schlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses. – Die Staatsregierung wünscht noch das Wort. Bitte, Herr Staatsminister.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Es ist Gott sei Dank so, dass, wenn die NPD redet, kaum noch einer zuhört,
Zum Ersten: Lesen Sie sich mal die Kleinen Anfragen durch, die dieses Parlament stellt. Dann wissen Sie über Umfang und Struktur, über die Länder, in denen die Anlagen erfolgt sind, Bescheid. Denn das war eine Kleine Anfrage der GRÜNEN und diese ist von der Staatsregierung auch beantwortet worden.
Zum Zweiten: Wenn Sie mich hier als Verbrecher und als Teil eines Mafia-Clans bezeichnen wollen, dann dürfen Sie das meinetwegen.
Aber ob sich das meine Kollegen, ob der badenwürttembergische Finanzminister oder die Vorstände von Banken, der Präsident der BaFin und der Präsident der Deutschen Bundesbank, gefallen lassen, das stelle ich hier arg in Zweifel. Ich werde ihnen zumindest die Literatur dieses Protokolls empfehlen, dessen,
Frau Hermenau und auch Herr Hilker, Sie haben beide das wiederholt, was Sie schon einmal hier in der Debatte zum Besten gegeben haben. Herr Hilker hat wiederholt, was Frau Mattern kürzlich vorgetragen hat.
Frau Hermenau, § 12 Abs. 3 der Sächsischen Haushaltsordnung hat das geregelt und gibt uns letztendlich die Rechtsgrundlage, sodass wir als sächsisches Finanzministerium auch mit Rechtsgrundlage gehandelt haben. Ich kann es durchaus akzeptieren, dass Sie eine andere Auffassung haben, aber Sie können uns zumindest die Rechtmäßigkeit nicht absprechen. Auch der von Ihnen
Frau Hermenau, der Vergleich mit der Société Générale, den Sie sich erlaubt haben, ist insofern zumindest nicht ganz richtig, als wir uns am 12./13. Dezember dafür entschieden haben, die Papiere eben bis zur Endfälligkeit zu halten, um damit letztendlich auch Kurserholungen zu ermöglichen und die Papiere dann zu wirtschaftlich günstigeren Konditionen entweder an den Markt zu bringen bzw., wenn sie wieder zu alten Werten zurückkommen – das ist trotzdem noch die Hoffnung –, zu den Einkaufspreisen bzw. vielleicht sogar zu darüber liegenden Preisen zu verkaufen.
Jetzt zu dem, worauf Sie mich ansprachen: dass ich Sie letztes Mal nicht richtig informiert hätte. Ich zitiere auch § 41 der Sächsischen Haushaltsordnung. Frau Hermenau, Sie haben Frau Orosz und allen Sozialpolitikern dieses Hauses unnütz Angst eingejagt. Nach § 41 der Sächsischen Haushaltsordnung ist es dem Finanzminister durchaus möglich – da haben Sie nicht ganz unrecht –, von seinem Recht Gebrauch zu machen. Aber das erfolgt natürlich erst recht bei kurzfristig disponiblen Ausgaben. Das ist in den Haushaltsgruppen 7 und 8 der Fall. Sie wissen, dass Haushaltsrecht nicht Recht auf Zahlungsansprüche bricht. Das heißt, ich kann nicht einer Bürgerin oder einem Bürger dieses Landes – demnächst auch Ihnen – erklären, dass ich als Finanzminister mit einer Haushaltssperre ihre Ansprüche auf Kindergeld beispielsweise
Freiwillige Zuschüsse, das ist etwas ganz anderes. – Ich habe kürzlich darüber gesprochen. Jetzt zitiere ich mich selbst, da Sie mich auch zitiert haben. Ich nehme das aus Ihrer Rede: „Das heißt, es ist dem Finanzminister nicht ohne Weiteres möglich, überhaupt eine Haushaltssperre aufzuerlegen, ohne die gesetzliche Grundlage zu ändern.“
Damit meinte ich die gesetzlichen Grundlagen der Haushaltstitel. Das bedeutet zum Beispiel, dass bei einem Haushaltssoll des Einzelplans 08, des Planes der Frau Kollegin Orosz, von den 910 Millionen Euro im Soll 700 Millionen Euro gesetzlich quasi gebunden sind und dementsprechend auch nicht zur Verfügung stehen. – So viel zur Richtigstellung.
