Protocol of the Session on April 28, 2010

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 13. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages.

Meine Damen und Herren, vor Eintritt in die Tagesordnung bitte ich Sie, sich von Ihren Plätzen zu erheben und eine Schweigeminute zum Gedenken an unsere in Afghanistan gefallenen deutschen Soldaten einzulegen.

(Die Anwesenden erheben sich.)

Vielen Dank für Ihr Gedenken.

Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Dr. Schuster, Herr Prof. Dr. Dr. Besier, Herr Neubert, Herr Jennerjahn, Herr Nolle, Herr Dulig, Frau Hermenau, Frau Klinger und Frau Bonk.

Meine Damen und Herren, die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Für die Tagesordnungspunkte 3 und 4 sowie 7 bis 11 hat das Präsidium folgende Redezeiten festgelegt: CDU bis zu 107 Minuten, DIE LINKE bis zu 73 Minuten, SPD bis zu 44 Minuten, FDP bis zu 44 Minuten, GRÜNE bis zu 38 Minuten, NPD bis zu 38 Minuten, Staatsregierung 73 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können je nach Bedarf auf die Tagesordnungspunkte verteilt werden.

Meine Damen und Herren! Von mir noch eine Frage zur Tagesordnung: Unter Punkt 1 der heutigen Sitzung ist die Wahl eines Vertreters des Sächsischen Landtages für den gemeinsamen Landesbeirat der obersten Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde vorgesehen. Gemäß der Geschäftsordnung dieses Landesbeirates ist für jedes Mitglied eine weitere Person als Stellvertreter vorzuschlagen.

Im Titel des Tagesordnungspunktes 1 ist die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds nicht aufgeführt. Es bestünde die Möglichkeit, um einen weiteren Wahlgang in der nächsten Plenarwoche zu vermeiden, eine Erweiterung der Tagesordnung vorzunehmen und auch die Wahl des Stellvertreters unter Tagesordnungspunkt 1 durchzuführen. Auch für die Funktion eines stellvertretenden Mitglieds im gemeinsamen Landesbeirat der obersten Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde liegt das Vorschlagsrecht bei der Fraktion der CDU. Ihnen liegt in der Drucksache 5/2098 je ein Vorschlag für die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds vor.

Meine Frage: Erhebt sich gegen die Erweiterung der Tagesordnung Widerspruch? – Ich sehe das. Herr Kollege Tischendorf.

Danke, Herr Präsident! Für unsere Fraktion stellt sich eine grundsätzliche Frage. Die Aussage in der Präsidiumssitzung zur Vorbereitung der Tagesordnung – Sie haben es wiederholt – lautete, dass das Vorschlagsrecht für den Vertreter und den

Stellvertreter, der eventuell noch zu wählen ist, der CDU zustehe. Wenn man in § 9 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz nachschaut, liest man dort die klare Formulierung:

„Ihm gehören insbesondere an Vertreter … 13. des Sächsischen Landtages...“

Deshalb meine Frage: Wo im Gesetz ist die Anzahl der Vertreter festgelegt? Insofern sind wir im Präsidium aus meiner Sicht nicht eindeutig informiert worden. Daran schließt sich die Frage an: Wer legt denn die Anzahl fest? Das Vorschlagsrecht haben nach meinem Verständnis der Gesetzeslage durchaus auch die anderen Fraktionen. Ich bitte insoweit um Aufklärung, bevor wir uns dazu entscheiden.

Ich würde zunächst der den Wahlvorschlag einbringenden Fraktion das Wort geben. Bitte, Herr Kollege Piwarz.

Vielen Dank, Herr Präsident! Wo wir den Linken helfen können, tun wir es doch gern. Ein Blick in die Geschäftsordnung des gemeinsamen Landesbeirates hilft weiter. Dort ist in § 1 Nr. 4 geregelt: „… ein Vertreter des Sächsischen Landtages“.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Das Gesetz geht aber vor!)

Herr Tischendorf, bitte.

Herr Präsident, ich möchte meinem Kollegen erwidern. Wir haben es jetzt weniger mit Geschäftsordnungen oder Satzungen zu tun, sondern die Grundlage der Wahl und des Wahlvorschlages ist ein Gesetz. Wenn die Formulierung in § 9 Abs. 1 Nr. 13 lautet: „… Vertreter … des Sächsischen Landtages …“, dann interessiert mich relativ wenig, was in Satzungen oder Geschäftsordnungen steht. Meine Frage lautete, wie von Ihnen und vom Juristischen Dienst begründet wird, warum es nur einen Wahlvorschlag geben kann und warum dieser der CDU zusteht. Kollege Piwarz, über die Interna des Beirates brauchen wir hier nicht zu reden, weil das nicht unsere Aufgabe ist. Uns geht es um die gesetzliche Grundlage.

