Protocol of the Session on July 10, 2014

Insbesondere auf dem Gebiet des Lokalfernsehens verfügen wir über ein sächsisches Alleinstellungsmerkmal. Anders als beispielsweise in Bayern haben wir uns nicht für Fenstervarianten bei den großen Privatfernsehanbietern entschieden, sondern für eine kleinteilige Vergabe von Lizenzen. Die SLM hat darüber stets in verantwortungsvoller Weise gewacht und damit zum Erfolg dieses Modells beigetragen.

Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich freue mich in diesem Zusammenhang sehr, dass unser ehemaliger SPD-Landtagskollege Thomas Mädler als Vertreter

der SLM unserer heutigen Debatte lauscht. Lieber Thomas, schön, dass du da bist.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und Beifall des Abg. Henning Homann, SPD)

Warum fokussieren wir in der Gesetzesnovelle die Fördermöglichkeiten zunächst auf die Fernsehveranstalter, auf die audiovisuellen Medien?

Die Verbreitungskosten für Fernsehübertragungen haben sich ungleich denen für Hörfunkübertragung oder Übertragungen per Internet in den zurückliegenden Jahren exorbitant erhöht und die Technikkosten haben sich vervielfacht.

Wenn wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie von Dr. Gerstenberg von den GRÜNEN vorgeschlagen, auch die Hörfunkanbieter fördern wollten, dann müssten wir auch die kommerziellen fördern und nicht nur die nicht kommerziellen, weil damit genau das Subsidiaritätsprinzip unterlaufen würde. Es ist mir aber kein einziger Fernsehsender in Sachsen bekannt, der als Bürgermedium betrieben wird.

(Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE, steht am Mikrofon.)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Selbstverständlich, ja.

Bitte, Herr Dr. Gerstenberg.

Lieber Kollege, ist Ihnen bekannt, dass diese Differenzierung zwischen kommerziellen und nicht kommerziellen Radioveranstaltern bereits im Rundfunkstaatsvertrag der Länder vorgenommen wird? Dort werden die Länder ausdrücklich ermächtigt, in eigener Verantwortung eine Förderung von nicht kommerziellen Radios und offenen Kanälen vorzunehmen. Es bedarf nur einer gesetzlichen Ermächtigung in diesem Lande. Diese Differenzierung ist also möglich und im Rundfunkstaatsvertrag bereits angelegt.

Das ist mir bekannt. Ich würde es aber trotzdem als Wettbewerbsverzerrung ansehen, wenn wir unsere in Sachsen sehr, sehr breit gefächerte und vielfältige Privatmedienlandschaft dadurch in Probleme bringen würden, dass wir jetzt noch in einem großen Umfang nicht kommerzielle bzw. in großem Umfang neue – – Denn damit würde ja die Möglichkeit bestehen, neue Vereine zu gründen und neue Anbieter auf den Markt zu bringen. Damit brächte man diese Gesamtlandschaft in Schieflage.

(Beifall des Abg. Prof. Dr. Günther Schneider, CDU)

Das mögen Sie anders sehen, Herr Kollege.

(Stefan Brangs, SPD: Sie sehen das so!)

Wir sehen das so und sind froh, dass sich die Medienlandschaft in Sachsen in den vergangenen Jahren so stabil gestaltet und stabilisiert hat.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Aber, meine Damen und Herren, was wollen wir eigentlich mit der Novelle des Privatrundfunkgesetzes? Wir wollen ein sachsenweites Sendersterben im Fernsehbereich vermeiden, wo dies besonders durch die von mir angesprochenen gestiegenen Kosten momentan zu befürchten ist.

Deshalb ermöglicht dieses Gesetz der SLM insbesondere über Technikförderung und Hilfe bei den Übertragungskosten einen Ausweg aus dieser Sackgasse. Wir halten es für notwendig und zielführend, eine möglichst breite, vielfältige und facettenreiche Berichterstattung auch und speziell durch Bewegtbilder im Lokalen zu erhalten.

Meine Vorredner haben einige Fragen zur Spezifik der Europarechtskonformität und des Beihilferechts aufgeworfen. Der Sachverständige Prof. Dr. Georgios

Gounalakis hat dagegen keine grundsätzlichen Bedenken gesehen. Er hat gesagt: „Es gibt diese grundsätzlichen Bedenken nicht, wenn die SLM auf der Satzungsebene diese Fördermöglichkeiten europarechtskonform ausgestaltet. Ich bin der festen Überzeugung, dass die SLM dazu in der Lage ist.“

(Prof. Dr. Günther Schneider, CDU: So ist es!)

In dem vorliegenden Änderungsantrag, den ich dann noch einbringen werde, geht es nur darum, dass in Artikel 3 das Wort „Inkrafttreten“ ersetzt wird. Darauf möchte ich jetzt schon hinweisen und ich möchte darauf hinweisen, dass es ein Unterschied ist, ob ich Bewegtbilder mit Ton produziere oder lediglich Hörfunk veranstalte.