Ansonsten bedanke ich mich bei Kollegen Rößler, der noch einmal darauf einging, wie die Debatte im Haushaltsausschuss abgelaufen ist. Ich möchte dieses Hohe Haus um Zustimmung bitten.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 4/10835. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält
sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer großen Anzahl von Stimmen dagegen ist der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses mehrheitlich gefolgt und der Drucksache zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.
Dazu liegt Ihnen entsprechend § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung als Drucksache 4/10925 die Sammeldrucksache mit Beschlussempfehlungen und Berichten der Ausschüsse vor. Ich frage, ob dazu das Wort gewünscht wird. – Von der Fraktion DIE LINKE Frau Kagelmann, bitte. – Bitte nennen Sie die Drucksache, zu der Sie sprechen.
Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordneten! Wenn Irren menschlich ist, wie gemeinhin gesagt wird, muss es gerade das Korrigieren sein. Ich werbe an dieser Stelle ausdrücklich für diesen Mut zur Berichtigung einer fehlerhaften Entscheidung.
Es handelt sich um den Antrag der Linksfraktion, Drucksache 4/8914, zur Bewahrung der Bäume auf Wohngrundstücken und im öffentlichen Raum als dringlicher Beitrag zum lokalen und regionalen Klimaschutz. Der Antrag meiner Fraktion begehrte die Aufgabe des Gesetzgebungsverfahrens im sogenannten Paragrafenpranger, wonach die Vorschriften des Sächsischen Naturschutzgesetzes über den Erlass kommunaler Baumschutzsatzungen ausgehöhlt werden sollen.
Die Anhörung war insofern bemerkenswert, als ich selten so viel inhaltliche Übereinstimmung bei der Mehrheit der Sachverständigen erlebt habe. Ob Bürgermeister, Stadtrat oder Wissenschaftler – alle haben sich dafür ausgesprochen, ein in der Mehrzahl der sächsischen Kommunen erfolgreich angewandtes Instrument zum Schutz des Großgrüns nicht ohne Not zu beseitigen, gerade in Zeiten des Klimawandels und im Hinblick auf die Feinstaubbelastung besonders in größeren Städten.
Bäume sind wichtige Staub- und Lärmabsorber. Sie regulieren die Luftfeuchtigkeit und Temperatur. Sie sind Lebensraum für eine Vielzahl von Arten. Nicht zuletzt sind sie wichtige stadtbildprägende Elemente. Alle diese wichtigen Funktionen erfüllen sie im Übrigen völlig unabhängig davon, ob sie auf einem großen oder kleinen Grundstück stehen. Der Baum ist völlig uneigennützig und kümmert sich nicht um Grundbucheintragungen.
Deshalb kann ein solches Kriterium wie die Grundstücksgröße nicht Maßstab für die naturschutzfachliche Bewertung eines konkreten Baumes in einer Stadt sein.
Die Staatsregierung begründet ihr stures Festhalten an diesem fragwürdigen Gesetzgebungsverfahren mit der Notwendigkeit der Verwaltungsvereinfachung und der Stärkung der Entscheidungskompetenz der Bürger aufgrund des gewachsenen Umweltbewusstseins. Das hört sich zunächst gut an. Allerdings, gerade weil in Zeiten eines bereits spürbaren Klimawandels und einer breiten gesellschaftlichen Debatte über notwendige Reaktionsstrategien das Umweltbewusstsein der Bürger gewachsen ist, sind sie auch in der Lage, die Notwendigkeit einer großräumigen naturschutzfachlichen Bewertung des kommunalen Grüns anzuerkennen. Anders gesagt: Die Bürger können sehr wohl über ihren eigenen Gartenzaun hinausdenken.