Presse bezieht sich auf die Hochschulmedizin, konkret auf die Investitionszuschüsse, die jeweils um 12 Millionen Euro für die beiden Universitätsklinika abgesenkt wurden. Das entspricht der Linie, dass Investitionsanteile zum Teil abgesenkt werden.
Zum Antrag. Er zielt zunächst darauf ab, die Vergabe der Studienplätze bei den Hochschulen anzusiedeln. Die Übertragung der Verantwortung an die Hochschulen halte ich für grundsätzlich sinnvoll, allerdings sollte sie sich in den Eckpunkten an bundeseinheitlichen Regelungen orientieren, die wir anstreben. Weiter wird in dem Antrag gefordert, dass bei der Auswahl der Studierenden nicht nur den Leistungsanforderungen an das Medizinstudium Rechnung getragen wird, sondern auch gezielt Studierende ausgewählt werden, die nach dem Abschluss des Studiums einen ärztlichen Beruf ergreifen wollen.
Zunächst möchte ich mein volles Verständnis für diese Forderung zum Ausdruck bringen, haben wir doch gerade in den ländlichen Regionen eine teilweise sehr kritische Situation in Bezug auf die Nachbesetzung von Arztpraxen. Andererseits bestehen hinsichtlich der Auswahl der Studierenden für den Studiengang Humanmedizin Zwänge, an denen wir nicht so einfach vorbeikommen. Denn nach wie vor unterliegt die Vergabe von Studienplätzen für diesen Studiengang einer zentralen Studienplatzvergabe. Danach ist zunächst die Abiturnote ausschließlich maßgeblich für diejenigen, die einen direkten Studienplatz erhalten. Weiterhin gibt es notenunabhängige Vorabquoten für besondere Antragsteller, etwa aus der Bundeswehr oder auch von Bildungsausländern.
60 % der Studierenden dürfen die Universitäten selbst auswählen. Hier hat der Gesetzgeber bereits breit gefächerte Zulassungsbedingungen geschaffen. Diese werden auch von den Universitäten genutzt, beispielsweise mit der Durchführung von Auswahlgesprächen zur Ergründung der Motivation oder basierend auf vielfältigen Bonuspunktoptionen, fachspezifischen Studierfähigkeitstests sowie einer Berufsausbildung in bestimmten Gesundheitsfachberufen. Allerdings muss daneben nach den gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen die Abiturnote einen maßgeblichen Einfluss bei der Auswahl der Studierenden haben. Das erscheint auch angesichts der sehr stringenten Prüfungsregularien der ärztlichen Approbationsordnung gerechtfertigt zu sein, denn, vergessen wir nicht, es gibt gesicherte Erkenntnisse, dass mit den vielfach staatlich festgelegten Prüfungen gerade die Studierenden die größten Probleme haben, die mit schlechteren Abiturnoten zugelassen werden.
Zum Verbleib der Absolventen. Einer vom SMWK beauftragten Absolventenstudie zufolge ist belegt, dass die Medizin mit 55 % den höchsten Anteil an in Sachsen verbleibenden Absolventen im Vergleich zu allen anderen Studienrichtungen hat. Weitere 37 % der Absolventen verbleiben in Deutschland und im Ausland sind nur 3 % tätig. Dass sich nun ein Teil der Absolventen entschließt, keine kurative Tätigkeit aufzunehmen, ist nach Auffassung des Medizinischen Fakultätentages im Wesentlichen
den Verwerfungen finanzieller, aber auch struktureller Art des Gesundheitswesens sowie fehlender familienfreundlicher Arbeitsbedingungen geschuldet. Dies wird im Übrigen auch von den medizinischen Fakultäten der Universitäten Leipzig und Dresden so gesehen.
Auch der Deutsche Hausärzteverbund hat erkannt, dass nicht allein das Studium dazu beitragen kann, die Zahl der Hausärzte in ländlichen Gebieten zu erhöhen. Er fordert in einem Beschluss, dass die „Verbesserung der Rahmenbedingungen für die hausärztliche Versorgung zur Sicherung qualifizierten Nachwuchses durch den Verband auf gesundheitspolitischer Ebene voranzubringen ist“.
Bezüglich der im Antrag zu I.2 genannten Prüfung, mit welchen Maßnahmen die sächsischen Universitäten bei der Auswahl von Medizinstudenten unterstützt werden können, ist anzumerken, dass den Universitäten schon heute ein weiter Rahmen zur Umsetzung von Auswahlkonzepten eingeräumt wurde. Damit wird auch der akademischen Selbstverwaltung Rechnung getragen. Dennoch gilt es auch hier, alle Möglichkeiten in Betracht zu ziehen.
