Protocol of the Session on January 22, 2008

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung – Zuruf von der Linksfraktion: Nur die Koalition?!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktionen des Hauses haben noch zu einzelnen Teilen des Gesetzentwurfes Redebedarf angemeldet. Wir werden dem selbstverständlich nachkommen. Aber ich schlage vor, dass wir zunächst in die Mittagspause eintreten und danach die Beratung zu einzelnen Teilen des Gesetzentwurfes fortsetzen.

Wir treffen uns um 13:15 Uhr zur Beratung wieder. – Vielen Dank.

(Unterbrechung von 12:14 bis 13:15 Uhr)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir setzen unsere Beratung zum Tagesordnungspunkt 1 fort. Einige Fraktionen haben noch Aussprachebedarf für einzelne Teile des Gesetzes angemeldet.

Ich rufe die Teile der Reihe nach auf, und Sie signalisieren mir wenn Sie dazu sprechen möchten. Dann ordnen wir das ein.

Jetzt sehe ich zunächst eine Wortmeldung von Herrn Dr. Gerstenberg, Fraktion GRÜNE; bitte.

Frau Präsidentin! Unsere Fraktion möchte einen Vorschlag zur Behandlung der Reihenfolge dieser Teile machen, und zwar geht es um den Teil 2. Dieser Teil enthält Bestimmungen zum Personalübergang und zum Mehrbelastungsausgleich. Das sind Bestimmungen, wie die Überschrift dieses Teiles auch sagt, die Folgeregelungen zur Reform der Verwaltungsstruktur sind.

Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll, die Behandlung dieses Teiles 2 nach den Teilen, die sich mit Anpassungen im Bereich der Ministerien beschäftigen, und vor den Schlussbestimmungen, also vor Teil 12, durchzuführen.

Also Teil 2 nach welchem Teil?

Nach Teil 11.

Nach Teil 11. – Dazu Herr Bandmann.

Die Koalition sieht das nicht als notwendig an. Es gibt ein Gesamtpaket der Beschlussempfehlungen. Sollte es zu Änderungen kommen, müsste dieser Teil im Nachhinein noch einmal aufgemacht werden, sodass wir verfahren, wie im Präsidium festgelegt wurde.

Das sind jetzt zwei konkurrierende Vorschläge. Ich möchte über diese Vor

schläge abstimmen lassen. Zuerst: Wer kann sich dem Vorschlag der Fraktion GRÜNE anschließen? – Danke schön. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit hat dieser Vorschlag keine Mehrheit gefunden.

Jetzt frage ich aber sicherheitshalber auch noch zum Vorschlag der CDU. Wer stimmt ihm zu? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmenthaltungen und einer größeren Reihe von Stimmen dagegen ist dieser Vorschlag mehrheitlich angenommen worden, alles in der normalen Reihenfolge zu behandeln und auch so abzustimmen.

Wir setzen zunächst unsere Beratung fort. Ich rufe auf den Teil 1. Gibt es dazu Redebedarf? – Das ist nicht der Fall.

Teil 2. Allgemeine Folgeregelungen. Gibt es dazu Redebedarf? –

(Caren Lay, Linksfraktion: Moment, bitte!)

Also gemeldet ist kein Redner zu diesem Teil.

Teil 3. Auch dazu ist niemand gemeldet, ich frage trotzdem. – Nein.

Teil 4. Es ist niemand gemeldet. Gibt es dennoch Redebedarf? – Nein.

Teil 5. Es liegt hierzu auch keine Wortmeldung vor. Gibt es dennoch Aussprachebedarf? – Das ist nicht der Fall.

Zum Teil 6? – Auch nicht.

Dann liegt mir eine Wortmeldung zum Teil 7 vor. Von der CDU-Fraktion Herr Abg. Piwarz, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne zwar jetzt den Reigen zu den einzelnen Teilen, versuche mich aber trotzdem relativ kurz zu fassen.

Im Bereich der staatlichen Schulverwaltung im Freistaat Sachsen wurden schon vor der Funktional- und Verwaltungsreform neue Strukturen eingeführt. So wurden die bisherigen Regionalschulämter in die neue Sächsische Bildungsagentur übergeleitet. Ebenso wurden die Aufgaben des Comenius-Institutes der Sächsischen Akademie für Lehrerfortbildung und des Aufbaustabes der Sächsischen Evaluationsagentur im neu gegründeten Sächsischen Bildungsinstitut gebündelt.

