Ich finde es deswegen schade, weil es ein Bericht ist, der über einen Bereich informiert, der den meisten von uns verborgen bleibt – das liegt natürlich in der Natur der Sache – und der insbesondere für junge Menschen entscheidend für ihren Lebensweg ist.
Zum Bericht. Zunächst einmal begrüße ich im Namen meiner Fraktion ausdrücklich, dass es diesen Bericht gibt und er jetzt in Sachsen vorgelegt wurde, wie schon in vielen anderen Bundesländern. Es bleibt mir nichts anderes übrig, als diesen Bericht zu loben, denn er ist eine unmittelbare Folge des noch unter schwarz-roter Regierungskoalition eingebrachten Strafvollzugsgesetzes, und er bringt damit sicher einen Qualitätsfortschritt in den Jugendstrafvollzug.
Die Darstellung der wichtigsten Ergebnisse und die Einordnung dieses Berichtes wird heute offensichtlich kein großer Streitgegenstand sein. Zumindest aber die Einlassung des Staatsministers im Ausschuss, dass er infolge der Anhörung des Berichtes keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehe, sagt uns doch, dass dieses von SPD und CDU in der vergangenen Legislatur beschlossene Gesetz über den Jugendstrafvollzug ein gutes sein muss – zumindest eines, das nicht unmittelbarer Novellierung bedarf.
Jetzt jedoch zum Bericht selbst. In Inhalt und Methodik des Berichtes gibt es durchaus noch Lücken und, wie wir finden, notwendige Ergänzungen, die vorzunehmen wären. Ein Punkt ist sicherlich die besondere Form von Wohngruppen. Hierzu fehlen im Bericht sämtliche Angaben darüber, wer in den Wohngruppen versammelt ist, welche Klientel, welche besonderen Behandlungsformen es hier gibt und insbesondere, wie die Wirkung dieser Wohngruppen ist.
Eine zweite weitgehende Leerstelle ist der Punkt Disziplinarmaßnahmen. In welchem Maße werden sie verhängt und wie teilt sich das auf die unterschiedlichen Anstalten auf? Ein dritter Punkt, über den sich der Bericht relativ ausschweigt, ist die Frage des Anstaltsklimas. Wie zum Beispiel schätzen Personal und Insassen die Bedingungen vor Ort ein? Auch das kann man an Kriterien messen, insbesondere zum Beispiel, wenn man Disziplinarmaßnahmen oder Sicherungsmaßnahmen darstellt, wie häufig es zur unmittelbaren Anwendung häufigen Zwanges kam oder eben auch die Meldung besonderer Vorkommnisse erfolgte.
Insbesondere aber brauchte es in dem Bericht qualitative Aussagen über den Erfolg des Strafvollzuges. Eine große Leerstelle des Berichtes ist ohne Zweifel, dass Rückfalluntersuchungen bisher in Sachsen nicht vorgenommen werden. In der Fachanhörung sagten mehrere Experten, dass diese sicherlich sehr mühsam seien, aber vollkommen notwendig. Erst dann, mit diesen Rückfalluntersuchungen, wird es möglich sein, die unterschiedlichen Maßnahmen und Konzepte im sächsischen Strafvollzug einzuschätzen und insbesondere über die Entlassungsvor
bereitung und das Übergangsmanagement, die für die Resozialisierung entscheidend sein können, objektiv zu urteilen.
Abschließend will ich sagen: Sachlich hat die Anhörung – wie in Ansätzen auch der Bericht – gezeigt, dass es in Sachsen durchaus noch Defizite im Jugendstrafvollzug gibt. Ein wichtiger Punkt ist sicher, dass viele Insassen trotz deutlichem Bedarf erst nach Wochen Zugang zu Suchtberatern bekommen, und in vielen Fällen ist dies zu spät. In manchen Fällen gibt es erst nach über zwei Monaten einen Termin. Das ist, denke ich, gerade für diese Klientel ein viel zu langer Zeitraum.
