Protocol of the Session on June 16, 2010

Was sie tagtäglich leisten, ist nicht nur kompetente Beratung, oft auch mit einem gewissen persönlichen Risiko verbunden, sondern es ist auch Dienst an unserer Gesellschaft. Das ist besonders zu schätzen. Dann wird es umso unverständlicher, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer wieder durch Kürzungsvorschläge bei ihrer Arbeit verunsichert werden.

Zur Struktur des Verbraucherschutzes bei uns im Freistaat Sachsen: Ich komme zur Exekutive. Da haben wir seit Neuestem die zentrale Funktion des Verbraucherschutzes im Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. Kollegin Bonk hat schon darauf hingewiesen, dass es die Bedeutung dieses Politikbereiches Verbraucherschutz eigentlich verdient gehabt hätte, dass eine Abteilung eigenständig diesen Namen trägt.

Ich finde, dass bei der Überschrift über die entsprechende Abteilung, nämlich Gesundheits- und Veterinärwesen,

Verbraucherschutz, der Verbraucherschutz quasi angeklebt wurde, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich möchte mich deshalb dafür aussprechen, dass man bei einer möglichen Umstrukturierung tatsächlich auch eine entsprechende Abteilung einrichtet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es war sicherlich richtig, dass man sich auf eine gemeinsame Zuständigkeit für den Verbraucherschutz in einem Ministerium verständigt hat. Ich kann mich noch daran erinnern, dass ich im Jahr 2004 mit Herrn Milbradt auch hierüber gesprochen habe. Damals war das unter keinen Umständen möglich. Ich denke auch, dass die Parlamentsdebatten, die wir damals geführt haben, zu einer Meinungsänderung beigetragen haben. Ich kann mich an die letzte vor gut einem Jahr gut erinnern, in der ein einmütiges Bekenntnis von den Parlamentariern, aber auch von mir dazu abgegeben wurde, dass im Falle einer Neuordnung der Regierung nach den Wahlen der Verbraucherschutz tatsächlich in einem Ministerium zusammengeführt werden sollte.

Doch schauen wir uns die Praxis an. Wir haben längst nicht alle Politikbereiche des Verbraucherschutzes im SMSV vereint. Der technische und der wirtschaftliche Verbraucherschutz bleiben weiterhin beim Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit. Ihr Beispiel betreffs Familie Mustermann, verehrte Frau Staatsministerin, und die wirklich bemerkenswerte Rolle der Landeskartellbehörde nehme ich sehr süffisant zur Kenntnis; denn natürlich bleibt die Landeskartellbehörde auch weiterhin im Bereich des Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit.

Wissen Sie, man kann über Strukturen unterschiedlicher Auffassung sein. Vielleicht ist es durchaus sinnvoll, es dort zu belassen. Aber dann muss man das auch begründen können. Sie sind mir heute die Begründung dafür schuldig geblieben, warum Sie bzw. der Ministerpräsident – der gerade nicht anwesend ist – nicht alle Bereiche in einem Ministerium konzentriert haben.

Frau Ministerin, Sie haben in Ihrer Rede deutlich gemacht, dass wir beim Ranking des Verbraucherschutzindexes gute Ergebnisse vorzuweisen haben, gerade was die Arbeit unserer Kontrollbehörden anbetrifft. Dem schließe ich mich nahtlos an und sage: Jawohl, die Leistungen unserer Landesuntersuchungsanstalt sind zu würdigen. Auch das Landesamt für das Mess- und Eichwesen hat uns zu Pluspunkten verholfen. Ich zitiere aus Ihrer Rede: „Wir haben beim letzten Index der Verbraucherzentralen für die Messdichte unseres Mess- und Eichwesens sehr gute Werte bekommen.“

Was mich besonders freut, Frau Ministerin, ist, dass Sie heute festgestellt haben, dass wir, was diese Struktur anbetrifft, „nichts Neues schaffen müssen, nichts verändern müssen. Ja, wir können zufrieden sein mit dem, was wir getan haben.“ Frau Ministerin, ich freue mich sehr. Da wandeln Sie auf meinem Pfad.

Ich sage das deshalb, weil es in der Vergangenheit gerade aus der konservativen Ecke immer wieder Angriffe auf das Mess- und Eichwesen in staatlicher Verantwortung

gegeben hat. Man wollte das privatisieren. Ich habe mich dort widersetzt. Ich freue mich, dass in dieser Regierung zumindest das so beibehalten wird.

