Die Akzeptanz und die Chancen zur Durchsetzung eines Umstiegs im Bereich der Rundfunkfinanzierung hängen am Ende von einem einzigen Fakt ab: der Höhe der Gebühren, die auf jeden Haushalt entfällt. Ich sage für die FDP-Fraktion ganz klar: Für uns gibt es eine Umstellung nur, wenn damit keine versteckte Gebührenerhöhung durch die Hintertür verbunden ist.
Jedes Jahr fließen rund 8 Milliarden Euro in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Das ist in jedem Fall der teuerste öffentlich-rechtliche Rundfunk der Welt. Ist er aber auch der beste? Ich würde dahinter ein Fragezeichen setzen.
Auch wir bekennen uns zu einem stabilen, leistungsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk als zweites Standbein in einem dualen System. Aber ich sage an dieser Stelle auch: Sparen darf auch für den öffentlichrechtlichen Rundfunk kein Fremdwort sein!
Es geht nicht um ein Sparen bei den Informationen oder beim Grundbildungsauftrag. Es ist jedoch fraglich, ob es sinnvoll ist, Gebührengeld für jegliche Sportrechte, die im Moment gekauft werden, auszugeben, und ob wir alle Unterhaltungssendungen finanzieren wollen, die Private doch viel besser können.
Wir müssen an dieser Stelle auch den Mut haben, über Strukturen – am Ende auch über Programme – zu reden. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind gut beraten, es von sich aus zu tun, weil wir wissen, wo die verfassungsmäßigen Schranken liegen, was Politik machen kann. Sparanstrengungen sollten von den Rundfunksendern ausgehen. Ich bin mir sicher: Wenn das passiert, hat man die Chance, ein neues Finanzierungssystem umzusetzen. Ich sage ganz klar: Wir brauchen den Systemwechsel bei der Finanzierung. Wir brauchen ein Finanzierungsmodell, das einfach und transparent ist und das die Belastungen für die Bürger in Grenzen hält.
Für die miteinbringende Fraktion der FDP sprach Herr Kollege Herbst. – Die weitere Reihenfolge der Fraktionen: DIE LINKE, SPD, GRÜNE, NPD. Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abg. Neubert.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich war durchaus gespannt, welche Zielrichtung und welche Motivation mit der Debatte verbunden sein würden. Sie kam mit dem Begriff „GEZ-Gebühr“ in ihrem Titel etwas denunziatorisch daher; wir reden hier aber von einer Rundfunkgebühr, die von einer Behörde erhoben wird. Das wird übrigens auch in Zukunft so sein, Herr Clemen.
Die Einrichtung wird dann „Haushaltsabgabeneinzugszentrale“ oder ähnlich heißen. Das wollte ich zu Beginn klarstellen.
Herr Herbst hat darauf hingewiesen – dafür bin ich ihm dankbar –, dass die Debatte tatsächlich dafür geeignet ist, ein medienpolitisches Thema im Vorfeld im Landtag zu diskutieren und möglicherweise dem Staatsminister Anregungen für die kommenden Beratungen über die endgültige Ausgestaltung des Modells mitzugeben, denn es liegt noch nicht vor. Ich würde mich freuen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, wenn das auch bei anderen Fragen möglich wäre. Zum Beispiel wäre es schön gewesen, wenn wir auch über den Jugendmedienstaatsvertrag vorher hätten diskutieren können.
Wir stehen vor der Frage nach einem neuen Modell für die Rundfunkfinanzierung. Es wird 2013 in Kraft treten. Bereits in den vergangenen Jahren hat eine intensive Diskussion darüber stattgefunden. Wir stehen kurz vor der Ministerpräsidentenkonferenz, auf der abschließend darüber beraten wird, wie ein solches Modell auszugestalten ist.
Es geht um nicht weniger als um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dessen müssen wir uns bewusst sein. Wenn uns die Umstellung der Gebührenfinanzierung nicht gelingt und Aufkommensneutralität im Sinne der Beibehaltung des Niveaus der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht gewahrt bleibt, dann besteht die Gefahr, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Versenkung verschwindet. In der veröffentlichten Meinung, auch in Zeitungen, erleben wir den Versuch einer Delegitimation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Eine solche Delegitimation ist mit der Linken nicht zu machen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das Kirchhof-Gutachten liegt vor. Es war eigentlich für den Januar avisiert. Geprüft werden sollten insbesondere zwei Fragen: Inwieweit ist es möglich, von der jetzigen Rundfunkgebühr zu einer Haushaltsabgabe zu wechseln, ohne mit dem Beihilfe
recht der EU in Konflikt zu kommen? Inwieweit ist es möglich, Betriebsstätten in dieses Modell aufzunehmen?
Man muss sich immer wieder vergegenwärtigen: Dieses Gutachten ist tatsächlich ein Gutachten, kein Modell. Es bewertet nur Fragestellungen und gibt Denkanregungen. Das Modell muss die Politik ausgestalten.
Dabei sind Nuancen wie die Umsetzung der Betriebsstättenabgabe und von Befreiungstatbeständen zu beachten. Auch ist die Frage der Werbung zu klären. Entsprechende Antworten müssen erst vorliegen, damit dieses Modell endgültig bewertet werden kann.
Zweitens. Notwendig ist Aufkommensneutralität im Sinne eines konstanten Niveaus der Finanzierung öffentlichrechtlichen Rundfunks.
Drittens. Die Abkehr vom – längst überholten – gerätebezogenen Finanzierungsmodell halten wir für sinnvoll und notwendig. Ich kenne nicht das Beispiel der Fischdosen, Herr Clemen, könnte aber genug andere Beispiele nennen, mit denen ich die Frage der Empfangbarkeit ins Absurde treiben könnte.
