Protocol of the Session on May 20, 2010

Das alles, meine Damen und Herren, soll „heiße Luft“ gewesen sein? Nein; es gibt zum „Sachsensumpf“ noch viel aufzuklären. Deshalb wird meine Fraktion, die NPDFraktion, dem vorliegenden Antrag zustimmen.

(Beifall bei der NPD)

Für die NPD-Fraktion sprach der Abg. Schimmer. – Meine Damen und Herren! Es haben alle 10 Minuten gesprochen. Der Sächsische Landtag hat gemäß Artikel 54 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen und § 2 Abs. 1 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes das Recht und auf Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Der vorliegende Antrag, Drucksache 5/2482, trägt die notwendige Anzahl der Unterschriften. Trotzdem muss der Landtag einen förmlichen Beschluss über die Einsetzung des Untersuchungsausschusses fassen. Ich darf Sie daher bitten, diesen Beschluss zu fassen. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass im vorliegenden Fall nach Artikel 54 der Sächsischen Verfassung der Landtag diesen Ausschuss einsetzen muss.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Einsetzung des Untersuchungsausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Es gibt einige Gegenstimmen. Die Enthaltungen? – Vielen Dank. Damit hat der Landtag der Einsetzung des Untersuchungsausschusses zugestimmt. Damit stelle ich fest, dass der Untersuchungsausschuss eingesetzt ist.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Größe des Untersuchungsausschusses richtet sich nach den entsprechenden Bestimmungen der Geschäftsordnung des Land

tages. Ich bitte Sie, § 4 Abs. 1 Satz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes zu vergleichen. Nach § 23 Abs. 1 Geschäftsordnung wird vom Landtag die Anzahl der Mitglieder des Ausschusses festgelegt. Mir ist signalisiert worden, dass dieser Untersuchungsausschuss – wie der vorherige auch – 19 Mitglieder haben soll. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dies so beschlossen.

Die Verteilung der Mitglieder auf die Fraktionen erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes nach der Mitgliederzahl der Fraktionen, wobei nach unserer Geschäftsordnung das Verfahren nach d’Hondt zur Anwendung kommt. Dabei ist zu beachten, dass gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 des oben genannten Gesetzes jede Fraktion mindestens durch ein Mitglied vertreten sein muss.

Anders als bei den regulären Ausschüssen des Sächsischen Landtages sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes die Mitglieder und Stellvertreter eines Untersuchungsausschusses vom Landtag nach den Vorschlägen der Fraktionen zu wählen. Ich bitte die Fraktionen um entsprechende Wahlvorschläge, sodass nach der jetzt erfolgten förmlichen Einsetzung des Untersuchungsausschusses in einer Landtagssitzung im Juni die Wahl vorgenommen werden kann. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

Fachregierungserklärung zum Thema: „Bürger entwickeln ihre Region – Halbzeit der Integrierten Ländlichen Entwicklung“

Ich erteile dem Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Herrn Frank Kupfer, das Wort zu seiner Fachregierungserklärung.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es ist fast ein Jahr her, dass ich an dieser Stelle eine Fachregierungserklärung zum ländlichen Raum abgegeben habe. Schwerpunkt der Regierungserklärung war damals die Bilanz über die EU-Förderperiode 2000 bis 2006.

Nun sind wir mitten in der Förderperiode 2007 bis 2013. Es ist also Halbzeit. In jeder Förderperiode wird in der Halbzeit eine externe Bewertung durchgeführt und über das bisher Erreichte Bilanz gezogen.

Ich habe mir heute den Teil der EU-Förderung herausgesucht, der für den ländlichen Raum am wichtigsten ist. Das ist die Integrierte Ländliche Entwicklung, abgekürzt ILE. Die derzeitige Halbzeitbewertung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum, EPLR, bescheinigt schon jetzt, dass ILE zu dem Motor der ländlichen Entwicklung geworden ist. Das ist Grund genug für mich,

Ihnen vor allem dieses besondere Instrument genauer vorzustellen und auch weiterhin um Ihre Unterstützung zu werben.

Meine Damen und Herren! Integrierte Ländliche Entwicklung – was zunächst einmal technokratisch klingt, ist tatsächlich ein lebendiges Netzwerk aus vielen kleinen und mittelgroßen Gemeinden. In diesem Netz agieren Menschen, die für ihr Dorf, ihre Region leben. Sie engagieren sich in einem bestimmten Gebiet für ihr Zuhause, für einen lebendigen, lebenswerten ländlichen Raum.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsministerin Christine Clauß)

Diese Menschen haben sich Gedanken gemacht, was für ihre Region zu erreichen ist. Ihre Vorstellungen wurden in einem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept, ILEK genannt, festgeschrieben. Das ist eine Art Fahrplan für mehrere Gemeinden, der garantiert, dass sich die Entwicklung auch über die Ortseingangsschilder hinaus und nicht nur um den eigenen Kirchturm vollzieht.