Darüber hinaus hat der ursprüngliche Gesetzentwurf zur Verwaltungs- und Funktionalreform auch im Bereich der Schulverwaltung Änderungen vorgesehen. Aufgrund der gebotenen Kürze möchte ich jedoch nur auf zwei Punkte eingehen, in denen im Rahmen des parlamentarischen Beratungsverfahrens Änderungen zum ursprünglichen Entwurf erfolgt sind.

So betrifft Artikel 31 Nr. 2 Buchstabe C den § 8 des Schulgesetzes. Dieser behandelt das Berufsvorbereitungsjahr. Entgegen dem ursprünglichen Gesetzentwurf wird nunmehr der Einschub „ohne Schulabschluss“ gestrichen. Das Berufsvorbereitungsjahr steht also weiterhin auch Jugendlichen mit Schulabschluss zur Verfügung. Derzeit

betrifft dies im Freistaat Sachsen etwa 10 % der Hauptschüler.

Artikel 31 Nr. 3 und 12 des Gesetzentwurfes betreffen die schulpsychologische Betreuung im Freistaat Sachsen. Die mögliche Kommunalisierung der Beratung wurde in der Anhörung hier im Sächsischen Landtag ausführlich erörtert. Im Ergebnis der Anhörung und im Ergebnis der Beratungen im Schulausschuss und im Innenausschuss hat sich eine weitere Änderung ergeben: Die Koalitionsfraktionen wollen nunmehr die Schulpsychologen im Bereich der staatlichen Schulverwaltung belassen. Damit werden die durchaus gewichtigen Argumente der Sachverständigen berücksichtigt.

Beide Änderungen, und damit komme ich zum Schluss, zeigen auch, dass – entgegen den Behauptungen aus den Reihen der Opposition – in den Beratungen ein jederzeit ergebnisoffenes Verfahren stattgefunden hat. Insofern bitte ich um Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Gibt es zum Teil 7 und zur Erwiderung noch Redewünsche? – Dies kann ich nicht erkennen. Damit beenden wir die Debatte zum Teil 7.

Ich rufe Teil 8 auf. Gibt es dazu Diskussionsbedarf? – Dies ist nicht der Fall.

Ich rufe Teil 9 auf. Gibt es hierzu Redebedarf? – Ja. Das ist der Bereich Anpassung im Bereich des Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Zunächst spricht Herr Staatsminister Jurk, danach haben die Fraktionen der CDU und der Linken Diskussionsbedarf angemeldet. – Bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen – ebenfalls in aller Kürze – die wichtigsten Punkte zum Sächsischen Verwaltungsneuordnungsgesetz vorstellen, die die Straßenbauverwaltung betreffen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die staatliche Straßenbauverwaltung ab 2011 in einem Landesamt für Straßenbau zusammengeführt wird; Herr Kollege Buttolo hat in seinen Ausführungen bereits darauf hingewiesen. Bis dahin, also bis 2011, bleibt es bei dem bisherigen Aufbau: einem Autobahnamt und sieben Straßenbauämtern. Unabhängig hiervon wird jedoch bereits zum 1. August 2008, wie geplant, die umfangreiche Kommunalisierung vollzogen. Folgende Änderungen sind – zusammengefasst durch Artikel 34, Bezug nehmend zum Sächsischen Straßengesetz – vorgesehen:

Die bisherige technische Verwaltung der Kreisstraßen durch die Straßenbauämter wird aufgehoben. Alle Aufgaben der Baulast der Kreisstraßen liegen künftig beim Landkreis. Bei den Bundes- und Staatsstraßen verbleiben

nur Planung, Bau und Erneuerung bei der staatlichen Straßenbauverwaltung. Die Instandsetzung, die bauliche Unterhaltung und die betriebliche Unterhaltung werden künftig von den Landkreisen und kreisfreien Städten für den Baulastträger Bund bzw. den Freistaat erledigt. Bei den Autobahnen bleibt die staatliche Straßenbauverwaltung umfassend zuständig. Ihr obliegen also weiterhin Bau, Planung, Erneuerung, Instandsetzung sowie die bauliche und betriebliche Unterhaltung der Autobahnen.

Zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte das bislang hiermit betraute Personal sowie die betriebsnotwendigen beweglichen Sachen und Grundstücke. Im Zusammenhang mit den genannten Aufgaben werden daher insgesamt 1 638 Stellen auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen.

Die Kommunalisierung im Freistaat geht weiter als die in anderen Bundesländern. So wird etwa – im Vergleich zu Baden-Württemberg – im Freistaat Sachsen neben der Unterhaltung auch die Instandsetzung von Straßen auf die Kommunen übertragen. In der Angelegenheit der Unterhaltung und Instandsetzung der Bundes- und Staatsstraßen hat die staatliche Straßenbauverwaltung künftig die Fachaufsicht und ein unbeschränktes Weisungsrecht über die Landkreise und kreisfreien Städte. Die Landesdirektionen behalten die Rechtsaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte.

Bitte erlauben Sie mir einige Anmerkungen zur Reform der Straßenbauverwaltung. Der Freistaat Sachsen ist trotz der Aufgabenerledigung durch die Landkreise und kreisfreien Städte als Baulastträger der Staatsstraßen letztlich für die Verkehrssicherheit und den Zustand der Straßen verantwortlich, jedoch zugleich auch für die sparsame und zweckgerechte Verwendung von Haushaltsmitteln. Dies gilt analog für die Auftragsverwaltung der Bundesstraßen. Der Freistaat Sachsen muss als Baulastträger für die Erhaltung der erforderlichen Standards auf den überörtlich bedeutsamen Staatsstraßen sorgen. Er ist dafür verantwortlich, dass die Weisungen des Bundes hinsichtlich der Bundesstraßen gemäß Artikel 85 Abs. 3 des Grundgesetzes landesintern durchgesetzt werden. Daher ist die im Gesetzentwurf in den §§ 49 Abs. 3 und 50 Abs. 3 des Sächsischen Straßengesetzes vorgesehene Fachaufsicht mit unbeschränktem Weisungsrecht unbedingt erforderlich.

Aus der Erledigung der Unterhaltung und Instandsetzung durch die Landkreise und kreisfreien Städte folgt unmittelbar, dass auch die Verkehrssicherungspflicht im Umfang der übertragenen Aufgaben auf sie übergeht. Dies ergibt sich schon zwingend daraus, dass das bisher damit betraute Personal ebenfalls – wie man technokratisch sagt – kommunalisiert wird. Durch die Übertragung des bisher mit der Unterhaltung und Instandsetzung befassten Personals inklusive der entsprechenden finanziellen Mittel auf die Kommunen sind nur diese zu einer Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht imstande.

Erlauben Sie mir an dieser Stelle eine grundsätzliche Anmerkung zum Stellenwert der Menschen, die im öffentlichen Dienst an ganz unterschiedlichen Stellen beschäftigt sind. Wenn gesagt wird, der öffentliche Dienst sei nicht primär ein Instrument der Arbeitsmarktpolitik, so stimmt das. Es stimmt aber auch – das wird bisweilen vergessen –, dass die Wirtschaft nur dann für Wertschöpfung und Beschäftigung sorgen kann, wenn sie auf eine gute Infrastruktur bauen kann. Dazu bedarf es sehr wohl auch einer ausreichenden Zahl motivierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung und der staatlich verantworteten Infrastruktur. Diesen Menschen möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich für ihren Einsatz und ihre Leistungen danken.

Darüber hinaus gilt: Der Staat soll zwar nicht der größte Arbeitgeber im Lande sein, sehr wohl aber einer der besten – ein Arbeitgeber also, der seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fair behandelt und sie angemessen bezahlt; ein Arbeitgeber mit Vorbildfunktion.

Ich befürworte den Änderungsvorschlag der Koalitionsfraktionen, den bisherigen Aufbau der staatlichen Straßenbauverwaltung, ein Autobahnamt und Straßenbauämter, bis 2010 beizubehalten.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja, deshalb habe ich schon gewartet.