Ein zweiter Punkt ist – das möchte ich insbesondere vor den immer wieder geführten Überlegungen zu weiterer Zentralisierung im Strafvollzug nennen –, dass die wohnortnahe Unterbringung bei einer Zentralisierung logischerweise nicht durchgeführt werden kann. Dies führt besonders für Anwälte, aber vor allem auch für die Jugendgerichtshilfe zu mehr Wegen und mehr Arbeit, die aber weder den Insassen zugute kommt, noch zur Resozialisierung beiträgt. Man muss hierbei abwägen, an welcher Stelle solch eine Konzentration noch Sinn macht oder eher kontraproduktiv ist.
Zu guter Letzt ist ein wichtiger Punkt – und vielleicht auch ein entscheidender –, dass in Sachsen im bundesweiten Vergleich der Anteil des offenen Vollzuges absolut unterdurchschnittlich ist, und nicht nur das, sondern dass auch die sächsischen Kapazitäten für den offenen Vollzug noch nicht einmal zur Hälfte ausgenutzt werden.
Ich komme zum Schluss. Das oberste Ziel jeglichen Strafvollzuges, insbesondere im Jugendstrafvollzug, bleibt die Resozialisierung – natürlich, weil wirklich jeder Mensch eine zweite Chance verdient. Dieses Ziel ist uns ethisch, in der Verfassung und – betrachtet man die enormen finanziellen Kosten einer Gefängniskarriere – nicht zuletzt auch finanziell gegeben. Gerade vor diesem Hintergrund mahnt uns der Bericht, mit der Personalentwicklung im Strafvollzug und beim Budget für Jugendgerichtshilfe und Suchtberatung verantwortungsvoll umzugehen und keine Kürzungen vorzunehmen, die die kommenden Generationen um ein Mehrfaches belasten würden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bericht, der uns vom Justizministerium vorgelegt wurde, hat eine positive Entwicklung des Jugendstrafvollzugsgesetzes in Sachsen aufgezeigt. Diese Erkenntnis wurde insbesondere von den Sachverständigen in der angesprochenen Anhörung deutlich hervorgehoben. Es wurden keine grundsätzlichen Kritikpunkte am Konzept für den Jugendstrafvollzug in Sachsen oder die
tatsächliche Ausführung, wie sie in der Verantwortung des Justizministeriums erfolgt, hervorgebracht.
Man hat diese positive Entwicklung gesehen, insbesondere durch die neue Anstalt, die in Betrieb gegangen ist. Es waren lediglich einzelne Punkte, die an dem Bericht kritisiert wurden. Dabei wurden formale Dinge angesprochen, wie man den Bericht das nächste Mal besser darstellen oder ob man auf andere Stichpunkte eingehen kann.
Sicher haben wir im Jugendstrafvollzug noch einen Weg vor uns. Wir haben die Situation einer neuen Jugendjustizvollzugsanstalt in Regis-Breitingen. Es dauert sicherlich einige Zeit, bis diese Justizvollzugsanstalt ihre Arbeit mit allen Stellen, mit denen sie zusammenarbeiten muss, so leisten kann, dass das Beste für die Jugendlichen dort getan wird.
Gerade in Regis-Breitingen haben wir eine sehr positive Entwicklung gesehen. Dort gab es Vorkommnisse. Die Staatsregierung hat auf diese Vorkommnisse reagiert. Die Einschätzung der Sachverständigen war insbesondere für diese Justizvollzugsanstalt sehr positiv.
Dort hat sich bemerkbar gemacht, dass die Verlegung von Personal aus anderen Justizvollzugsanstalten nach RegisBreitingen in eine gesonderte Wohngruppe, wo insbesondere junge Justizvollzugsbeamte tätig waren, einen positiven Effekt gebracht hat. Die Übergriffe, die dort stattgefunden haben, weil man zwei Wohngruppen nur gemeinschaftlich beaufsichtigt hat, haben sich nicht wieder ergeben. Insgesamt wurde die Entwicklung dort sehr positiv eingeschätzt.