Ein Dorf mit 150, 200 oder 500 Einwohnern kann nicht allein überleben. Die Gemeinden müssen sich, nicht

zuletzt aufgrund der demografischen Entwicklung, zusammentun, um ihre Stärken noch besser zu nutzen und ihre Angebote der Daseinsvorsorge besser untereinander abzustimmen.

Diese regionalen Konzepte waren die Grundlage für eine Anerkennung als Gebiet mit einem besonderen Förderstatus, den LEADER- und den ILE-Gebieten. LEADERRegionen erhalten einen Förderbonus von 10 %, ILEGebiete erhalten einen Förderbonus von 5 %. Diese Regionen überspannen Sachsen wie ein Netz. Es gibt kaum weiße Flecken auf der Sachsenkarte, so zahlreich waren die Ideen und Initiativen der Bürgerinnen und Bürger. Das war wie ein Dominospiel: Einer hat angefangen und die anderen sind hinzugekommen.

Meine Damen und Herren! Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der Art und Weise, wie die Menschen in die Integrierte Ländliche Entwicklung eingebunden wurden. Wir haben mit ihr zum ersten Mal eine neue Form der bürgerschaftlichen Beteiligung eingeführt, ja sogar ein neues Forum für Zukunftsideen geschaffen. Ich möchte sogar von einer neuen Qualität der Subsidiarität sprechen.

Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine und die Gemeinden im ländlichen Raum Sachsens waren aufgerufen, ihre Ideen zu sammeln, daraus Projekte zu entwickeln und selbst – meine Damen und Herren, ich betone: selbst – darüber zu bestimmen, welches Projekt umgesetzt wird. In dieser Breite sucht unser Modell europaweit seinesgleichen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Bei uns in Sachsen entscheiden regionale Akteure und nicht mehr staatliche Planungsbehörden. Sie entscheiden darüber, ob aus ILE-Mitteln eine Straße saniert wird, ob Kindertagesstätten modernisiert werden oder ob ein Unternehmer Fördermittel erhält. Das, was für die Region am wichtigsten ist, wird umgesetzt. Dazu haben alle 35 Regionen ein regionales Entscheidungsgremium gebildet, dessen Mitglieder durch die Region selbst benannt werden. Reichlich die Hälfte gehört zu den Wirtschafts- und Sozialpartnern. Das sind Vertreter von Vereinen, Wirtschaftsverbänden, Kammern, aber auch einzelne Unternehmer und Bürger. Die übrigen Mitglieder stellen die Kommunen. Häufig sind es natürlich die Bürgermeister selbst, die die Interessen ihrer Bürger vertreten.

Damit werden die Strategie- und Einzelfallentscheidungen in den Regionen nicht von Politik und Verwaltung dominiert, sondern direkt von der Basis. Das ist, meine Damen und Herren, eine neue Qualität; denn wir reden nun nicht mehr von herkömmlicher Bürgerbeteiligung, sondern von Bürgerentscheidung. Allerdings müssen die Regionen auch selbst dafür Sorge tragen, dass alle Bevölkerungsschichten eingebunden werden und diese Entscheidungen auch nachvollziehbar sind.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren! Wenn Entscheidungen in der Region selbst getroffen werden, können auch andere leichter zum Mitmachen bewegt werden. Es macht schon einen Unterschied, ob die Europäische Union einen offiziellen Aufruf startet oder ob der Bürgermeister oder der Nachbar zum Mitmachen aufruft. Auf diese Art und Weise bildete sich in der Sächsischen Schweiz zum Beispiel ein Netzwerk landwirtschaftlicher Erzeuger und Verarbeiter mit gastronomischen Anbietern. So konnte sich dort sogar ein Hotel mit Biosiegel erfolgreich etablieren. Nach demselben Prinzip baut sich auch in der Dübener Heide gerade ein Netzwerk von Anbietern alternativer Heilmethoden auf, das sich in den Naturpark integrieren wird.

Meine Damen und Herren! Um die Ideen vor Ort umzusetzen, haben die Regionen eigene Budgets erhalten. Der Freistaat stellt in dieser Förderperiode allen Regionen insgesamt 411 Millionen Euro zur Verfügung, und jede Region kann ihre Mittel für sich selbst bewirtschaften. Die Mitarbeiter in den Landratsämtern unterstützen die technische Abwicklung der Förderer.