Kollege Tischendorf, noch einmal: Das war ein Versehen der Landtagsverwaltung. In der entsprechenden Drucksache ist von der „Wahl eines Vertreters“ die Rede. Jetzt ist die große Frage, wie wir damit verfahren. Sie haben vollkommen recht: Wir haben „eines Vertreters“ hineingeschrieben. Wenn wir Einvernehmen erzielt hätten, hätten wir den Stellvertreter mitwählen können. Das war mein Vorschlag. Aber Sie haben recht, Kollege Tischendorf: Im Gesetz steht: „Vertreter“, keine Frage.

Sie haben das Wort.

Herr Präsident, ich möchte mich noch einmal zu Wort melden. Uns geht es nicht um die Frage, ob wir heute einen Stellvertreter wählen. Uns geht es um die grundsätzliche Frage, wer vorschlagsberechtigt ist und wie viele Kolleginnen und Kollegen des Sächsischen Landtages in diesen Beirat gewählt werden können, und zwar auf der gesetzlichen Grundlage des § 9 des Brandschutzgesetzes. Insofern ist die Lösung der Stellvertreterfrage nachgelagert. In der grundsätzlichen Frage gibt es einen Dissens. Wir wurden im Präsidium falsch informiert; das haben Sie gesagt. Aus diesem Grund beantragen wir, diesen Tagesordnungspunkt für heute abzusetzen, um im Präsidium eine saubere Lösung für beide Vorschläge hinzubekommen. Ich denke, das dient auch der Demokratie in diesem Haus.

(Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion)

Kollege Piwarz.

Herr Präsident! Ich bin schon verwundert über die Diskussion, die wir gerade führen. Es ist hinreichend bekannt, dass Gesetze durch Geschäftsordnungen und dergleichen mehr ausformuliert werden können, insbesondere dann, wenn die Möglichkeit hierfür besteht.

Im Übrigen will ich in Erinnerung rufen, dass wir dasselbe Wahlverfahren in der vergangenen Legislatur angewandt haben. Damals hat es keinerlei Einwände der Linksfraktion gegeben. Ich wundere mich nun, dass Sie das urplötzlich auf die Tagesordnung setzen, nur um hier noch ein bisschen Theater in Ihrem Sinne zu machen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Noch einmal zur Aufklärung: Nach Gesetz bestimmt der Innenminister, wie viele Stellvertreter der Vertreter hat. Beim letzten Mal hat der Innenminister mit Schreiben mitgeteilt, dass wir zum Vertreter einen Stellvertreter wählen sollten. So war die Verfahrensweise bei der letzten Wahl. Das ist der bisherige Stand.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: „Vertreter“ ist die Mehrzahl – fertig!)

Wie verfahren wir jetzt? Wir können uns in eine Geschäftsordnungsdebatte verstricken. – Jetzt gebe ich Kollegen Brangs das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich appelliere daran, das bisher von uns gepflegte Verfahren zu beachten. Es gab eine Vorbesprechung der Parlamentarischen Geschäftsführer. Danach fand eine Präsidiumssitzung statt. In dieser Präsidiumssitzung – das haben Sie selbst eingeräumt – ist eine Information gegeben worden, die anscheinend so nicht haltbar ist. Das Argument, das Kollege Piwarz gerade vorgetragen hat, ist nicht wirklich eines. Wenn sich Sachverhalte verändern, kann man ja nicht davon ausgehen, dass all das, was bisher hier diskutiert worden ist, nicht mehr Gegenstand einer Debatte sein kann.

(Christian Piwarz, CDU: Die Sachverhalte haben sich doch nicht verändert! Was erzählst du denn da?)

Deshalb schlage ich vor, dass wir diesen Tagesordnungspunkt vertagen, damit es im Nachgang nicht zu einer Auseinandersetzung kommt über die Frage, ob der Begriff „Vertreter“ nicht impliziert, dass es mehrere sein können und die Möglichkeit besteht, dort auch mehrere zu entsenden. Das hätte zur Folge, dass wir auch mehrere Stellvertreter wählen müssten. Insofern ist es ein ungeklärter Sachverhalt. Ich glaube, wir tun uns allen einen Gefallen, wenn wir diesen Tagesordnungspunkt heute absetzen, es klären und in der nächsten Landtagssitzung aufrufen.

