Protocol of the Session on July 9, 2014

„Migranten leisten einen bedeutenden Beitrag zum Wohlstand und zur kulturellen Vielfalt unseres Landes. Deutschland ist ein weltoffenes Land. Wir begreifen Zuwanderung als Chance. Wir werden die Willkommens- und Anerkennungskultur unseres Landes stärken. Dies fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und steigert zugleich die Attraktivität unseres Landes für ausländische Fachkräfte, die wir brauchen. Zuwanderung und Integration müssen von Anfang an Hand in Hand gehen. Bei Neuzuwanderern wollen wir deshalb Vorintegrationsmaßnahmen schon im Herkunftsland verstärken.“

(Jürgen Gansel, NPD: Ist das einfältig! – Gitta Schüßler, NPD: Doppelte Staatsbürgerschaft! – Staatsminister Frank Kupfer: Sie betonen das falsch!)

Ausländer als Kultur- und Wohlstandsbringer – stimmt dieses Bild denn wirklich? Schauen Sie sich doch bitte einmal in den ausländischen Wohnghettos westdeutscher Großstädte um. Ihnen wird sich dort ein völlig entgegengesetztes Bild der Wirklichkeit erschließen.

Der geistige Wahnsinn in dieser Koalitionsvereinbarung offenbart sich auch, wenn man einmal die Verteilung von Rechten und Pflichten betrachtet. Die Zuwanderer sind Anspruchsträger, die ihre Rechte voraussetzungslos einfordern können. Die einheimischen Bürger haben dagegen die Pflicht, eine sogenannte Anerkennungs- und Willkommenskultur zu pflegen und auch noch finanziell für Integrationsmaßnahmen aufzukommen. Dem Recht auf Einwanderung steht die Pflicht zur Duldung durch die einheimische Bevölkerung gegenüber. Perverser, meine Damen und Herren, kann man das Recht eigentlich gar nicht mehr gegen das eigene Volk wenden.

(Beifall bei der NPD)

Genauso verhält es sich mit dem Asylrecht. Die Normen der Asylgesetzgebung werden unterlaufen und ausgehebelt. Es wird eben nicht, so wie es die Gesetzeslage bestimmt, konsequent abgeschoben, sondern mit Sonderbestimmungen werden die gesetzlichen Konsequenzen unterlaufen. Das Asylrecht ist nur eine Zuwanderungsschleuse, bei der es immer weniger darauf ankommt, wer asylberechtigt ist und wer nicht.

Wir Nationaldemokraten fordern, dass eine konsequente Rückführung abgelehnter Asylbewerber als eine von vielen Einzelmaßnahmen zur Zuwanderungsverhinderung sinnvoll, aber allein nicht ausreichend ist. Notwendig wäre vielmehr ein Konzept, wie überhaupt die massenhafte Einreise nach Europa verhindert werden könnte. Es greift nämlich zu kurz, schlichtweg zu glauben, man könne Flüchtlinge von einer Einreise nach Europa abhalten, indem man deutlich macht, dass sie nur kommen dürfen, wenn sie aus politischen, religiösen oder rassischen Gründen verfolgt werden.

Die aktuellen Regelungen berücksichtigen nicht, dass Zuwanderer mittlerweile bereit sind, interkontinentale Migration auf sich zu nehmen, um langfristig in einem wohlhabenden Staat einen Neuanfang zu wagen. Sie seien lediglich auf Hilfen für akute Flüchtlinge ausgerichtet und böten keine Antwort für den Umgang mit Menschen, die solchermaßen planvoll an ihrem Eigeninteresse orientiert vorgehen.

Einen Lösungsansatz kann es nur im gesamteuropäischen Rahmen geben, wobei klargestellt werden muss, dass es für Zuwanderer weder einen Anspruch auf Wohlstand noch rechtliche Garantien geben kann. Hierzu heißt es in der Asylstudie des Instituts für Staatspolitik – Zitat –: „Dieses Problem lässt sich politisch nur dadurch lösen, dass man die Garantie, generell alle politisch Verfolgten aufzunehmen, zurücknimmt und sie durch festgeschriebene Kontingente an Flüchtlingen, die sich an der Aufnahmekapazität des Landes orientieren, ersetzt. Konkret würde dies also für Deutschland eine Streichung des Artikels 16 a Grundgesetz bedeuten und die Ausarbeitung eines Asyl- und Flüchtlingsgesetzes auf Bundesebene.“