Meine Damen und Herren, um diese einzigartige sächsische Vielfalt der Lokalfernsehlandschaft, von der ich vorhin gesprochen habe, zu erhalten und das Engagement der über 50 engagierten Veranstalter zu respektieren sowie die Berichterstattung über lokale Ereignisse weiterhin zu ermöglichen, legen wir Ihnen heute dieses Gesetz zur Abstimmung vor. Ich bitte Sie, im Interesse des Erhaltes unserer einzigartigen sächsischen Medienlandschaft, insbesondere der Lokalfernsehlandschaft, um Zustimmung zu unserer Novelle.

(Beifall des Abg. Torsten Herbst, FDP)

Vielen Dank; einen kleinen Moment. – Außerdem möchte ich die Zeit noch nutzen, den vorliegenden Änderungsantrag einzubringen. Es geht lediglich um eine redaktionelle Frage, dass in Artikel 3 das Wort „Inkrafttreten“ hineingebracht wird.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf Ihre Zustimmung zu unserer Novelle.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Herr Dr. Gerstenberg, das Problem mit der Redezeit wird derzeit überarbeitet und wieder eingestellt.

(Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE: Danke!)

Gibt es jetzt noch Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Wenn das nicht der Fall ist, dann bitte ich Herrn Staatsminister Dr. Beermann, das Wort zu nehmen.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigten Änderungen am Sächsischen Privatrundfunkgesetz gehen auf eine Initiative der Regierungsfraktionen hier im Landtag zurück. Sie wurden von beiden Fraktionen erarbeitet und im Ausschuss – ich war auch dabei – sehr konstruktiv und hart in der Sache diskutiert.

Ich möchte den Fraktionen für die schnelle und kompetente Erarbeitung und den beteiligten Ausschüssen und Arbeitskreisen für die zügige Beratung danken. Damit ist gewährleistet, meine Damen und Herren, dass dieses Gesetz noch vor der wohlverdienten Sommerpause des Landtages verabschiedet werden kann.

Im Wesentlichen werden zwei Teile im Privatrundfunkgesetz geändert. Im ersten Teil soll der Termin für die Beendigung der analogen Verbreitung von Rundfunk im Breitbandkabel vom 31. Dezember 2014 auf den 31. Dezember 2018 verschoben werden. Die Ursprungsregelung wurde bereits im Jahr 2001 in das Gesetz aufgenommen. Wir in Sachsen sind, glaube ich, die Einzigen, die so verfahren.

Der Abschalttermin 31.12.2009 wurde im Jahre 2008 bis zum Ende des Jahres 2014 verlängert. Intention der sächsischen Medienpolitik war es, den Umstieg des Rundfunks auf ausschließlich digitale Verbreitung immer wieder zu befördern. Da aktuell immer noch circa 30 bis 40 % der Kabelzuschauer – das sind in Sachsen round about 350 000 Haushalte – analog übertragene Programme nutzen, sieht die Mehrheit der Kabelnetzbetreiber die Abschaltung zum jetzigen Zeitpunkt kritisch. Darauf muss man als Politik reagieren.

Hauptgrund ist, dass sich der Nutzer entweder ein neues TV-Gerät oder eine zusätzliche Digitalbox kaufen müsste. Auch da muss die Diskussion weiter vorangetrieben werden. Sie erlauben mir, daran zu erinnern, dass auch die anderen Länder noch nicht so weit sind und es dort noch erheblichen Diskussionsbedarf gibt.

Im Gespräch mit den betroffenen Kabelnetzbetreibern wuchs die Einsicht, dass der Abschalttermin Ende des Jahres 2014 aufgrund der vielen Analognutzer zu einer finanziellen Belastung sowohl der Kabelnetzbetreiber führt, die auf die neue Empfangstechnik umstellen müssen, als auch der Kabelkunden, die sich bei der neuen Empfangstechnik um neue Anschaffungen bemühen müssen, sodass dies noch sehr verfrüht war.

Jetzt haben beide Seiten Zeit, sich auf die vollständige Digitalisierung des jetzt noch verbleibenden analogen Rundfunkdistributionsweges einzustellen. Ich glaube, das ist gut und es ist sicher, dass notwendiger und von uns gerade medienpolitisch gewollter technischer Fortschritt auf die Belange der Menschen Rücksicht nimmt und nichts Unmögliches fordert.

Meine Damen und Herren! Der zweite Teil der Gesetzesänderung soll die Möglichkeit für eine bessere Unterstützung der sächsischen lokalen und regionalen Veranstalter, insbesondere durch die Sächsische Landesmedienanstalt, eröffnen. Der Aufgabenkatalog der SLM wird explizit um die Aufgabe erweitert, lokale und regionale Fernsehveranstalter bei der zur Verbreitung ihres Programms notwendigen Infrastruktur und nichts anderem – denn das ist verfassungsfest und hat nichts mit Meinungsbeeinflussung zu tun – zu unterstützen.

