Protocol of the Session on April 28, 2010

(Beifall bei der FDP, der CDU, der Linksfraktion, der SPD und den GRÜNEN)

Mit Ihrer Bezugnahme auf einen abendländischen Charakter, den Sie nicht weiter definieren können, und gewachsene Traditionen, die Sie im Ungefähren lassen, appellieren Sie an einen angeblich kulturell einheitlichen Staat, an eine kulturell einheitlich geformte Gesellschaft. Die tatsächliche Pluralität des Landes und der Gesellschaft nehmen Sie nicht mehr zur Kenntnis.

Sie wollen diese von Ihnen angenommene Volksgemeinschaft vor dem Bau von Minaretten, diesen „aggressiv kämpferischen Bajonetten“, wie Sie sie bezeichnen, bewahren. Viel mehr noch: Es geht Ihnen um nichts weniger als den drohenden Untergang Sachsens. Der muss nämlich unmittelbar bevorstehen, wenn Sie, Herr Apfel – Zitat – „archaische Wüstenkrieger, die über Deutschland herfallen“, irgendwo entdecken können.

Ansonsten bedürfte es nicht der Anrufung des Selbstbehauptungswillens der Sachsen gegenüber einer solchen Bedrohung.

Meine Damen und Herren von der NPD! Mit dieser wahrhaft hysterischen Phraseologie sind Sie semantisch endgültig auf der Höhe der „Wochenschau“ vom April 1945 angekommen.

(Beifall bei der FDP, der CDU, der Linksfraktion, der SPD und den GRÜNEN)

Offenkundig geben Sie sich der Hoffnung hin, dass die derart von Überfremdung bedrohten Sachsen sich vor dem Ruf des Muezzins zu Zigtausenden in den Schoß der NPD retten werden. Ich versichere Ihnen: Das ist ein Irrtum.

Dieser Antrag und seine Begründung enthalten all das, was Rechtsextremismus kennzeichnet: eine klar nicht pluralistische Gesellschaft, sondern eine Volksgemeinschaft, die vor äußerer Bedrohung zu schützen ist; die Weigerung, tatsächliche Verhältnisse, etwa den Ausländeranteil in Sachsen, auch nur zur Kenntnis zu nehmen. Zu dieser Wirklichkeitsverleugnung gesellen sich fast paranoide Überfremdungsängste. Zu deren Beruhigung wird dann auf einen autoritären Staat zurückgegriffen, der schlicht mit einem Bauverbot dem ganzen Spuk ein Ende bereiten soll.

Aber das deutlichste Zeichen Ihrer rechtsextremistischen Verirrung, meine Damen und Herren, das ist der Ernst, mit dem Sie diesen Unfug hier präsentieren. Sie merken gar nicht, wie albern und offensichtlich realitätsfern Ihr hohles Pathos und Ihr verzweifelter Appell an den zu stärkenden Selbstbehauptungswillen sind.

Mit den gleichen Phrasen könnten Sie auch das Verbot von Coca-Cola-Automaten und von Dönerständen in der Verfassung verankern,

(Lachen des Abg. Michael Weichert, GRÜNE)

da nach Ihrer verqueren Logik auch in dieser Beziehung der Selbstbehauptungswille Sachsens gegenüber kultureller Überfremdung einer deutlichen Stärkung bedarf, meine Damen und Herren. Warten wir einmal ab, bis Sie uns hier in diesem Hohen Hause auch noch mit Blödsinn dieser Qualität belästigen.

(Beifall bei der FDP, der CDU, der Linksfraktion, der SPD und den GRÜNEN)

Herr Gansel, bitte.

Frau Präsidentin! Ich möchte die Gelegenheit zu einer Kurzintervention nutzen und den Minister darauf hinweisen, dass auch in den sächsischen Großstädten Leipzig, Dresden und Chemnitz bereits heute der Ausländeranteil offiziell bei über 5 % liegt. Wenn man die Eingebürgerten und die Illegalen hinzurechnet, können wir in Leipzig von einem Ausländeranteil von 8 % bis 9 % ausgehen. Ich möchte daran erinnern, dass auch die Überfremdung in Westdeutschland schleichend begonnen

hat. Insofern kann man das, was Sachsen droht, vorwegnehmen mit einem Blick auf die Bevölkerungszusammensetzung der drei genannten Großstädte.