Genau eine solche Streichung des Artikels 16 a Grundgesetz fordert die NPD auch mit ihrem heutigen Antrag, und sie befindet sich damit nicht, wie hier erneut gebetsmühlenartig heruntergeleiert wurde, außerhalb des Verfassungsbodens, sondern voll und ganz auf dem Boden des Grundgesetzes. Denn zum einen besagt die sogenannte Ewigkeitsklausel, die Herr Biesok schon bemüht hat, in Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz nur, dass eine Änderung des Grundgesetzes nicht zulässig ist, wenn die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden. Hierbei geht es nicht um Artikel 1 und 20, auch der Artikel 16 kann also verändert und gestrichen werden, wenn es die Zeitumstände erfordern.

Zum anderen war es zuerst nicht etwa die NPD, sondern die CSU in Bayern, die auf einem Parteitag im November 2000 ein Thesenpapier mit dem Titel „Deutschland darf kein Einwanderungsland werden“ beschloss, in dem es hieß – ich zitiere –: „Um den Asylmissbrauch einzuschränken, ist das Grundrecht auf Asyl nach Artikel 16 a Abs. 1 Grundgesetz in eine institutionelle Garantie umzuwandeln.“

(Beifall des Abg. Holger Szymanski, NPD)

Während es sich bei der CSU jedoch wieder einmal um eine reine Ankündigungsrhetorik handelte, der keine Taten folgten, fordert die NPD-Fraktion genau dies mit ihrem heutigen Antrag. Wir sagen: Deutschland darf nicht zum Eldorado für Wohlstandsflüchtlinge aus aller Herren Länder verkommen. Wir wollen Heimat statt Zuwanderung und keine westdeutschen Verhältnisse. Deswegen müssen wir das Asylrecht so anpassen, dass unser Land nicht von der Asylwalze überrollt und plattgemacht wird.

Wer Deutschland zum Paradies für Armutszuwanderer erklärt, betreibt nicht nur die Ausplünderung unserer Sozialkassen, sondern versündigt sich auch schwer an kommenden Generationen. Der Soziologe Gunnar

Heinsohn hat in einem Artikel in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 25.6.2010 mit der Überschrift „Deutschland verschläft den Kampf um Talente“ sehr deutlich den Zusammenhang von Zuwanderung und sozialen Ansprüchen aus der staatlichen Fürsorge herausgearbeitet. Mit „den Kampf um Talente“ ist nicht etwa die Anwerbung vermeintlich ausländischer Fachkräfte gemeint, sondern die Abwanderung deutscher Fachkräfte ins Ausland.

Nach seinem Resümee sorgen hierzulande Sozial- und Einwanderungspolitik dafür, dass wir auf Dauer verarmen werden, weil das deutsche Sozialsystem falsche Zuwanderungsanreize schafft und neue Schulden, womit auch höhere Steuern nötig sind, um die wachsenden sozialen Kosten der Zuwanderung überhaupt finanzieren zu können.

Das sind Tatsachen, die im sogenannten öffentlichen Diskurs nur selten genannt werden und deshalb in der Politik keine Rolle spielen. Die Asyl- und Ausländerlobby dagegen nennt keine Fakten und Tatsachen, sondern ausschließlich humanitäre Phrasen, die das Instrument einer moralischen Erpressung der Deutschen sind.

Unser Antrag nimmt die Tatsachen zur Kenntnis und will deshalb das Asylrecht den Realitäten anpassen. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Eine Kurzintervention, bitte; Herr Biesok.

Ich möchte gern eine Kurzintervention machen. Kurz zur Abschaffung des Asylrechts. Artikel 79 legt in der Tat fest, dass Artikel 1 und Artikel 20 nicht geändert werden können. In Artikel 1 Abs. 3 steht aber drin: „Die nachfolgenden Grundrechte binden die staatliche Gewalt.“ Somit ist klargestellt, dass diese Grundrechte nicht abgeschafft werden können, weil sie ebenfalls von der Ewigkeitsgarantie umfasst sind.

(Beifall bei der FDP, der CDU, den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Mir liegen vonseiten der Fraktionen keine Wortmeldungen mehr vor – auch nicht von der Staatsregierung. Deshalb bitte ich, wenn es noch gewünscht wird, jetzt das Schlusswort zu halten. Die NPD-Fraktion, Herr Schimmer, bitte.

(Zuruf von der CDU: Muss das sein? – Andreas Storr, NPD: Es ist eben doch ein wichtiges Thema! – Gitta Schüßler, NPD: Das müsst ihr aushalten!)

