Protocol of the Session on July 9, 2014

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wenn auch nur

kurz, aber einiges kann hier nicht unwidersprochen stehen bleiben. Entgegen Ihrer Behauptung hat sich die Staatsregierung bereits im Frühjahr 2012 mit dem Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschäftigt. Der Beschluss hat das verfassungsgemäße Ressortprinzip bekräftigt. Jedes Ressort ist dafür zuständig, seine eigenen Gesetze auf die Konformität mit der UN-Behindertenrechtskonvention zu prüfen, um auch eventuelle Änderungen vorzubereiten.

Natürlich wäre ein generelles Normenscreening eine Möglichkeit, aber es ist ein sehr aufwendiges Verfahren, das per se noch keine Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen bringt. Außerdem sehe ich auch die Monitoring-Stelle als ersten Anlaufpunkt. Das andere können die Ministerien auch selbst oder mithilfe von Instituten oder Hochschulen tun.

Aus meiner Sicht ist es viel wichtiger, den Handlungsbedarf zu erkennen und direkt Änderungen an den bestehenden Gesetzen zu prüfen und Änderungen in die Wege zu leiten; denn das kommt direkt bei den Menschen mit Behinderungen an. Auch dazu dient der Fünfte Bericht von Menschen mit Behinderungen.

Dieser Bericht beinhaltet eine umfassende Bestandsaufnahme zur Lebenssituation behinderter Menschen. Er stellt damit eine Grundlage dar, um die Teilhabemöglichkeiten behinderter Menschen zu verbessern. Darin steht übrigens auch, dass die Staatsregierung einen ressortübergreifenden Maßnahmenplan erarbeiten wird – als weiteren Punkt und als Aufgabe in unserer Agenda Inklusion, um den Weg in unsere inklusive Gesellschaft weiterzugehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, vereinzelt bei der FDP und Beifall bei der Staatsregierung)

Ich darf zum Schlusswort aufrufen. Frau Abg. Hermann, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der Redebeiträge einiger Abgeordneter möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass es sich bei der UN-BRK um geltendes Recht handelt.

(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und der SPD)

Nehmen wir diese UN-BRK ernst, dann kann das die Grundlage für eine neue Gesellschaftspolitik sein, weg von einer Politik der Fürsorge, wie sie aus den Beiträgen

der verschiedenen Abgeordneten vor allen Dingen der Koalition gesprochen hat – deshalb schaue ich dort hinüber –, hin zu einer Politik der Rechte.

Rechte, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind in Gesetzen verbrieft. Deshalb müssen wir die sächsischen Gesetze daraufhin ansehen, ob sie die Rechte von Menschen mit Behinderungen in sächsisches Recht übersetzen.

Zum Schluss möchte ich Ihnen den Brief einer Behindertenbeauftragten einer großen sächsischen Stadt vorlesen. Sie hat mir geschrieben: „Ich finde es sehr richtig, dass von gesetzgeberischer Seite über den Handlungsbedarf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nachgedacht werden soll und muss. Wir brauchen für unsere Städte und Gemeinden eine einheitliche Handlungsstrategie. Wir reden über Inklusion und haben teilweise noch nicht einmal die Integration erreicht. Einige Kommunen verfügen bereits über Inklusionspläne. Ich habe … den Versuch unternommen, über einen Inklusionsplan nachzudenken und mit der Erfassung der Istsituation begonnen. Da es aber keine Vorgaben des Gesetzgebers gibt, musste ich meinen Ansatz wieder in die Schublade legen. Ich glaube, um wirklich Inklusion zu erreichen, müssen wir neue Wege finden.“

Unser Antrag sollte dazu eine Möglichkeit bieten.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und der SPD)

Meine Damen und Herren, damit ist die Aussprache beendet. Wir kommen zur Abstimmung.

Ich stelle nun den Antrag in Drucksache 5/14034 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich darf mich noch einmal sehr herzlich bei den Gebärdendolmetschern bedanken. Das ist eine große Bereicherung für uns im Parlament.

(Beifall des ganzen Hauses)

Meine Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 11

Heimat statt Zuwanderung – Grundlegende Reform des Asyl-

und Ausländerrechts statt unkontrollierter Einwanderung

Drucksache 5/14724, Antrag der Fraktion der NPD

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Es beginnt die einreichende Fraktion. Herr Abg. Schimmer, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bundespräsident Gauck hat es wieder einmal getan. Am 30. Juni forderte er in einer Grundsatzrede im Französischen Dom in Berlin einmal mehr einen besseren Zugang für Flüchtlinge nach Europa und die Schaffung dauerhafter Lebensperspektiven im Zufluchtsland.

