die Zuverlässigkeit und Zweckmäßigkeit der Aufgabenwahrnehmung, insbesondere im Denkmalschutz und in der Denkmalpflege, der kommunalen Ebene schlicht und einfach abspricht, zeigt die absolute fachliche Unkenntnis dessen, der es eben vorgetragen hat. Gehen Sie nach Görlitz, Bautzen oder Kamenz, gehen Sie in andere Städte in Sachsen und sehen Sie sich die hohe Qualität bei der Denkmalpflege an. Insbesondere in den kreisfreien Städten wie Görlitz ist es in Zukunft möglich, dass auf Antrag bei der kommunalen Ebene durch diese dann zukünftigen kreisangehörigen Gemeinden die Aufgabe weiterhin wahrgenommen wird. Ich kann überhaupt nicht erkennen, dass die kommunale Ebene diese Aufgabe nicht zuverlässig und zweckmäßig wahrnehmen kann. Das ist eine unverschämte Unterstellung gegenüber den Landräten und denen, die die Aufgaben wahrnehmen, indem Sie tagein, tagaus seit 17 Jahren versuchen, das Land schlechtzureden. Der Unterschied zu dem, was hier vorgefunden wurde, die Außenwahrnehmung dessen, was wir hier erleben, wird jeden Tag besser.
Es nützt Ihnen auch nichts, wenn Sie das hier immer wieder mit Eiapopeia wiederholen. Aus dem Grund werden wir diesen Antrag ablehnen.
Wünschen weitere Fraktionen das Wort? – Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 4/10990. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Anzahl von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe § 3 in der Fassung des Ausschusses auf. Wer stimmt diesem Paragrafen zu? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer größeren Anzahl von Gegenstimmen und Stimmenthaltungen ist § 3 mehrheitlich beschlossen.
Zu den §§ 4 bis 6 gibt es keine Änderungsanträge. Ich lasse über sie deshalb gemeinsam abstimmen. Wer stimmt den §§ 4 bis 6 zu? – Danke schön. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ähnliches Stimmverhalten wie vorhin. Die §§ 4 bis 6 sind mehrheitlich beschlossen.
Ich rufe Artikel 3, Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes, auf. Wer stimmt Artikel 3 zu? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Analoges Abstimmungsverhalten. Artikel 3 ist mehrheitlich beschlossen.
Ich rufe Artikel 4, Gesetz zur Regelung des Mehrbelastungsausgleichs für die Verwaltungs- und Funktionalreform 2008, Sächsisches Mehrbelastungsausgleichsgesetz, auf. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer größeren Anzahl von Gegenstimmen und ohne Stimmenthaltung ist Artikel 4 mehrheitlich beschlossen.
Ich rufe jetzt noch einmal den Teil 2 in Gesamtheit auf. Wer kann Teil 2 seine Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer größeren Anzahl von Gegenstimmen und ohne Stimmenthaltung ist Teil 2 in Summe mehrheitlich beschlossen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen zu Teil 3, Anpassungen im Bereich der Sächsischen Staatskanzlei. Hier gibt es den Artikel 5, Änderung des Sächsischen Gesetzes zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Es liegt kein Änderungsantrag vor. Wir kommen sofort zur Abstimmung. Wer dem Teil 3 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keine Stimmenthaltung, ansonsten ähnliches Abstimmungsverhalten. Teil 3 ist mehrheitlich beschlossen.
Wir kommen zu Teil 4, Anpassungen im Bereich des Staatsministeriums des Innern. In Artikel 6, Änderung des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes, gibt es in Nr. 1 einen Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE. Sie finden ihn in der Drucksache 4/10991, Ziffer I. Herr Dr. Gerstenberg bringt ihn ein.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mit großem Interesse gehört, Herr Bandmann, dass die CDU
Fraktion schon immer für den Erhalt des Landesamtes für Denkmalpflege war. Ich habe im vergangenen Jahr viel von meiner politischen Kraft für die Stärkung des Denkmalschutzes in Sachsen eingesetzt. Ich habe viele Leute aus allen Fraktionen auf meiner Seite gehabt, aber ich habe die CDU als solche nicht gesehen. Dann müsste Herr Buttolo aus der CDU ausgetreten sein, denn sein Gesetzentwurf besagt etwas anderes.