Im Zusammenhang mit der ebenfalls im Rahmen dieses Gesetzentwurfes geplanten Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland kann nun die Landesmedienanstalt auch die Kosten der Verbreitung von lokalen Fernsehveranstaltungen aus Rundfunkbeitragsmitteln direkt fördern. Auch das ist in hohem Maße verfassungskonform.

Eine weitere Änderung betrifft die Signalheranführung der terrestrisch über DVB-T verbreiteten Programme der lokalen Fernsehveranstalter an die Kabelkopfstationen, damit diese Programme über Kabel empfangbar sind. Mit der Gesetzesänderung wird der Kabelnetzbetreiber nun verpflichtet, ein ausgestrahltes Signal auch in seine Anlage einzuspeisen. Im Falle der terrestrischen Ausstrahlung hat er es auf eigene Kosten zu realisieren. Auch das ist eine wesentliche Verbesserung; denn mit dieser Maßnahme werden lokale und regionale Fernsehveranstalter entlastet. Auch das ist völlig verfassungskonform.

Die teilweise prekäre finanzielle Situation der sächsischen lokalen und regionalen Fernsehveranstalter ist vorhin mehrfach angesprochen worden. Die generell schwierigen Verhältnisse wurden durch die nötige Umstellung von analoger auf digitale Verbreitung verschärft. Es entstanden den Veranstaltern zusätzliche Kosten, die nicht durch den Gewinn weiterer Werbekunden kompensiert werden konnten. Der Werbemarkt ist hart umkämpft, gerade regional und lokal. Die von uns aus technischen Gründen, auch von der Politik, eingeführten zusätzlichen Kosten, wie die Umstellung auf digitale Verbreitung, führen nach meiner Auffassung fairerweise dazu, dass man dort eine entsprechende Verbreitungshilfe gibt.

Die Maßnahmen können dazu beitragen, die Situation deutlich zu verbessern. Kleine Veranstalter bleiben so erhalten. Wir haben in Sachsen ein bundesweit einmaliges, vielfältiges TV-Programm. Unter großem Einsatz der Beschäftigten, der Unternehmen wird hier täglich ein regionaler, lokaler Beitrag zur Information der Bevölkerung über lokale Geschehnisse geleistet und damit werden auch Arbeitsplätze gesichert.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Es geht um Fernsehen und lokales TV. Natürlich kann man immer mehr fordern. Die Opposition fordert die Einbeziehung der nicht kommerziellen Lokalradios in die Fördermöglichkeiten der Landesmedienanstalt, nur – lassen Sie mich es deutlich sagen – geht das an dieser Stelle an der Sache vorbei. Die Produktion und Verbreitung von Fernsehen ist nun einmal deutlich teurer als beim Radio. Lokales Fernsehen benötigt deshalb gerade bei einer technologischen Umstellung mehr Unterstützung.

Sachsen hat sich bereits 1997 entschieden, als Form der Beteiligung der Bürger am Radiomachen und zur Entwicklung der Medienkompetenz die sächsischen Ausbildungs- und Erprobungskanäle SAEK zu gründen. Die SAEK werden mit circa 1,6 Millionen Euro pro Jahr von der Landesmedienanstalt unterstützt. Weitere Formen der Radioförderung würden das Budget erheblich eingrenzen.

Die nicht kommerziellen Lokalradios erhalten bereits Förderung, sowohl aus eigenen Mitteln der Landesmedienanstalt als auch von den jeweiligen Kommunen. Meine Damen und Herren von der Opposition, so zu tun, als würden nicht kommerzielle Lokalradios gar nichts bekommen, ist schlicht unfair, denn das entspricht nicht der Wahrheit.

Damit zu verknüpfen und zu insinuieren, es würde geradezu die Union vor Ort subventioniert, geht noch mehr an den Sachverhalten vorbei. Es geht darum, regionale Vielfalt zu erhalten und damit zu dokumentieren, dass die Lokalpolitik vorkommt, und das ist sachdienlich.

Ganz im Gegenteil: Vokabeln, wie, dass man auf eine publizistische Mindestqualität achten müsse, sind vielmehr dazu geeignet, in eine Richtung zu gehen, wie andere Länder sie auch heute schon einschlagen, nämlich nicht auf die Infrastruktur, die neutral ist, sondern auf die Inhalte Einfluss zu nehmen. Sie erlauben mir den Hinweis, dass wir uns damit viel mehr einer Verletzung der Verfassung annähern würden als bei dem, was wir jetzt tun. Jetzt sind wir verfassungsrechtlich sauber.

(Beifall bei der CDU und der FDP)