Herr Staatsminister, erlauben Sie eine Zwischenfrage?

Das ist bei Regierungserklärungen, glaube ich, unüblich, aber ich will einmal eine Ausnahme machen.

Das ist sehr nett, Herr Staatsminister. Herr Minister, habe ich richtig verstanden, dass Sie eben sagten, der Freistaat stellt den Regionen 411 Millionen Euro zur Verfügung?

Das haben Sie richtig verstanden. Ich weiß sehr wohl, worauf Sie hinaus wollen. Das ist natürlich Geld der Europäischen Union, aber wir könnten das Geld natürlich –

Es ist gut, das festzustellen. Danke.

– auch selbst ausgeben. Aber nein, wir tun das ganz bewusst nicht. Wir geben das Geld in die Regionen, damit die Regionen selbst entscheiden können, was für sie das Wichtigste ist.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Kollege Kupfer, vielleicht noch zur Richtigstellung. Auch bei Fachregierungserklärungen – das haben wir gerade in der Geschäftsordnung noch einmal geprüft – sind Zwischenfragen möglich.

Aber ich nutze einfach einmal diese Unterbrechung, um die Präsidentin des Thüringer Landtages, Frau Birgit

Diezel, als Gast zu unserer heutigen Plenarsitzung zu begrüßen. Ich heiße Sie herzlich willkommen.

(Beifall des ganzen Hauses)

Vielen Dank, Herr Staatsminister.

Da war ich auf dem richtigen Weg.

Richtig. Fahren Sie bitte fort in Ihrer Fachregierungserklärung.

Ich fahre jetzt fort und schließe nahtlos an.

Mit diesen regionalen Budgets stärken wir die regionale Verwaltungskompetenz und geben den Regionen Verantwortung für ihr Tun. Diese neue Form von selbstbestimmtem Handeln und Subsidiarität ist für die Verwaltung, aber auch für die Politik eine neue, eine anspruchsvolle Herausforderung. Die regionale Budgetorientierung in der ILE gestattet uns erste Erfahrungen mit der Einführung von Regionalbudgets. Wir werden die weiteren Ergebnisse der Halbzeitbewertung aufgreifen und überlegen, wie die bisher mit den LEADER- und ILE-Budgets gemachten Erfahrungen weiterentwickelt werden können. Dabei wird geprüft, inwieweit die Idee von Regionalbudgets unter Beachtung der demografischen Entwicklung vorangebracht werden kann.

Meine Damen und Herren! Jedes Ressort hatte bisher eigene Instrumente für die Entwicklung des ländlichen Raumes. Deren Einsatz war allerdings aufwendig zu koordinieren. Mit den ILE-Konzeptionen steht nunmehr ein zentrales Planungsinstrument im ländlichen Raum zur Verfügung. Künftig wird ein Ausschuss der Staatssekretäre unter Leitung des Staatssekretärs Herrn Wolf aus meinem Haus die ressortübergreifende Unterstützung des ländlichen Raumes steuern.

Mein Ziel ist es, meine Damen und Herren, dass dann alle Ministerien noch mehr als bisher regionale Kräfte und Verantwortung im ländlichen Raum stärken.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Schon jetzt berücksichtigen viele Fachförderprogramme des Freistaates Sachsen über ILE hinaus die Belange des ländlichen Raumes. Damit können wir eine breite Förderpalette für Bedürfnisse des ländlichen Raumes nutzen. Das Angebot wird gut angenommen. Etwa ein Drittel der Projekte in den Regionen wurde und wird über verschiedene Fachprogramme der anderen Ressorts umgesetzt. So half die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur bei der Umnutzung eines Gasthofes zur Schaffung eines Produktionsraumes für die Herstellung von Fleisch- und Wurstwaren. Die Richtlinie „Regionales Wachstum“ unterstützte den Ausbau eines ländlichen Wirtschaftsgebäudes zu einem Handel für Baby- und Kinderausstattung, um nur einmal zwei Beispiele zu nennen.

Aber auch die Mittel der Integrierten Ländlichen Entwicklung werden gut in Anspruch genommen. Bisher wurden fast 3 000 Projekte bewilligt. Damit sind zur Halbzeit der Förderperiode bereits 39 % der bisher zur Verfügung stehenden Mittel aus dem ELER gebunden. Weitere Maßnahmen, meine Damen und Herren, sind beantragt.