Schon in seiner Weihnachtsansprache des Jahres 2013 hatte sich der Bundespräsident zur Flüchtlings- und Asylpolitik geäußert und es damals zu einer reinen Herzenssache erklärt, wie viele Flüchtlinge Deutschland aufnehme.

In beiden Reden des Bundespräsidenten wird die klare Forderung erhoben, die Grenzen im Grunde genommen für jedermann ohne Rücksicht auf die eigenen Haushalte und Sozialsysteme zu öffnen.

In beiden Reden werden dann natürlich auch mit keinem Wort die zahlreichen Probleme der Zuwanderung erwähnt, weder die Probleme bei der Unterbringung von Asylbewerbern noch das Problem des massenhaften Asylmissbrauchs oder das Problem der Kriminalitätsbelastung durch Asylbewerber.

Wie jeder Verfechter einer Heilsideologie blendet Herr Gauck das Unangenehme und Unpassende einfach aus. Europa solle ein Einwanderungskontinent werden, der alle eigenen Traditionen und die eigene Kultur hinter sich lässt, um alle Beladenen und Bedürftigen dieser Welt aufzunehmen. Ausgeblendet wird dabei, dass alle Vielvölkerstaaten dieser Welt mit massiven inneren Konflikten zu kämpfen hatten und daran in der Regel auch zugrunde gingen.

Die Bemühungen von Staaten, sich ein passendes Volk zu suchen, führten zu schockierenden, vor Gewalt triefenden Resultaten, wie die Beispiele der Sowjetunion und Jugoslawiens zeigten.

Gegenwärtig wird durch das Auseinanderbrechen der Vielvölkerstaaten Ukraine und Irak einmal mehr deutlich, dass das historisch eigentlich schon längst widerlegte Modell Vielvölkerstaat schnell in eskalierende Bürgerkriegs- und Konfliktszenarien umkippen kann, wenn in einer wirtschaftlichen Krisensituation die sozialen Interessen der breiten Massen nicht mehr erfüllt werden können.

Der Gedanke, die Probleme Afrikas und des Nahen Ostens auf europäischem Boden lösen zu wollen, ist zwar möglicherweise, wenn man großzügig ist, als Ausfluss

eines gutherzigen Reflexes, der sich allerdings verdächtig oft mit einer grimmigen Ablehnung der eigenen Kultur verbindet, vielleicht nachvollziehbar. Dieser Gedanke ist jedoch von vornherein zum Scheitern verurteilt und würde im Fall seiner Realisierung nicht nur den sofortigen Zusammenbruch der Sozialsysteme, sondern auch die Auslöschung der eigenen Kultur bedeuten.

(Beifall bei der NPD)

Vergegenwärtigen wir uns: Im Tschad und in Liberia leben 80 % der Einwohner unter der Armutsgrenze. In ganz Afrika sind es mehr als die Hälfte der Einwohner, also rund 600 Millionen Menschen. Gerade in den ärmsten Ländern Afrikas wächst die Bevölkerung rasant und verdoppelt sich alle 30 bis 40 Jahre. Ganz gleich, wie viele Zuwanderer Deutschland aufnehmen würde, der Bevölkerungsdruck und der Zustrom weiterer Zuwanderer wird anhalten.

Natürlich sind die Bedingungen, unter denen viele Afrikaner von Schlepperbanden nach Europa gebracht werden, grausam und lebensgefährlich, und wir Nationaldemokraten haben gar nicht vor, das in Abrede zu stellen. Aber die Konsequenz daraus kann doch dann nicht darin bestehen, das kriminelle Geschäftsmodell dieser Banden auch noch zu belohnen, indem man jeden Zuwanderer dann auch noch tatsächlich nach Europa einwandern lässt. Nur so können diese Banditen ihr Geschäft betreiben.

