Aus diesem Grunde verstehe ich nicht, weshalb wir uns hier über eine Bundesratsinitiative unterhalten müssen.
Der ökonomische Sachverstand der NPD zeigt sich deutlich in der Forderung, Griechenland aus der Währungsunion auszuschließen. Griechenland ist allein bei Banken in Frankreich, der Schweiz und Deutschland mit 140 Milliarden Euro verschuldet. Selbst nach einem Ausschluss aus der Währungsunion müsste Griechenland diese Schulden in Euro begleichen, weil sie in Euro aufgenommen wurden. Es müsste dann seine neue Währung an den Währungsbörsen dieser Welt in Euro tauschen. Doch wer würde eine neue Drachme gegen Euro tauschen? Wenn man Griechenland in die Zahlungsunfähigkeit schicken will, dann ist der Ausschluss aus der Währungsunion der sicherste Weg. Dies würde ganz Europa und gerade Deutschland in eine weitere Finanzkrise schicken.
Es ist nicht so, wie die NPD suggeriert, dass Griechenland über seine Verhältnisse gelebt und nun Deutschland diese Zeche aus Steuergeldern zu zahlen habe. Griechenland selbst zahlt bereits heute einen hohen Preis für die unsinnige Finanzpolitik der letzten Jahre.
Um sich für zwei Jahre Geld leihen zu können, muss Deutschland 1,15 %, Griechenland hingegen 4,6 % Zinsen bezahlen. Investoren verlangen somit einen Risikoaufschlag für Anleihen aus Griechenland von 4,6 %. Das bedeutet einerseits, dass Griechenland für seine eigenen Schulden bitter zahlt, denn sie müssen in den nächsten Monaten 20 Milliarden Euro refinanzieren, und dieses Geld muss aus den Staatshaushalten kommen. Das zeigt aber unter anderem auch, dass die Märkte funktionieren, weil sie ja eine unsolide Finanzpolitik mit Risikoaufschlägen bei Anleihen bestrafen.
Für Griechenland und seine Bürger ist das eine doppelte Belastung. Sie müssen nicht nur ihre Haushalte konsolidieren und sie wieder richtig auf Vordermann bringen, um den Maastricht-Kriterien zu entsprechen, sondern sie müssen gleichzeitig aus diesen konsolidierten Haushalten die erhöhten Zinsen bezahlen.
Meine Damen und Herren! Europa darf sich nicht von Griechenland abwenden. Wir dürfen nicht in die Zeiten der Nationalwährung zurückfallen. Ich möchte nochmals daran erinnern, wie der Euro die europäische Integration beschleunigt hat. Gegen diese europäische Integration wendet sich der Antrag der NPD. Daran sind wir bereits gewöhnt. Das aber auf dem Rücken eines stabilen Währungssystems auszutragen zeigt die ideologische Verblendung der braunen Reihen in diesem Hause.
Gibt es weitere Wortmeldungen in der ersten Runde? – Ich frage die Linksfraktion. – Nein. Die SPD? – Nein. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN? – Nein. Die Staatsregierung? – Auch nicht. Dann kommen wir zur zweiten Runde. Herr Dr. Müller, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Beitrag des Kollegen Biesok beweist eigentlich nur, wie gleichgültig ihm eine der Schicksalsfragen des deutschen Volkes, nämlich die Währung, ist. Das Rechtsverständnis des Herrn Biesok ziehe ich auch sehr in Zweifel, denn wenn man sich mit betrügerischen Mitteln in diesen vermeintlichen Vorteil Euro bringt und dafür dann noch belohnt wird, indem man Milliarden transferiert bekommen soll, was im Endeffekt mit dem Europäischen Währungsfonds passieren soll, dann ist das für mich immer noch kriminell, was da gelaufen ist.
Außerdem beweist der Redebeitrag natürlich, wie wenig Ahnung Sie offensichtlich von den verfassungsrechtlichen Grundlagen haben, die für diese Währungsunion gelten. Fakt ist nämlich, dass die Rechtslage Deutschland verpflichtet, die Währungsunion zu verlassen, wenn Griechenland dies nicht tut. Griechenland wird seine desolate wirtschaftliche Situation nur in den Griff bekommen, wenn es entweder die Drachme wieder einführt und dann mithilfe seines schwachen Drachme eine Wirtschaft ankurbelt oder wenn es Finanztransfers anderer europäischer Staaten erhält. Letztere aber sind verfassungsrechtlich ausgeschlossen.
