Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Vorschlag der Koalition führt nun dazu, dass den örtlichen Personalräten in den Dienststellen die Rechtsgrundlage entzogen wird – völlig ohne Grund. Auch hierbei hatten wir im Innenausschuss beantragt, dass man diesen Kahlschlag verhindern kann, obwohl man natürlich „eine Dienststelle – ein Personalrat“ im regionalen Bereich umsetzen kann. Da fand ich dann wirklich, es geht nur um „Augen zu und durch“, aber es geht überhaupt nicht darum, die berechtigten Bedenken, die uns per Brief ereilt haben, irgendwie umzusetzen.
Die Größe des Vorstandes des Personalrates haben Sie bereits angesprochen. Hier gab es auch keine Einsicht. Völlige Unkenntnis, was praktisch vor Ort passiert, wie Personalvertretungen eigentlich funktionieren. Der Vorstand bereitet die Tätigkeit des Personalrates vor: Sitzungen, Beschlüsse und die zwischenzeitlichen Aufgaben, die anstehen. Insbesondere bei den vielen kleinen Personalräten, die wir im kommunalen Bereich haben, ist es schwierig, wenn man nur noch zwei Mitglieder hat, die diese Arbeit vorbereiten. Ich frage Sie: warum eigentlich? Die bisher mögliche Dreierregelung war wesentlich praktikabler. Es gibt überhaupt keinen Grund, einzuschränken.
Dafür schafft auch das Gruppenprinzip keine Voraussetzung. Ich sage Ihnen: Hier wurde sozusagen im Schlepptau mit der erforderlichen Anpassung der Beschäftigungsgruppen, die Sie ja genannt haben, gleich noch die Vorstandsstärke reduziert. Es änderte sich mit der Gruppenanpassung aber weder die Anzahl der Wählerinnen und Wähler in einer Dienststelle noch die Freistellungsstaffel. Insofern ergibt es wirklich keinen Sinn, hier nicht darauf zu drängen, diese Dreierregelung zu behalten. Wir haben auch dafür plädiert, aber Sie haben es abgelehnt.
Ich könnte Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, noch viele solcher Beispiele nennen. Sie haben ja angekündigt, dass Sie zur Kostenregelung – entgegen der Aussage im Innenausschuss – einen Vorschlag vorlegen. Ich selbst habe ihn noch nicht gefunden, anscheinend wird er noch verteilt. Dann bin ich sehr froh, dass Sie wenigstens das, was im Oberverwaltungsgericht vom Stellvertreter angesprochen wurde, jetzt vielleicht versuchen zu klären; denn die Entscheidung zwischen Trennungsgeld und Reisekosten ist nun wirklich keine Notwendigkeit dafür, dass 20 % beim Oberverwaltungsgericht landen und jahrelange Streits geführt werden. Ein Beispiel wurde genannt: dass das Gericht rückwirkend auf fünf Jahre sortieren muss, ob der Beschäftigte innerhalb von drei Stunden auch nicht mit dem öffentlichen Verkehr zu seiner Personalratssitzung kommen kann. Das ist ja nicht auszuhalten! Hier beschäftigt man Beamte und Gerichte; hinzu kommt der steuerliche Aspekt. Ich erspare Ihnen das heute.
