Protocol of the Session on September 29, 2009

Darunter ist zu verstehen, dass jede Fraktion in diesem Hause künftig die Möglichkeit erhalten soll, einen ihrer Tagesordnungspunkte zu benennen, der in einem Prioritätenblock behandelt wird. Dieser steht ganz am Anfang nach der Aktuellen Debatte. Es ist sicher unstrittig, dass auch Fraktionen, die bisher nach der Stärke am Ende stehen – die FDP hat es genauso wie wir eine Legislaturperiode lang auskosten müssen –, interessante, spannende, sehr aktuelle Anträge oder auch Gesetzentwürfe in dieses Haus einbringen. Jede Fraktion hat so die Möglichkeit, einen Punkt ihrer Tagesordnung in diesen Block einzubringen. Dort gibt es dann eine knackige Debatte von fünf Minuten pro Fraktion.

Das ist ein Modell, welches sich im Berliner Abgeordnetenhaus nach anfänglichen Zweifeln durchaus bewährt hat, weil dadurch eine Aktualität hineinkommt, die Kürze der Debatte eine große Rolle spielt und durch das Rotieren dieses Systems jede Fraktion einmal die Chance hat, am Anfang dieses Prioritätenblocks zu stehen.

Ein wichtiger Nebeneffekt – da wir heute immer von Verkürzung und Straffung gesprochen haben – wäre: Mit diesem Verzicht auf Redezeit, wenn man vorn präsent sein will, können wir auch die Tagesordnung zeitlich straffen oder kürzen und wären somit eher fertig. Ich bitte Sie um Zustimmung zu einem Modell in der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages, welches sowohl die öffentliche Wahrnehmung verbessert als auch im starken Interesse der Medienvertreter liegt und uns zugleich einen spannenderen Ablauf bietet.

Vielen Dank. – Kollege Herbst, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Thema Aktualität und Lebendigkeit gibt es ein Instrument in der Geschäftsordnung und es ist auch jetzt wieder vorgesehen: das sind die Aktuellen Debatten. Hier kann jede Fraktion ihre Themen setzen. Das reicht aus unserer Sicht aus. Darüber hinausgehenden Regelungsbedarf sehen wir nicht.

Danke. Gibt es weiteren Redebedarf? – Den stelle ich nicht fest. Wir können nun zur Abstimmung schreiten. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenprobe! – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Keine Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zur Drucksache 5/36 Nr. 15, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Bitte, Kollege Tischendorf.

Herr Präsident! Das ist wieder ein klarer Fall von Beschränkung. Alles wird abermals diesen zwei Tagen Sitzungszeit untergeordnet. Hinzu kommt noch die Steigerungsform der Sitzungszeit

von 10 bis 21 Uhr ohne weiteres Ausdehnen. Wir sind der Meinung, dass entscheidend ist, was an wichtigen, zu behandelnden Dingen auf der Tagesordnung steht. Nun schreiben Sie eine Sollbestimmung hinein. So kann es vielleicht passieren, dass wir gegen 21 Uhr eine Geschäftsordnungsdebatte haben, ob ein Verschieben eines bestimmten Tagesordnungspunktes möglich ist oder nicht. Wir sind der Meinung, diese zeitliche Begrenzung muss gestrichen werden. Entscheidend ist das auf der Tagesordnung Stehende und was die Abgeordneten debattieren wollen, und nicht, wann es genau 21 Uhr ist und das Licht ausgemacht wird.

Danke. – Herr Kollege Piwarz.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist ganz bewusst eine in die neue Geschäftsordnung aufgenommene Sollvorschrift. Es ist ein Appell an uns alle, uns manchmal etwas kürzer zu fassen und nicht ausgiebig zu diskutieren, bis es wirklich keiner mehr mitbekommt. Es ist natürlich wichtig, was hier diskutiert wird. Aber zum Selbstverständnis des Landtages gehört es auch, was draußen von unserer Arbeit wahrgenommen wird. Wir können alle davon ausgehen, dass mehr oder minder ermüdende Debatten nach 22 oder gar 23 Uhr ganz sicher nicht wahrgenommen und auch nicht von den Bürgern verstanden werden. Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen und bleiben bei unserer selbstdisziplinierenden Regelung in der Geschäftsordnung.

(Vereinzelt Zustimmung bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank. Gibt es weiteren Redebedarf? – Den stelle ich nicht fest. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Die Stimmenthaltungen? – Es gibt einige Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.

Wir können über den § 79 in seiner unveränderten Form abstimmen. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Einige Gegenstimmen. Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Es gibt einige Stimmenthaltungen. § 79 ist aber mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zu § 80. Hier liegt uns die Drucksache 5/36 Nr. 16, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, vor. Kollege Tischendorf, bitte.

Auch an dieser Stelle möchten wir zurück zur alten Regelung des 4. Sächsischen Landtages. Die Besonderheit in der vorliegenden Regelung besteht jetzt darin, dass es vor einer Abstimmung zunächst eine Pause gibt und danach die Beschlussfähigkeit festgestellt wird. Ich denke, dass die

Beschlussfähigkeit unmittelbar vor der Abstimmung festgestellt werden muss. Wir kennen alle das Problem, dass jeder kurz vorher über die Handyerreichbarkeit prüft, ob alle Abgeordneten im Hause sind. Wir halten das für eine falsche Regelung. Wenn jemand Beschlussfähigkeit beantragt, dann muss sie auch festgestellt werden, und es sollte vorher keine Pause geben.

Vielen Dank. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Wir stimmen daher über diesen Änderungsantrag ab. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Es gibt einige Stimmenthaltungen und einige Gegenstimmen. Damit ist jedoch dieser Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt.

Wir stimmen jetzt über § 80 in seiner unveränderten Form ab. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Anzahl von Stimmenthaltungen ist § 80 mit Mehrheit angenommen worden.

Wir kommen zu § 81. Hierzu liegen uns keine Änderungsanträge vor. Wir können über § 81 abstimmen. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Damit ist § 81 mit Mehrheit angenommen worden.

Wir widmen uns jetzt § 82. Auf diesen Paragrafen bezieht sich der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/36 Nr. 17. Bitte, Kollege Tischendorf.

Mit unserem Änderungsantrag geht es uns um die Chancengleichheit von Regierung und Landtag. Wir wollen, dass die Vorsitzenden der Fraktionen das gleiche Recht wie die Staatsregierung haben, nämlich jederzeit das Wort zu ergreifen. Das bedeutet eine Gleichbehandlung von Exekutive und Legislative. Wir bitten, diesem Antrag zuzustimmen.

(Beifall der Abg. Dr. Monika Runge, Linksfraktion)

Vielen Dank, Kollege Tischendorf. – Ich stelle diesen Änderungsantrag zur Abstimmung. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Damit ist Nr. 17 dieses Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE abgelehnt worden.

Wir können über § 82 in seiner unveränderten Form abstimmen. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Damit ist § 82 mehrheitlich angenommen worden.

Meine Damen und Herren, ich merke schon: Es machen sich einige Verschleißerscheinungen breit.

(Heiterkeit)

Ich kann Ihnen Mut machen. Wir haben es gleich geschafft.

§ 83 ist einer von denen, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen; das löst immer Freude aus. Wer § 83 in der vorliegenden Form zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Die Stimmenthaltungen? – Eine Anzahl von Stimmenthaltungen. Dem § 83 ist mehrheitlich zugestimmt worden.

Wir kommen zu § 84. Hierauf bezieht sich der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/36 Nr. 18. Bitte, Kollege Tischendorf.

Danke, Herr Präsident. – Wir sind ausdrücklich für die neue Form der Kurzintervention. Diese finden wir sehr gut. Nicht gut finden wir aber die gleich im Anschluss wieder vorgenommene Beschränkung, dass nach 2 Minuten eine Anrechnung auf die Redezeit erfolgt und darüber hinaus pro Fraktion und Tagesordnungspunkt nur zwei Kurzinterventionen zugelassen sind. Wenn schon Kurzintervention, dann ist das ein höchstpersönliches Recht eines jeden Abgeordneten, das unabhängig von der sonstigen Redezeit der Fraktion zu sehen ist. Insofern bitten wir darum, unserem Änderungsantrag zuzustimmen.

Gibt es dazu eine Gegenrede? – Kollege Herbst.

Nur ganz kurz: Wir haben uns in der Vorbereitungsrunde der Parlamentarischen Geschäftsführer darüber unterhalten, wie diese Regelung zu handhaben ist. Ich denke, wir haben einen sinnvollen Kompromiss erzielt. Dieser steht jetzt im Entwurf der Geschäftsordnung. Ich bitte um Zustimmung.

Bitte, Kollege Dr. Gerstenberg.

Herr Präsident! Liebe Kollegen! Kollege Tischendorf, Sie wollen den Satz streichen, dass die Redezeit der Kurzintervention nicht angerechnet wird. Ich bitte genau zu lesen. Das ist aber genau der Kompromiss, den wir gefunden haben. Es gab Ängste, dass die Kurzinterventionen überhand nehmen könnten. Deswegen haben wir in dieser Runde den Konsens gefunden, die Zahl der Kurzinterventionen pro Tagesordnungspunkt zu beschränken. Das ist ein Kompromiss, zu dem wir stehen sollten. Dieses Instrument sollten wir erst einmal ausprobieren.

(Beifall des Abg. Michael Weichert, GRÜNE)

Vielen Dank. – Kollege Tischendorf, Sie wollen den Antrag nicht zurückziehen?

(Klaus Tischendorf, Linksfraktion: Wir ziehen ihn zurück! – Beifall des Abg. Stefan Brangs, SPD)

Vielen Dank, Kollege Tischendorf.

Dann können wir über § 84 in seiner unveränderten Form abstimmen. Wer diesem Paragrafen seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist § 84 mehrheitlich angenommen worden.

Wir kommen zu § 85. Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/36 Nr. 19 vor.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Herbeirufung von Mitgliedern der Staatsregierung hat in der heutigen Debatte schon eine Rolle gespielt. Sie sehen für die Annahme eines solchen Antrages die Zustimmung der Mehrheit vor. Wir wollen aber, dass auch die qualifizierte Minderheit das Recht auf Herbeirufung von Mitgliedern der Staatsregierung hat.

Danke. – Kollege Piwarz.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Und täglich grüßt das Murmeltier. Wir haben auch hier wieder eine Sondersituation mit der Herbeirufung von Mitgliedern der Staatsregierung. Es ist aus unserer Sicht notwendig, dass das mit Landtagsmehrheit beschlossen wird. Daher werden wir Ihren Antrag ablehnen.

Vielen Dank. – Gibt es weiteren Redebedarf? – Ich sehe ihn nicht.

Wir stimmen über Nr. 19 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE ab. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Einzelne Stimmenthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir können über § 85 in seiner unveränderten, ursprünglichen Form abstimmen. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Einige Gegenstimmen. Die Stimmenthaltungen? – Einzelne Stimmenthaltungen. Damit ist § 85 in seiner unveränderten Form angenommen worden.

§ 86 ist nicht von Änderungsanträgen betroffen. Wir können darüber in der vorliegenden Form abstimmen. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. § 86 ist damit mehrheitlich angenommen worden.

Ich darf jetzt zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/36 Nr. 20 kommen. Demnach soll ein im Entwurf nicht enthaltener § 86a eingefügt werden.

Herr Präsident, dieser Antrag hat sich mit dem Änderungsantrag in der

Drucksache 5/37 Nr. 2 erledigt. Mein Kollege wird diesen Änderungsantrag gleich begründen.