Ich möchte deshalb allen danken, die sich für den Denkmalschutz in Sachsen eingesetzt haben, hier im Parlament in allen Fraktionen, vor allem aber draußen die Fachleute im Land und im Ausland und die vielen Bürgerinnen und Bürger, die dieses Thema zu einer öffentlichen Debatte gemacht haben. Ich freue mich sehr, dass das Landesamt gerettet werden konnte. Das Landesamt ist ein Symbol, dessen Strahlkraft leicht übersehen lässt, dass der Gesetzentwurf, wie er uns jetzt vorliegt, durch die verbliebene Kommunalisierung von Aufgaben sehr wohl eine Schwächung der sächsischen Denkmalpflege enthält. Ich warne davor, denn der Denkmalschutz ist kein x-beliebiges Verwaltungsthema. Denkmale sind Teile unseres kulturellen Gedächtnisses. Sie stärken unsere kulturelle Identität. Zugleich ist der Reichtum an Denkmalen ein Beitrag für positive Investitionsentscheidungen, wovon viele im Wirtschaftsbereich Zeugnis ablegen können.
Der Bedeutung des Denkmalthemas ist auch die Behandlung in Sachsen gewidmet. Denkmalschutz ist staatliche Aufgabe. Das hat Tradition vom Nestor der sächsischen Denkmalpflege Cornelius Gurlitt bis zum Verfassungsrang in unserer Sächsischen Verfassung. „Denkmale und andere Kulturgüter stehen unter dem Schutz und der Pflege des Landes.“ So ist es in Artikel 11 Abs. 3 formuliert. Auch Kommunalisierung ist eine Aufgabe. Aber durch eine Kommunalisierung würde diese Verfassungsaufgabe schwieriger zu erfüllen sein, wenn nicht unmöglich; das ist von vielen Sachverständigen in den Anhörungen sehr klar erklärt worden. Insbesondere von Herrn Bundesverwaltungsrichter Krauß ist klar gesagt worden, dass eine Übertragung dieser Aufgaben nur dann möglich ist, wenn sie zweckmäßig und zuverlässig erfüllt werden können. Gerade in diesem Aufgabenbereich bestehen höchste Zweifel. In keiner Ausschusssitzung konnte die Staatsregierung darauf befriedigend antworten. Wie soll sie das auch?!
Es gibt nur sechs Fachleute in Sachsen, die mit der Erarbeitung von Förderbescheiden beschäftigt sind. Es gibt nur elf Mitarbeiter, die sich mit der Erstellung von Steuerbescheiden beschäftigen, und nur drei Experten sind sachsenweit für die Denkmale im Bundes-, Landes- und Kommunaleigentum zuständig. Das sind Aufgaben, die ein spezielles Fachwissen erfordern. Die Fachleute sind sich einig, dass dies nicht in allen Unteren Denkmalschutzbehörden gewährleistet werden kann. Andernfalls würde das erhebliche Aufblähungen der Verwaltung bedeuten. Dem stehen die kommunalen Verwaltungshaushalte entgegen. Ich habe die enorme Sorge, dass sich der
Das sind aber zugleich Aufgaben, die ein einheitliches Verwaltungshandeln erfordern. Das ist nur garantiert, Herr Bandmann, wenn die leistungsfähige kommunale Denkmalschutzarbeit mit der bewährten Bündelung von Spezialaufgaben in einer höheren Behörde verbunden wird. Notwendig ist hier die Gleichbehandlung aller Eigentümer, der privaten, der kirchlichen und der kommunalen, wenn es um die gerechte Verteilung von Fördermitteln geht. Das muss aus einer Hand erfolgen. Notwendig ist auch die Gleichbehandlung, wenn es um Steuerbescheinigungen geht. Wenn jemand Effizienzsteigerungen in der Verwaltung will, dann bitte ich den Sachverständigen Prof. Weiss, Landesdenkmalpfleger in Hessen, zu befragen. Dort gibt es drei Fachleute, die für diesen Bereich zuständig sind. Es geht wahrscheinlich auch schneller als in Sachsen. Das heißt aber, solche Aufgaben muss man stärker bündeln und darf sie nicht auf die kommunale Ebene zerstreuen, wenn man Effizienz gewinnen will.