So heißt es in Artikel 125 Absatz 1 des EU-Vertrages von Lissabon: „Ein Mitgliedsstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten eines anderen Mitgliedsstaates.“ Darüber hinaus stellte das Bundesverfassungsgericht in seinem Maastricht-Urteil aus dem Jahr 1993 klipp und klar fest: „Sollte die Währungsunion die bei Eintritt in die dritte Stufe vorhandene Stabilität nicht kontinuierlich im Sinne
des vereinbarten Stabilisierungsauftrages fortentwickeln können, so würde sie diese vertragliche Konzeption verlassen.“ Diese Bedingung wäre spätestens dann gegeben, wenn Deutschland direkte oder indirekte Finanzhilfen an einen in Not geratenen Mitgliedsstaat der Europäischen Währungsunion leisten würde.
Auch der sogenannte Europäische Währungsfonds, dessen Einrichtung Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble gefordert hat, wäre nichts anderes als ein Instrument zur Konkursverschleppung zahlungsunfähiger Staaten, da diese erklärtermaßen dem Transfer von Steuergeldern zwischen den Eurostaaten dienen soll.
Ich sage Ihnen, wenn Systeme nichts aus ihren Fehlern lernen und diese beseitigen, dann zerbrechen sie. Dies gilt finanzpolitisch insbesondere, wenn folgende Regeln nicht mehr gelten, nämlich Kampf der Inflation und dem Kreditbetrug, Leistung statt Schlendrian und Korruption, Selbsthilfe statt – wie in der EU zumeist: deutsche – Finanztransfers.
Als erster Schritt auf einem finanziell soliden Weg sollte Griechenland aus der Währungsunion ausgeschlossen werden, in die sich das Land, wie ich bereits sagte, ja auch nur durch eine dreiste und kontinuierliche Fälschung der eigenen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung eingeschmuggelt hat.
Wir fordern die Staatsregierung daher auf, im Falle einer Verletzung des rechtlichen Verbots einer finanziellen Unterstützung von Griechenland oder auch anderer Währungsfondsländer die schon angekündigte Verfassungsklage von Prof. Wilhelm Hanke zu unterstützen und eine Bundesratsinitiative für die Entwicklung eines Ausstiegsplanes aus der Währungsunion zu starten. Wenn dies nicht geschieht, dann werden sich immer mehr besorgte Sparer und kluge Investoren aus dem Euro verabschieden und sich zukunftssichere Vermögensspeicher suchen, und die kommende Inflation wird dann die Lebensleistung von Millionen von Sparern vernichten. Lassen Sie uns also handeln, bevor es zu spät ist!
Ich frage die Fraktionen, ob es noch Wortmeldungen gibt. – Das kann ich nicht erkennen. Die Staatsregierung? – Herr Dr. Martens, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag beweist wieder einmal, dass er in währungspolitischer Unkenntnis und mit einem guten Stück Europafeindlichkeit und schlichtem, national borniertem Isolationismus hier eingereicht wird. Der Antrag der NPD reiht sich ein in die sattsam bekannten irrationalen Vorstöße der Partei gegen den Euro mit dem Ziel eines Ausstiegs der Bundesrepublik aus der Eurozone.
Meine Damen und Herren! Dieses Ziel, das Sie hier verfolgen, ist unmittelbar gegen die nationalen Interessen Deutschlands gerichtet.
Unfassbar verantwortungslos, wie ein Redner der NPD sagte, ist nicht die Euro-Einführung, sondern wäre das Vorgehen gemäß dem von Ihnen vorgelegten Antrag.
Meine Damen und Herren! Der Euro hat seit seiner Einführung – es ist bereits darauf hingewiesen worden – in großem Umfang zum Wohlstand und zum Wachstum in Europa und insbesondere auch in der Bundesrepublik Deutschland beigetragen. Dies gilt zum Beispiel für die Exportchancen und das Exportvolumen der deutschen Wirtschaft.
Vor Einführung des Euro hat Deutschland rund 63 % seiner Exporte in den EU- und den EG-Raum ausgeführt. Das Exportvolumen in die Länder der Europäischen Gemeinschaft im Jahr 2000 betrug 340 Milliarden Euro. Damals wurden also für 340 Milliarden Euro Waren in andere EU-Länder exportiert. 2007, fünf Jahre nach der Einführung des Euro, waren es 627 Milliarden Euro, meine Damen und Herren. Zum Vergleich: Der gesamte Staatshaushalt des Freistaates Sachsen beläuft sich auf 16,5 Milliarden Euro. Daran kann man erkennen, welche enormen Auswirkungen, welche Chancen und vor allem welches Wachstum und damit welcher Wohlstand in Deutschland durch die Euro-Einführung überhaupt erst möglich gemacht worden sind. Die neu eingeführte nationale Währung, die D-Mark – oder egal, wie Sie sie nennen wollten –, würde auf den Finanzmärkten stattdessen aller Voraussicht nach sofort dramatisch aufgewertet, was den deutschen Export sofort dramatisch einbrechen lassen würde. Die Folge wäre unmittelbar Arbeitslosigkeit in erheblichem Umfang, meine Damen und Herren.
