Zu Frage 1. Trotz angespannter Haushaltslage und daraus resultierender Beschränkungen auf naturschutzfachlich zwingend notwendige Maßnahmeninhalte werden auch 2010 wiederkehrende Artenschutzmaßnahmen nach B4 der Richtlinie Natürliches Erbe gefördert. Von 17 Anträgen, die im Jahr 2010 gestellt wurden, sind bis zum heutigen Tag zwölf Anträge bewilligt. Für zwei weitere Anträge wurde ein vorzeitiger förderunschädlicher Maßnahmenbeginn gestattet. Ein Förderantrag erreicht nicht die Bagatellgrenze und muss deshalb abgelehnt werden. Die unbeschiedenen Anträge werden derzeit geprüft. Die Bescheidung wird in Kürze erfolgen.
Danke, Frau Staatsministerin. Sie haben in Ihrer Antwort auf meine erste Frage davon gesprochen, dass einige ARGEn Arbeitgruppen gebildet haben, um die Vernetzung im Bereich der Suchtkrankenhilfe besonders zu befördern. Ist es Ihrem Haus möglich, mir mitzuteilen, wie viele ARGEn solche Arbeitsgruppen im Moment haben?
Das können wir gern noch recherchieren. Das wird auch in Zukunft bei der Umstrukturierung sicherlich ein sehr wichtiges Thema sein.
Frau Jähnigen hatte Ihre Frage vorhin schon vorgezogen. Aber damit hat sich der Tagesordnungspunkt noch nicht ganz erledigt. Wir kommen zur letzten Frage, gestellt von Herrn Lichdi, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Frage Nr. 14.
Frau Staatsministerin, kann ich Sie so verstehen, dass unsere Informationen, dass den Antragstellern mitgeteilt wird, dass eine Förderung nach B4 nicht möglich ist, unzutreffend ist?
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich hoffe, es ist noch ein Minister anwesend, der auf meine Fragen antwortet. – Frau Clauß ist da, wunderbar.
Das Jahr 2010 wurde von der UNESCO zum Internationalen Jahr zum Schutz der biologischen Vielfalt ausgerufen. Der Artenschutz spielt bei der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie des Freistaates Sachsen eine entscheidende Rolle. Um diese wichtige Aufgabe staatlich zu unterstützen, wurde innerhalb der Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE) ein Förderbereich Artenschutz (B4) geschaffen.
Es ist so, wie ich es Ihnen jetzt dargestellt habe. Wenn sich noch Nachfragebedarf ergibt, würden wir Ihnen das schriftlich zukommen lassen.
Ich schließe das daraus, weil die Voraussetzung meiner Frage war, dass die Mitteilung der Ablehnung erfolgt ist. Wenn Sie jetzt aber mitteilen, es sei bewilligt worden bzw. noch in der Prüfung, würde das nicht stimmen.
Nach aktuellen Aussagen von Naturschutzverbänden teilen die lokalen Bewilligungsstellen des Landesamtes für Umwelt, Geologie und Landwirtschaft gegenwärtig den Antragstellern mit, dass eine Förderung von B4Maßnahmen aktuell aus Haushaltsgründen nicht möglich ist.
Sagen wir, es ist genauso, wie ich es Ihnen aufgezeigt habe, was die entsprechende Zahl der Anträge mit den Zuordnungen betrifft bis hin zu dem einen Antrag, der aufgrund der Bagatellgrenze abgelehnt wurde. Die unbeschiedenen Anträge werden in Kürze geprüft.
1. Warum ist eine Förderung von Artenschutzmaßnahmen nach der Richtlinie Natürliches Erbe (B4) gerade im Internationalen Jahr der biologischen Vielfalt nicht möglich (Bitte um Angabe, wie viele Antragsteller mit welchem Fördervolumen davon betroffen sind)? Johannes Lichdi, GRÜNE: Vielen Dank.
2. Was unternimmt die Staatsregierung, um diese Förderung schnellstmöglich wieder zu ermöglichen (Bitte um Angabe der geplanten Interventionen und ihres Zeitpunk- tes)?
Am 25. März 2010 hat die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) den Entwurf zum 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) zustimmend zur Kenntnis genommen und zum Zweck einer Vorunterrichtung an die Länderparlamente überwiesen. Der 14. RÄStV, der Änderungen des JMStV beinhaltet, soll während der nächsten MPK am 10. Juni 2010 von den Ministerpräsidenten unterzeichnet werden. Gegenwärtig ist der Öffentlichkeit nur ein RÄStV-Entwurf vom 12. März 2010 zugänglich. Dieser Entwurf enthält neben einer Vielzahl von Einzelkorrekturen vor allem eine umfassende Neuregelung bezüglich Zugangskontrollen und Kennzeichnungspflichten bei Internet-Angeboten, geregelt in einer kompletten Neufassung der §§ 5, 11 und 12 JMStV.
1. Enthält der gegenwärtig zur Verhandlung stehende Entwurf des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrages Vorschriften, aus denen erweiterte Kontrollpflichten von Anbietern für fremde Inhalte (zum Beispiel Blogs, Foren, Microblogging-Dienste) oder die Notwendigkeit der breiten Anwendung technischer Kontrollmaßnahmen ableitbar sind?
2. Wann und in welcher Form wird die Staatsregierung den gegenwärtig zur Verhandlung stehenden Entwurf des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrages dem Sächsischen Landtag zur Vorunterrichtung vorlegen?
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Zu Frage 2. Der Sächsische Landtag wurde mit Schreiben des Ministerpräsidenten an den Landtagspräsidenten vom 31. März 2010 über den Inhalt des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrages durch Übersendung des Entwurfes in der Fassung vom 25. März 2010 unterrichtet. Damit wurden die Informationspflichten des Ministerpräsidenten gegenüber dem Landtag bei Staatsverträgen gemäß Artikel 60 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 50 Sächsische Verfassung gewahrt.
Das Präsidium hat den Termin für die 15. Sitzung auf Mittwoch, den 19. Mai 2010, 10:00 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung gehen Ihnen zu.
Die 14. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages ist geschlossen, und ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.