Herr Staatsminister, Sie und die CDU-Fraktion werden sicher sagen, das regeln wir alles mit Richtlinien. Ich sage Ihnen, die Richtlinien werden es nicht richten. Die Lösung liegt in der Begründung des Gesetzentwurfes, der uns hier vorliegt. Wenn Aufgaben einen hohen Spezialisierungsgrad haben oder ein Höchstmaß an landeseinheitlicher Regelung erfordern, dann ist ihre Kommunalisierung unzweckmäßig. Tragen Sie bitte Ihrer eigenen Begründung Rechnung. Verzichten Sie in diesem Bereich auf Kommunalisierung!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Denkmalschutz ist nicht nur eine Frage des Fachverstandes, sondern auch ein emotionales Thema. Das zeigt die engagierte Arbeit der vielen sächsischen ehrenamtlichen Denkmalpflegerinnen und -pfleger, die ihre Arbeit in der Freizeit verrichten. Das zeigen auch die vielen Menschen, die zum Tag des offenen Denkmals strömen. Ich möchte Sie nicht zuletzt daran erinnern, wie viele Menschen 1989 in Sachsen auf die Straße gingen, weil sie dem kulturellen Verfall und dem Verfall ganzer Städte und Dörfer nicht mehr zusehen wollten. Wir haben vor diesem Hintergrund 1993 einvernehmlich zwischen den Fraktionen die hier zur Debatte stehende Regelung beschlossen. Diese Regelung hat sich in der Praxis bewährt. Stellen Sie sie nicht leichtfertig zur Disposition. Ich bitte Sie, stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. Erhalten Sie einen starken sächsischen Denkmalschutz.
Frau Präsidentin, vielen Dank! Ich kann mich dem flammenden Plädoyer von Herrn Kollegen Gerstenberg nur anschließen. Ich
möchte einmal die Frage, ob die Kommunen die Aufgabe zuverlässig und zweckmäßig erfüllen, etwas beiseiteschieben. Natürlich sind da Zweifel angebracht. Wenn hier Zweifel angebracht werden, dann heißt das ja nicht, dass die Bediensteten in den Kommunen durch diese Zweifel diskriminiert werden. Darum geht es doch überhaupt nicht.
Ich möchte noch etwas ganz Wichtiges hinzufügen, worauf Kollege Gerstenberg nicht eingegangen ist, obwohl es in der Begründung des entsprechenden Änderungsantrages steht. Das ist nicht nur die Möglichkeit, sondern die hohe Wahrscheinlichkeit, dass es zu Interessenkonflikten kommt, weil viele Kommunen bekanntlich in erheblichem Umfang Eigentümer von Denkmalen sind. Wenn sie gleichzeitig die Eigentümerfunktion wahrnehmen und über den Schutz dieser Denkmale zu entscheiden haben, sind Interessenkonflikte vorprogrammiert. In solch einem Fall ist es natürlich äußerst ungünstig, die Fragen des Denkmalschutzes zu kommunalisieren. Das hat weniger damit zu tun, dass die Bediensteten in den Kommunen es nicht können, sondern hier sollen vorsorglich solche Interessenkonflikte ausgeräumt werden. Wir plädieren als LINKE für diesen Änderungsantrag.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Änderungsantrag ist nicht neu. Wir haben im Innenausschuss wesentliche Teile davon schon beraten. Darum kann ich mich jetzt kurz fassen und befasse mich auch nur mit Ihrem Anliegen im Änderungsantrag.
Sie wollen eigentlich die Erteilung von Bescheinigungen für die Erlangung von Steuervergünstigungen, die Zuständigkeit für Kulturdenkmale aus dem staatlichen und kommunalen Bereich und die Bewilligung im Förderverfahren nicht kommunalisieren. Das ist im Grunde der Kern Ihres Antrages.
