Es gibt zu Beschlussempfehlungen und Berichten zu Petitionen, Drucksache 5/1881, abweichende Meinungen.
Die Fraktion DIE LINKE gibt ihre abweichende Meinung zu der Beschlussempfehlung folgender Petition zur Kenntnis: Sammelpetition 04/03109/5, Gebührenerhebung zur Benutzung des Schlossparks Pillnitz.
Die NPD-Fraktion gibt ihre abweichende Meinung zur Beschlussempfehlung folgender Petition zur Kenntnis: 05/00125/8, Öffentliche Sicherheit.
Somit kann Sammelannahme erfolgen. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht schon durch Einzelabstimmungen behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest, es sei denn, es wird ein anderes Stimmverhalten angekündigt. – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Sammeldrucksache insoweit im Sinne des § 102 Abs. 7 Geschäftsordnung durch den Landtag zugestimmt. Damit ist der Tagesordnungspunkt 12 beendet.
Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtages als Drucksache 5/1882 vor. Die Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt. Gleichzeitig ist Ihnen die Reihenfolge der Behandlung der eingereichten Fragen bekannt. Der Abg. Herr Jurk, SPD-Fraktion, stellt die erste Frage, Nr. 3. Bitte schön.
Es geht um die nachträgliche Kürzung der Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen, Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Viele sächsische kleine und mittelständische Unternehmen haben infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise erhebliche Aufwendungen zur Fortsetzung ihres Geschäftsbetriebes. So sind die Anforderungen vieler Kreditinstitute an ihre Kreditnehmer erhöht worden. Eine gute Hilfestellung leisteten den KMU bisher Instrumente wie Beratungs- und Kooperationsförderung. Seit Mitte Februar werden durch die SAB Bescheide – –
Ich bitte darum, die Zeit für die Fragestunde zu stoppen und vielleicht die elektronischen Geräte auszuschalten, damit wir hier eine ordentliche Akustik haben. – Herr Jurk, wir versuchen es noch einmal.
über den vorzeitigen förderunschädlichen Vorhabensbeginn in der Förderhöhe rückwirkend zum 1. Januar 2010 abgesenkt. Das führt zu erheblichen Problemen bei bereits weit abgearbeiteten Projekten bzw. schränkt die Beratungsmöglichkeiten wesentlich ein.
1. Sieht die Staatsregierung durch die nachträgliche Absenkung des Fördersatzes nicht den Vertrauensschutz gegenüber sächsischen KMU verletzt, selbst wenn die nachträgliche Kürzung rechtmäßig erfolgt?
2. Wie sollen sich Unternehmen verhalten, bei denen das Projekt so weit fortgeschritten ist, dass die nunmehr gekürzte Förderung nicht mehr auskömmlich ist?
Zu Punkt 1: Eine nachträgliche Absenkung, wie es in der Frage suggeriert wird, Herr Kollege Jurk, hat es nicht gegeben. Wie Sie sicherlich wissen, entsteht eine Rechtskraft erst durch Bescheid. Der förderunschädliche Maßnahmebeginn ist lediglich eine Mitteilung der SAB an den Antragsteller, dass er auf eigenes Risiko mit der Maßnahme beginnen kann. In dem entsprechenden Schreiben wird auch deutlich gemacht, dass dies auf eigenes Risiko erfolgt und dass es eben kein Präjudiz für irgendeine Förderung, also eine Art Vorbescheid, darstellen könnte. Der Unternehmer handelt auf eigenes Risiko. Insofern ist die Aussage, dass es sich um eine nachträgliche Kürzung handelt, falsch. Insofern ist natürlich auch kein Vertrauensschutztatbestand gegeben, den wir hätten berücksichtigen müssen.
Ich denke, dass Unternehmer im Freistaat Sachsen sehr wohl in der Lage sind, die entsprechenden Briefe der SAB genau und sorgfältig zu lesen und auch zu erkennen, dass es sich nicht um eine Fördermittelzusage handelt, sondern einfach um eine Mitteilung, dass für den Fall, dass gefördert wird, das Beginnen der Maßnahme eben nicht förderschädlich ist. Die Unternehmen, die das entsprechend berücksichtigt haben, hatten damit auch keine Probleme.
Zur zweiten Frage: Wenn Unternehmen mit dem, was sie in Zukunft gefördert bekommen, nicht mehr auskommen, haben sie Pech gehabt. – Interpretiere ich das so richtig?
Wenn ein Unternehmen dieses Schreiben, das eigentlich unmissverständlich ist, so interpretiert haben sollte, dass es sich dabei um eine Förderzusage handeln würde, dann wäre das eine Fehlinterpretation des Unternehmers. Das wäre dann für das Unternehmen im Einzelfall sicherlich bedauerlich, liegt aber weder im Verantwortungsbereich der Staatsregierung noch der SAB.