Zum Schluss noch etwas Grundsätzliches: Wir wollten den Artikel 26 der Sächsischen Verfassung mit Leben erfüllen. Er ist sozusagen die Einstiegsklausel für die Allzuständigkeit von Personalvertretungen. Die Allzuständigkeit von Personalvertretungen räumt den Dienststellen ein, bis auf Amtshandeln, was sozusagen dem vorenthalten ist, in allen entscheidenden Dingen mitzubestimmen und sich einzubringen. Wer Verwaltungsmodernisierung will, sollte die Beschäftigten weitestgehend daran beteiligen. Er sollte aufhören mit Katalogen, die die Mitbestimmung einschränken, die verklausulieren und eventuell an Einigungsstellen landen. Er sollte wirklich, was in anderen Ländern schon angedacht und zum Teil auch umgesetzt worden ist, ein modernes Dienstrecht machen und die Allzuständigkeit nach Artikel 26 der Sächsischen Verfassung endlich auch ins Personalvertretungsgesetz schreiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesem Gesetz gibt es nichts Innovatives. Es gibt keine Aufnahme der in den letzten Jahren bundesweit geführten Diskussionen zur Mitbestimmung im öffentlichen Dienst. Ich sage Ihnen: Einem solchen Stückwerk werden wir als LINKE nicht zustimmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vieles von dem, was mich in der Sitzung des Innenausschusses umgetrieben hat, wurde vom Kollegen Tischendorf schon ausgeführt. Es war in der Tat – im negativen Sinne – ein ganz besonderes Erlebnis, wie wir dort miteinander verfahren sind. DIE LINKE, aber auch die SPD haben eine Reihe von Änderungsanträgen gestellt. Wir haben versucht, sie auch einzubringen, indem wir sie begründet haben, und darauf gewartet, dass eine Stellungnahme von der Koalition kommt, denn sie ist für den Gesetzentwurf verantwortlich. Der Innenminister ist nicht dafür verantwortlich, sondern der Einbringer, und das ist die Koalition. Ich kann mich an drei, vier Stellen sehr gut daran erinnern, dass trotz mehrfacher Nachfrage gar keine Antwort kam.
Das ist ein Verfahren, das man wählen kann nach dem Motto: Wer die Macht hat, hat auch recht! Es ist aber für den Parlamentarismus in diesem Haus ein eher schädliches Verfahren und bringt uns in der Sache nicht weiter.
Wenn wir auf der einen Seite die Annahme vertreten, dass Ausschusssitzungen nicht öffentlich sein sollten, damit man die Möglichkeit hat, den Austausch von Argumenten zu pflegen und um Argumente zu ringen, dann aber genau das nicht stattfindet, bleibt uns nichts anderes übrig, als das im Rahmen einer solchen Debatte öffentlich zu machen. Ich glaube aber, dass das der falsche Weg ist, weil es beim Personalvertretungsgesetz im Kern darum geht, welche Anforderungen wir alle gemeinsam an einen öffentlichen Dienst haben sollten. Wenn es darum geht, dass wir auf der einen Seite fordern, dass sich sehr viel verändert – es wird sehr viel abverlangt von den Beschäftigten im öffentlichen Dienst –, macht es Sinn, dass wir Personalvertretungen nicht als Gegner, sondern als Partner sehen.
Der vorliegende Gesetzentwurf wird diesem Grundanspruch nicht gerecht. Es geht aus meiner Sicht darum, dass wir viel mehr Impulse geben müssen in dem Bereich, in dem wir gemeinsam Gestaltungsspielraum schaffen. Es geht darum, dass wir Initiativrechte von Personalräten und die Mitbestimmung stärken im Interesse dafür, dass ein öffentlicher Dienst auch funktioniert. Ich habe manchmal bei dem einen oder anderen der Koalition den Eindruck, dass sie so ein bisschen glauben, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die eine sehr gute Leistung vollbringen, für die Umsetzung bestimmter politischer Vorstellungen manchmal eher hinderlich als förderlich sind. Ich weiß aber auch, dass es eine Reihe von Kolleginnen und Kollegen in der Koalition gibt, die durchaus vor den Leistungen der Beschäftigten den Hut ziehen und sagen, dass auch Personalräte eine gute Arbeit leisten.
Mich wundert nur – da spreche ich direkt den Kollegen Hartmann an –, dass die eigenen Erfahrungen mit Personalvertretungen – gerade die eigenen Erfahrungen im Polizeivollzugsdienst –, mit gut funktionierenden Personalräten und mit einem guten Gesetz, das auch Mitbestimmung und Initiativrechte mit sich bringen sollte, alle beiseite geschoben werden und man sich hier hinstellt und
ein Gesetz, das im Ländervergleich von der Qualität der Mitbestimmung her eher am unteren Ende angesiedelt ist, als große Errungenschaft verkaufen will.
Dann sollte man lieber sagen: Wir haben uns bei dem einen oder anderen Kompromiss mit der eher mitbestimmungsfeindlichen FDP bewegt und mussten uns dort auf den einen oder anderen Kompromiss einlassen. Das finde ich allemal fairer und sinnvoller, als hier etwas zu verkaufen, was im Kern ein Schritt zurück ist.
Vielen Dank, Kollegin! Eine hört noch zu. – Ich kann mich daran gut erinnern, dass wir in der Zeit, als wir mitregiert haben, in dieser Frage hart gerungen haben. Ich kann mich auch noch sehr gut daran erinnern, dass wir auf einem guten Weg waren und dass wir sogar schon mit dem damaligen Fraktionsvorsitzenden und dem Ministerpräsidenten eine Einigung dahin gehend erzielt hatten, dass wir eine wirkliche Reform des Personalvertretungsgesetzes in Sachsen wollten, die den Namen auch verdient.
Das ist an dem Widerstand von zahlreichen Akteuren gescheitert. Letztlich sah sich der Ministerpräsident außerstande zu sagen: Ich halte das durch und wir gehen gemeinsam diesen Weg.
Jetzt verstehe ich, dass Sie versuchen, das Bundespersonalvertretungsgesetz in den Bereichen umzusetzen, wobei Sie faktisch alles das, was ich gerade beschrieben habe – nämlich Impulsgeben, Augenhöhe, Betriebs- und Personalräte als Partner verstehen, mit der Dienststelle gemeinsam etwas zu entwickeln, Initiativrechte zu stärken, Mitbestimmung zu stärken etc. –, nicht wollen, sondern Sie versuchen hier etwas umzusetzen, das uns allen nicht helfen wird.
Ich glaube, es hilft uns nicht – um ein paar Bespiele zu nennen –, wenn wir Personengruppen aus dem Geltungsbereich per se herausnehmen. Ich glaube auch, es hilft uns nicht, wenn wir für bestimmte Personengruppen eingeschränkte Mitwirkungsrechte einführen. Ich glaube auch nicht, dass es uns hilft, dass wir in bestimmten Bereichen zu einer Position zurückkehren, die der Sächsische Verfassungsgerichtshof bereits ausgeurteilt und die uns als Landtag veranlasst hat, eine Novellierung vorzunehmen, weil der Verfassungsgerichtshof mit Blick auf Artikel 26 damals gesagt hat, dass hier eine Mitbestimmung nicht stattfindet.
Ich befürchte, dass Sie mit dem neuen Gesetz Tür und Tor für weitere Klagen öffnen. Ich bin mir nicht sicher, ob Sie am Ende nicht wieder durch den Verfassungsgerichtshof aufgefordert werden, Ihr jetzt eingebrachtes Gesetz nachzubessern. Denn das, was Sie für sich selbst in Anspruch nehmen, findet nicht statt. Sie sagen selbst – das haben Sie in der Ausschusssitzung als Koalition nochmals getan: Sie wollen mit diesem Änderungsgesetz ein modernes und klares Personalvertretungsgesetz schaffen. Sie wollen – ich zitiere – „... eine tragfähige
Ich habe da meine Zweifel, ob Sie von denjenigen, die in der Mitbestimmung zu Hause sind und die über Jahrzehnte auch in der Bundesrepublik die Mitbestimmung geprägt haben, das gleiche Ergebnis hören werden; ob Sie von denjenigen, die sich mit diesem Thema auskennen, diesbezüglich recht bekommen. Hierbei habe ich meine großen Zweifel.
Ich glaube auch, dass es durchaus zu hinterfragen ist, wie Sie an bestimmten Beispielen Dienststellenbegriffe für sich geprägt haben. Es ist nicht nur das Beispiel der Deutschen Rentenversicherung, das mein Kollege Klaus Tischendorf schon gebracht hat, sondern es geht um viele andere Beispiele, die sich im Wesentlichen mit der Kommunalverwaltung beschäftigen. Ich glaube – das hat sich auch in Gesprächen mit dem einen oder anderen Abgeordneten bestätigt –, Sie unterliegen dort einem gedanklichen Fehler, indem Sie annehmen, das Sächsische Personalvertretungsgesetz sei ein Gesetz für die Landesverwaltung in Sachsen. Ich sage das jetzt extra etwas rhetorisch, weil ich natürlich hoffe, dass Sie wissen, dass dem nicht so ist. Aber die eigentlichen Probleme bei der Frage der technischen und organisatorischen Umsetzung des Gesetzes – sprich, wie ein Personalrat zu arbeiten hat, welche Mittel man diesem Personalrat zubilligt, welche Rechte er hat, wie er initiativ werden kann –; die großen Probleme gibt es in kleineren Einheiten im Bereich der Kommunen und bei den Verbänden, die das Sächsische Personalvertretungsgesetz anwenden, weniger im Bereich der Landesverwaltung, weil wir dort ganz andere Größenordnungen haben.
