Protocol of the Session on November 3, 2010

Bitte, Frau Rechtsanwältin Dr. Beatrice Betka: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“

Dr. Beatrice Betka: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.

Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der CDU, den LINKEN, der SPD, der FDP, den GRÜNEN und des Abg. Dr. Johannes Müller, NPD – Die Fraktionsvorsitzenden beglückwünschen die neu gewählten beiden Mitglieder und das stellvertretende Mitglied des Verfassungsgerichts- hofes des Freistaates Sachsen zu ihrer Wahl und überreichen ihnen Blumensträuße.)

Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich darf damit den Tagesordnungspunkt 1 endgültig abschließen.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

Wahl von fünf Sachverständigen des 4. Medienrates der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) (gemäß § 31 des Gesetzes über den privaten Rundfunk und neue Medien in Sachsen [Sächsisches Privatrundfunkgesetz – SächsPRG])

Drucksache 5/1532, Unterrichtung durch den Präsidenten des Sächsischen Landtags

Gemäß § 31 Abs. 2 des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes wählt der Landtag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder fünf Sachverständige in den Medienrat. Erhalten im ersten Wahlgang nicht genügend Kandidaten die erforderliche Mehrheit, wird ein zweiter Wahlgang mit denselben Mehrheitserfordernissen durchgeführt. Erhalten auch in diesem Wahlgang nicht genügend Kandidaten die erforderliche Mehrheit, so werden weitere Wahlgänge durchgeführt. Bei diesen weiteren Wahlgängen stehen jeweils höchstens so viele der nicht gewählten Kandidaten mit den nächstniedrigeren Stimmenzahlen zur Wahl, wie sie dem Dreifachen der Zahl der noch nicht besetzten Sitze von Sachverständigen entsprechen. Haben auf der letzten Stelle zwei oder mehrere Kandidaten gleich viele Stimmen, so werden diese Kandidaten alle in den Wahlgang einbezogen. Dieses gestaffelte Wahlverfahren macht, wie Sie erkennen, unter Umständen mehrere Wahlgänge erforderlich. Das bedeutet, dass ich Sie je nach Ergebnis eines Wahlganges im Laufe des heutigen Tages zu weiteren Wahlgängen bitten muss.

Meine Damen und Herren! Ich bitte nun die Wahlkommission, ihres Amtes zu walten. Ich schlage vor, dass wir die heute bereits gewählte Wahlkommission einsetzen, und bitte jetzt die Wahlleiterin, Frau Roth, ihre Aufgabe zu übernehmen.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Wahl, wie Sie wissen, von fünf Sachverständigen des 4. Medienrates der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Die Abge

ordneten werden wie immer in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein für den ersten Wahlgang, auf dem die vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahl zum Sachverständigen des 4. Medienrates der Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien in Sachsen aufgeführt sind.

Es dürfen auf dem Wahlschein maximal fünf Namen angekreuzt werden. Keine Stimmenhäufung, bitte. Gewählt ist, wer Stimmen von zwei Dritteln des Landtages erhält, also auch hier wieder 88 Stimmen.

Wir beginnen mit der Wahl.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Befinden sich Abgeordnete im Saal, die ich nicht aufgerufen habe? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Hat jemand von seinem Wahlrecht nicht Gebrauch machen können? – Es gibt keinen Widerspruch. Wir warten noch, bis die Letzten zur Wahlurne gegangen sind.

Der Wahlvorgang ist jetzt geschlossen. Während der Auszählung möchte ich Ihnen vorschlagen, dass wir in der Tagesordnung weiter fortfahren,

(Vereinzelt Beifall)

ansonsten werden wir heute wahrscheinlich nicht fertig werden.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 4

2. Lesung des Entwurfs Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen

Drucksache 5/3083, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 5/3980, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Die Fraktionen erhalten zur allgemeinen Aussprache jetzt das Wort. Es beginnt die CDU-Fraktion, danach folgen DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht.

Ich bitte jetzt die CDU-Fraktion, das Wort zu nehmen. Herr Abg. Heidan, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben zum Thema Ladenöffnungszeit und Sonntagsöffnung in diesem Hohen

Hause schon unzählige Male diskutiert, Meinungen abgewogen und Forderungen aufgestellt, besonders wenn es um die Öffnung von Verkaufsstellen an Adventssonntagen im traditionellen Weihnachtsland Sachsen ging. So ist, meine Damen und Herren, mit der Umsetzung der Föderalismusreform und der Verlagerung der Zuständigkeit der Ladenöffnung auf die Bundesländer auch im Jahre 2006 das Vorschaltgesetz zum Sächsischen Ladenöffnungsgesetz zustande gekommen. Sie werden sich sicherlich noch erinnern. Dieses Gesetz wurde im November 2006 mit großer Mehrheit nicht nur durch die regierungstragenden Fraktionen angenommen und sicherte den Inhabern von Einzelhandelsgeschäften nicht nur im Erzgebirge eine Partizipation an den Umsätzen im Advent und bei traditionellen Weihnachtsmärkten.