Ich möchte noch einige Worte zum offenen Vollzug sagen. Der offene Vollzug ist meiner Ansicht nach gerade im Jugendstrafvollzug die beste Vollzugsform. Hier hat die Anhörung ergeben – und das ergibt auch der Bericht –, dass die Kapazitäten, die der Freistaat jetzt schon vorhält, leider nicht ausgelastet werden. Ich denke, es muss eine Aufgabe sein, dass wir mehr Jugendliche finden, die für den offenen Vollzug geeignet sind, damit die Kapazitäten ausgelastet werden. Dieser offene Vollzug gibt uns die Möglichkeit, die Strafe zu vollstrecken und gleichzeitig die Voraussetzungen für die Integration der Jugendlichen zurück in die Gesellschaft zu schaffen.
Hier beschreitet das Justizministerium einen sehr guten Weg, indem es in normalen Justizvollzugsanstalten spezielle Bereiche einrichtet, in denen der offene Vollzug wohnortnah vollzogen werden kann. Was nutzt es, wenn man in Regis-Breitingen sitzt, den offenen Vollzug macht und danach kommt man wieder in sein normales Umfeld zurück, hat aber dort keine Anknüpfungspunkte? Man hat keinen Betrieb, bei dem man mal gearbeitet oder ein Praktikum gemacht hat, sondern muss dort alle Kontakte neu aufbauen.
Zum Vollzug in freien Formen: Dieses Projekt ist wünschenswert. Ich denke, im Vorfeld der Haushaltsberatungen hatten wir alle sehr intensive Kontakte mit dem jeweiligen Träger. Ich möchte darauf hinweisen: Es sind beachtliche Beträge, die dafür notwendig sind, um hier in
Sachsen ein Projekt zum Vollzug in freien Formen zu realisieren. Der ausgewählte Projektträger hat es in der laufenden Haushaltsperiode nicht geschafft, dieses Projekt zum Laufen zu bringen, obwohl die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Heute unterhalten wir uns darüber, ob wir bei der angespannten Haushaltssituation Beträge von 2 bis 3 Millionen Euro aus dem Staatshaushalt aufbringen, um sieben bis 20 Plätze in einer geeigneten Wohnform bereitzustellen. Da fragt man sich: Ist das Geld an dieser Stelle wirklich gut aufgebracht?
Es gibt Bereiche – das wurde schon angesprochen –, in denen der Jugendstrafvollzug noch verbesserungsbedürftig ist, insbesondere in der Suchtberatung in RegisBreitingen. Meine Damen und Herren, ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Bevor ich 2 bis 3 Millionen Euro für ein einzelnes Objekt ausgebe, ein neues Projekt zu machen und in freie Vollzugsformen hineinzugehen, bin ich eher bereit, die Personalausstattung in Regis-Breitingen zu verbessern, um dort den Jugendlichen eine bessere Hilfe und Resozialisierung geben zu können.
Beim Jugendstrafvollzug ist mir die enge Kooperation der Jugendgerichtshilfe mit den Justizvollzugsanstalten sehr wichtig. Ein Sachverständiger, Herr Mollik aus Dresden, hat ein Modellprojekt gezeigt, das eine landesweite Vorbildfunktion hat. Hier sollte das Justizministerium in enger Kooperation mit den anderen Trägern weiterhin an diesem Projekt arbeiten und es entwickeln.
Gerade durch die Kooperation der Jugendgerichtshilfe mit anderen Trägern der Jugend- und Wohlfahrtspflege kann man erreichen, dass Jugendliche durch den Justizvollzug keine schlimmeren Erfahrungen machen, als sie sie schon vorher hatten, sondern dass sie wieder integriert werden und einheitliche Ansprechpartner haben, insbesondere wenn sie im Einzelfall einmal nicht wohnortnah untergebracht werden können.
Auch ich halte es für sinnvoll, eine Rückfalluntersuchung durchzuführen, bei der man sich genauer anschaut, wie die Konzepte wirken, die im Jugendstrafvollzug angewendet werden. Aber auch hier muss man berücksichtigen: Wir haben in Sachsen eine sehr neue Anstalt mit neuen Konzepten. Eine solche Untersuchung muss auf einen gewissen Zeitraum zurückgreifen. Wenn man eine solche Untersuchung durchführt, muss sie sehr differenziert geschehen.