(Beifall bei der SPD und der Linksfraktion)

Natürlich werden wir etwas beim Verbraucherschutzindex punkten, da es jetzt auch einen Landtagsausschuss Soziales und Verbraucherschutz gibt. Aber es gibt natürlich weit mehr Handlungsbedarf. Einiges ist in der Debatte ja bereits angeklungen. Ich weise nur darauf hin, was unter anderem von der Verbraucherzentrale Sachsen als notwendig angemahnt wird.

So ist zum Beispiel auch die Aufnahme des Verbraucherschutzes als Staatsziel in unsere Verfassung durchaus zu diskutieren, und natürlich stellt sich die Frage, ob die zuständige Ministerin oder der zuständige Minister auch ein Vetorecht am Kabinettstisch bekommt und ob es nicht richtig ist, dass man Gesetzesinitiativen auf die Umsetzung von Verbraucherinteressen hin prüft. Ich denke, das sind Aufgaben, die noch zu erledigen sind. Ich gehe davon aus, Frau Staatsministerin, dass Sie die Ihnen verbleibende Redezeit – Sie haben ja Ihre Redezeit nicht ausgeschöpft – zu einer entsprechenden Erwiderung auf die von mir hier dargelegten Forderungen nutzen.

Verbraucherschutz ohne Geld geht natürlich nicht. Das ist klar. Hierbei geht es aber insbesondere auch um die Unabhängigkeit des Verbraucherschutzes. Wir wollen unabhängige Beratung, und es kann nicht sein, dass sich Einzelne Beratung in ihrem Sinne erkaufen. Deshalb ist insbesondere die Säule der staatlichen Finanzierung von großer Bedeutung.

Als ich 2004 in die Regierung eingetreten bin, bekamen wir einen Haushaltsentwurf vorgelegt, der unter CDUAlleinregierung während einer Kabinettsklausur im Sommer 2004, also vor sechs Jahren, beschlossen worden war. Da habe ich wirklich gestaunt. Da waren im Sollansatz für das Jahr 2005 noch 1 995 000 Euro statt 2 198 000 Euro für das Jahr 2004 vorgesehen, also eine Absenkung von 200 000 Euro. Aber dann kommt es: Für das Jahr 2006 wollte die damalige CDU-Alleinregierung nur noch 1 000 000 Euro für die Verbraucherzentrale Sachsen und ihre Beratungsstellen zur Verfügung stellen.

Das haben wir mit dem Regierungseintritt der SPD verhindert. Ich sage offen, dass ich darauf stolz bin. Es ist uns durchaus auch in Gemeinsamkeit mit der Union – ich freue mich, dass es noch ein paar Abgeordnete gibt, die jetzt dabei sind, zumindest hier im Saal – gelungen, den Ansatz für die institutionelle Förderung der Landesverbraucherzentrale Sachsen in den letzten beiden Jahren auf 2,6 Millionen Euro zu erhöhen. Ich denke, das war ganz im Sinne des Verbraucherschutzes in Sachsen.

(Beifall bei der SPD)

Nun haben wir gehört, dass durch Bewirtschaftungsmaßnahmen der Ansatz allein in diesem Jahr um 16 % gekürzt worden ist. Herr Fischer, Sie haben recht, es gab viel Engagement vonseiten der Verbraucherschützer, aber auch

der zuständigen Mitarbeiter im Ministerium, und es wurde erreicht, dass die vorgesehene Kürzung geringer ausgefallen ist.

Dennoch müssen wir über die Konsequenzen reden. Das heißt eben auch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 40 Stunden arbeiten und nur 37 Stunden bezahlt bekommen, und das heißt eben auch, dass die immer noch halbwegs sozialverträglichen Gebühren, die für die Beratung erhoben werden, gesteigert werden mussten. Das tut natürlich denjenigen weh, die dort Rat und Hilfe suchen.

Wenn ich mir nur die Kooperationsvereinbarung anschaue, so stelle ich fest, dass sie – Herr Fischer, Sie haben recht – für zwei Jahre verabschiedet worden ist. Dazu muss ich sagen, dass auch Doppelhaushalte für zwei Jahre gelten. Vielleicht hat man im Ministerium tatsächlich gesagt: Bevor beim Doppelhaushalt etwas anbrennt, schaffen wir vollendete Tatsachen. Da kann man es begrüßen, dass man einen Sockel von 2,4 Millionen Euro für das Jahr 2011 und von 2,2 Millionen Euro für das Jahr 2012 festgelegt hat. Aber ich erinnere daran, dass wir von 2,6 Millionen Euro kommen. In Zukunft gibt es wesentlich weniger, und das gerade in einer Zeit, wo auch die Verbraucherinnen und Verbraucher die Auswirkungen der Finanzmarktkrise am eigenen Leib erfahren, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Wenn man eine solche Vereinbarung schließt, stelle ich mir eben auch die Frage: Was passiert mittel- und langfristig? Dazu muss ich Ihnen schon sagen, dass mich interessiert, was ab dem Jahr 2013 passiert. Von daher sind die Verbraucherzentrale und ihre Beratungsstellen längst nicht so gesichert, wie hier dargestellt wurde.