Zu der im Antrag zu II.1 genannten Forderung, die Allgemeinmedizin an den sächsischen Hochschulen stärker in den Fokus der medizinischen Ausbildung zu rücken, ist zu betonen, dass an beiden sächsischen Standorten der Hochschulmedizin je eine Professur für Allgemeinmedizin geschaffen wurde, unabhängig davon, dass der Lehrbereich Allgemeinmedizin bereits seit Langem existiert und sich auch für eine allgemeinmedizinische Ausbildung der Studierenden engagiert.
Die Medizinische Fakultät Dresden kooperiert mit 56 Lehrpraxen der Allgemeinmedizin in der Region, wobei ein Teil der Lehrpraxen als Patenpraxen des Förderprogramms des SMWK die Studierenden betreut. Für diese Studierenden hat der Lehrbereich Allgemeinmedizin bisher ohne finanzielle Unterstützung der Lehrenden ein spezielles Lehrprogramm entwickelt. Das Modellprogramm „Engagiert studieren – Hausarztschwerpunkt im Studium“ bietet den Studierenden nach dem Physikum die Möglichkeit, sich innerhalb des Pflichtcurriculums oder auch des Wahlpflichtangebots bereits intensiv der Allgemeinmedizin in ihren Patenpraxen zuzuwenden.
Außerdem wird die Wahrnehmung des Faches Allgemeinmedizin bereits in den ersten beiden Studienjahren, beispielsweise auch im Lehrfach Einführung in die Klinische Medizin, gefördert, da auch dieses Lehrfach federführend vom Lehrbereich Allgemeinmedizin betreut wird.
Zu Punkt II.2 ist darauf hinzuweisen, dass schon heute die beiden medizinischen Fakultäten eine Vorreiterrolle einnehmen und wesentliche Impulse zur institutionellen Verankerung der Allgemeinmedizin geliefert haben. Der Lehrbereich Allgemeinmedizin an der Medizinischen Fakultät Dresden kooperiert auch im Bereich der Weiterbildung eng mit der Sächsischen Landesärztekammer und dem unter Federführung des Universitätsklinikums Dresden gegründeten Carus Consiliums Sachsen, sodass
Ich sehe in der Optimierung der Rahmenbedingungen für Aus- und Weiterbildung sowie der späteren Berufstätigkeit das größte Potenzial, um das Ziel zu erreichen, Ärzte für Sachsen zu gewinnen. Der Antrag der Fraktionen CDU und FDP zeigt, dass wir gemeinsam mit allen Beteiligten in Politik, Verbänden und auch Ausbildungseinrichtungen ganz intensiv weiter auf dem beschrittenen Weg fortfahren und jede Möglichkeit auch klug erwägen müssen, damit wir das Ziel erreichen, die hochwertige ärztliche Versorgung in unserem Land auf Dauer zu erhalten.
Ich sehe jetzt keinen weiteren Redebedarf. Damit haben die einreichenden Fraktionen die Möglichkeit, ein Schlusswort zu halten, meine Damen und Herren. Ich sehe Herrn Prof. Schneider, der dieses Schlusswort für die CDU-Fraktion sprechen wird.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank für die Anregungen, Frau Staatsministerin von Schorlemer. Die Zwänge bei der Auswahl, die Sie sehr schön plastisch dargestellt haben, sind uns bekannt. In der Tat geht es uns darum, dass man tatsächlich über die gesamte Bandbreite der Alternativen hinweg erwägt, welche Auswahlkriterien im Rahmen der Studienplatzvergabe möglich sind. Wir meinen – und da danken wir auch sehr für Ihren Beitrag –, dass die Ansiedlung bei den Fakultäten selbst in vollem Umfang der bessere Weg ist als eine zentrale Planung. Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, wir gehen auch weiter als der Änderungsantrag, auf den Sie, Frau Giegengack, hingewiesen haben. Uns geht es nicht nur, wie Sie darstellen, um eine ganz bestimmte Segmentierung bei der Frage der Auswahl, sondern wir wollen versuchen – das unterscheidet beide Anträge –, die gesamte Bandbreite an Möglichkeiten zu eruieren. Das ist der Punkt, weshalb wir seinerzeit Ihrem damaligen Antrag in unserem Ausschuss entgegengetreten sind. Das ist auch der Grund, weshalb wir uns Ihrem Änderungsantrag nicht anschließen wollen.
Ich bedaure sehr, dass sich die Redner der Linksfraktion und der SPD offensichtlich darauf beschränkt haben darzustellen, was an sich nicht gehe oder was angeblich schwach sei. Der entscheidende Punkt II des Antrags, die allgemeinmedizinische Tätigkeit aufzuwerten, beschreibt doch ganz erhebliche Defizite. Ich hätte mir von Ihnen, Frau Neukirch und Herr Besier, gern dazu ein Wort gewünscht. Dazu kam überhaupt nichts. Wir müssen aber
Es ist der engere Sinn unseres Antrags zu Punkt II, die allgemeinmedizinische Tätigkeit und damit die Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum attraktiv zu machen. Dort muss so früh wie möglich angesetzt werden, und das ist eben auch der Bereich der Ausbildung.