Es kann nicht sein, dass man sich die Bundeszentralregisterauszüge der ehemaligen Insassen der Justizvollzugsanstalt hernimmt und einfach schaut, ob es danach wieder neue Eintragungen gab. Wenn jemand eine sehr schwere Tat begangen hat, ist es schon ein Erfolg, wenn danach nur eine leichte Tat begangen wurde. Auch dann hat ein Vollzug seine Wirkung, zumindest in Teilen, erzielt. Das Ziel muss natürlich immer die Straffreiheit sein, aber das kann man nicht in jedem Fall erreichen. Wenn man sich der Frage einer Rückfalluntersuchung annimmt, dann muss man entsprechend detailliert arbeiten. Ich hoffe,
Insgesamt möchte ich für meine Fraktion zusammenfassen, dass wir den Bericht des Justizministeriums für einen sehr positiven Bericht halten. Ich möchte allen, die im Jugendstrafvollzug arbeiten, für die Arbeit danken, die sie dort unter sehr schwierigen Jugendlichen tagtäglich leisten. Entsprechend positiv sehe ich diesen Bericht.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich etwas gewundert, denn vielen Dingen, die Herr Biesok vorgetragen hat, kann ich zustimmen. Aber vielleicht war das etwas kurzsichtig von mir, denn wenn wir an die Diskussionen zum Jugendstrafvollzugsgesetz in der vergangenen Legislatur denken, dann hatten FDP und GRÜNE sehr oft Berührungspunkte und ähnliche Änderungsvorschläge, den Entwurf der Staatsregierung betreffend.
Deshalb wundere ich mich ein Stück weit, dass nicht alle Fraktionen Lust haben, hier zu diesem Bericht zu sprechen. Ich denke, das Jugendstrafvollzugsgesetz war in der letzten Legislatur eines der Gesetze, die wir am längsten und intensivsten diskutiert haben. Deshalb ist es besonders wichtig, an diesem Bericht nachzuvollziehen, wie sich Jugendstrafvollzug geändert hat und an welchen Punkten wir vielleicht noch Nachbesserungsbedarf haben usw.
Auch ich freue mich – darin schließe ich mich meinen Vorrednern an –, dass dieser Bericht jetzt vorliegt. Es ist das erste Mal, dass es einen Bericht zum Jugendstrafvollzug in Sachsen gibt. In dem Bericht zeigt sich, dass wir nicht alle Potenziale, die das Gesetz uns bietet, derzeit ausschöpfen. Dazu haben meine Vorredner bereits viel gesagt. Ich erinnere nur an den offenen Vollzug. Leider ist aus dem Bericht nicht ersichtlich, warum im offenen Vollzug derzeit nur die Hälfte der Plätze ausgelastet ist. Natürlich ist klar, dass bei einer kurzen Strafzeit der offene Vollzug eher heimatnah angesetzt wird, damit die Integration besser möglich ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir dürfen das Ziel des Jugendstrafvollzugs, die Resozialisierung, nicht aus den Augen lassen. An diesem Ziel muss sich dieser Bericht messen lassen. Es gibt schon einige Punkte, die ich im Bericht vermisse, weil sie eine Aussage darüber bringen würden, ob wir dem Ziel der Resozialisierung nähergekommen sind.
Ich möchte einige anführen: Das ist die Drogenproblematik im Gefängnisalltag. Darüber steht im Bericht fast gar nichts. Wir alle wissen, auch aus der Großen Anfrage der
Ich habe eine Aussage vermisst über die Betreuung der Jugendlichen während des Spätdienstes und über das Wochenende sowie über die Situation der Beschäftigten, zum Beispiel den Krankenstand. Die Situation der Beschäftigten, zum Beispiel beim Krankenstand, hätte wiederum Auswirkungen auf unsere Überlegungen, dort Personalreduzierungen vorzunehmen, und ich vermisse Aussagen über die Zusammensetzung der Wohngruppen und das dahinterstehende Konzept. Dazu hat ja schon ein Vorredner Ausführungen gemacht.