Hinzu kommt das Thema der Einwerbung von Projekten. Diesbezüglich war die Verbraucherzentrale Sachsen immer sehr aktiv. Wir haben das früher in der Staatsregierung auch unterstützt. Jetzt sollen Kofinanzierungsmittel für Bundesprogramme eingestellt werden. Das entnehme ich der Vereinbarung. Aber ich bin sehr hellhörig geworden, wenn ich mir vorstelle, dass möglicherweise die Verbraucherzentrale in Lücken einspringt, die von der Staatsregierung selbst geschaffen werden. Beispielsweise sind die Mittel für die Fachstelle für Kinderernährung mit dem Gesundheitsziel „Gesund aufwachsen“ mittlerweile um 50 % gekürzt worden. Im Jahr 2009 gab es noch 180 000 Euro, jetzt sind es nur noch 90 000 Euro. Wer springt in diese Lücke ein? Das muss möglicherweise am Ende auch die Verbraucherzentrale abfedern. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist nicht in Ordnung.

So sehr ich – das gilt übrigens auch für meine Fraktion – ein Freund der Projektarbeit bin, so will ich aber auch deutlich sagen, dass wir immer die Kernfinanzierung brauchen. Sie muss gewährleistet sein, um die Unabhängigkeit zu wahren.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Julia Bonk, Linksfraktion)

Ich sage an dieser Stelle ausdrücklich den Kommunen Dank, die sich an der Unterstützung von Verbraucherzentralen beteiligen. Ich sehe das bei mir in Weißwasser. Dort gibt die Stadt auch Geld dazu. Ich bedauere, dass andere Städte, beispielsweise Niesky, keinen Euro dafür übrig hatten. Dann kann man die Nebenstelle der Verbraucherzentrale eben leider nicht mehr aufrechterhalten.

Geld ist das eine, die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind das andere. Insofern sehe ich durchaus einen erheblichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Richtig ist, dass wir die Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes brauchen, das sich eher als zahnloser Tiger erweist, weil die Anfragen, die im Rahmen des Gesetzes bzw. von Verdachtsfällen gestellt werden, überwiegend unbefriedigend beantwortet werden, zumal dann hohe Gebühren bei den Antragstellern anstehen und die schwarzen Schafe nicht beim Namen genannt werden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich denke schon, dass man sagen sollte, wer sich nicht an die Regeln hält, und vielleicht auch diejenigen benennen sollte, die sich positiv verhalten.

Notwendig ist eine Verbesserung des Gesetzes zum Schutz der Verbraucher vor unlauterer Telefonwerbung. Ich kann mich gut erinnern, dass ich vor zwei Jahren mit einem Änderungsantrag eine Initiative im Bundesrat gestartet habe, die auch erhebliche Zustimmung gefunden hat.

Mir ging es darum, dass am Telefon geschlossene Verträge, mündlich geschlossene Verträge, meine sehr verehrten Damen und Herren, erst gültig werden, wenn sie im Nachgang vom Kunden schriftlich bestätigt werden. Das müsste eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein; wir haben es allerdings nicht erreicht.

Frau Ministerin, ich drücke Ihnen die Daumen, dass Sie mehr Erfolg haben. Das muss im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher gelingen. Ich nehme Sie gern beim Wort. Ich habe bei manchen Passagen geklatscht und mir gesagt: Da ist die Ministerin auf dem richtigen Weg. Wir werden sicherlich alle ganz genau verfolgen, was Sie davon umsetzen.

Natürlich können wir auch im Freistaat Sachsen einiges entscheiden. Wir brauchen nicht immer den Bundesrat und den Bundestag. Ich denke, wir benötigen tatsächlich auch ein Informationsfreiheitsgesetz. Ich weiß, dass insbesondere meine damalige Landtagsfraktion das in der Koalition immer wieder angesprochen hat. Es war leider nicht umsetzbar. Aber es gibt auch unionsgeführte Länder, die ein Informationsfreiheitsgesetz haben. Vielleicht nehmen sich die Kolleginnen und Kollegen von der CDU daran ein Beispiel. Wir brauchen das Gesetz, um den Bürgerinnen und Bürgern im Land Zugang zu den Informationen sämtlicher öffentlicher Stellen im Freistaat Sachsen zu verschaffen. Es ist ein Gebot der Stunde, gerade für mehr Transparenz in unserer Demokratie zu sorgen.