Wir haben uns nach langer Diskussion für die Beschlussempfehlung entschieden, und zwar mit folgender Begründung. Bei der Einkommensteuerbescheinigung glauben wir schon, es ist vorteilhaft, wenn die Erteilung von denkmalrechtlichen Genehmigungen und die Steuerbescheinigungen in einer Hand liegen, in einer Hand bearbeitet werden. Das erleichtert mindestens die Prüfung der Voraussetzungen für die Erteilung der Steuerbescheinigung.
Die Förderungen sind eine reine Vollzugsaufgabe. Dort ist eigentlich nichts gefährlich. Einheitliche Förderung wird durch Vorgaben von Rechtsverordnungen gesichert. Es gibt ein transparentes Verfahren nach denkmalsfachlichen Prioritäten. Die Untere Denkmalschutzbehörde erstellt die Bescheide nach Vorgaben genauso, wie es eine ministe
rielle Behörde auch tun muss. Dort ist im Grunde genommen nichts Geheimnisvolles dabei. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind ja jetzt schon Untere Denkmalschutzbehörde. Auch da kommt nichts Neues dazu. Deshalb glauben wir, dass die Kommunalisierung auch im Denkmalschutzbereich zulässig ist. Sie ist rechtlich und technisch zulässig. Sie entspricht gerade dem Leitfaden dieser Verwaltungsreform. Die Mutmaßung, dadurch würde sich Verwaltungshandeln verschlechtern, ist durch nichts begründet.
Die Argumente „die können das nicht“, „das Land will sich entlasten“, „alles muss aus einer Hand erfolgen“, „es gibt Bedenken zur Gleichbehandlung“, „es gibt Bedenken zu Interessenkonflikten“ bleiben halt nur Mutmaßungen. Die Beschlussempfehlung des Innenausschusses entspricht gerade dem Gebot des Artikels 85 unserer Verfassung. Wir haben das im Grunde genommen im Innenausschuss hinlänglich diskutiert.
Damit Interessenkonflikte nicht auftreten können, gibt es die Ausgleichsregelung, gibt es Benehmensregelungen, gibt es Einvernehmensregelungen. Da ist, meine ich, keine Gefahr dabei.
Dann wollen Sie auch noch die Eintragung der Kulturdenkmale in die Bauleitplanung regeln. Das ist Ihr Punkt 6 im Änderungsantrag. Dies halten wir nicht für erforderlich, weil das im Baugesetzbuch geregelt ist; im § 5, glaube ich, für die Flächennutzungsplanung und im § 9 für die Bauleitplanung. Deshalb sollten wir im Sinne von Rechtsbereinigung darauf verzichten.
Insgesamt, meine ich, sollten wir Ihrem Begehren nicht folgen. Das so weit in der gebotenen Kürze. Ich bitte um Ablehnung des Änderungsantrages.
Gibt es weiteren Aussprachebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE in Drucksache 4/10991, Ziffer I. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einer größeren Anzahl von Stimmen dafür ist der Änderungsantrag dennoch mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über Nr. 1 in der Fassung des Ausschusses. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dagegen ist die Nr. 1 in der Fassung des Ausschusses mehrheitlich beschlossen worden.
Ich rufe die Nr. 2 auf. Hierzu gibt es wieder einen Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE in der schon genannten Drucksache. Hier geht es um die Ziffer II. Wer bringt ihn ein? – Herr Dr. Gerstenberg.
Frau Präsidentin! Ich bin natürlich in der großen Versuchung, jetzt zu jedem dieser Punkte bis zu 5 Minuten zu sprechen. Dann hätte ich mich nicht so beeilen müssen. Aber ich habe vorhin die Änderung zu allen Punkten bereits eingebracht.
Ich frage, ob es aus den Fraktionen dazu noch einmal Redebedarf gibt? – Das ist nicht erkennbar. Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich rufe auf Drucksache 4/10991, Ziffer II, Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmenthaltungen und einer größeren Anzahl von Stimmen dafür ist der Änderungsantrag dennoch abgelehnt worden.
Ich rufe die Nr. 2 in der Fassung des Ausschusses auf. Wer kann zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei keiner Stimmenthaltung und einer größeren Anzahl von Stimmen dagegen ist die Nr. 2 mehrheitlich beschlossen worden.