Ich habe mir – da ich diese Nachfrage vermutet habe – von der SAB einmal beispielhaft einen Bescheid geben lassen und möchte Ihnen die entsprechende Passage zitieren: „Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass diese Zustimmung keine positive Vorentscheidung darstellt oder einen Rechtsanspruch mit Hinblick auf Gewährung einer Zuwendung begründet.“
Ich möchte danach fragen, ob Sie beabsichtigen, die Kooperations- und Beratungsförderung gänzlich einzustellen?
Wir werden die Kooperations- und Beratungsförderung im Rahmen der geringer werdenden Einnahmen und infolgedessen auch geringer werdenden Ausgaben wie alle Fördertatbestände auf den Prüfstand stellen.
Es gilt, was ich in der Debatte im letzten Plenum, als es um das Thema Förderung und Optimierung der Förderung ging, gesagt habe: dass wir angesichts knapper Kassen die Förderung darauf konzentrieren wollen, dass Mittel den Unternehmen direkt zufließen. Die Schwerpunkte liegen dabei auf Investition, Innovation und Wachstum. Angesichts dieser Prämissen werden wir auch die Beratungsförderung überprüfen.
Wir fahren in der Fragestunde fort. Zweite Fragestellerin ist Frau Jähnigen, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Frage Nr. 5.
Die Staatsregierung hat ein Eckpunktepapier zur Überarbeitung des Landesentwicklungsplanes vorgelegt. Wir wurden vom Innenminister dankenswerterweise über den Innenausschuss informiert. Der Landesentwicklungsplan soll bis zum Jahr 2012 erarbeitet werden und als integrierten Bestandteil einen Fachlichen Entwicklungsplan Verkehr enthalten.
1. Wer erarbeitet die fachlichen Grundlagen des Entwicklungsplanes Verkehr und welche Verkehrs- und Einwohnerprognosen sind Grundlage dieses Fachlichen Entwicklungsplanes?
2. Auf welche Weise sollen nach Auffassung der Staatsregierung die Entwicklungsziele des fachlichen Entwicklungsplanes Verkehr in die Planungen der für den öffentlichen Nahverkehr verantwortlichen Träger (sächsische Verkehrsverbünde) integriert werden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Kollegin Jähnigen, zu Ihren Fragen hinsichtlich der Erarbeitung dieses Fachlichen Entwicklungsplanes Verkehr, der in den Landesentwicklungsplan integriert ist: Insofern sind diejenigen, die diesen Landesentwicklungsplan erarbeiten, auch diejenigen, die letztendlich die verkehrsfachlichen Belange mit erarbeiten. Hierzu gibt es ein förmliches Beteiligungsverfahren des Landtages, aber auch aller
anderen Träger öffentlicher Belange, die an dem Landesentwicklungsplan beteiligt sind. Mit ihnen zusammen werden der Landesentwicklungsplan und auch die verkehrlichen Belange in diesem Landesentwicklungsplan bearbeitet.
Hinsichtlich der zugrunde liegenden Prognosen ist es so, dass keine speziellen Prognosedaten für die Erarbeitung des Landesentwicklungsplanes erhoben werden, sondern es wird auf diejenigen Bezug genommen, die allgemein verfügbar sind. Wir orientieren uns am aktuellen Stand der verfügbaren Prognosen. Sie wissen, dass es zum Beispiel bei den Bevölkerungszahlen unterschiedliche Prognosen gibt. Wir orientieren uns gemeinsam mit allen Trägern öffentlicher Belange an den aktuellen Daten.
Die zweite Frage bezieht sich darauf, wie diese Entwicklungsziele Bestandteil der Planungen der Träger des öffentlichen Nahverkehrs werden sollen. Der Landesentwicklungsplan, so er dann beschlossen ist, ist verbindlich, und zwar auch für die Kommunen und somit auch für die Träger des öffentlichen Personennahverkehrs. Insofern ist die Antwort klar: Wenn er verbindlich ist, sind die Planungen, die in diesem Landesentwicklungsplan enthalten sind, auch für diese Träger verbindlich.
Davon, dass der Entwicklungsplan verbindlich ist, bin ich ausgegangen, Herr Staatsminister. Die Frage ist: Wie sollen seine Entwicklungsziele in die Nahverkehrsplanung integriert werden? Ich denke hier zum Beispiel an den Zusammenhang von Bahn- und Busverkehr, an Parallelverkehre von Bus und Bahn. Viele Zweckverbände erarbeiten jetzt Nahverkehrspläne, bevor der Entwicklungsplan in Kraft tritt. Deshalb muss man ein Mittel finden, um das integriert stattfinden zu lassen.
Wenn Sie erlauben, würde ich gleich noch die zweite Nachfrage zu den Prognosen stellen. Ich gehe davon aus, dass Sie mit den Prognosen für 2020 weiterarbeiten. Habe ich das so richtig verstanden?