Das ist auch deshalb der Fall, weil in Teilbereichen ein anderer Umgang gepflegt wird. Das will ich an dieser Stelle durchaus lobend einfügen.
Ich glaube aber, dass es Sinn macht, genau hinzuschauen, wo die Probleme liegen. Ich habe den Eindruck, dass Sie bei dem Gesetz die Problemlagen, die Frage der Qualität der Mitbestimmung und vor allen Dingen das Selbstverständnis, wie man in einem solchen Verfahren miteinander umgeht, vollkommen außer Acht gelassen haben.
Im Kern ist es klar, dass wir das vorliegende Gesetz nicht annehmen können. Wir hätten uns wirklich gewünscht, dass Sie früher den Versuch gemacht hätten, all das, was ich gerade beschrieben habe, zum Anlass zu nehmen, um auch ein deutliches Signal gegenüber den Beschäftigten in den Personalvertretungen zu setzen. Das haben Sie für sich nicht machen wollen.
Dass wir jetzt nicht hinter das zurückfallen wollen, was wir in der Regierungsverantwortung selbst für richtig und sachgerecht angesehen haben, ist auch klar. Einerseits denke ich, dass Sie sich in der einen oder anderen Frage vor Gericht wiederfinden werden. Andererseits würde ich mir wünschen, dass das Thema Personalvertretungsgesetz nicht von der Tagesordnung dieses Landtages kommt, sondern dass wir uns zu gegebener Zeit mit wirklich qualitativen Verbesserungen dieses Gesetzes beschäftigen
können, in welcher Konstellation auch immer. Ob das in einer neuen Regierungskonstellation ist oder als Initiative aus der Opposition heraus geschieht, sei dahingestellt. Aber das, was hier vorgelegt wird, ist für uns nicht annehmbar.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Mitbestimmung ist eine große Errungenschaft des modernen, demokratischen Staates und sie gehört gerade dann zum Leitbild, zum Grundbedarf eines modernen Staates, wenn man ihn umbauen will, wie Sie es sich vorgenommen haben. Mitbestimmung muss man in dieser Situation pflegen, fördern, aber nicht lustlos verwalten.
An dieser Stelle beginnt unser Grundkonflikt mit diesem Gesetz. Wir GRÜNEN wollen eine moderne Verwaltung mit engagierten Leuten, kein Staatswesen mit subalternen, liebedienerischen Ministerialen. Wir denken: Das Engagement und die Leistungsbereitschaft der Beschäftigten in den Verwaltungen sind gerade in Zeiten knapper Kassen entscheidend – sei es in der Polizei, bei den Lehrerinnen und Lehrern, in der Sozial-, Umwelt- oder Kommunalverwaltung.
Deshalb wäre ein volles Engagement des Landtages für die Mitbestimmung gefordert, das wir trotz der nun – sozusagen als Pflaster – ausführlichen Rede des Kollegen Hartmann in den Ausschussberatungen vermisst haben. Die Koalition rühmt sich der längst überfälligen Modifikation des Gruppenprinzips. Mein Gott, das ist kein Ruhmesblatt, dass Sie das jetzt schaffen!
