten es auch in der Sache für möglich, sinnvoll und geboten, so mit dem Thema umzugehen.