Die Bundesratsinitiative, die Sie bei deutschen Finanzhilfen für Griechenland fordern, ist eigentlich gegenstandslos, denn inzwischen ist eine Internationalisierung der Hilfe für Griechenland vorgesehen. Auf europäischer Ebene ist eine Einigung auf ein kombiniertes Hilfspaket für Griechenland erfolgt. Diese sieht eine Lösung unter Einbeziehung des Internationalen Währungsfonds vor. Die Lösung sieht substanzielle Unterstützung des IWF für Griechenland sowie im Weiteren freiwillige Finanzspritzen der Eurozonen-Mitglieder vor. Der IWF soll erst angerufen werden, wenn sich die Griechen nicht mehr an den Kapitalmärkten refinanzieren könnten. Also stellt er nur eine Ultima-Ratio-Lösung dar. Dann würde Griechenland Kredite zu Marktkonditionen erhalten, und auch nur dann, wenn die Hilfen von allen Mitgliedsstaaten einstimmig beschlossen werden würden.
Ein solches Hilfspaket ist auch in deutschem Interesse, denn es trägt zur Stabilisierung der Gemeinschaftswährung bei. Schließlich sei eines erwähnt: Griechenland stellte bisher überhaupt keine konkreten Forderungen an
Soweit Sie eine Bundesratsinitiative gegen einen Europäischen Währungsfonds fordern, lassen Sie sich gesagt sein, dass eine solche Bundesratsinitiative ins Leere zielt.
Herr Staatsminister, Sie sind Staatsminister für Justiz. Ich frage Sie deshalb, ob Sie es legitim finden, dass man sich unter Betrug in eine Währungsunion hineinmogelt und dann hinterher möglicherweise Hilfe braucht. Ich denke, dass es unstreitig ist, dass die Angaben Griechenlands, die zur Aufnahme in die Eurozone geführt haben, bewusst gefälscht waren. Finden Sie das als Justizminister richtig?
Ich bin auch Minister für Europaangelegenheiten und ich kann Ihnen nur eines sagen: Unabhängig von der Bewertung einzelner Angaben bei der Einführung des Euro weiß ich um die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen, die diese Währung hat. Da muss man differenzieren können, und das ist das, was Ihnen nicht gelingt.
Meine Damen und Herren, die von Ihnen angestrebte Verfassungsklage, um es juristisch zu machen, wäre schlicht unzulässig. Für einen solchen Bund-Länder-Streit nach Artikel 93 Abs. 1 Nr. 3 des Grundgesetzes fehlt jegliche Antragsbefugnis. Der Freistaat müsste geltend machen können, durch eine Maßnahme der Bundesregierung in einer verfassungsrechtlichen Rechtsposition verletzt oder gefährdet zu sein. Hierfür spricht nichts.
Es genügt auch nicht zu behaupten, der Bund handle verfassungswidrig oder er verletze eine allgemeine Rücksichtnahmepflicht auf die Länder. Auf die Verletzung eines Bürgerrechts auf wirtschaftliche Stabilität kann der Antrag nun auch nicht gestützt werden; denn Länder sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nicht Träger von Grundrechten.
Finanzhilfen des Bundes auf dem Gebiet der EU greifen auch nicht in die Kompetenz der Länder ein. Auch das ist Ihnen bei der Abfassung des Antrages offensichtlich entgangen.
Schließlich zum Ausschluss von Griechenland aus der Währungsunion. Lassen Sie mich nur so viel sagen: Dass dieser Vorschlag weit außerhalb aller Zuständigkeiten dieses Hauses liegt, ist offensichtlich und muss nicht weiter betont werden.
Es wird Sie deswegen nicht weiter verwundern, dass sich die Staatsregierung gegen eine Annahme dieses Antrages und der Entschließung ausspricht.
Ich frage, ob in der allgemeinen Aussprache noch ein Abgeordneter das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zum Schlusswort. Für die NPD-Fraktion Herr Schimmer.