Viertens. Mit dem neuen Modell darf keine GEZSchnüffelei mehr verbunden sein. Dazu muss man sich allerdings vor Augen führen, dass die GEZ-Schnüffelei, die viele Bürgerinnen und Bürger zu Recht auf die Palme bringt, erst das Ergebnis eines gerätebezogenen Modells ist. Dann wird nämlich teilweise Absurdes versucht.
So werden Adressen gekauft, was Kosten verursacht. Es werden Menschen angeschrieben, die bereits verstorben sind. Teilweise wird von Hunden GEZ-Gebühr verlangt. Im Petitionsausschuss des Landtages haben wir recht häufig mit solchen Fällen zu tun. Diese Art des Vorgehens trägt nicht gerade zur Akzeptanz des öffentlichrechtlichen Rundfunks bei.
Unser fünfter Schwerpunkt für ein neues Modell ist eine sozial gerechte Ausgestaltung der Rundfunkgebühr. Die Haushaltsabgabe ist so, wie sie jetzt konzipiert ist, sozial nicht gerecht. Unterschiedliche Lebenssituationen werden nicht berücksichtigt. Der ALG-I-Empfänger, der mit seinem Einkommen knapp über der Grenze liegt und allein lebt, bezahlt genauso viel wie jemand, der in einer Villa lebt, Einkommensmillionär ist, eine große Familie hat und mehrere Fernsehgeräte aufgestellt hat.
in die Haushaltsabgabe eine Komponente der sozialen Gerechtigkeit einzubauen und eine verkappte Kopfsteuer nicht Realität werden zu lassen.
Für die Fraktion DIE LINKE sprach der Abg. Neubert. – Jetzt spricht Herr Kollege Panter für die SPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Das Gutachten des Professors aus Heidelberg ist in der Welt. Ich muss sagen: Es ist grundsätzlich zu begrüßen. Es spricht einige wichtige Punkte an, mit denen wir uns in nächster Zeit noch intensiver beschäftigen werden. Ein klarer Reformbedarf des bestehenden Systems wird konstatiert.
Es macht auch deutlich, dass eine Steuer keine Alternative ist, sondern dass eine einheitliche Haushaltsabgabe oder Demokratieabgabe das sind, was man anstreben sollte. Es spricht auch das Thema „Akzeptable Finanzierung“ an, also wie es mit Befreiungen bzw. mit dem Thema „Werbung und Sponsoring“ aussieht oder wie andere Finanzierungsstrukturen entstehen können. Das sind alles wichtige Punkte. Wir haben dazu schon einiges gehört.
Für die SPD-Fraktion kann ich sagen, dass wir einer Haushaltsabgabe positiv gegenüberstehen, das aber nicht bedingungslos. Wir werden uns mit einigen Punkten auseinandersetzen. Ich spreche exemplarisch drei Punkte an, die wir auch in der nächsten Zeit noch intensiv diskutieren werden. Es ist zum einen die Akzeptanz der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir alle wissen, der Krake GEZ ist ein sehr schwieriges Konstrukt. Die Gebührenbeauftragten sind erwähnt worden. Dort muss es Veränderungen geben. Es muss eine Regelung gefunden werden, die in Zukunft einfach und klar ist, damit auch die Akzeptanz der Finanzierung sichergestellt ist.
Des Weiteren gibt es einen Punkt, der bisher noch nicht angesprochen worden ist: das Thema Datenschutz. Die GEZ erhebt bisher schon sehr viele personenbezogene Daten im Rahmen ihres Gebühreneinzuges. Was nicht passieren darf, ist, dass zusätzliche Daten erhoben werden, wenn man eine Haushaltsabgabe einführt, weil die GEZ sicherlich keine Statistik-Behörde ist.
Darüber hinaus geht es natürlich auch um die künftige finanzielle Ausstattung. Letztlich dazu etwas festzulegen ist schwierig. Aufkommensneutralität kann man konstatieren, es darf alles nicht teurer werden. Das mag auch sein,
aber es gibt verschiedene Stellschrauben. Bei der GEZ allein, wenn man die Gebührenbeauftragten einsparen will, weil man eine Haushaltsabgabe in dieser Form nicht mehr kontrollieren muss, kann man schon 70 bis 80 Millionen Euro pro Jahr einsparen. Darüber hinaus geht es auch um die Frage der Befreiung. Circa 870 Millionen Euro entgehen den öffentlich-rechtlichen Anstalten in Deutschland dadurch, dass es aktuell Befreiungstatbestände gibt. Das ist auch von Prof. Kirchhof als eine Möglichkeit der Regelung über das Sozialgesetzbuch angedacht.
Allein im MDR-Verbreitungsgebiet sind 13 % aller Haushalte befreit. Damit muss man sich auf jeden Fall beschäftigen.
Darüber hinaus gibt es das Thema „Einheitsgebühr“ – das ist auch im Gutachten angesprochen – , wonach nur noch eine einzige Gebühr erhoben werden soll. Das bedeutet für mindestens 2,4 Millionen Haushalte in Deutschland, dass die Gebühr, die bisher auf Radio- und Internetnutzung erhoben wurde, von knapp 6 Euro auf dann knapp 18 Euro ansteigen würde. Das ist eine Diskussion, die man führen muss.
Für uns als SPD-Fraktion ist deshalb wichtig, was am Ende herauskommt, gleich, ob es Haushalts-, Medien- oder Demokratieabgabe heißt. Wir sind für den öffentlichrechtlichen Rundfunk. Wir halten ihn für richtig und wichtig. Wir konstatieren aber auch, dass es Akzeptanzprobleme gibt. Die gibt es sowohl bei der Finanzierung als auch bei der Qualität. Dabei muss man sagen, dass Qualität und Quote zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind.