Dann würde ein Haufen Ihrer Kollegen sehr böse dastehen, der Kollegen, die sich nämlich ebenfalls darauf verlassen haben, dass diese Investitionen 25 Jahre lang zurückgezahlt werden und sich amortisieren. Das können wir gern einmal probieren. Sie wissen selbst, dass das keinen Sinn macht. Genauso wie Sie erwarten, dass Ihre Klientel eine Solarförderung längerfristig akzeptiert bzw. nutzen kann, muss man das jetzt an der Stelle, an der investiert ist – ob ich das nun gut finde oder nicht –, auch den Hoteliers und Beherbergungsbetreibern zugestehen.
Knall auf Fall kann man das nicht einfach wieder abschaffen. Später – und daran wird ja auf Bundesebene gearbeitet – kann das durchaus der Fall in einem insgesamt ausgewogenen Bereich sein. Darauf möchte ich noch hingewiesen haben.
Zudem sei notabene noch angemerkt, dass es eine Kopplung von Steuereinnahmen an Ausgabeprogramme so nicht gibt, wie Sie das hier vorschlagen. Notabene sei auch angemerkt, dass die Vorsorgemöglichkeit für eine gute Bildung, die Eltern ihren Kindern angedeihen wollen, die Eltern am besten selbst entscheiden und nicht der Staat, um in dieser Umverteilungsmaschinerie viele Steuern einzunehmen, um sie dann irgendwo einzusetzen.
Bildung kommt aus unserer Sicht durch gutes Vorbild. Bildung ist auch selten käuflich. Schon von daher fassen wir Ihren Antrag nicht als zustimmungsfähig auf.
Das war Herr Patt für die CDU-Fraktion. Ich frage DIE LINKE? – Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das sehe ich nicht. Dann frage ich die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall. Dann kommen wir zum Schlusswort; Frau Hermenau.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Herr Patt, jeder kann einmal Fehler machen. Das ist nicht das Problem. Das kann selbst Regierungen passieren. Das werden wir morgen noch einmal diskutieren.
Sie haben hier selber zwei verschiedene Instrumente parallel gestellt. Bei der Solarförderung wird ein anderes Instrument angewandt. Sie haben auf die Investitionssi
cherheit verwiesen. Warum war es nicht möglich, wenn die CDU schon vor Jahren erkannt hat, dass im Hotelgewerbe ganz offensichtlich einmal ein Investitionsschub dran ist, eine direkte Subvention für diesen Zweck auszusprechen? Warum wurde dann mit dem Ziel, man wolle wegen der internationalen grenznahen Konkurrenz den Hotels besonders helfen, die die meisten Schwierigkeiten hatten, weil das Hotel um die Ecke über die Grenze sozusagen billiger sei, nicht investiert und genau das gemacht, sondern allen Hotels, auch den kleinen Hotels mitten im Zentrum Deutschlands, die nun echt keinen Stress deswegen haben, dass ein Hotel im Nachbarland vielleicht einen geringeren Steuersatz oder Ähnliches hat, geholfen? Warum wurde das gemacht? Dieses Instrument ist nicht zielgenau. Dieses Instrument funktioniert nicht.
Gut, Sie haben es in Anwendung gebracht. Offensichtlich bereuen Sie es unterschwellig sogar. Man hätte ganz offen über eine Subventionierung in einzelnen Branchen diskutieren können, in denen Investitionsbedarfe bestehen. Übrigens stehen Investitionen bei Kitas auch ins Haus.
Aber das alles geschah nicht. Sie verteidigen jetzt mit Hängen und Würgen etwas, was Ihnen diese Truppe von der FDP eingebrockt hat. Ich kenne Koalitionszwänge, ich habe das alles selbst erlebt. Aber es gibt auch irgendwo eine Grenze. Dieses Gutachten, das Ihr Bundesfinanzminister in Auftrag gegeben hat, ist so eindeutig, dass ich sage: Geben Sie Ihrem Herzen einen Ruck! Es wäre schön, wenn diese Initiative im Bundesrat aus dem Osten käme und die anderen Ostdeutschen mitmachen würden. Ich halte das für richtig. Es haben alle 16 Bundesländer große Bedarfe im Bereich der frühkindlichen Bildung. Sie werden garantiert die nötigen Stimmen im Bundesrat finden.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 5/4007 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Bei sehr vielen Stimmen dafür, einer Stimmenthaltung hat der Antrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden und ist nicht beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 10 ist damit beendet.
Die Umsatzsteuer umfasst grundsätzlich alle Waren und Dienstleistungen und knüpft an die Leistungsfähigkeit an, die im privaten Endverbrauch zutage tritt. Sie wird in allen EU-Mitgliedsstaaten erhoben und beträgt im Schnitt 20,5 %, ermäßigt 10,5 %.
Dabei gilt der Normalsteuersatz – in Deutschland 19 % – als Regelsatz, niedrigere Steuersätze – in Deutschland 7 % – werden durch Ausnahmetatbestände geregelt. In ständiger Rechtsprechung fordert der Europäische Gerichtshof eine enge Auslegung bei der Begründung derartiger Ausnahmen in den Mitgliedsländern. Insbesondere sind Ausnahmen vom Regelsteuersatz rechtferti
Hierzu zählt beispielsweise die steuerliche Entlastung des Existenzminimums, die etwa die Ausnahmetatbestände für Lebensmittel und Agrarprodukte rechtfertigt, da insbesondere Personen am unteren Ende der Einkommensskala einen überproportional großen Anteil ihres verfügbaren Einkommens für solche Waren ausgeben.
Ein legitimes Staatsziel, das die steuerliche Begünstigung von Beherbergungsleistungen erforderlich macht, vermögen wir hingegen nicht zu erkennen. Auch Schwarz-Gelb in Berlin scheint sich hier schwer zu tun. Ein Grund für die Einführung dieser Steuerermäßigung wird nämlich auch im Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen nicht angegeben, sondern allein auf die europarechtliche Zulässigkeit verwiesen.
Die Sachverständigenanhörung war – mit Ausnahme des Vertreters des Branchenverbands DEHOGA, welche Überraschung! – einhellig ablehnend. In der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses wird die Einführung der Ermäßigung mit der „aktuellen europäischen Wettbewerbssituation des Hotel- und Gaststättengewerbes“ begründet. Auch wird auf frühere Diskussionen verwie
sen, wonach Impulse erwartet würden für die Schaffung von regulären Arbeitsplätzen statt Grauarbeit und Selbstausbeutung bzw. Ausbeutung von Familienangehörigen.
Letzterem könnte man sich grundsätzlich sogar anschließen; jedoch ist festzustellen, dass dieser Argumentation zufolge die gesamte Gastronomie, das Reinigungsgewerbe, die Baubranche, zahllose Kleinunternehmen und vieles mehr steuerlich zu begünstigen wären.
Zudem ist nochmals grundsätzlich anzumerken, dass die Ausnahmetatbestände im Umsatzsteuerrecht nicht dazu dienen, Unternehmer steuerlich zu entlasten, sondern Endverbraucher. Dass schwarz-gelbe Politiker Investitionen und Neueinstellungen im Beherbergungswesen nun als Erfolg der WBG bejubeln, zeigt, dass hier bewusst systemwidrig gehandelt wird. Anstatt die Steuerersparnis – wie von der Gesetzessystematik vorgesehen – an den Hotelgast weiterzugeben, wird in aller Offenheit in die eigenen Taschen gewirtschaftet.
Hierzu können die Fraktionen wie folgt Stellung nehmen: NPD, CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Zunächst hat die NPDFraktion als Einreicherin das Wort. Es beginnt Herr Abg. Schimmer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit werden in deutschen Unternehmen derzeit 750 000 Leiharbeiter beschäftigt.
Damit hat sich die Zahl der Leiharbeiter innerhalb von zwölf Jahren nahezu vervierfacht. Die Branche der Zeit- und Leiharbeitsfirmen boomt. Nur will bei uns Nationaldemokraten angesichts dieses vermeintlichen Aufschwungs keine rechte Freude aufkommen.
Fakt ist nämlich, dass Leiharbeit schon lange nicht mehr ihrem ursprünglichen Zweck dient, nämlich der Abdeckung kurzfristiger Auftragsspitzen oder der Überbrückung von kurzfristigen Personalausfällen, sondern von den Konzernen systematisch zur Tarifflucht und zum Lohndumping missbraucht wird.
Oder anders ausgedrückt: Mit Rückendeckung der Politik vollzieht sich ein schleichender Austausch von tariflich bezahlten, sozial- und arbeitsrechtlich voll abgesicherten Arbeitskräften durch eine Manövriermasse von Arbeitsnomaden in Existenzangst. Ja, es hat sich mitten in unserem Land so etwas wie ein moderner Sklavenhandel etabliert.
Wenn uns die Staatsregierung nun weismachen will, bei dieser Masche würde es sich um ein Sprungbrett zurück in die Arbeitswelt handeln, um eine erfolgreiche Strategie, die Arbeitsplätze und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse schafft, dann ist das erstens ein fast schon menschenverachtender Zynismus und zweitens eine glatte Lüge; denn 70 % aller Zeitarbeiter sind weniger als drei Monate beschäftigt und 90 % werden eben nicht durch den jeweiligen Kundenbetrieb in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen. Stattdessen müssen sie sich mit einer erheblichen Beschneidung ihres Nettolohnes, von Zuschlägen und des Kündigungsschutzes abfinden. Außerdem mindert sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld beim Wiedereintritt in die Arbeitslosigkeit wie auf den Rentenbezug im Alter, da die Abführung der Beiträge in die Rentenkasse nach dem Stundenlohn
Das ist kein Erfolgsmodell, meine Damen und Herren, das ist knallharte Ausbeutung und Verarmung mit Methode. Für die NPD als soziale Heimatpartei mit Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Arbeitnehmern in diesem Land ist das schlichtweg inakzeptabel. Daher sehen wir es als dringend geboten an, einschneidende Maßnahmen in die Wege zu leiten, die weit über das hinausgehen, was vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales derzeit vorbereitet wird, um Druck aus dem Kessel zu nehmen. Und wir gehen mit unseren Forderungen auch über das hinaus, was die SPD hier im Landtag vor einigen Monaten gefordert hat, also die Partei, die mit ihrem Kanzler Gerhard Schröder und ihrem Spießgesellen Hartz den Missbrauch der Leiharbeit erst Tür und Tor geöffnet hat.
Mein Fraktionskollege Delle wies bereits im Mai darauf hin. An der Richtigkeit dieser Aussage ändert auch Ihr heutiges Gezeter nichts. Darum sagen wir: Das sowohl im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz als auch in der EULeiharbeiterrichtlinie festgeschriebene Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist ausnahmslos durchzusetzen.
Das Hintertürchen der gesonderten Flächen- und Haustarifverträge im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz muss geschlossen werden. Denn aus dieser Ausnahme ist längst die Regel geworden.
Wir sagen außerdem: Um die Überlassungshöchstdauer wieder sinnvoll zu begrenzen, müssen Leiharbeiter auch spätestens nach sechs Monaten in eine reguläre Festanstellung übernommen werden. Gleichzeitig ist das Synchronisationsverbot, also das gesetzliche Verbot, Arbeitsverträge für Teilzeitarbeitnehmer zeitlich mit der Dauer des bevorstehenden Einsatzes zu synchronisieren, wieder einzuführen.
Es muss gelten: Wenn Unternehmen regelmäßig über längere Zeiträume Leiharbeiter für sich arbeiten lassen, ohne diese in Festanstellung zu übernehmen, muss dies durch eine Sondersteuer sanktioniert werden. Der moderne Leiharbeitersklavenhandel darf sich nicht mehr lohnen.
Wir sagen schließlich: Auch die Branche der Zeit- und Leiharbeit ist in den Geltungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes aufzunehmen, wobei ein Branchenmindestlohn für Leiharbeiter festgelegt werden muss, der mit dem des festangestellten Arbeitnehmers vergleichbar ist.
Zur Klarstellung: Mittelfristig streben wir natürlich weiterhin einen allgemeinen branchenunabhängigen gesetzlichen Mindestlohn an, um allen Beschäftigten ein angemessenes Arbeitsentgelt zu sichern. Ein Branchenlohn wäre jedoch ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Wir Nationaldemokraten bringen heute unseren Antrag ein, nicht nur um einer weiteren Ausweitung des Leiharbeiterunwesens entgegenzutreten, sondern um einen geordneten Ausstieg aus diesem Segment zu ermöglichen, das sich als Sackgasse und schwerer Irrweg erwiesen hat.
Von daher hat die Staatsregierung durchaus recht, wenn sie in ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag anmerkt, dies würde sämtliche sogenannte Reformen zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes wieder zunichte machen. Richtig, Herr Staatsminister Morlok, wir wollen keine kosmetischen Korrekturen, wir wollen bei diesem asozialen Spiel zulasten der Arbeitnehmer nicht mitspielen; denn wir wollen die Ausbeutung des Leiharbeiters nicht abmildern, wir wollen sie ein für allemal beenden.
Unsere Forderung lautet: Leiharbeit stoppen! Ja zu vollwertiger Beschäftigung, Nein zu moderner Sklaverei. Alle Abgeordneten, die ihr soziales Gewissen noch nicht wie einen Mantel an der Garderobe abgelegt haben, bitten wir daher um Zustimmung zu unserem Antrag.