Danke, Frau Präsidentin. – Dann gehe ich in der verbleibenden Zeit noch auf die Vorredner ein.

Herr Biesok, Sie haben gerade gesagt, ich würde hier etwas von Völkerverschiebungsplänen fantasieren. Lesen Sie doch bitte einmal das, was der Ausländerbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung, Dr. Gillo, gesagt hat. Ich zitiere: „Ab 2035 beginnt ein neues Zeitalter. Es wird ein Zeitalter sein, in dem wir Herkunftsdeutschen in unserem Land die Minderheit darstellen werden.“

Da frage ich mich: Wie soll das in 20 Jahren gehen, dass man die vier Millionen deutschgeprägten Sachsen in eine Minderheit bringen will? Das ist ein Irrsinnsplan, und ich bleibe dabei: Das erinnert an die totalitäre Phase im 20. Jahrhundert mit groß angelegten Bevölkerungsverschiebungen. Ich weiß nicht, wie Dr. Gillo zu dieser irrsinnigen Aussage kam.

(Zuruf von der CDU)

Angeblich verbreiten wir hier menschenverachtende Thesen.

(Antje Hermenau, GRÜNE: Ja! – Zurufe von der CDU)

Aber es ist doch so: Ein Blick in den Irak und in die Ukraine zeigen, dass derjenige, der fahrlässig eine Multiethnisierung des Gemeinwesens in Kauf nimmt oder herbeiführt, große Risiken in Kauf nimmt: am Ende das Risiko des Staatsverfalls, das Risiko, dass soziale Konflikte irgendwann in ethnische Konflikte und in Grausamkeiten umschlagen und das Risiko, dass ein Staat an innerer Stabilität verliert. Das bedenken Sie eben nicht. Humanismus ist immer ein halber.

Sie denken, die Deutschen sollen immer nur zahlen, sollen immer mehr aufnehmen, aber sie hätten kein Recht darauf, ihre eigene Kultur zu bewahren. Das ist ein Irrweg. Wenn wir diesen Irrweg weiter beschreiten, dann bekommen wir am Ende keine Multikultur, sondern eine Monokultur, wie wir das heute schon in vielen Großstädten Großbritanniens sehen, in vielen Vierteln Londons oder Manchesters. Dort wird die Scharia wieder eingeführt, da wird all das zurückgenommen, was wir uns im Abendland in einem jahrhundertelangen Prozess an emanzipatorischen Freiheiten erkämpft haben:

(Zurufe von der SPD)

Gleichberechtigung der Frau, Gewaltenteilung. Das geben wir alles auf, letzten Endes zugunsten des Risikos der Schaffung einer Monokultur, indem wir uns nur noch als Einwanderungskontinent definieren, der keine eigenen Werte mehr vertritt, keine eigene Kultur mehr hat,

(Zurufe von der CDU)

sondern wir haben nur noch das Recht, alle Flüchtlinge dieser Welt aufzunehmen und dazu zu schweigen.

(Zuruf von der CDU: Das ist doch Quatsch!)

Nein, das ist kein Quatsch. – Noch einmal zu Herrn Biesok: Das Asylrecht wurde in der Anfangszeit nur von politisch Verfolgten in Anspruch genommen. 1953 gab es nur 1 106 Anträge auf Asyl. Heute hat sich das geändert. Heute wird vermischt, indem jeder Wirtschaftsflüchtling erst einmal einen Antrag auf Asyl stellt. Das ist doch die eigentliche Vermischung. Nicht wir vermischen hier Themen, sondern die Lage hat sich so geändert, dass das Asylrecht das Grundgesetz völlig ausgehöhlt hat und Wirtschaftsflüchtlinge oder andere Migranten, interkontinentale Flüchtlinge, einfach erst einmal dieses Asylrecht in Kauf nehmen oder missbrauchen, um erst einmal in Deutschland bleiben zu können.

Bitte zum Schluss kommen.

Das ist nicht rechtens und kann deshalb keinen Bestand haben.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Ich lasse jetzt abstimmen über den Antrag. Wer möchte dem NPD-Antrag seine Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmen dafür und keinen Stimmenthaltungen ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 12

Nachträgliche Genehmigungen gemäß Artikel 96 Satz 3 der

Verfassung des Freistaates Sachsen zu über- und

außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen

Drucksache 5/13894, Unterrichtung durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen

Drucksache 5/14522, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses