Protocol of the Session on September 1, 2010

Drucksache 5/3381, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz

Auch hier haben wir vereinbart, keine Aussprache vorzusehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Ich frage Frau Lauterbach als Berichterstatterin des Ausschusses, ob sie das Wort wünscht. – Auch das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung.

Aufgerufen ist: Sächsisches Ausführungsgesetz zum Eichgesetz und zum Einheiten- und Zeitgesetz mit der

Drucksache 5/3213, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Abgestimmt wird auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz Drucksache 5/3381.

Es liegen keine Änderungsanträge vor, sodass ich mit der Abstimmung zum Gesetzentwurf beginnen kann.

Wir stimmen ab über die Überschrift. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –

Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer Gegenstimme ist der Überschrift mit großer Mehrheit zugestimmt worden.

Wir stimmen ab über § 1 Zuständigkeit. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und keiner Gegenstimme ist dem § 1 mit großer Mehrheit zugestimmt worden.

Wir stimmen ab über § 2 mit Fußnote Einheitliche Ansprechpartner. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Gegenstimme und Stimmenthaltungen ist dem § 2 mit großer Mehrheit zugestimmt worden.

Wir stimmen ab über § 3 mit Fußnote Anerkennung von Unterlagen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und keiner Gegenstimme ist § 3 mit großer Mehrheit zugestimmt worden.

Wir stimmen ab über § 4 mit Fußnote Fristen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen ist dem § 4 mit großer Mehrheit zugestimmt worden.

Wir stimmen ab über § 5 Inkrafttreten und Außerkrafttreten. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich

um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen ist § 5 mit großer Mehrheit zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren! Damit ist die 2. Lesung beendet, und ich komme zur Schlussabstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen ist dem Gesetzentwurf mit großer Mehrheit zugestimmt worden und damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen.

Meine Damen und Herren. Mir liegt auch hier ein Antrag auf Eilausfertigung vor. Möchte dem jemand widersprechen? – Das ist nicht der Fall. Damit haben wir auch die Eilausfertigung beschlossen, und der Tagesordnungspunkt 9 ist beendet.

Einen Moment, bitte; ich muss einmal kurz die Nase putzen.

(Heiterkeit)

Für diesen Punkt unterbreche ich einmal ganz kurz.

(Kurze Unterbrechung – Heiterkeit im Saal – Zurufe)

Meine Damen und Herren. Wir treten wieder ein in die Sitzung. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 10

2. Lesung des Entwurfs Gesetz zum Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln

Drucksache 5/2151, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 5/2622, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Auch hier haben wir vereinbart, keine Aussprache vorzusehen. Möchte dennoch jemand das Wort ergreifen? – Das vermag ich nicht festzustellen. Ich frage Sie, Herr Tischendorf, ob Sie als Berichterstatter des Ausschusses das Wort wünschen? – Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung.

Aufgerufen ist das Gesetz zum Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln, Drucksache 5/2151, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses. Hier sehen Sie diese in der Drucksache 5/2622. Änderungsanträge liegen nicht vor, sodass ich mit der Abstimmung des Gesetzentwurfes beginnen kann.

Wir stimmen ab über die Überschrift. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –

Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Der Überschrift wurde einstimmig zugestimmt.

Wir stimmen ab über Artikel 1. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dem Artikel 1 wurde einstimmig zugestimmt.

Wir stimmen ab über Artikel 2. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dem Artikel 2 wurde einstimmig zugestimmt.

Damit ist die 2. Lesung beendet. – Wir kommen zur Schlussabstimmung. In bewährter Weise rufe ich den Gesetzentwurf als Ganzes zur Abstimmung auf und bitte um die Zustimmung. – Vielen Dank. Wer möchte dagegen stimmen? – Wer möchte sich enthalten? – Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig als Gesetz beschlossen. Ich bedanke mich und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 11

Entlastung sächsischer Ärzte durch Praxisassistenten

Drucksache 5/3358, Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP

Die Fraktionen können wie folgt Stellung nehmen: CDU, FDP, DIE LINKE, SPD, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht.

Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache und erteile den Fraktionen der CDU und der FDP als Einreicherinnen das Wort. Wer möchte sprechen? – Mein Namensvetter Herr Abg. Wehner; bitte, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kollegen! Die ärztliche Versorgung war in der Vergangenheit sowohl von der Staatsregierung als auch vom Parlament immer wieder Thema. Es ist ein wichtiges Thema, das uns auch in Zukunft begleiten wird; das hat ja auch die aktuelle Tagespresse von heute gezeigt. Es geht um die ärztliche Versorgung und die Koalition hat sich zur Aufgabe gestellt, dass die flächendeckende ärztliche Versorgung in Sachsen gesichert wird.

Das Problem ist vielschichtig, es ist komplex; wir stehen vor gewaltigen Anforderungen. Der demografische Wandel ist längst angekommen. Steigende Patientenzahlen, das heißt, immer mehr älter werdende Menschen nutzen auch die Hausärzte, nutzen das Angebot, und immer weniger Ärzte müssen diese Patienten versorgen.

Die Ärzte werden immer älter. Das bedeutet, wir müssen in verschiedenen Bausteinen und verschiedenen Schritten dafür sorgen, dass die Ärzte entlastet werden. Der vorliegende Antrag zur Entlastung sächsischer Ärzte dient dazu, dass Praxisassistenten gezielt geschult und dann auch eingesetzt werden.

Der Antrag soll evaluieren, was das Modellprojekt „VERAH“ geleistet hat – VERAH bedeutet Versorgungsassistenten in den Hauspraxen –, und es soll den Modellversuch auch in den Bund überführen und letztendlich in der Praxis bestehen lassen. Was bedeutet das Modellprojekt Versorgungsassistenten in den Hauspraxen überhaupt und wie kommt es zustande?

Das medizinische Fachpersonal wird geschult, es gibt eine Ausbildung, die 200 Stunden umfasst, und letztendlich kann dann der medizinische Fachangestellte als Assistent zusätzliche Aufgaben übernehmen. Das Konzept ist vom Verband medizinischer Fachberufe und der Berufsvertretung der medizinischen Fachangestellten installiert. Wenn man sich anschaut, wie es heute funktioniert: Heute ist selbst die Blutabnahme eine Grauzone. Die Krankenschwester lernt es zwar in der Ausbildung; aber letztendlich muss es genau genommen dann der Arzt übernehmen. Um diese Grauzone ein Stück weit zu entkräften und in Zukunft zu beseitigen, sind Modellprojekte wie „VERAH“ wichtig.

Was erreicht man damit?

Erstens, Hausärzte werden durch qualifiziertes Personal entlastet.

Zweitens, die Hausarztpraxis wird zum Ort der Versorgung.

Drittens, die Berufszufriedenheit der medizinischen Fachangestellten steigt.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Das sind durchaus unterstützenswerte Punkte; das ist richtig.

In Zukunft wird sich aber auch in Deutschland die Frage stellen: Wie geht es überhaupt weiter? Wie ist es mit der Haftungsfrage? Ich nannte bereits ein Beispiel. Wenn man einmal schaut, wie es andere Länder machen, egal, ob in den Niederlanden oder in Großbritannien, da gibt es eine Practice Nurse, die sogar Medikamente verschreiben darf. Wir müssen dann sehen, wie weit wir in Deutschland gehen möchten. Wir bleiben vorerst bei der Delegation von Arztleistung und nicht von der Ersatzleistung von Heilbehandlung; das ist in diesem Zusammenhang ganz wichtig. Die Practice Nurse in Großbritannien beschäftigt sich beispielsweise mit der Neuaufnahme von Patienten oder der Versorgung von chronisch Kranken und das – lässt sich leicht erkennen – spart unheimlich Geld, Geld, das im Gesundheitssystem eh knapp ist.

Der Ärztemangel in Großbritannien hat dazu geführt, dass die Kompetenzerweiterung der medizinischen Fachangestellten durchgeführt wurde. Vor diesem Ärztemangel stehen wir ja auch hier in Sachsen.