Zweitens möchte ich darauf hinweisen, weil uns Verfassungsfeindlichkeit vorgeworfen wird und antidemokratische Gesinnung oder wie sonst das Wortgeklingel lautet,

(Stefan Brangs, SPD: Da ist was dran!)

dass in der Schweiz in Form einer direkten Volksabstimmung, wie sie in der BRD als volksfernem Parteienregime nicht denkbar gewesen wäre, urdemokratisch für ein Minarettverbot votiert wurde.

Ich möchte ferner daran erinnern, dass in Frankreich, in dem sich immer auf republikanische Tugenden berufen wird, mittlerweile ein Verschleierungsverbot nicht nur diskutiert wird, sondern demnächst Verfassungsrang haben wird.

Insofern reicht ein Blick auf die Schweiz und Frankreich, um zu sehen, wie sich die gewachsene europäische Kultur der Islamisierung ganz verfassungskonform und demokratisch widersetzen kann.

Wenn Sie hier schon Verfassungsprinzipien im Mund führen und diese verdrehen, sei daran erinnert, dass auch Ihre Innenminister, darunter Bundesinnenminister de Maizière, bei jeder Islamkonferenz unter anderem mit Vertretern der vom eigenen Verfassungsschutz beobachteten Organisation Milli Görüş an einem Tisch sitzen. Insofern fällt Ihnen da schon selbst die Abgrenzung schwer, wenn Sie mit islamischen Verfassungsfeinden am Verhandlungstisch sitzen.

Ich möchte daran erinnern, dass der MDR vor ungefähr einem Dreivierteljahr den Fall des deutsch-syrischen Hasspredigers –

Ihre Redezeit ist zu Ende.

Ja. – Dabbagh aus Leipzig öffentlich machte, der in Leipzig ungestraft zum Mord an Ungläubigen aufrufen darf.

(Unruhe im Saal)

Ihre Zeit ist zu Ende.

So viel zu den Fakten.

Meine Damen und Herren! Ich lasse jetzt über den Gesetzentwurf der NPDFraktion abstimmen. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Wir beginnen mit der Überschrift. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmen dafür ist die Überschrift mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Artikel 1, Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen: Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Gleiches Abstimmungs

verhalten, bei wenigen Stimmen dafür ist Artikel 1 mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Artikel 2, Inkrafttreten: Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Gleiches Abstimmungsverhalten. Damit sind alle Artikel abgelehnt

worden und es erübrigt sich eine Gesamtabstimmung. Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit beendet.

(Stefan Brangs, SPD: Gott sei Dank!)

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

2. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Einführung eines Sächsischen Hinterlegungsgesetzes und zur Änderung landesrechtlicher Vorschriften aus Anlass geänderten Bundesrechts

Drucksache 5/1383, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 5/2049, Beschlussempfehlung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Ich frage die Berichterstatterin, ob sie das Wort nehmen möchte. – Das scheint auch nicht der Fall zu sein.

Somit können wir bereits zur Abstimmung kommen. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses in der Drucksache 5/2049 ab. Es liegen keine Änderungsanträge vor.

Ich beginne wieder mit der Überschrift. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe, dass es keine Gegenstimmen und Stimmenthaltungen gegeben hat. Damit ist die Überschrift einstimmig angenommen worden.

Ich rufe Artikel 1 auf, Gesetz über das Hinterlegungsverfahren im Freistaat Sachsen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier einige wenige Stimmenthaltungen. – Artikel 1 wurde mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe Artikel 2 auf, Änderung des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten. Wer gibt diesem die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier einige Stimmenthaltungen. Dennoch wurde dem Artikel 2 mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe Artikel 3 auf, Änderung des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes. – Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? Auch hier wieder wenige Stimmenthaltungen. Artikel 3 wurde mit Mehrheit zugestimmt.

Artikel 4, Änderung des Sächsischen Justizgesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier ist bei einigen Stimmenthaltungen Artikel 4 mit Mehrheit zugestimmt worden.

Artikel 5, Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder einige Stimmenthaltungen, Artikel 5 wurde mit Mehrheit zugestimmt.

Artikel 6, Inkrafttreten. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder gleiches Stimmverhalten. Artikel 6 wurde bei wenigen Stimmenthaltungen zugestimmt.

Meine Damen und Herren! Ich lasse jetzt über den gesamten Gesetzentwurf abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier wenige Stimmenthaltungen und keine Gegenstimmen, dem Gesetzentwurf wurde in Gänze zugestimmt.

Ich beende diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf