Protocol of the Session on July 10, 2014

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Die Frage einer publizistischen Mindestqualität muss ansonsten von der Politik definiert werden. Ich warne alle Beteiligten davor, sich darauf einzulassen.

Meine Damen und Herren! Ich habe großen Respekt vor den Leistungen der lokalen und regionalen Fernsehveranstalter, die unter schwierigen Umständen und mit meist unzureichenden finanziellen Mitteln die Bevölkerung mit aktuellen Informationen versorgen. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung werden zusätzliche Möglichkeiten für ihre Unterstützung eröffnet.

Die Landesmedienanstalt kürzt für die Unterstützung der lokalen Fernsehveranstalter an anderer Stelle. Es sind die Gutachterkosten, sehr geehrter Herr Abg. Neubert, die das im Wesentlichen ausmachen. Das wissen Sie und das ist Ihnen bekannt. Zu insinuieren, wir würden damit medien

pädagogische Projekte abschaffen, ist nicht richtig. Wir bleiben mit 2,6 Millionen Euro pro Jahr an der Spitze aller deutschen Länder, was die Förderung medienpädagogischer Projekte betrifft.

Meine Damen und Herren! Ich bitte daher dieses Hohe Haus um die Zustimmung zur vorliegenden Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes. Ich bitte alle Beteiligten, sich dafür einzusetzen, dass dieses Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden kann. Die lokalen und regionalen Fernsehstationen haben es schlicht verdient.

Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir eine abschließende Bemerkung: Wie die Anhörung ergeben hat, ist das Gesetz europafest. Auch darüber müssen Sie sich keine Sorgen machen. Aus der Anhörung ist deutlich hervorgegangen, dass sich die Frage der Europatauglichkeit im Wesentlichen mit der Frage der Gestaltung der Satzung auseinanderzusetzen hat. Sie wird europatauglich gestaltet, sodass Sie heute dem Gesetz beruhigt zustimmen können.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der FDP und des Abg. Dirk Panter, SPD)

Herr Panter, Sie möchten eine Kurzintervention vortragen; bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich möchte das Ende der Debatte nutzen, um einen Dank auszusprechen. Es ist ein Dank an einen Kollegen, der nicht, wie andere, immer ganz vorn in der Reihe steht. Es gibt für die erste Reihe stets Verabschiedungen – das haben wir gesehen und das ist richtig so. Aber es gibt auch Kolleginnen und Kollegen, die im Hintergrund arbeiten und versuchen, an der Sache orientiert, diesen Landtag voranzubringen. Ich möchte deshalb Karl-Heinz Gerstenberg danken.

(Christian Piwarz, CDU: Das ist aber keine Kurzintervention!)

Egal, das möchte ich gern machen.

(Christian Piwarz, CDU: Das geht aber jetzt nicht!)

Auch wenn es nicht geht, aber ich habe ja noch einen Redebeitrag. Es muss ja keine Kurzintervention sein.

Ich möchte mich gern bedanken; denn Karl-Heinz Gerstenberg ist ein Kollege, von dem ich auch als Medienpolitiker durch seine unaufgeregte Art sehr viel lernen durfte. Heute wird er voraussichtlich seine letzte Rede halten. Ich habe mich gestern auch ein wenig geärgert, weil ihm vorgeworfen wurde, er würde das Thema „Aufarbeitung des DDR-Unrechts“ für seine eigene Profilierung nutzen. Ich denke, wer so etwas sagt, hat keine Ahnung, wer Karl-Heinz Gerstenberg ist und wie er arbeitet. Deshalb sage ich: Vielen Dank und alles Gute!

(Beifall bei der SPD, den LINKEN, den GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU – Beifall des Abg. Torsten Herbst, FDP)

Herr Panter, ich lasse Ihnen das heute durchgehen, weil der letzte Plenartag ist. Eine Danksagung ist ja etwas Schönes, aber das sollte nicht als Kurzintervention zur Gewohnheit werden.

(Christian Piwarz, CDU: Drei Minuten Redezeit reichen!)

Herr Neubert, möchten Sie eine Kurzintervention vortragen oder einen Redebeitrag halten? – Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe zwei Anmerkungen zur Rede des Staatsministers, zum einen hinsichtlich der Mittel, die in der SLM gekürzt werden sollen, um diese 300 000 Euro sicherzustellen. Ich zitiere aus dem Brief des Geschäftsführers der SLM: „Danach werden im Wesentlichen der Ansatz zur Förderung medienpädagogischer Projekte um 30 000 Euro und für Projekte des Jugendmedienschutzes um 35 000 Euro, Medienforschung, Studien und Analysen um 123 000 Euro, für Filmförderung“ – also kulturelle Filmförderung – „in Höhe von 30 000 Euro gekürzt.“ Das sind die Angaben aus dem Brief. Zu sagen, dass in diesem Bereich keine Kürzungen vorgenommen werden, ist unsachgemäß.

Das Zweite ist: Sie haben die Zahlen benannt, dass der SAEK 1,6 Millionen Euro erhält. Es ist tatsächlich eine sächsische Besonderheit, dass es in einem Bereich, SAEK, sowohl Ausbildung als auch Medienkompetenzvermittlung gibt. Einerseits werden diese Dinge nicht ausgestrahlt, aber andererseits existieren freie Radios, die Dinge ausstrahlen, jedoch keine Förderung bekommen. Das ist genau der Punkt, dass diese Unterscheidung politisch ganz bewusst so vorgenommen wird und dass freie Radios ganz bewusst aus dieser Finanzierung ausgeschlossen sind. Das ist genau unser Kritikpunkt.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN und den GRÜNEN)

Gibt es weiteren Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann können wir zur Abstimmung kommen.

Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes und des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien, Drucksache 5/14689.

Wir behandeln zuerst die Änderungsanträge und ich beginne mit der Drucksache 5/14799, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, der SPD-Fraktion und der Fraktion GRÜNE. Ich bitte um Einbringung, wenn das gewünscht ist. – Herr Abg. Neubert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt der Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Es geht darum, in Ergänzung zur möglichen Förderung lokaler und regionaler Fernsehprogramme einen weiteren Punkt 19 innerhalb der Aufgaben der Sächsischen Landesmedienanstalt im Privatrundfunkgesetz einzufügen, und zwar die Förderung nicht kommerzieller lokaler und regionaler Hörfunksender in Sachsen, insbesondere bei der zur Verbreitung ihres Programms erforderlichen Infrastruktur, einzufügen.

Gestatten Sie mir noch einen Hinweis auf den Rundfunkstaatsvertrag. Es wurde gesagt, das seien zusätzliche Forderungen, die Opposition schieße über das Ziel hinaus. Wenn Sie sich § 40 des Rundfunkstaatsvertrages, Finanzierung zusätzlicher Aufgaben von Landesmedienanstalten, zur Hand nehmen, dann stellen Sie fest: In diesem Paragrafen wird ganz eindringlich – eigentlich ausschließlich von der konkreten Formulierung her – darauf abgestellt, dass der nicht kommerzielle Hörfunk durch Landesermächtigung finanziert werden kann.

Genau das wünschen wir uns. In den Debatten der letzten Jahre haben wir immer wieder eingefordert, dass es passiert. Das wird von Ihnen als CDU/FDP-Koalition verhindert, und zwar – wie ich bereits sagte – aus einer sehr willkürlichen, politischen Perspektive heraus, dass Sie freie Radios in diesem Land nicht unterstützen wollen.

Es ist absurd, dass auf der einen Seite kommerzielle, von Werbung finanzierte Fernsehanbieter Geld erhalten und auf der anderen Seite nicht kommerzielle, ehrenamtliche Projekte ohne Werbung die Unterstützung von Ihnen versagt bekommen. Vor diesem Hintergrund legen wir Ihnen diesen Änderungsantrag gemeinsam vor und bitten um Zustimmung.

(Beifall bei den LINKEN und den GRÜNEN)

Herr Herbst zum Änderungsantrag, bitte.

Frau Präsidentin! Ich glaube, hier werden Äpfel und Birnen miteinander verglichen. Es ist in der Debatte schon deutlich geworden, dass wir im Bereich der Produktionskosten für Fernsehen einen ganz anderen Aufwand haben als für den Radiobereich. Deshalb kann man das nicht gleichsetzen und wir wollen es auch im Gesetz nicht gleichsetzen.

Zum Zweiten stimmt die Behauptung nicht, dass die kommerziellen Radios nicht in den Genuss von Fördermitteln kämen. Sie bekommen sehr wohl eine Unterstützung für Sende- und Leitungskosten. Darüber hinaus gab es ein relativ großzügiges Angebot für die Umstellung auf die Digitalisierung, die von den nicht kommerziellen Radios nicht in Anspruch genommen wurde. Diese Diskussion ist gar nicht so alt.

Zum Dritten: Das Thema SAEK ist hier schon als Stichwort gefallen. Ich glaube, das ist genau diese Form,

wodurch Bürger unterschiedlichsten Alters sich einbringen und in Medienerfahrungen ausprobieren können. Diese SAEKs werden sehr umfangreich mit 1,6 Millionen Euro unterstützt. Deshalb sehen wir keine Notwendigkeit, Ihrem Änderungsantrag zuzustimmen.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Gibt es weiteren Redebedarf zum Antrag? – Herr Neubert noch einmal, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! In der Anhörung wird die Frage von den freien Radios, warum dieses Angebot – was auch immer als Argument im Raum steht – vonseiten der SLM durch die freien Radios nicht angenommen wurde, ganz deutlich beantwortet. Ich möchte darauf noch einmal verweisen.

Die Kostenunterschiede bei den lokalen Fernsehanbietern und den nicht kommerziellen freien Radios will ich überhaupt nicht in Abrede stellen. Das Problem ist: Es geht um ganz andere Summen. Die lokalen Fernsehanbieter haben natürlich ganz andere Einnahmen.

Im ersten Schritt ist durch die SLM angedacht, dass die lokalen Fernsehanbieter eine Förderung in Höhe von 300 000 Euro erhalten. Es sind wesentlich höhere Summen in der Diskussion. Das, worüber wir bei freien Radios sprechen, sind lediglich 50 000 Euro für alle freien Radios, um die Übertragungskosten zu finanzieren. Die freien Radios in Sachsen erhalten gemeinsam lediglich 14 000 Euro pro Jahr von der SLM, und das ist absolut indiskutabel.

(Beifall bei den LINKEN und den GRÜNEN)

Wir können jetzt zur Abstimmung kommen. Ich rufe den Änderungsantrag auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Eine Stimmenthaltung und eine ganze Reihe von Stimmen dafür, dennoch ist der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe auf die Drucksache 5/14804, Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE. Herr Dr. Gerstenberg, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem Änderungsantrag ergänzen wir die neue Ermächtigung der Landesmedienanstalt zur Förderung der lokalen Fernsehveranstalter um die Bedingung, dass Mindeststandards an publizistischer Qualität eingehalten werden müssen.

Diese Formulierung im Gesetz unterstützt die SLM bei der Durchsetzung von Qualitätskriterien. Sie stärkt ihr den Rücken. Wir schreiben also nicht etwa Kriterien für Programmqualität vor – das ist Aufgabe der SLM –, sondern wir sichern gesetzlich ab, dass es überhaupt Qualitätskriterien gibt. Das ist verfassungsrechtlich völlig

unbedenklich und aus unserer Sicht gesetzgeberisch notwendig. Deshalb bitte ich um Zustimmung.

Die verbleibenden zwei Minuten möchte ich für einige persönliche Worte nutzen. Das ist nun wirklich meine letzte Rede. Ich verabschiede mich nach 24 Jahren aus der sächsischen Landespolitik.

(Beifall der Abg. Julia Bonk, DIE LINKE)

In dieser langen Zeit hat es eine zum Teil sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit mit vielen Kolleginnen und Kollegen aus mehreren demokratischen Fraktionen gegeben, und ich möchte mich ausdrücklich bei Ihnen bedanken.