Im März des Folgejahres brachte die damalige Koalition aus CDU und SPD das erste Sächsische Ladenöffnungsgesetz auf den Weg und definierte damit die Öffnungszeiten an Werktagen, die Möglichkeiten des Verkaufs an Tankstellen, Flughäfen und Bahnhöfen, Kur- und Erholungsorten sowie die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen. Auch zum damaligen Zeitpunkt wurden die unterschiedlichen Vorschläge kontrovers diskutiert, Anhörungen durchgeführt und Positionen ausgetauscht. Das zum damaligen Zeitpunkt verabschiedete Gesetz stellt den Kompromiss der damaligen Koalition dar. Ich kann mich noch genau an die vorausgegangenen Diskussionen und Verhandlungen erinnern, die zu Fragen des Arbeitnehmerschutzes, der Regelungen an Sonn- und Feiertagen oder zu der Öffnung für bestimmte Warengruppen geführt wurden. Heute nun liegt uns wiederum ein Gesetzentwurf über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen vor.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Noch immer nicht besser!)

Warten Sie doch ab! Vielleicht haben Sie es nicht richtig gelesen, Herr Hahn.

Dies basiert auf der Tatsache, dass das bisherige Gesetz zum 31.12. dieses Jahres ausläuft. Zu diesem Schritt hat sich die damalige Koalition aus mehreren Gründen entschieden:

Erstens wollten wir die Wirkung einer geeigneten gesetzlichen Grundlage auf die Ladenöffnungszeiten und die Ausgestaltung der Sonntagsöffnung überprüfen.

Zweitens war es unser Ziel, die Entwicklung in den umliegenden Bundesländern zu beobachten und für eine künftige Ausgestaltung der Ladenöffnung in Sachsen zu analysieren.

Drittens war es nicht zuletzt unsere Auffassung, dies gesetzlich zu befristen, um die Staatsregierung anzuhalten, die Entwicklung im Bereich der Ladenöffnung zu analysieren und dem Landtag einen Vorschlag zur weiteren Ausgestaltung vorzulegen – eine Vorgehensweise, meine sehr verehrten Damen und Herren, die mitunter auch für andere Gesetze, deren Verfallsdatum abgelaufen ist, sinnvoll erscheint.

Aber zurück zum Thema.

(Zuruf von den LINKEN: Ja, bitte!)

Dem heute vorliegenden Gesetzentwurf gehen nunmehr fast drei Jahre Erfahrung mit Landesgesetzen zur Ladenöffnung, diversen Gerichtsverfahren und dem verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sowie eine große Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Sächsischen Landtages und dessen Beschlussfassung voraus. Insbesondere auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die Anhörung werde ich später noch einmal eingehen.

Doch nun zum Gesetz selbst.

Die Erfahrungen mit dem bisherigen Gesetz möchte ich kurz skizzieren.

Erstens. Die Regelung zu den Öffnungszeiten an Wochentagen ist grundsätzlich ausreichend, was den Ladenschluss um 22:00 Uhr betrifft. Jedoch entsteht bei der eingeräumten Möglichkeit des Eventshoppings ein erhöhter Prüf- und Genehmigungsaufwand für Städte und Gemeinden. Darüber hinaus benötigten zum Beispiel Bäcker mitunter ebenfalls Ausnahmen, um vor 06:00 Uhr frühmorgens Waren zum Verkauf anbieten zu können. Diese Regelung schien wenig praktikabel.

Zweitens. Die Sonntagsöffnung an bis zu vier Sonntagen im Jahr scheint für die überwiegende Anzahl der Städte und Gemeinden in Sachsen ausreichend. Bei der Ausgestaltung der entsprechenden Rechtsverordnung hat es verschiedentlich Klageverfahren gegeben, die in der Sache erfolgreich waren. So darf ich Sie erinnern, dass auch meine Heimatstadt Plauen in der Konsequenz davon betroffen war. Dort hatten Händler mitunter hohe Einbußen aufgrund von Werbemaßnahmen hinnehmen müssen, die nicht zum Ziel geführt haben. Sie können sich daran sicherlich erinnern. Ich hatte das im Hohen Haus schon einmal vorgetragen.

Auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes spricht in der Frage der Rhythmisierung und der Bestimmtheit bei der Sonntagsöffnung eine klare Sprache.

Ich brauche auch nicht auf das neueste Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen einzugehen, da noch keine Begründung vorliegt. Aber wir werden uns diese genau ansehen. Eines ist aber klar: Auf die Bestimmtheit und die Rhythmisierung zielt auch dieses Urteil. Das können und wollen wir nicht so einfach umgehen.

Drittens. Der weitgehende Schutz von Feiertagen hat sich bewährt. Mit Ausnahme verschiedener branchenspezifischer Befindlichkeiten, welche wir noch in der letzten Gesetzesänderung berücksichtigt haben, hat es keine negative Auswirkung auf den Handel gehabt.

Diese Erfahrungen sind in die Überlegungen für ein neues Gesetz über die Ladenöffnungszeiten für den Freistaat eingeflossen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will an dieser Stelle kein Hehl daraus machen: Wir haben auch in der jetzigen Koalition um Kompromisse im Gesetzgebungsverfahren gerungen, so wie es vor knapp drei Jahren

mit den damaligen Mitgliedern der SPD-Fraktion in diesem Hohen Haus der Fall war. Diese politische Auseinandersetzung, welche die Opposition heute sicherlich aufgreifen wird, ist notwendig und Bestandteil der Zusammenarbeit in einer Koalition.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: So etwas machen wir nicht!)