Es handelt sich um kein modernes Personalvertretungsgesetz. Das ist in der Anhörung sehr deutlich geworden. Auch wir teilen die Auffassung der Sachverständigen, dass Sachsen weit hinter anderen Bundesländern zurückbleibt, was die Einbeziehung von Mitarbeitern betrifft. Gerade angesichts der schlechten Erfahrungen mit der Verwaltungsreform müssten wir doch die Schlussfolgerung ziehen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frühzeitig einbezogen werden müssen und dass wir gerade jetzt Umbauten, auch durch bessere Einbeziehung, vorbereiten müssen. Das hat der Sachverständige Theis in der Anhörung des Innenausschusses ausdrücklich betont.
All diesen Anforderungen wird das vorliegende Gesetz nicht gerecht. Wir halten die Wahlperiode für zu lang. Wir denken, dafür ist nicht der Landtag Maßstab, sondern die ständigen Veränderungsprozesse in der Belegschaft sind wichtig. Nach vier Jahren ist eine gute Zeit für einen Personalrat, sich eine frische Legitimation zu holen oder weiterzumachen.
Wir denken, die Bedeutung örtlicher Personalräte wird über dieses eine Beispiel, das der Kollege Tischendorf
bereits zitiert hat, und über die Andeutung des Kollegen Brangs hinaus an Bedeutung gewinnen. Sie werden hier verunmöglicht, und die fehlende Auseinandersetzung mit dem Beschäftigungsbegriff gerade unter den Anforderungen höherer Flexibilität, mit kurzfristigen Arbeitsverträgen und Dienstverhältnissen und angesichts der stärkeren Einbeziehung wissenschaftlicher Hilfskräfte in alle fachlichen und arbeitstechnischen Prozesse wird einer modernen Gesellschaft nicht gerecht.
Nicht zuletzt halten wir den Mitbestimmungskatalog nicht für klar und ausgeformt genug. Die kritischen Ergebnisse der Anhörung sind bestenfalls punktuell verarbeitet worden. Eine Debatte im Ausschuss hat es, wie gesagt, de facto nicht gegeben. Das Gesetz genügt den Anforderungen einer modernen Verwaltung nicht. Wir werden es deshalb ebenfalls nicht mittragen können und bedauern, dass wir mit dem großen Anspruch des Staatsumbaus gerade bei der Mitbestimmung nicht zu besseren Ergebnissen gekommen sind.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie immer, wenn es darum geht, inländisches Recht von der EU gleichschalten zu lassen, treten die Regierungskoalitionen als willige Vollstrecker auf.
Getarnt durch die Begriffhülse Gleichbehandlung schafft die Staatsregierung im Freistaat Sachsen eine Rechtsordnung, die es erlaubt, dass einerseits nationale Patrioten fast nach Belieben aus Dienst- und Arbeitsverträgen herausgekündigt werden können und dass aber andererseits jeder Einwanderer, wenn er nur möglichst fremd- und andersartig ist, Zugang in die deutsche Arbeitsgesellschaft erhält.
Ein solch mutwilliger Verrat an Volk und Heimat, wie Sie ihn als sächsische Abgeordnete betreiben, ist ohne Beispiel. Artikel 26 der Sächsischen Verfassung enthält den verbindlichen Auftrag, die normativen Voraussetzungen für eine wirksame Interessenvertretung der Beschäftigten zu schaffen. Der ursprüngliche Sinn dieser Rechtsetzung sah nicht vor, durch Fremdgesetzgebungen die deutschen Arbeitnehmer durch den schleichenden, oftmals votierenden Anteil von zugewanderten Arbeitsnomaden auszutauschen. Vor allem die gegenwärtig beschäftigten Beamten, Angestellten und Arbeiter werden dazu eine eigene, unmissverständliche Meinung haben und diese vielleicht bei den nächsten Wahlen zum Ausdruck bringen.
Die NPD-Fraktion begrüßt hingegen ausdrücklich die Zusammenlegung der Angestellten und Arbeiter in einer Beschäftigtengruppe, auch wenn für diese neue Gruppe
Wichtig ist auch die Neuregelung und Aktualisierung der Mitbestimmungskataloge, durch welche die früher herrschende strikte Trennung von Beamten und Nichtbeamten selbst bei identischen Tatbeständen gelockert wird. Hier hat eine anwenderfreundliche Auslegung der Mitwirkungsangelegenheiten Gestalt angenommen.