Hören wir doch auf das, was der Gründer der Organisation Cap Anamur, Rupert Neudeck, zur gegenwärtigen Lage in seinem Buch „Die Flüchtlinge kommen – Warum sich unsere Flüchtlingspolitik ändern muss“ sagt – ich zitiere –: „Der Asylgedanke der ersten 50 Jahre der Geschichte der Bundesrepublik war trügerisch. Er gab uns das Gefühl, überall auf der Welt, wo es Probleme gab mit Verfolgungen, mit Vertreibung, mit Hunger, mit ritueller Beschneidung und Vergewaltigung, gefragt zu sein. Diesen großspurigen Anspruch konnten wir nur deshalb aufrecht erhalten, weil wir wussten: Die können sowieso nicht alle zu uns kommen.“

Dies – so Neudeck weiter – ändere sich aber angesichts steigender weltweiter Mobilität, die zu neuen Lösungen in der Asylpolitik führen müsse. Neudeck schlägt die Errichtung von Auffangzentren in Nordafrika vor, wo geprüft wird, wer Anspruch auf Asyl in Europa hat. Das würde zum einen verhindern, dass Afrikaner versuchen, sich auf lebensgefährlichen Wegen über das Mittelmeer durchzuschlagen, und zum anderen könnte frühzeitig abgeklärt werden, wer überhaupt einen Rechtsanspruch auf Asyl hat.

Auch ein Rupert Neudeck hat inzwischen also erkannt, dass das im Grundgesetz festgeschriebene Grundrecht auf Asyl mittlerweile leider als Alibi für jede Form der Migration missbraucht wird und deshalb durch eine Asylgesetzgebung ersetzt werden sollte, die endlich wieder dem Kern des Asylgebungsgedankens, nämlich dem Schutz von politisch Verfolgten, zum Durchbruch verhelfen würde.

(Beifall bei der NPD)

Ein weiterer wichtiger Punkt, meine Damen und Herren, ist die ungleiche Verteilung der Lasten bei der Aufnahme von Zuwanderern. So führte Schwedens Minister für Migration und Asylpolitik, Tobias Billström, erst gestern anlässlich eines EU-Innenministertreffens in Mailand aus, dass von den 28 EU-Mitgliedern nur 13 Länder bei der Aufnahme von Flüchtlingen über das UN-Flüchtlingshilfswerk mitmachen, während 15 eben nicht dabei sind. Noch krasser – darauf lenkte Herr Billström auch den Blick – ist das Verhältnis bei der Aufnahme syrischer Kriegsflüchtlinge. Hier nehmen Deutschland und Schweden sage und schreibe zwei Drittel aller syrischen Kriegsflüchtlinge auf.

(Kerstin Köditz, DIE LINKE: Das glauben Sie doch selber nicht!)

Das sagt ein schwedischer Minister, Frau Köditz. Ich kann es nicht ändern.

(Zuruf des Abg. Jürgen Gansel, NPD – Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE)

Frau Köditz, hören Sie bitte zu. Wenn Sie eine Frage haben, dann gehen Sie ans Mikrofon.

Für die NPD hingegen steht fest, dass die Asylpolitik in Europa wieder zur Grundlage der im Jahr 2003 in Kraft getretenen Dublin-II-Verordnung zurückkehren muss, wonach jeder Asylsuchende nur Anspruch auf ein Asylverfahren in dem EU-Staat hat, dessen Boden er zuerst betreten hat. Dieses völkerrechtliche Abkommen wird leider in letzter Zeit beispielsweise faktisch durch den massenhaften Zuzug von tschetschenischen Asylbewerbern außer Kraft gesetzt, die über das Staatsgebiet von Polen nach Deutschland einreisen. Es wird auch dadurch ausgehöhlt, dass Griechenland wegen systematischer Mängel im Asylwesen nun eben nicht mehr als sicheres Drittland gilt. Nach dieser Logik muss ein Aufnahmestaat seine Asylbewerber nur schlecht genug behandeln, damit ein anderer Staat alle Lasten übernehmen muss. Im konkreten Fall von Griechenland stellt sich die Frage, inwieweit Europa wirklich die viel beschworene Wertegemeinschaft ist, wenn ein EU-Mitglied wie Griechenland nicht einmal mehr als sicherer Drittstaat gilt.

Nein, meine Damen und Herren, wer die innere Sicherheit und die soziale Stabilität in Deutschland erhalten möchte, der muss die Zuwanderung wirksam begrenzen. Megalomane Fantasien wie die des Sächsischen Ausländerbeauftragten, Dr. Martin Gillo, der die autochthonen Sachsen schon in zwei Jahrzehnten durch das Öffnen aller Zuwan