Protocol of the Session on January 24, 2008

(Beifall bei der Linksfraktion)

Außerdem besteht der Sinn der Baumschutzsatzung nicht in der Gängelung der Bürger, sondern in der fachlichen Beratung der Grundstückseigentümer

(Zuruf des Abg. Dr. Fritz Hähle, CDU)

zur Baumpflege, zum Baumverschnitt und zur sicheren Beurteilung des Baumzustandes. Diese fachliche Beratung ist somit nicht lediglich positiver Nebeneffekt der Satzung, sondern ausdrücklich Kernziel. Schon dafür lohnt sich der insgesamt geringe Verwaltungsaufwand, der durch die Antragsbearbeitung entsteht.

In der Anhörung wurde auch deutlich, dass eine Baumschutzsatzung in das Privateigentum eingreift. Das hat sie übrigens mit vielen Verwaltungsvorschriften gemein. Ein solcher Eingriff ist aber tolerierbar und notwendig im Interesse der Allgemeinheit an einem gesunden Stadtklima.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Der Antrag der Linksfraktion wurde mehrheitlich von den Sachverständigen positiv bewertet. So weit, so klar – für die Mehrheit der Sachverständigen. Zumindest hat dieses eindeutige Votum nach Aussage von Kollegen Heinz im Ausschuss Nachdenken bei den Kolleginnen und Kollegen der Koalition ausgelöst. Das ließ mich aufhorchen.

Mit dem Nachdenken kamen die Kollegen von CDU und SPD bis zur Ausschussberatung allerdings nicht so weit, dass sie das gewohnte Abstimmungsverhalten bei Oppositionsanträgen abzulegen bereit gewesen wären. Das ist nicht wirklich überraschend, allerdings traurig.

Seit der Abstimmung im Ausschuss ist nun ein wenig Zeit vergangen. Vielleicht sind Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, mit dem Nachdenken zwischenzeitlich vorangekommen. Ich möchte Ihnen zumindest die Chance zur nochmaligen Positionierung eröffnen.

In diesem Sinn möchte ich den genannten Antrag, Drucksache 4/8914, aus der Sammeldrucksache herauslösen und extra darüber abstimmen lassen. Ich werbe für einen Beitrag zu lokalem und regionalem Klimaschutz und damit für den Antrag der Linksfraktion. Das bedeutet, dass der Beschlussempfehlung nicht gefolgt werden sollte.

Danke schön.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Wird von den anderen Fraktionen dazu noch das Wort gewünscht? – Herr Abg. Heinz, CDU-Fraktion, bitte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn die 14 Tage, die seit der letzten Ausschusssitzung vergangen sind, für viele eine lange Zeit sein mögen, gelten dieselben Gründe, die dort zur Ablehnung geführt haben, immer noch. Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Koalition ist noch nicht abgeschlossen.

(Oh-Rufe bei der Linksfraktion)

Außerdem gibt es sachliche Gründe, die der Annahme Ihres Antrages entgegenstehen. Gestatten Sie mir zu widersprechen, wenn Sie sagen, Sie wollen eine naturschutzfachliche Beratung. Wenn es denn so wäre, dann müsste am Ende einer Beratung keine Genehmigung, sondern maximal eine Empfehlung stehen, wonach dann der mündige Grundstückseigentümer nach freier Meinung entscheiden kann.

Es gilt nach wie vor: Wir werden uns unsere eigene Meinung bilden und zu gegebener Zeit darüber befinden. Bis dahin werden die Motorsägen in der üblichen Art und Weise benutzt werden können oder auch nicht.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Weitere Wortmeldungen kann ich nicht erkennen. Wir kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen ab über die in der Drucksache 4/10925 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft zur Drucksache 4/8914. Wer dieser Beschlussempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer großen Anzahl von Stimmen dagegen ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses in dieser Drucksache dennoch zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren! Gemäß § 99 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten in den Ausschüssen fest – es sei denn, es wird ein anderes Stimmverhalten angekündigt. – Das ist nicht erkennbar. Damit ist der Sammeldrucksache insoweit im Sinne von § 99 Abs. 7 durch den Landtag zugestimmt.

Wir beenden den Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 15

Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen

Sammeldrucksache –

Drucksache 4/10926

Entsprechend § 67 Abs. 2 der Geschäftsordnung liegt Ihnen als Drucksache 4/10926 die Sammeldrucksache Beschlussempfehlung und Berichte zu Petitionen vor. Ich frage zunächst, ob einer der Berichterstatter oder Berichterstatterinnen das Wort wünscht. – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Es besteht demnach kein Verlangen nach Aussprache, sodass wir zur Abstimmung kommen.

Meine Damen und Herren! Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben die Linksfraktion, die NPD und die Fraktion GRÜNE ihre abweichende Meinung bekundet. Die Zusammenstellung dieser Beschlussempfehlungen liegt Ihnen zu Drucksache 4/10926 schriftlich vor. Gemäß § 98 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im

Ausschuss fest – es sei denn, es werden noch weitere Stimmverhalten angekündigt. – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Sammeldrucksache im Sinne von § 98 Abs. 7 der Geschäftsordnung durch den Landtag zugestimmt.

Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine sehr verehrte Damen und Herren! Nach einem arbeitsreichen und turbulenten Tag ist die Tagesordnung der 99. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages abgearbei

tet. Das Präsidium hat den Termin der nächsten Sitzung auf morgen, Freitag, den 25. Januar, 10:00 Uhr, festgelegt. Ich wünsche Ihnen einen erholsamen Feierabend. Wir sehen uns morgen um 10:00 Uhr.