Dazu kam von Ihnen nicht nur herzlich wenig, sondern gar nichts. Das ist keine sorgsame, keine vernünftige Politik, bei der man sagen kann, wie es denn weitergehen soll. Sie haben sich mit dem begnügt, was angeblich nicht geht. Das ist etwas dürftig. Da hätte ich mir mehr gewünscht.
Wir kommen jetzt, verehrte Kolleginnen und Kollegen, zu den Abstimmungen, und zwar zunächst zu dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 5/2794. Den wollen Sie, Frau Kollegin Giegengack, jetzt begründen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn Sie es vielleicht angesichts der derzeitigen Haushaltslage für vermessen halten, wollen wir einen – wenigstens zeitweiligen – Aufwuchs von Studienplätzen in der Humanmedizin.
Nach Angaben des Statistischen Landesamtes liegt das Durchschnittsalter bei den niedergelassenen Hausärzten derzeit bei 52 Jahren. Im Vergleich dazu, weil wir darüber im Haus schon oft gesprochen haben: Das Durchschnittsalter unserer sächsischen Lehrer beträgt 47 Jahre. Während im laufenden Schuljahr 7,3 % der sächsischen Lehrer 60 Jahre und älter sind, liegt der Anteil dieser Altersgruppe unter den Hausärzten in Sachsen bei 27 %. Das heißt, knapp ein Drittel aller Hausärzte wird voraussichtlich in den nächsten vier Jahren seine vertragsärztliche Tätigkeit beenden. Über den Daumen gepeilt werden also in den nächsten Jahren rund 190 Allgemeinmediziner oder hausärztlich tätige Internisten pro Jahr ihre Praxis schließen. Jährlich machen jedoch nur 130 Mediziner in Sachsen ihre Facharztanerkennung Allgemeinmedizin/Innere.
Die Nachbesetzungsquote bei den hausärztlichen Praxen betrug im Jahr 2009 lediglich 72 %. Das Problem, das bei den Lehrern in absehbarer Zeit auf uns zukommt, ist bei den Hausärzten schon da, und es wird durchaus auch gesehen.
Ich zitiere Herrn Heckemann, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen: „Mit Sicherheit werden mehr Ärzte aufhö
Unser Ansatz ist ein anderer. Sie haben soeben selbst noch einmal ungewollt Ihren Ansatz dargestellt. Ihnen geht es um Kapazitätsverbreiterung, um die Erhöhung. Uns geht es eben gerade nicht darum. Wir meinen, es kann nicht hingenommen werden, es ist nicht akzeptabel, dass ein so großer Teil von Medizinstudentinnen und -studenten nach erfolgreichem Abschluss in eine arztfremde oder arztferne Tätigkeit geht. Uns geht es sozusagen darum, diese für die Attraktivität des Arztberufes zu gewinnen. Das ist der entscheidende Punkt; das ist das entscheidende Kriterium. Mit einem Mehr an den Universitäten und damit einer Geldvermehrung ist es doch nicht getan.
ren, als neue Mediziner anfangen. In den nächsten fünf Jahren wird sich das Problem der mangelnden Arztversorgung dadurch noch verschärfen. Besonders wird es an Hausärzten, Augen- und Kinderärzten fehlen.“
Ich zitiere das SMS: „Seit einigen Jahren verschlechtert sich die Versorgungsdichte im ländlichen Raum. Die Wiederbesetzung von Arztsitzen, insbesondere von Hausarztpraxen, wird zunehmend schwieriger. Die Altersstruktur der niedergelassenen Ärzte lässt erwarten, dass sich dieses Problem in den nächsten fünf Jahren verschärfen wird.“
Ich zitiere die Staatskanzlei: „Der demografische Wandel spiegelt sich auch in der Altersstruktur der in Sachsen niedergelassenen Ärzte wider. In naher Zukunft werden mehr sächsische Ärzte altersbedingt in den Ruhestand treten, als derzeit Nachwuchs an den medizinischen Fakultäten der sächsischen Universitäten ausgebildet wird.“
Wenn Sie nicht sehenden Auges in das Versorgungsdesaster steuern wollen, müssen Sie die Kapazität der Studienplätze wenigstens zeitweise erhöhen.
Zu unseren weiteren Anträgen. – Ich mache es kurz, Herr Dr. Rößler. – Auch wir sind dafür, dass nicht nur der Numerus clausus als Kriterium herangezogen wird. Wir gehen, auch nach Rücksprache mit den Fakultäten, davon aus, dass der notwendige finanzielle und organisatorische Aufwand, die Studenten auszuwählen – darüber hat hier bisher noch niemand gesprochen –, in keiner Relation zum erhofften Nutzen steht.
Es tut mir leid. Wir geben schon immer ein bisschen zu, aber wir müssen natürlich die Redezeit auch einhalten, verehrte Kolleginnen und Kollegen.