Um uns ein Bild vom Vollzug machen und danach messen zu können, ob wir dem Ziel der Resozialisierung näher gekommen sind bzw. ob dieses Ziel erfüllt wird, brauchen wir – auch das haben Vorredner ausgeführt – eine Untersuchung zu Wiederholungsstraftaten. Ich habe erfahren, dass eine solche Untersuchung geplant ist, die natürlich einige Zeit braucht. Ich erwarte, dass uns diese vorgelegt wird. Wir brauchen auch Evaluationsstudien zum Erfolg von Behandlungsmaßnahmen und Vollzugskonzepten. Daran muss die Staatsregierung arbeiten.
Wir sollten nicht vergessen, dass Strafvollzug das teuerste Sanktionsmittel ist. Die Leitthese des diesjährigen Jugendgerichtstages ist daher: Freiheitsentziehende Maßnahmen sind teuer und präventiv problematisch, weil sie, auch noch so gut ausgestattet, keine guten Bedingungen für die erforderlichen Lernprozesse bieten. Egal, wie viel Geld Herr Dr. Martens locker machen kann – er hat gegenüber ambulanten Maßnahmen im Strafvollzug immer die schlechteren Ausgangschancen. Daher können wir Jugendstrafvollzug natürlich nicht losgelöst davon sehen, was wir noch an Sanktionsmöglichkeiten hätten, und dass insbesondere die ambulanten Maßnahmen über die Jugendpauschale wieder von Kürzungen betroffen sind. Dieses Modell, das Herr Mollik als Sachverständiger in der Anhörung vorgestellt hat, lebt ja auch davon, dass Jugendgerichtshilfe entsprechend finanziell ausgestattet ist. Wenn uns das überzeugt hat – und Sie hoffentlich auch, Herr Biesok –, dann sollten wir dafür sorgen, dass andere Landkreise es möglich machen können, diesem Modell zu folgen. Dafür müssen sie dann auch entsprechende Mittel zur Verfügung haben.
Weil das im Bericht fehlt, habe ich mich damit beschäftigt, was an externer Suchtberatung im Vollzug geleistet wird. Das will ich Ihnen jetzt nicht vorenthalten. Externe Berater des Suchtzentrums Leipzig gGmbH sind in RegisBreitingen tätig. Diese haben 2009 mit 218 Heranwachsenden 884 Einzelgespräche geführt und für 49 Inhaftierte stationäre Entwöhnungsbehandlung beantragt und vorbereitet. Das ist eine ganz wesentliche Aufgabe der externen Suchtberatung, dass Jugendliche, die sich zu einer Entwöhnungsbehandlung entschließen, unmittelbar nach dem Ende des Strafvollzugs oder manchmal auch mit einer früheren Entlassung verbunden in diese Entwöhnungsbehandlung gehen können und kein Zwischenraum entsteht,
Die Vermittlung zur externen Suchtberatung erfolgte häufig über Empfehlungen im Rahmen des Vollzugsplanes. Rund 52 % der Personen nutzten den Kontakt mit der Suchtberatung hinsichtlich Alkoholproblemen, und 45 %, das sind 97 Personen, nutzten das Beratungsangebot primär im Bereich illegalisierter Suchtmittel. Allerdings ist mit dem Einsatz von bisher zwei externen SuchtberaterInnen noch keine bedarfsgerechte Versorgung erreicht, und lange Wartezeiten sind nicht zu vermeiden. Das ist der Wermutstropfen. Am Stichtag 31.12.2009 standen 68 Klienten auf der Warteliste zur Aufnahme in den Beratungskontakt. Das ist ein deutliches Anzeichen dafür, dass da mehr Beratung notwendig ist. Wir sollten dafür sorgen, dass dafür finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet, die Suchtberatung zu stärken und nicht zu schwächen, wie es im Haushalt vorgesehen ist, weil darunter die Möglichkeiten, im Vollzug zu beraten, leiden würden.
Vielen Dank, Frau Herrmann. Die Fraktion der NPD hat keinen Redebedarf angemeldet. Bleibt es dabei? – Ich frage noch die Fraktion der CDU. – Herr Abg. Schiemann, bitte, Sie haben das Wort.