(Beifall bei der SPD, der Linksfraktion und den GRÜNEN)

Vielleicht einen Vorschlag: Es gibt eine weitere Variante, dass wir genau nach der Tagesordnung verfahren und heute den Vertreter wählen. Wir können dann die Wahl des Stellvertreters oder der Stellvertreter in der nächsten Sitzung vornehmen, denn es gibt sicher überhaupt keinen Zweifel daran, dass wir den Vertreter gemäß unserer gesetzlichen Grundlage wählen können und müssen.

Bitte, Kollege Herbst.

Herr Präsident! Ich bin schon sehr überrascht, was für eine Diskussion wir hier führen. Zu diesem Sachverhalt fand weder eine Diskussionsrunde der PGfs noch im Präsidium statt, da ja die Fakten bekannt waren. Es gab keine Veränderung der Umstände. Es gab keine Gesetzesänderung. Ich weiß nicht, warum wir plötzlich hier diese Diskussion führen. Es erklärt sich mir nur, dass einige noch etwas entdeckt haben und hier versuchen, einen Streit auszutragen. Mit gesetzlicher Grundlage hat das nichts zu tun.

Bitte.

Herr Präsident! Das Problem ist letztlich, es steht im Gesetz: „Ihm gehören insbesondere an Vertreter …“ und dann wird aufgeführt, wer wahl- bzw. entsendungsberechtigt ist. Dort steht eben nicht, ihm gehören insbesondere an „ein Vertreter“ und dann des Landtages, des Staatsministeriums des Innern. Nun steht die Frage: Wer entscheidet denn, ob der Landtag einen, zwei oder vier Vertreter schickt? Das kann die CDU dank ihrer Hoheit doch nicht entscheiden!

Die Frage, dass es im Gesetz nicht entschieden und auch offensichtlich nicht im Präsidium geklärt worden ist, wie viele Vertreter der Landtag der jetzigen Legislatur entsenden kann – wir haben Diskontinuitätsprinzip –, ist zu klären. Deshalb wäre es sachgerecht, die Entscheidung noch einmal ins Präsidium zurückzugeben.

Ich denke, dass sich in der Präsidiumssitzung gegen die Wahl des Vertreters kein

Widerspruch erhoben hat. Über die Wahl der Stellvertreter stand nichts in der Tagesordnung. Es geht jetzt um die Wahl des Vertreters.

Wir haben jetzt die Möglichkeit, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen oder ihn so auf der Tagesordnung stehen zu lassen. Ich habe Widerspruch vernommen, dass man heute keinesfalls die Wahl der Vertreter in die Tagesordnung aufnehmen möchte.

Bitte, Kollege Brangs.

Herr Präsident! Nach § 107 Geschäftsordnung beantrage ich für meine Fraktion eine Überlegungspause. Wir sind hier vor einem Wahlgang. Ich beantrage eine Viertelstunde.

Ich unterbreche die Sitzung für eine Überlegungspause. Wir sind ja immer noch in der Abstimmung zur Tagesordnung. Ich hoffe, dass wir schnell zu einem Ergebnis kommen.

(Unterbrechung von 10:15 bis 10:26 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Brangs, Sie wollen uns das Ergebnis Ihres Nachdenkens mitteilen.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können in den Wahlgang eintreten, bitten aber darum, dass heute nicht über den Stellvertreter entschieden wird, sondern dies im nächsten Plenum nach einer ordentlichen Tagesordnung mit Beschluss des Präsidiums erfolgt.

Sie bitten eigentlich darum, Kollege Brangs, dass wir strikt nach Tagesordnung verfahren. Ich weise noch einmal darauf hin, dass die Anzahl der Vertreter laut Gesetz in einer Geschäftsordnung des gemeinsamen Landesbeirats für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz geregelt werden kann. In der Geschäftsordnung vom 20.02.2006 steht, dass dem Landesbeirat ein Vertreter des Sächsischen Landtages angehören muss.

Ich schaue zur Linksfraktion. – Sie stellen keinen Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Ich stelle auch sonst keinen Widerspruch zu der uns vorliegenden Tagesordnung fest. Damit können wir in die Tagesordnung eintreten.

Meine Damen und Herren! Politik ist spannend, Landtagssitzungen sowieso von Anfang an. Ich rufe auf den