Damit komme ich schon zur Zukunft der Verbraucherzentralen. Titel und Namen sind längst nicht alles. Die

Demografie, meine sehr verehrten Damen und Herren, darf aus meiner Sicht nicht zum Abbau von Beratungsstellen gerade im ländlichen Raum herangezogen werden. Ich sehe da einen Passus in Ihrer Kooperationsvereinbarung, der mich aufhorchen lässt.

Frau Ministerin, Sie haben noch Redezeit, vielleicht können Sie darstellen, ob im ländlichen Raum die Dichte der Verbraucherzentralen aufrechterhalten werden soll. Es gibt den Punkt Anpassung an die Demografie. Ich meine, diese Anpassung muss auch berücksichtigen, dass wir eine Überalterung gerade in strukturschwachen ländlichen Räumen haben. Diese Menschen haben einen erheblichen Beratungsbedarf, denn Seniorinnen und Senioren sind Angriffspunkte von vielen Betrügern geworden.

Aber nicht nur die Älteren sind eine Zielscheibe, sondern gerade auch die Jungen. Die Beispiele Handy und Internet sind bereits genannt worden bis hin zu sozialen Netzwerken. Das klingt alles sehr schön. Aber auch bei Facebook gilt es, Aufklärungsarbeit zu leisten, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Bitte zum Ende kommen.

Ich komme zum Ende, sehr verehrte Frau Präsidentin.

Ich glaube, wenn in dieser Gesellschaft Wettbewerb im Interesse des Verbrauchers sein soll, dann müssen wir den Menschen im Land helfen, diesem Wettbewerb auch standzuhalten. Das beginnt in der Schule bei verbesserten Angeboten. Dort macht die Verbraucherzentrale einiges; aber es geht darum, den Verbraucherschutz generell zu stärken.

Verbrauchervertrauen ist nämlich gerade in dieser Zeit so wichtig, da wir wissen, dass über 50 % des Bruttoinlandsproduktes durch den Konsum innerhalb des Landes zustande kommen. Das heißt, es ist wichtig, dass Menschen nicht verunsichert werden, dass sie einen sicheren Partner an ihrer Seite wissen. Das haben sie bei der Verbraucherzentrale Sachsen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Deshalb: Stärken wir den mündigen Verbraucher, denn das stärkt am Ende auch unsere Demokratie!

(Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und vereinzelt bei der Linksfraktion)

Die FDP-Fraktion, bitte; Frau Abg. Schütz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich mit einem Zitat beginnen: „Jedermann ist Verbraucher. Jeder Verbraucher hat das Recht auf Sicherheit, das Recht auf Informationen, das Recht auf Wahlfreiheit und das Recht, Gehör zu finden.“

Mit diesen Worten hat der amerikanische Präsident John F. Kennedy vor fast 50 Jahren den Grundstein für

die moderne Verbraucherpolitik gelegt, eine Politik für Sie, für mich, meine Familie, meine Freunde.

Verbraucherpolitik ist heute ein eigener Politikbereich, hier in Sachsen vertreten durch Frau Staatsministerin Clauß, auf Bundesebene durch Frau Bundesministerin Aigner, und auch europaweit ist der Schutz der Verbraucher im Amsterdamer Vertrag festgeschrieben.

Doch was macht eine moderne Verbraucherpolitik aus? In ihrem Leitbild muss Vorsorge eine wichtige Rolle spielen. Die Verbraucherpolitik hat vor der Vermarktung von Produkten Einfluss zu nehmen. Nachteilige Entwicklungen für den Verbraucher müssen dabei vermieden werden. Hier sind wir in Deutschland mit unseren Zulassungsregelungen für viele Bereiche auf dem richtigen Weg.

Im Leitbild einer modernen Verbraucherpolitik muss sich aber auch ein verantwortlich handelnder Konsument widerspiegeln, als mündiger Bürger, der sich den Auswirkungen seiner Entscheidungen bewusst ist und Verantwortung für sein Tun übernimmt. Wir vernachlässigen, denke ich, gerade diesen Bereich im Augenblick viel zu oft.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Lothar Bienst, CDU)

Nein, meine Nachbarin ist nicht für mein Übergewicht verantwortlich und übrigens auch nicht die „Nachbarin“ in der Krankenkasse. Bei aller Solidarität, das habe ich selbst zu verantworten.